Jeder hat ein Auskunftsrecht nach DSGVO
Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) formuliert ausdrücklich, dass jeder das Recht hat, Auskunft über die Daten zu bekommen, die bei einer anderen Institution über ihn oder sie gespeichert sind.
In der DSGVO heißt es in Artikel 12 dazu:
Nach Art. 12 DSGVO trifft also den Verantwortlichen die Pflicht, die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher, leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.
IHK-Aachen: man glaubt, dass die DSGVO dort nicht gilt
Dies gilt auch für die IHK Aachen. Auch die IHK Aachen muss Auskunft erteilen, welche Daten sie im vorliegenden Fall über das langjährige Mitglied gespeichert hatte und hat.
Nur: sie machen es nicht! Die IHK Aachen erteilt dem langjährigen Mitglied keine Auskunft über die gespeicherten Daten. Dort meint man, dass die Regeln, die für andere gelten, für einen selber nicht gelten. Der oberste Datenschützer der IHK Aachen, Totalversager Michael F Bayer hat bekanntlich folgende Einstellung:
IHK-Aachen: so versucht man sich herauszuwinden…
Schauen wir, wie die IHK Aachen versucht, sich im vorliegenden Fall aus ihrer Verpflichtung zur Auskunft herauszuwinden.
Zuerst behauptet Nora Liebenthal, dass die Auskunft auf dem Postwege erteilt werden müsse. Sie schreibt:
„…nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben ist es erforderlich, die Beantwortung von datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüchen auf dem Postweg zu versenden. Daher bitten wir um Zusendung einer zustellfähigen Anschrift in Deutschland. „
IHK-Aachen: … und lügt dabei dreist
Art. 12 DSGVO sagt hingegen: Die Informationen können schriftlich oder in elektronischer Form und sogar mündlich erteilt werden.
Mit anderen Worten: Nora Liebenthal lügt.
IHK-Aachen: Nora Liebenthal lügt
Sie behauptet, dass Auskünfte auf dem Postweg versendet werden müssen, während die DSGV ausdrücklich von einer Übermittlung der Auskünfte in schriftlicher oder auch in elektronischer Form spricht. Es ist sogar lt. DSGVO möglich, die Auskunft mündlich zu erteilen, wenn die Identität des Auskunftssuchers in anderer Form nachgewiesen ist.
Wir kommen darauf im nächsten Teil zurück.
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II. Als Artikel online lesen
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e) IHK Aachen: „Denunzierungsgate“ für Journalisten
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IHK-Aachen: „Denunzierungsgate“, Vorlage für Journalisten
Der komplette Denunzierungsvorgang durch Nora Liebenthal (IHK-Aachen) ist hier zu finden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen für Journalisten
Das Denunzierungsschreiben von Nora Liebenthal ist hier zu finden.