Wie wir bereits gesehen haben, hat die IHK-Aachen in dem unten noch einmal geschilderten Fall verstoßen gegen die Neutralität Pflicht der Kammern, Paragraph 164 Strafgesetzbuch, Vorschriften des Datenschutzes und den eigenen Compliance Kodex. Außerdem wurden weitere fundamentale Rechtsprinzipien verletzt, wie die Meinungsfreiheit, die Unschuldsvermutung und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
IHK-Aachen: auch massive Verstöße gegen das Wettbwerbsrecht
Dies ist aber noch nicht alles. Es gibt auch noch das Wettbewerbsrecht.
In diesem Artikel sollen nun die wettbewerbsrechtlichen Verstöße der IHK-Aachen herausgearbeitet werden. Das Opfer der IHK-Aachen tritt selber als Anbieter von Lehrmaterial für IHK Abschlüsse am Markt auf.
Schauen wir also zunächst auf das UWG:
1. Wettbewerbsrecht (UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
- Gezielte Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG): Wenn die IHK ihr Ansehen nutzt, um einen Wettbewerber durch öffentliche Äußerungen oder Maßnahmen gezielt zu schädigen, könnte dies eine unzulässige Behinderung des Wettbewerbs darstellen.
- Herabsetzung oder Verunglimpfung (§ 4 Nr. 1 UWG): Falls die IHK den Wettbewerber durch unwahre oder herabsetzende Äußerungen öffentlich diskreditiert, kann dies eine wettbewerbswidrige Verunglimpfung sein.
- Irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 UWG): Falls die IHK sich selbst als neutral oder besonders vertrauenswürdig darstellt, während sie tatsächlich eigennützig handelt, könnte das eine irreführende geschäftliche Handlung sein.
IHK-Aachen: Verstoß gegen das UWG
im vorliegenden Fall veranstaltete die IHK-Aachen unter anderem eine Hetzjagd eine digitale Hetzjagd auf das Opfer und bezeichnete die vom Opfer gemachten Äußerungen als „rassistisch“, ein Vorwurf, der keinerlei Substanz hatte. Damit hat die IHK-Aachen einen Wettbewerber durch unwahre oder herabsetzen Äußerungen öffentlich diskreditiert und damit diesen wettbewerbsrechtlich verunglimpft.
2. Amtshaftung und Missbrauch der hoheitlichen Stellung
- Da die IHK eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, unterliegt sie der Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG). Falls sie ihre hoheitlichen Befugnisse missbraucht, um einem Wettbewerber zu schaden, könnte dies eine Amtspflichtverletzung darstellen.
- Verstoß gegen das Neutralitätsgebot: Als öffentliche Institution darf die IHK nicht zugunsten eigener wirtschaftlicher Interessen oder zur Benachteiligung eines bestimmten Marktteilnehmers agieren.
IHK-Aachen: Missbrauch der hoheitlichen Stellung
Dass die IHK in Wahrheit eine ganz normale Firma ohne Hoheitsrechte ist, haben wir in diesem Blog ausführlich dargestellt. Wenn wir allerdings das System für einen Moment als das nehmen, als dass es auftritt, dann spielt die IHK-Aachen innerhalb dieses Systems eine starke hoheitliche Rolle. Sie hat damit häusliche Befugnisse missbraucht, um einen Wettbewerber zu schaden und dies könnte in der Tat eine Amtspflicht Verletzung sein. Dass die IHK-Aachen auch gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, wurde bereits an anderer Stelle ausführlich erläutert.
3. Verstoß gegen das Kartellrecht (GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
- Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (§ 19 GWB): Falls die IHK durch ihre Monopolstellung im Bereich der Prüfungen oder Weiterbildung gezielt Wettbewerber behindert, könnte dies eine kartellrechtswidrige Praxis sein.
- Diskriminierung nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB: Falls die IHK ihre eigene Marktstellung nutzt, um andere Anbieter schlechter zu behandeln, könnte dies eine verbotene Diskriminierung sein.
IHK-Aachen: Verstoß gegen das GWB
Ob die AK Aachen eine marktbeherrschende Stellung hat, kann hier nicht beurteilt werden. Dass sie ihre eigene Marktstellung genutzt hat, um einen anderen Anbieter schlecht zu behandeln, scheint aber unzweifelhaft. Von daher kann hier auch von einer verbotenen Diskriminierung ausgegangen werden.
IHK-Aachen, hier der Fall über Machtmissbrauch und diverse Verstöße

