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Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie stelle ich Lernkarten vor aus meinem digitalen Lernkartensystem. Diesmal ein Thema für die Personalfachkauffrau. Und zwar geht es um das Austrittsinterview. Und hier ist gefragt nachdem Zielen eines solchen Austrittsinterviews.

Ziele des Austrittsinterviews (Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Nun, wir können sagen, dass dieses Austrittsinterview drei wesentliche Ziele hat, Strukturzahl also 3, und diese Ziele in einer Beziehung stehen, wie diese Pfeile ausdrücken. Was meine ich damit? ­

  • Nun, zunächst einmal der zentrale Ansatz eines Austrittsinterview ist, die Gründe zu ermitteln: „Warum verlässt der Mitarbeiter uns?“ Also hier Austrittsinterview bedeutet, dass wir mit Mitarbeitern, die von sich aus kündigen, ein Austrittsinterview führen (wie wir das machen, ist Thema eines weiteren Videos) und in diesem Interview feinfühlig die Gründe ermitteln.
  • Warum tun wir das? ­ Um Schwachstellen zu erkennen. Ein verlorener guter Mitarbeiter ist ein großer Verlust für das Unternehmen. Mitarbeiter sind Vermögenswerte für das Unternehmen, keine Kosten. Ich hab mich in anderen Videos ausführlich dazu erklärt, dass wir hier einen grundsätzlichen Fehler begehen. Und wenn wir den Mitarbeiter verlieren, müssen wir erst mal einen neuen, adäquaten Mitarbeiter finden, und das ist sehr teuer. Deswegen, um so etwas zu vermeiden, dass Mitarbeiter gehen, wollen wir die Gründe ermitteln und dann die Schwachstellen erkennen, die sich aus diesen Gründen ableiten. Nicht immer sind es Schwachstellen. Es können auch manchmal ganz persönliche Gründe sein. Bei den Gründen können wir unterscheiden in persönliche Kündigungsgründe und die betriebliche Kündigungsgründe. Und diese betrieblichen Kündigungsgründe können uns dazu bringen, Schwachstellen zu erkennen.
  • Und aus diesem Erkennen der Schwachstellen wollen wir dann Maßnahmen ableiten.

Was solche Maßnahmen sein könnten, auch wieder Thema eines weiteren kleinen Videos. Ja, hier kann man natürlich wieder die nächste Prüfungsfrage sofort anschließen oder Teil b) oder Teil c) der Prüfungsfrage: „Leiten Sie Maßnahmen ab“.

Okay, aber das soll für dieses Video genügen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Austrittsinterview Teil 1, Personalfachkaufmann/frau IHK)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir beginnen eine kleine Videoserie über das Kündigungsschutzgesetz.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz? (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Und das erste, was wir uns anschauen ist: Wann gilt es? Wann gilt dieses Gesetz? Denn ist es sehr sinnvoll, ehe man ein Gesetz anwendet, zu schauen, ob es gilt.

Und zwar sind es zwei Voraussetzungen, die gelten müssen:

  • Das eine, die erste Voraussetzung, ist eine persönliche.
  • Und die zweite Voraussetzung ist betrieblich.

Und beide Voraussetzungen kümmern sich darum, dass bestimmte Schwellenwerte überschritten werden müssen:

  • Einmal muss der Arbeitnehmer, ich mache das mal durch dieses mathematische Größer-Zeichen, mehr als sechsten Monat im Betrieb sein. Also sechs Monate und einen Tag dann, hat er Kündigungsschutz.
  • Und dazu, beide Bedingungen gelten kumulativ, muss gelten, dass im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer vollzeitbeschäftigt sind. Wenn teilzeitbeschäftigt wird in diesem Betrieb, dann wird anteilig gerechnet. Das ist in Paragraf 23 des Kündigungsschutzgesetzes genau geregelt. Da können also krumme Zahlen dann rauskommen. Zehn Komma…, und wenn dann hinter dem Komma eine Zahl noch steht, die nicht Null ist, dann ist diese betriebliche Voraussetzung auch erfüllt, und das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das heißt: Dann hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz unter. Ihm kann nur gekündigt werden, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Und was das bedeutet, schauen wir uns im nächsten Video an.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Hallo, Marius Ebert hier. In diesem Video geht es um deren Personalfachkaufmann beziehungsweise Personalfachkauffrau PFK, um die Zugangsvoraussetzungen, dass man diese Prüfung machen darf. Statt „Zugangsvoraussetzungen“ sagen manche auch „Zulassungsvoraussetzungen“ um auszudrücken, dass man zur Prüfung zugelassen werden muss.

