Archiv für den Monat: Februar 2013

Personalfachkaufmann/frau IHK: Personalentwicklung, Prüfungsfragen, Teil 12

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Personalfachkaufmann/frau IHK, Prüfung entschlüsselt!

 

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Hallo, das Insidervideo „Prüfung Personalfachkaufmann entschlüsselt“ ist noch verfügbar. Holen Sie sich diese wertvolle Insiderinformation. Klicken Sie auf den Link unter dem Video.

 

Hier zeige ich Ihnen, wie man Lösungen zu Prüfungsfragen Personalfachkaufmann IHK generiert. Hier geht es um Zielvereinbarungen. Und hier wird nach den Anforderungen gefragt. Also mit anderen Worten: Wir verbalisieren wieder, das kennen Sie schon. Verbalisieren Sie die Handlungsaufforderung. Ersetzen Sie die Hauptworte durch Tuworte. Also: Was muss eine Zielvereinbarung leisten? Wie muss sie sein? Wie muss sie formuliert sein? Welche Bedingungen? Variieren Sie die Zielvereinbarungen. Und hier kann man tatsächlich mal ein bisschen reproduktiv arbeiten und tatsächlich mit etwas Gelerntem 1:1 auflaufen, denn es gibt diese SMART-Formel, die Sie kennen. Eine Zielvereinbarung muss SMART sein. Was heißt das?

 

Sie muss spezifisch sein. Spezifisch heißt konkret. Es sollte also nicht heißen: „Wir wollen besser werden im Bezug auf…“, sondern sehr konkret formuliert sein.

 

Messbar. Wichtig! In der Betriebswirtschaftslehre musst du es messbar machen, wenn du es nicht messen kannst. Warum? Damit wir sehen können, welche Aktionen sich wie auswirken. Und das kriegen wir nur durch Messbarkeit hin.

Akzeptiert. Das heißt, dass Zielvereinbarungen auch abgestimmt werden müssen. Wenn wir sagen: „Pass mal auf, lieber Mitarbeiter. Dein Ziel für das nächste Quartal sollte das und das sein“, dann ist der Mitarbeiter unter Umständen im inneren Widerstand. Also heißt akzeptiert auch abgestimmt.

 

Realistisch. Realistisch bedeutet zwar durchaus fordernd, aber nicht unrealistisch, denn dann haben wir Frustration, weil wir die ziele nie erreichen.

 

Terminiert. „Bis zum so und so vielten muss die Arbeit erledigt sein“. Warum? Damit wir in Aktion kommen. Denn wir wissen, dass es keinen Sinn hat, einen Tag vor Fristablauf anzufangen, sondern am besten fangen wir sofort an.

 

Das sind also Anforderungen an eine Zielvereinbarung. Sie wissen, dass das Ganze zum Management by Objectives gehört. Führen durch Zielvereinbarung.

 

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Mein Name ist Marius Ebert. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

 

                                                                              © Dr. Marius Ebert

Personalfachkaufmann/frau IHK: Personalentwicklung, Prüfungsfragen, Teil 11

ARVE Error: need id and provider

Personalfachkaufmann/frau IHK, Prüfung entschlüsselt!

 

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Hallo, ich habe für Sie die Prüfung zum Personalfachkaufmann entschlüsselt. Holen Sie sich diese wertvolle Insiderinformation, indem Sie unter diesem Video auf den Link klicken. In diesem Video zeige ich Ihnen, wie man Lösungen zu Prüfungsfragen Personalfachkauffrau generiert.

Hier geht es um die Gruppenarbeit. Und wir werden hier nach Gründen gefragt. Warum soll das Management die Arbeit im Sinne von Gruppenarbeit organisieren? Wir sollen drei Gründe entweder nennen oder erläutern. Achten Sie sorgfältig auf die Aufgabenstellung: Bei „nennen“ reicht ein einziges Schlüsselwort, bei „erläutern“ müssen Sie ganze Sätze schreiben. Hier wird gefragt: Nennen Sie Gründe, warum die Führung Gruppenarbeit einführen könnte. Zunächst kann ein Grund die höhere Motivation sein. In der Gruppe gehen viele Dinge leichter. Die meisten Menschen sind keine Einzelarbeiter, sondern brauchen die Motivation der Gruppe. Das heißt, dass die Motivation steigen kann. Das setzt aber natürlich auch eine gute, positive Gruppendynamik voraus.

Gruppen neigen zur Selbstorganisation. Das heißt, dass viele Dinge, die das Management sonst vorgeben muss/worüber sich das Management Gedanken machen muss, organisiert die Gruppe selber. Wer macht was? Wie wird wann gewechselt? Das sind Dinge der Selbstorganisation. Da wird die Führung also entlastet.

Und eine höhere Selbstverantwortung. Wenn der Mitarbeiter da am Montagmorgen doch nicht so recht die Lust hat und überlegt: Wenn er sich jetzt weiter konzentriert, dann hat er vielleicht doch einen leichten Husten und könnte sich ja krankmelden. Solange der anonym irgendwo allein arbeitet, überlegt er sich das vielleicht eher, als wenn er an seine Freunde und Kollegen in seiner Gruppe denkt, die er nicht hängenlassen kann.