1. Wegen eines angeblich rassistischen Postings im Kommentarbereich von Twitter denunzierte Nora Liebenthal von der IHK-Aachen ein langjähriges, jedoch ehemaliges Mitglied bei Behörden und Geschäftspartnern und veranstaltete – zusammen mit anderen Kammern – eine Online-Hetzjagd auf dieses Mitglied.
2. Dabei verletzte Nora Liebenthal die Neutralitätspflicht der Kammern, Paragraph 164 Strafgesetzbuch, Vorschriften des Datenschutzes, den Compliance Kodex der IHK-Aachen und weitere fundamentale Rechtsprinzipien, wie die Meinungsfreiheit, die Unschuldsvermutung und das Prinzip der Verhältnis-mäßigkeit. Hinzu kamen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, siehe oben.

3. Die Denunzierungen von Nora Liebenthal bestanden aus ge-zielten Lügen, um die Existenz dieses ehemaligen IHK-Aachen-Mitgliedes zu zerstören. Der Schaden durch den Verlust eines Kooperationspartners beträgt mittlerweile rund 210.000 €.
4. Die gesamte Führung der IHK-Aachen stellte sich hinter die Denunziantin Nora Liebenthal. Speziell Christian Laudenberg legte gefälschte sogenannte Beweise vor, um sie zu schützen.
5. Weder die Staatsanwaltschaft Aachen noch Twitter selber hatten an dem angeblich rassistischen Posting im Kommentarbereich von Twitter etwas auszusetzen.
6. Bis heute verweigert die IHK Aachen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die in diesem Zusammenhang bei ihr illegal verarbeiteten Daten.

Das erste Posting: aus dem Zusammenhang gerissen
Das fragliche Posting bezog sich auf eine vorangehende Aussage der Diskussion, die lautete:
„Jeder, der behauptet, es gäbe ein deutsches Volk, ist ein Nazi.“
Daraufhin lautete die Antwort:
„Wenn das so ist, dann bin ich ein Nazi…“
In Wahrheit sagt also der fragliche Beitrag: „Es gibt ein deutsches Volk. Wenn ich wegen dieser Aussage, – es gäbe ein deutsches Volk -, „Nazi“ bin, dann bin ich eben Nazi“. Das war alles…

Das zweite Posting: eine simple biologische Tatsache
Vom zweiten fraglichen Satz „Deutsche sind weiß, ob Ihnen das passt oder nicht…“ stand vermutlich der erste Teil zu meiner Schulzeit noch in den Biologiebüchern, bis man auch solche einfachen Tatsachenfeststellungen ideologisch aufgeladen und politisch missbraucht hat.
Fa. IHK-Aachen mit haltlosen, aufgeblähten Vorwürfen
Wir sehen also: der Vorwurf der Fa. IHK-AACHEN ist ein durch Lügen, Weglassungen und Emotionen aufgeblasenes „Nichts“.
Demzufolge haben weder die von der IHK-Aachen bemühte Staatsanwaltschaft Aachen noch Twitter selber Anstoß an diesen Beiträgen genommen.
Testimonial-Einblendung für ROTTEN by Gisela Kohl-Vogel

Nora Liebenthals denunziatorischer Amoklauf
Und genau wegen dieses „aufgeblasenen Nichts“, gepostet im von außen nicht sichtbaren Kommentarbereich von Twitter und weder von Twitter selber noch von der Staatsanwalt moniert, startete Nora Liebenthal einen mehrtägigen denunziatorischen Amoklauf inclusive einer Online-Hetzjagd und zu einem Schaden bei diesem ehemaligen Mitglied von mittlerweile über 210.000 € geführt hat.