Formale Zugangsvoraussetzungen (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Es gibt also sozusagen zwei Aspekte, zwei Hürden, die man nehmen muss: einmal formal, das sind eben jene Zugangsvoraussetzungen, und dann b) inhaltlich — man muss natürlich für die Prüfung selber gewisse Themen beherrschen.

Hier in diesem Video geht es nur um diesen Aspekt hier: die formalen Zugangsvoraussetzungen.

Die Struktur sieht folgendermaßen aus: erstens, zweitens, drittens, viertens – es gibt also auch hier wieder relativ viele Möglichkeiten, alles oder, oder, oder, also nicht etwa „und“, dass man beides erfüllen muss oder vier Dinge erfüllen muss, sondern eins von den vieren reicht. Wenn man eine dieser vier Bedingungen erfüllt, hat man die Zugangsvoraussetzungen.

  • Und das erste ist eine dreijährige abgeschlossene Ausbildung, ja, man hat eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen im Bereich Personal und dazu, plus, 1 Jahr Berufspraxis, auch das meint wieder Praxis im Personalbereich. Ich erkläre das gleich noch ein bisschen genauer, was das heißt hier.
  • Zweitens ist ein kaufmännischer oder verwaltender Abschluss. Also man hat einen Beruf gelernt im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung abgeschlossen, plus 2 Jahre Berufspraxis.
  • Oder, drittens, man hat irgendeinen anderen, anerkannten Ausbildungsberuf, irgend einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mindestens 3 Jahre Praxis, ja, wenn ich hier sage „plus zwei Jahre Praxis“, dann heißt das auch hier „mindestens“, und hier bei dem einen Jahr auch „mindestens“ ein Jahr Berufspraxis. Ja, wir sehen also: Eine dreijährige Ausbildung im Bereich Personal erfordert nur ein Jahr Praxis, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung erfordert mindestens zwei Jahre Berufspraxis, ein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, kann auch ein handwerklicher Beruf sein, erfordert allerdings mindestens drei Jahre einschlägige Praxis.
  • Und Sie ahnen schon, was jetzt kommt: Jetzt lässt man die ganzen Abschlüsse und Ausbildungen weg und geht nur auf die Praxis: 5 Jahre Berufspraxis. Und das bedeutet: ohne Ausbildung. Ja, wenn man also fünf Jahre einschlägige Berufspraxis hat, dann kann man auch hier den Abschluss machen.

Dazu gibt es immer „plus“, die Ausnahmeregelung, ja, auch hier wenig relevant, wie in vielen anderen Fällen auch: Die Ausnahmeregelung sagt immer: Wenn man auf andere Weise nachweisen kann, dass man die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten hat, dann kann man auch zugelassen werden. Aber wie soll man es anders nachweisen als statt durch einen abgeschlossen Beruf durch die Praxis, und dieses Tor ist ja auf. Ja, also wenn man fünf Jahre Berufspraxis hat, dann wird man ja nach dem Regelfall, ja, das ist hier, das sind alles, erstens bis viertens, sind die Regelfälle, hat man also hier einen Regelfall, nach dem man zugelassen wird, braucht man also gar nicht auf die Ausnahmeregelung zu gehen.

Das ist es im Wesentlichen schon.

Nur noch mal kurz etwas zu dem Wort „Berufspraxis“: Das heißt „einschlägige Berufspraxis im Bereich Personal“, und das kann wiederum jetzt eine ganze Menge sein. „Personal“ bedeute er letztlich, mit Menschen zusammenzuarbeiten.

  • Und das kann sein verwaltend. Wenn man in der Personalabteilung die erforderliche Anzahl von Jahren gearbeitet hat, dann hat man diese Berufspraxis.
  • Das kann sein beratend.
  • Oder das kann sein entwickelnd. Ich meine damit den Bereich Personalentwicklung, ja.

