Archiv für den Monat: Juni 2014

Äquivalenzziffernkalkulation Teil 3

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 3)

Willkommen zurück zu Teil 3 unseres Videos über die Äquivalenzziffernkalkulation.

Beispielaufgabe (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 3)

Hier sehen wir noch mal das Bild: Wir haben das kostenmäßige Verhältnis der 3 Sortenarten A, B und C, ja, Sorten sind Varianten eines Grundproduktes, B ist offensichtlich das Grundprodukt, die Bezugssorte, A ist 20 Prozent teurer, deswegen 1,2, C ist zehn Prozent billiger, deswegen 0,9 Äquivalenzziffer. Das sind die Mengeneinheiten (ME), die in der Aufgabenstellung vorgegeben sind. Die haben wir umgerechnet: 100*1,2=120, 80*2=120, 80*1 hier ändert sich nichts, 100*0,9=90. Dann hier aufaddiert, so dass wir auf 290 Mengeneinheiten kamen, hier K durch x dividiert, kommen auf 100 Euro pro Stück, und das rechnen wir jetzt über die Äquivalenzziffer um auf die Kosten pro Stück des einzelnen Produktes, der einzelnen Sorte.

Das ist das Vorgehen.

Wir sind also in der Divisionskalkulation, wo wir die Struktur haben

also 3 Sorten. Diese drei Sorten machen wir gleichnamig, rechnen um auf nur eine Sorte, sagen wir die Bezugssorte, und rechnen dann nachher wieder, und das hier passiert über die Äquivalenzziffern, ja, da rechnen wir die Stückzahlen um auf die Stückzahlen einer Sorte über die Äquivalenzziffern, dann erhalten wir die Euro pro Stück, und das rechnen wir wieder um auf die einzelnen Sorten x1, x2, x3.

Das ist also das Vorgehen.

Prämissen (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 3)

Was wir als letztes noch betrachten müssen, sind die die Prämissen dieses, Prämissen sind Annahmen:

  • Einmal: Die Äquivalenzziffern müssen bestimmbar sein. Wir müssen also in der Lage sein, zu sagen, A ist 20 Prozent teurer als B zum Beispiel.
  • Und: Die Äquivalenzziffern müssen zumindest einigermaßen konstant sein.

Ja, das war‘s schon wieder.

Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Schnelllern-Experte.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 3)

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Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Willkommen zurück. Es geht weiter mit der Äquivalenzziffernkalkulation.

Wir haben gesehen, das ist eine Spielart der Divisionskalkulation – schauen Sie bitte Video Teil 1 – das heißt, wir haben folgende Struktur: Wir haben im Zähler undifferenziert alle Kosten; undifferenziert, also nicht unterschieden in fixe und variable oder Einzel- und Gemeinkosten, und im Nenner verschiedene Sorten.

Sorten sind Varianten (Sorten mit „o“), Varianten eines Grundprodukts.

Beispielaufgabe (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Und jetzt schauen wir uns mal eine kleine Aufgabe an:

Nehmen wir an, wir haben eine Sorte B, das ist unsere Bezugssorte, und die Sorte A ist 20 Prozent teurer, und die Sorte C ist zehn Prozent billiger als die Sorte A

Schritt 1: Ermitteln der Äquivalenzziffern  (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Dann haben wir unsere Äquivalenzziffer. Diese Äquivalenzziffern drücken das kostenmäßige Verhältnis dieser beiden Sorten, also A und C, zur Bezugssorte aus.

Die Äquivalenzziffer (AZ) ist hier (A) 1,2 — 20 Prozent mehr, die Bezugssorte B kriegt immer die Äquivalenzziffer 1, und 10 Prozent weniger drückt sich aus über 0,9.

Jetzt stellen wir uns weiter vor, die produzierten Mengeneinheiten (ME) seien bei Sorte A 100 Stück, bei Sorte B 80, und bei Sorte C ebenfalls 100 Stück.

Das sind Zahlen, die ich jetzt einfach mehr oder weniger willkürlich gewählt habe.

So, und unsere Gesamtkosten GK oder K, die im Zähler stehen, seien 29.000 Euro. Auch diese Zahl ist gewählt als Beispielzahl für diese Aufgabe.

Schritt 2: Umrechnung (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Jetzt rechnen wir das um. Jetzt kommt hier die Umrechnung.