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Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank!

 

 © Dr. Marius Ebert

Technischer Betriebswirt/in IHK, Prüfungsfragen, Teil 10

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Technischer Betriebswirt/in IHK Prüfung entschlüsselt!

   

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Hier im Video zeige ich, wie man Lösungen zu Prüfungsfragen generiert. Hier geht es um die Effektivität von Schulungsmaßnahmen, und zwar sollen wir hier Möglichkeiten aufzeigen, um die Effektivität von Schulungsmaßnahmen zu überprüfen. Wir sind also hier im Bereich des Controllings. Und grundsätzlich können wir sagen, dass wir hier zwei Ansatzpunkte haben. Einmal: Quantitativ, das ist das Schwerpunktgebiet in der Betriebswirtschafslehre. Quantitativ bedeutet: mit Zahlen messbar. Und qualitativ bedeutet: nicht mit Zahlen messbar.

 

Quantitativ, mit Zahlen kann man messen. Und das Beste, um den Schulungserfolg zu überprüfen, ist eine vorher-nachher Messung. Man misst die Ausschussquote vorher, dann macht man die Schulungsmaßnahme, wo den Mitarbeiten genau gezeigt wird, wie sie sich in diesem Arbeitsprozess richtig verhalten, und dann misst man die Ausschussquote hinterher. Das ist ganz klar messbar, wenn das Ergebnis messbar ist.

 

Qualitativ gibt es im Prinzip die Möglichkeit eines Feedback-Bogens. Solche Bögen werden Sie kennen. Da kann man ankreuzen: Wie beurteilen Sie die Schulungsmaßnahme? Welche Kompetenz hat der Trainer? Wie beurteilen Sie die Rahmenbedingungen? Und es gibt die Möglichkeit von Gesprächen. Denn der Feedback-Bogen gibt schon eine gewisse Struktur vor, ist mehr so zum Ankreuzen, mit Smilies, Sie kennen das. Mit Gesprächen kann man noch mehr herausfinden. Und eine Schlüsselfrage hier ist die Frage: Wie transferieren Sie? Wie übertragen Sie das, was Sie gelernt haben? Das ist eine Schlüsselfrage, die hier enthalten sein sollte.

 

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Technischer Betriebswirt/in IHK, Prüfungsfragen, Teil 9

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Technischer Betriebswirt/in IHK Prüfung entschlüsselt!

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Hier in diesem Video zeige ich, wie man Lösungen für Prüfungsfragen generiert. Hier geht es um Umstrukturierung des Betriebs. Das ist eine Frage, die relativ häufig gestellt wird. Nicht unbedingt nach der Umstrukturierung des Betriebs, aber nach Mitwirkung des Betriebsrats. Verschiedene Situationen kommen immer wieder und da wird immer wieder nach der Mitwirkung des Betriebsrats gefragt. Und Eines muss man wissen, und zwar, dass das Betriebsverfassungsgesetz relevant ist. Das sollte man schon einmal hinschreiben. Dann braucht man noch die Paragraphen und Betriebsverfassungsgesetz und hier sind es vor allem die §90 und §92, so wie der Fall hier gestrickt ist.

Schauen wir da einmal rein: Hier haben wir zunächst  §90. Unterrichtungs- und Beratungsrechte, wir sind im Betriebsverfassungsgesetz. Der Arbeitgeber hat den Arbeitgeber über die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- oder sonstigen betrieblichen Räumen, von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze rechtzeitig unter der Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Das heißt: Wenn etwas umstrukturiert wird (Neu-, Um-, Erweiterungsbauten, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze –  mit einem Wort: Umstrukturierung), dann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren.

Absatz 2: Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer – ganz wichtig: der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung – zu beraten und so weiter und so weiter. §90 ist hier schon einmal mit dabei.

Dann haben wir §92 mit drei Absätzen.

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegen-wärtigen und geplanten Personalbedarf – also auch das hat mit Umstrukturierung zu tun – rechtzeitig und umfassend zu informieren.

Entscheidend ist es aber nicht, das alles auswendig zu wissen –  man sollte ohnehin nie ein Gesetz auswendig lernen -, sondern zu wissen, dass es im Betriebsverfassungsgesetz  und dann im Bereich §90 und §92 steht. Dann braucht man den Rest im Grunde nur noch stichpunktartig zu notieren.