Also: Personal, um es noch mal mit anderen Worten zu sagen, das kann sein Personalverwaltung, wiederum sehr weit gefasst, ja, Personalberatung und Personalentwicklung, und das ist hier nicht abschließend, ja. Wichtig ist, dass man eine Berufspraxis im Bereich Personal hat, und das kann in der Praxis eine Menge sein. Da muss man einfach mal genau schauen, da kommt es so ein bisschen darauf an, wie man es formuliert und darstellt, denn man muss diese Dinge nachweisen, und das bedeutet in der Regel eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf dem Firmenpapier: „Herr oder Frau Sowieso, Name, geboren am … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste …“, und dann arbeitet man diese Dinge heraus: Verwaltung, Beratung, Entwicklung. Manchmal ist es hier nur entscheidend, dass man gewisse Schlüsselworte dann auch verwendet, damit es zu den entsprechenden Vorschriften passt, ja, Und letztlich ist dann der Entscheider immer die IHK. Nur die IHK kann verbindlich entscheiden, ob jemand zugelassen wird.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Wenn Sie das, was ich jetzt gesagt habe, noch einmal schriftlich haben wollten, und das sollten sie tun, ja, Sie sollen Sie würden das Video nicht schauen, wenn Sie das nicht, Sie nicht interessieren würde. Deswegen: Holen Sie sich das Ganze noch mal in schriftlicher Form. Klicken Sie auf den Link unter dem die Video. Wenn Sie das Video auf YouTube schauen, ja, ich male mal das immer, weil das nicht überall gleich ist, ja, unter dem Video sollte ein Link sein. Wenn Sie auf diesen Link klicken und dann Ihre Email eintragen, dann bekommen Sie das entsprechende PDF automatisch zugestellt.

Alles Gute.

Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

§ 613 a BGB, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 613 a BGB, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Kündigung bei Betriebsübergang 613a BGB. Und was ist die Essenz?

Folgen einer Kündigung bei Betriebsübergang (§ 613 a BGB, Personalfachkaufman/fraun IHK)

Der neue Inhaber muss, notieren wir das, die Arbeitsverhältnisse übernehmen. Der neue Inhaber muss die Arbeitsverhältnisse übernehmen. Und wie lange darf er jetzt nichts dran verändern? — Ein Jahr. Bestandswahrungsfrist nennt man das, ja. Also so wie es war, muss es ein Jahren so bleiben.

Jetzt haben wir aber den Sklavenhandel schon etwas länger abgeschafft, ja, das heißt: Der Arbeitnehmer kann jetzt nicht so einfach wie eine Maschine mitverkauft werden. Das heißt: Der Arbeitnehmer, dessen Betrieb jetzt weiterverkauft wird, hat ein Widerspruchsrecht, ja. Sklavenhandel ist abgeschafft. Er hat ein Widerspruchsrecht. Was passiert, wenn er widerspricht? Was passiert? – Konsequenz:  Er bleibt Arbeitnehmer des alten Arbeitgebers, der gerade den Betrieb verkauf hat. Bitte notieren: Konsequenz: Er bleibt Arbeitnehmer des alten Arbeitgebers. Der alte Arbeitgeber ist der Verkäufer, ja.

Vermutliche weitere Konsequenz? – Sagen Sie es mir? – Tschüs, ja. Und ein  bisschen vornehmer? Was wird die Folge sein? Welche? Ja, genauer?  Was wird sein? Was wird die Folge für ihn sein? — Eine ordentliche betriebsbedingte, klar, ne?, eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 613 a BGB, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Schauen Sie dafür mal bitter auf in den 613a, Absatz 6 BGB.

 

© Dr. Marius Ebert

Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich baue unter www.spasslerndenk-shop.,de im Moment dynamische Lernsysteme auf. Und in diesem Video widme ich mich dem Mitwirken des Betriebsrats bei einer Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Und Sie wissen sicher: Wir unterscheiden zwei grundsätzliche Arten von Kündigungen, nämlich

  • einmal die ordentliche
  • und dann die a.o., die außerordentliche Kündigung.

Und bei der ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht. Rechtsgrundlage ist der § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Er hat ein Widerspruchsrecht.

Und bei der außerordentlichen Kündigung kann er Bedenken anmelden, nur Bedenken anmelden.

Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats hat eine sie sehr wichtige Rechtsfolge, nämlich ein Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.

Aber vorher muss er die Form beachtet werden, nämlich die Form muss sein schriftlich. Auch hier bei der außerordentlichen Kündigung muss das sein schriftlich.

