Technischer Betriebswirt/in IHK, Prüfungsfragen, Teil 9

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Technischer Betriebswirt/in IHK Prüfung entschlüsselt!

Hallo, die Insiderinformation „Prüfung Technischer Betriebswirt entschlüsselt“ ist noch verfügbar. Klicken Sie auf den Link unter dem Video und tragen Sie sich ein.

Hier in diesem Video zeige ich, wie man Lösungen für Prüfungsfragen generiert. Hier geht es um Umstrukturierung des Betriebs. Das ist eine Frage, die relativ häufig gestellt wird. Nicht unbedingt nach der Umstrukturierung des Betriebs, aber nach Mitwirkung des Betriebsrats. Verschiedene Situationen kommen immer wieder und da wird immer wieder nach der Mitwirkung des Betriebsrats gefragt. Und Eines muss man wissen, und zwar, dass das Betriebsverfassungsgesetz relevant ist. Das sollte man schon einmal hinschreiben. Dann braucht man noch die Paragraphen und Betriebsverfassungsgesetz und hier sind es vor allem die §90 und §92, so wie der Fall hier gestrickt ist.

Schauen wir da einmal rein: Hier haben wir zunächst  §90. Unterrichtungs- und Beratungsrechte, wir sind im Betriebsverfassungsgesetz. Der Arbeitgeber hat den Arbeitgeber über die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- oder sonstigen betrieblichen Räumen, von technischen Anlagen, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder der Arbeitsplätze rechtzeitig unter der Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Das heißt: Wenn etwas umstrukturiert wird (Neu-, Um-, Erweiterungsbauten, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze –  mit einem Wort: Umstrukturierung), dann muss der Arbeitgeber den Betriebsrat informieren.

Absatz 2: Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer – ganz wichtig: der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung – zu beraten und so weiter und so weiter. §90 ist hier schon einmal mit dabei.

Dann haben wir §92 mit drei Absätzen.

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegen-wärtigen und geplanten Personalbedarf – also auch das hat mit Umstrukturierung zu tun – rechtzeitig und umfassend zu informieren.

Entscheidend ist es aber nicht, das alles auswendig zu wissen –  man sollte ohnehin nie ein Gesetz auswendig lernen -, sondern zu wissen, dass es im Betriebsverfassungsgesetz  und dann im Bereich §90 und §92 steht. Dann braucht man den Rest im Grunde nur noch stichpunktartig zu notieren.

Das war’s für diese Video. Klicken Sie nun auf den Link unter dem Video. „Prüfung Technischer Betriebswirt entschlüsselt“. Tragen Sie sich im Formular ein.

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank!

 

Technischer Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

 

 © Dr. Marius Ebert

 

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