Hier ein Auszug aus Liebenthals Denunzierungschreiben:

Das Ganze wurde gestützt, gefördert und verteidigt von der gesamten Führungsebene der IHK-Aachen.
Hetzjagd zusammen mit Terrororganisation „Antifa“
Hier ist der Aufruf zur Hetzjagd von einem Twitter-Mitglied, das sich durch die Namensgebung „Barista, Barista! Antifascista!“ klar als Mitglied der sogenannten „Antifa“ zu erkennen gibt. Nora Liebenthal von der IHK-Aachen folgte….
D. moralische Überlegenheit „selbsterklärend gerechtfertigt“
Es ist daher vor allem der moralischen Überlegenheit von Christian Laudenberg zu verdanken, zusammen mit der übrigen – ebenfalls moralisch über allen Dingen und allen Gesetzen stehenden Führungsebene -, dass die folgenden Handlungen quasi selbsterklärend gerechtfertigt sind:


Überblick: Konzept der selbsterklärenden Rechtfertigung

IHK-Aachen: die 10 Gebote für ihre Mitglieder

IHK-Aachen: Führung moralisch u. charakterlich degeneriert

Niemand konnte bisher folgende Frage beantworten:

Mehr zum Thema IHK-AACHEN
Die IHK-AACHEN ist eine FIRMA und hat keine Hoheitsrechte
Opferkreis IHK-Aachen gegründet: Hilfe für die Opfer

Auch Hilfe für nichtsahnende IHK-Aachen-Mitarbeiter
Eschweiler Bürger werden ebenfalls betreut
Ziel: Vergeltung an den Tätern

Eigene Website mit Kontaktadresse
IHK-Aachen-Opferkreis
DATENRAMBO Christian Laudenberg rottet vor sich hin

Strafanzeige IHK-AACHEN Führung, Az 1 Js 261/22
Noch mehr zum Thema Fa. IHK-AACHEN

I. Die beliebtesten Gratis-Ebooks über die IHK-AACHEN
Hier: Die komplette Sammlung
II. Als Artikel online lesen
a) Michael F. Bayer (IHK-Aachen): der Totalversager. Die Serie
In Teil 1 werden die Hauptakteure vorgestellt: Denunziantin Nora Liebenthal und Michael F. Bayer, ihr oberster Vorgesetzter bei der IHK-Aachen:
Michael F. Bayer (IHK-Aachen): der Totalversager, Teil 1

b) Gisela Kohl-Vogel (IHK-Aachen): die Fehlbesetzung
Der Rolle von Gisela Kohl-Vogel ist eine eigene Untersuchung gewidmet:
Gisela Kohl-Vogel (IHK-Aachen). Die Fehlbesetzung

c) IHK-Aachen, die Hetzjagd auf ein Mitglied
Diese Untersuchung zeigt, wie diverse Kammern dem Hetzaufruf der Terrororganisation „Antifa“ folgten, wie gut dressierte Hündchen. Keine Kammer tat sich allerdings so stark hervor, wie die IHK-Aachen:
IHK-Aachen und „Antifa“: die Hetzjagd auf ein Mitglied

d) Merkblatt für IHK-Mitarbeiter
Das “Merkblatt für IHK-Mitarbeiter” muss Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin der IHK gelesen haben. Es zeigt die wahre Rechtssituation in Deutschland und die persönliche Haftung jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder einzelnen Mitarbeiterin der IHK-Aachen:
Merkblatt für IHK-Mitarbeiter

e) IHK Aachen: „Denunzierungsgate“ für Journalisten
Hier eine Zusammenfassung des Denunzierungsskandals bei der IHK-Aachen für Journalisten.
IHK-Aachen: „Denunzierungsgate“, Vorlage für Journalisten
Der komplette Denunzierungsvorgang durch Nora Liebenthal (IHK-Aachen) ist hier zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen für Journalisten
Das Denunzierungsschreiben von Nora Liebenthal ist hier zu finden.