Und die Frist ist bei in der ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche und bei der außerordentlichen binnen 3 Tagen.

Wichtig ist auch dass der Betriebsrat sich hält an die Gründe, die in § 102, Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz stehen. Schauen Sie dort bitte nach. Dort sind Gründe genannt. Und nur aus diesen Gründen kann der Betriebsrat wirklich ordnungsgemäß widersprechen. Wenn er das getan hat, dann hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Aber bitte nur aus solange, bis das ganze arbeitsgerichtlich geklärt ist, ja, also der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage einreichen binnen drei Wochen Frist. Und bis das Ganze ordnungsgemäß geklärt ist, hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers also bis zur Klärung vor dem Arbeitsgericht.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ja, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de: Dynamische Lernsysteme.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich baue unter www.spasslerndenk-shop.de im Moment dynamische Lernsysteme auf. Und in diesem Video widme ich mich dem Mitwirken des Betriebsrats bei einer Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Und Sie wissen sicher: Wir unterscheiden zwei grundsätzliche Arten von Kündigungen, nämlich

  • einmal die ordentliche, und dann
  • die außerordentliche Kündigung.

Und bei der ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat ein Widerspruchsrecht. Rechtsgrundlage ist der § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Er hat ein Widerspruchsrecht.

Und bei der außerordentlichen Kündigung kann er Bedenken anmelden. Nur Bedenken anmelden.

Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats hat eine sie sehr wichtige Rechtsfolge, nämlich einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Aber vorher muss die Form beachtet werden, nämlich die Form muss sein schriftlich. Auch hier bei der außerordentlichen Kündigung muss das sein schriftlich.

Und die Frist ist bei der ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche, und bei der außerordentlichen binnen 3 Tagen.

Wichtig ist auch, dass der Betriebsrat sich hält an die Gründe, die in § 102, Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz stehen. Schauen Sie dort bitte nach. Dort sind Gründe genannt, und nur aus diesen Gründen kann der Betriebsrat wirklich ordnungsgemäß widersprechen.

Wenn er das getan hat, dann hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Aber bitte nur solange, bis das Ganze arbeitsgerichtlich geklärt ist, ja, also der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage einreichen binnen Dreiwochenfrist, und bis das Ganze ordnungsgemäß geklärt ist, hat der Arbeitnehmer einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers also bis zur Klärung vor dem Arbeitsgericht.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung des BR bei Kündigung, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ja, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de – dynamische Lernsysteme.

Mein Name ist Marius Ebert.

 Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Konjunkturzyklus, Personalfachkaufmann/frau IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Konjunkturzyklus, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem kleinen Schulungsvideo klären wir mal den Begriff Konjunkturzyklus.

Verschiedene Phasen des Konjunkurzyklus (Konjunkturzyklus, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ein Zyklus ist eine sagen wir mal wellenartige Bewegung, die so läuft, dann ist ein Zyklus beendet, und dann geht es wieder aufwärts, und ein neuer Zyklus beginnt.

Wir haben hier an der Abszisse die Zeit, und wir haben hier den Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes. Den Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes. Wenn Sie wissen wollen, was das Bruttoinlandsprodukt ist, dann schauen Sie bitte in das andere Video von mir.

Und wir schauen uns jetzt an den Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes im Vergleich zum Vorjahr.

  • Nehmen wir an, wir haben diese Bewegung, das drückt man den Prozenten aus, und wenn man dann quasi diese Linien verbindet hier, dann haben wir hier einen Aufschwung. Wenn die Ausschläge sehr hoch sind, dann haben wir hier einen Boom, einer Hochkonjunktur oder Boom.
  • Und wenn dann die Zuwachsraten abnehmen, dann haben wir einen Abschwung. Und wenn die Zuwachsraten negativ werden, achten Sie mal auf den Ausdruck: negatives Wirtschaftswachstum, ja, völlig bescheuerter Begriff, aber man sagt das so. Dann haben wir hier eine Rezession. Und wenn es ganz tief geht, wenn wir also eine Schrumpfung haben, ja, dann hier bis hier unten, dann haben wir eine Depression.
  • Und dann irgendwann haben wir eine Wende, und ein neuer Konjunkturzyklus beginnt. Das nennen wir Konjunkturzyklus, übrigens in Anlehnung an die Mondphasen. Zunehmender und abnehmender Mond, das nennt man Konjunktur. Und daher kommt der Begriff. Den haben sich die Wirtschaftswissenschaftler sozusagen ausgeborgt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Konjunkturzyklus, Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ja, schauen Sie auch mal bitte unter www.spasslerndenk.de für meine Schnell-Lernseminare zum Betriebswirt/in IHK oder auch zum Wirtschaftsfachwirt/in IHK.