Wenn ich hundert Mengeneinheiten von Sorte A produziere, entspricht das kostenmäßig 120 Mengeneinheiten der Bezugssorte, multipliziert mit 1,2. Hier (bei B) ändert sich nichts — 80 mal 1 ist 80, und das (bei C) entspricht in 90 Mengeneinheiten der Bezugssorte kostenmäßig.

Wenn ich diese drei Mengeneinheiten aufaddiere, komme ich auf 120+80= 200+90 sind 290.

Das sind 290 Mengeneinheiten der Bezugssorte.

Schritt 3: Divisionskalkulation (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

Und jetzt mache ich wieder meine ganz normale Divisionskalkulation:

 K durch x

Ich habe den Nenner gleichnamig gemacht und komme auf 100 Euro pro Stück, aber der Bezugssorte. Und das rechne ich jetzt wieder um: Hundert Euro der Bezugssorte, wenn A 20 Prozent teurer ist, dann kostet A 120 Euro pro Stück, B kostet 100 Euro pro Stück — das ist das, was wir gerade hier errechnet haben –, und C kostet 90, 90 Euro (das soll eine „9“ sein), 90 Euro pro Stück.

Ja, das ist es im Grunde schon.

Im nächsten Video schauen wir uns noch die Prämissen dieses kleinen Modells hier an.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 2)

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Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Äquivalenzziffernkalkulation Teil 1

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 1)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und in diesem Video beschäftigen wir uns mal mit der Äquivalenzziffernkalkulation.

Äquivalenzziffernkalkulation. Das gehört in die Kostenträger-Rechnung, also die Frage: „Wofür sind die Kosten angefallen? Was kostet das einzelne Produkt?“ Und es gehört im Rahmen der Kostenträger-Rechnung zur  Divisions-Kalkulation.

Grundform der Divisions-Kalkulation (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 1)

Die Divisions-Kalkulation sieht ja in ihrer einfachsten Form so aus:

K durch x.

Das heißt: Man braucht im Grunde gar keine Kostenarten und auch keine Kostenstellen-Rechnung, sondern die Kosten hier im Zähler werden völlig undifferenziert, also nicht differenziert nach fix und variabel oder nach Einzel- und Gemeinkosten, dividiert durch die Stückzahl, und wir erhalten die Kosten pro Stück – genau das, was wir in der Kostenträger-Rechnung ermitteln wollen.

Sonderform der Divisions-Kalkulation (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 1)

Die Äquivalenzziffernkalkulation kommt nun ins Spiel, wenn wir Sorten haben. Sorten sind Varianten eines Grundproduktes, also Flip-Chart-Stifte zum Beispiel, ein blauer, ein grüner, ein gelber.

Das heißt: Wir haben hier oben im Zähler die Kosten, und hier haben wir (im Nenner) die Variante x1 plus die Variante x2 plus die Variante x3. Alles ist x, also alles sind Flip-Chart-Stifte, nur dass eins ist von mir aus Rot, das ist Gelb, das ist Grün.

Und was wir nun tun bei der Äquivalenzziffernkalkulation ist, den Nenner gleichnamig machen. Gleichnamig, das heißt: Wir rechnen um auf die Mengeneinheiten einer sogenannten Bezugssorte.

Und wie das geht, das folgt im zweiten Video.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Äquivalenzziffernkalkulation Teil 1)

Bis gleich.

Danke.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Antizipative u. transitorische Posten

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Antizipative u. transitorische Posten)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir schauen uns hier an den Unterschied zwischen antizipativen und den transitorischen Posten – antizipative und transitorische Posten.

Unterschiedliche Grundprinzipien (Antizipative u. transitorische Posten)

Und die unterscheiden sich durch die dahinter stehenden Grundprinzipien:

  • Bei den Antizipativen bedeutet es Ertrag/Aufwand jetzt, Zahlung später. Und das macht man buchungstechnisch durch die Konten „Sonstige Forderungen“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“. Also: Erfolgswirksamkeit jetzt, Zahlung später.
  • Bei den transitorischen Posten (im Video fälschlich: antizipativen) ist es genau umgekehrt: Da ist die Zahlung jetzt, und die Erfolgswirksamkeit, also Ertrag und Aufwand, später. Und die Posten, mit denen man das verbucht, lauten „aktiver Rechnungsabgrenzung“ und „passive Rechnungsabgrenzung“.

Wenn Sie wissen wollen, wie das funktioniert: Hier habe ich eigene Videos produziert mit kompletten Buchungssätzen, wie so etwas gebucht wird.

Ja, das war‘s schon wieder.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Antizipative u. transitorische Posten)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank!

 

© Dr. Marius Ebert