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Technischer Betriebswirt/in IHK, Prüfungsfragen, Teil 8

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Hier in diesem Video zeige ich, wie man Lösungen zu Prüfungsfragen generiert. Wir sind im Bereich der Situationsaufgaben beim Technischen Betriebswirt. Hier wird nach Möglichkeiten der Ablaufoptimierung gefragt. Wie kann ich jetzt hier eine Lösung generieren? Zunächst einmal beiße ich mich jetzt nicht hier bei den Möglichkeiten fest, sondern was ist denn überhaupt ein Ablauf? Ein Ablauf ist das Hintereinanderschalten von bestimmten Arbeitsschritten. Das ist ein Ablauf. Und diesen Ablauf soll ich optimieren, ich soll Möglichkeiten zeigen, diesen Ablauf zu optimieren. Was ist optimieren? Optimieren heißt, etwas schneller zu machen, etwas kostengünstiger zu machen. Kostengünstiger heißt wiederum, dass das Ganze weniger fehlerhaft ist, dass weniger Ausschuss vorhanden ist, dass weniger nachgearbeitete werden muss. Das heißt das. Wie mache ich also einen Ablauf schneller und kostengünstiger? Das heißt: Im ersten Schritt sollte man sich die Frage zurechtlegen.

 

Welche Möglichkeiten habe ich also? Was fällt mir hier ein? Ich mache mir erst einmal eine Struktur. Drei Möglichkeiten fallen mir mindestens ein. Achten Sie natürlich darauf, was gefragt wird. Wenn da steht „nennen Sie“, dann nennen Sie. Wenn da steht „erläutern Sie“, dann erläutern Sie. Wenn da steht „drei“, dann erläutern Sie drei, wenn da „vier“ steht, erläutern Sie natürlich vier.

 

Das erste ist die Prozessoptimierung. Ich hatte es gerade schon gesagt: im Bezug auf Zeit und Kosten. Denn Abläufe heißen heute Prozesse. Das ist das Gleiche, aber Prozess ist das modernere Wort. Ich mache den Prozess also schneller, und ich mache den Prozess kostengünstiger. Und damit bin ich schon wieder beim nächsten Punkt: Wie mache ich das? Teilprozesse zu Spezialisten auslagern. Ich konzentriere mich auf Kernprozesse und lagere Teilprozesse oder begleitende Prozesse aus an Leute, die das den ganzen Tag machen und damit schneller und kostengünstiger sind. Und dann frage ich mich natürlich auch (ich hatte Ihnen gerade dieses Bild gemalt; Arbeitsschritte hintereinanderschalten): wer? Wer arbeitet dort? Das heißt, dass ich die Qualifizierung erhöhen kann. Das heißt, dass ich die Mitarbeiter hier besser schulen kann, sodass sie schneller und kostengünstiger arbeiten.

 

So generiert man Lösungen. Und Sie sehen, dass das weder schwierig ist noch besonders lange dauert, wenn Sie wissen, wie Sie vorzugehen haben.

 

Und um mehr darüber zu erfahren, klicken Sie jetzt auf den Link unter dem Video und tragen sich ein. Wertvolle Insiderinformationen warten auf Sie.

 

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Technischer Betriebswirt/in IHK, Prüfungsfragen, Teil 7

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Technischer Betriebswirt/in IHK Prüfung entschlüsselt!

 

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Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video hier selbst zeige ich, wie man anhand praktischer Prüfungsfragen Lösungen generiert. Hier geht es um den Betriebsrat und den Betriebsrat in Bezug auf Personalentwicklung. Und da sollten wir wissen, dass für den Betriebsrat immer das Betriebsverfassungsgesetz relevant ist. Es gehört also zur Grundausstattung, das zu wissen. Bei der Personalentwicklung sind die §§ 96 ff. insbesondere relevant.

Hier ist nun nach der Mitwirkung des Betriebsrats bei drei spezifischen Personalent-wicklungsmaßnahmen gefragt. Einmal ein internes Coaching. Das ist eine psychologische Betreuung, die nicht psychologisch heißt, sondern Coaching heißt. Das klingt besser. Aber es hat auf jeden Fall etwas von Psychotherapie. Ein internes Coaching; welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat? Dann kann man die Mitarbeiter auf ein Seminar schicken. Welche Mitwirk-ungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat? Und es gibt Freistellungen für einen Meisterlehrgang. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat?

Für das interne Coaching hat der Betriebsrat zunächst einmal keine spezifischen Mitwirkungsmöglichkeiten. Allenfalls hat er nach § 96 im Betriebsverfassungsgesetz ein allgemeines Beratungsrecht. Das könnte hier noch relevant sein. Schreiben Sie es auf jeden Fall hin.

Für ein Seminar hat der Betriebsrat ein Vorschlagsrecht. Schauen Sie in den Paragraphen nach. Betriebsrat, Personalentwicklung: §§ 96-98 im Betriebsverfassungsgesetz. Lesen Sie es nach und unterstreichen Sie es. Ein Vorschlagsrecht, das heißt: Welche Mitarbeiter kommen aus Sicht des Betriebsrats für ein Seminar in Frage? Vorschlagsrecht heißt nicht, dass der Betriebsrat bestimmen darf, wer geht. Aber vorschlagen darf er.

Und Freistellung für einen Meisterlehrgang, das ist etwas außerhalb dieser Paragraphen. Hier geht es nämlich um die Arbeitszeit. Wer wird freigestellt für den Meisterlehrgang? Und das ist im § 87 im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bitte auch da einmal hereinschauen. § 87 ist extrem wichtig. Immer wenn es in einer Prüfung um Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats geht, sollte man auch den § 87 prüfen.

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