Dankeschön.

Mein Name ist Marius Ebert.

© Dr. Marius Ebert

 

Personalfachkaufmann/frau IHK: Konjunkturpolitik, Instrumente

Personalkaufmann/frau IHK: Fiskalpolitik u. Geldpolitik

 

Wir sind in der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik und im letzten Video hatte ich versprochen, dass wir uns einen Ast noch einmal etwas genauer anschauen, und zwar diesen Ast hier: Instrumente der Konjunkturpolitik, Fiskalpolitik und Geldpolitk.

Und genau da sind wir, ich habe also auf den Pfeil geklickt. Wir sind bei der nächsten Mindmap, Instrumente der Konjunkturpolitik. Die Geldpolitik ist das eine Instrument. Und hier ist die EZB, die europäische Zentralbank, zuständig. Sie sehen, dass hier ein weiterer Pfeil zur nächsten Mindmap geht.

Und die EZB hat mehrere Möglichkeiten. Einmal expansiv. Expansiv heißt ausdehnend. Es geht um Geldpolitik, das heißt Ausdehnung der Geldmenge. Es steht der Volkswirtschaft mehr Geld zur Verfügung. Wie macht sie das? Nun, sie macht Geld billiger. Sie senkt die Zinsen oder sie senkt die Mindestreservesätze. Mindestreservesätze legen einen Prozentsatz fest und in Höhe dieses Prozentsatzes dürfen die Banken nicht mit dem Geld arbeiten. Das heißt, dass, wenn die Mindestreservesätze gesenkt werden, haben die Banken mehr Ware, Geld ist ja für Banken Ware, zur Verfügung.

Restriktiv ist genau das Gegenteil. Ohne dass wir jetzt hier weiter in Details gehen. Also das ist jetzt keine Betrachtung der Instrumente der EZB, sondern einfach noch einmal kurz: Was ist expansive und restriktive Geldpolitik. Restriktiv ist genau das Gegenteil: Man macht das Geld teurer. Man erhöht die Zinsen oder man erhöht die Mindestreservesätze, beschränkt den Banken also einen bestimmten Teil ihrer Ware, indem man den Prozentsatz des Mindestreservesatzes erhöht.

Das andere Instrument ist die Fiskalpolitik. Und das bedeutet, dass hier der Staat zuständig ist. Und hier gibt es zwei Ansatzpunkte, bleiben wir zunächst mal bei diesen Ästen, gucken also nicht so sehr darüber. Angebotsorientiert und nachfrageorientiert, das ist das, was man sich zunächst einmal merken muss. Angebotsorientiert bezieht sich auf die Unternehmer. Man unterscheidet ja volkswirtschaftlich zwischen angebotsorientierten Volkswirtschaft oder Wirtschaftspolitik – das bedeutet, dass man die Unternehmer stärkt – und nachfrageorientiert – man kümmert sich um die privaten Haushalte. Also: Es gibt hier zwei Ansatzpunkte, die Unternehmer und die privaten Haushalte.

Schauen wir zunächst auf die Unternehmer. Sie sehen, dass auch hier die beiden Worte expansiv und restriktiv wieder auftauchen. Restriktiv bedeutet beschränkend. Das bedeutet, dass man die Steuern erhöht. Und expansiv bedeutet, dass man die Steuern für Unternehmer senkt, sodass Unternehmer weniger Geld an den Staat abgeben müssen und damit mehr Geld für z.B. Investitionen zur Verfügung haben. Das ist expansive, unternehmerorientierte Wirtschaftspolitik. Restriktiv, beschränkend genau das Gegenteil.

Bezogen auf die Seite der Nachfrage, also auf die privaten Haushalte kann man auch wieder mit der Unterscheidung zwischen restriktiv und expansiv vorgehen. Man senkt die Einkommenssteuer. Die Einkommenssteuer ist ja die Steuer für Privatleute. Während Sie mal hier oben bei Senkung der Unternehmenssteuer danach gefragt werden, was das denn für Steuern sind, dann könnten Sie die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer nennen. Bei den privaten Haushalten nennen Sie die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer, die ja letztlich auch der Endverbraucher zahlt. Oder ABM-Maßnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, oder, dadurch ausgelöst, der Multiplikator-Effekt. Sie sehen, dass das wieder eine besondere Mindmap ist, um den Rahmen nicht zu sprengen. Dadurch dass man so genannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen startet, bekommen Menschen für mehr oder wenige sinnlose Arbeit Geld in die Hand und können damit wieder in die Geschäfte gehen. In den Geschäften wird wieder mehr gekauft, dadurch bestellt der Einzelhändler mehr beim Großhändler, der Großhändler mehr bei der produzierenden Wirtschaft und dadurch ein Multiplikator-Effekt, eine Art Domino-Effekt.

Oder man macht das Ganze restriktiv und man macht das Gegenteil. Man erhöht die Umsatzsteuer, die man landläufig auch Mehrwertsteuer nennt, das ist das Gleiche. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer ist das Gleiche. Man erhöht die Mehrwertsteuer oder man erhöht die Einkommenssteuer. Dadurch haben die privaten Haushalte weniger Geld zur Verfügung und können weniger konsumiere. Das ist restriktive Wirtschaftspolitik. Auch das gibt es, auch das macht man, wenn eine Wirtschaft droht, zu überhitzen. Wenn der Motor stottert, ist das nicht gut, aber wenn der Motor zu schnell läuft, ist das auch nicht gut. Und man spricht in diesem Zusammenhang sehr oft vom Konjunkturmotor. Der muss rund laufen. Der darf nicht stottern, aber er darf auch zu schnell laufen und überhitzen. Also in diesem Fall, wenn der Konjunkturmotor droht zu überhitzen wäre restriktive Wirtschaftspolitik angezeigt. Sonst, und das wurde in den letzte Jahre sehr viel öfter gemacht, expansive, nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, oft auch kombiniert mit expansiver, angebotsorientierter Politik. Also die reine Lehre gibt es hier nicht. Meistens kriegt jeder ein bisschen was. Meistens ist das ein Bündel von Maßnahmen.

Okay, das war’s für dieses Video. Achten Sie auf den Abspann.

Abspann:

Gratis Lernhilfe. Wollen Sie diese Mindmap als gratis PDF. Alles, was Sie tun müssen, ist, unter diesem Video auf den Link zu klicken und dann Ihre e-Mail Adresse einzutragen, damit ich Ihnen die Mindmap schicken kann.

Achtung: Dieses Angebot ist nur eine begrenzte Zeit online. Klicken Sie also jetzt auf den Link unter dem Video und tragen Sie Ihre e-Mail Adresse ein, damit ich Ihnen die Mindmap schicken kann.

Alles Gute für Sie!

 

Personalfachkaufmann/frau IHK: Mind Map zum Herunterladen

 

 © Dr. Marius Ebert

Personalfachkaufmann/frau IHK, Konjunktur- u. Beschäftigungspolitik

Personalfachkaufmann/frau IHK: Konjunktur- u. Beschäftigungspolitk, Mind Map

 

Hallo und willkommen! Mein Name ist Marius Ebert und ich erkläre Ihnen wieder die strukturierte Aufnahme von Wissen, diesmal am Beispiel Konjunktur- und Beschäftigungspolitik. Hier wieder PFK, Personalfachkaufmann, aber in vielen, vielen Gebieten, in vielen, vielen anderen Prüfungen kommt dieses Thema hier vor.

 

Was ist Konjunktur?

Starten wir also und kommen zunächst einmal zur Definition. Was ist denn Konjunktur? Konjunktur ist das Auf und Ab der Wirtschaft, also ein zyklischer Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung. Der Begriff stammt ursprünglich ab vom Mondzyklus: zunehmender und abnehmender Mond, das nennt man Konjunktur. Und das hat man auf die Wirtschaft übertragen und sagt: Da gibt es auch zunehmende Phasen, Wachstumsphasen, und Schrumpfungsphasen. Konjunktur ist also das Auf und Ab der Wirtschaft.

 

Wie kann man Konjunktur messen?

Wie kann man die Konjunktur messen? Wir sprechen von Konjunkturindikatoren. Sie wissen, dass man eine Mindmap immer von dem dicken Ast zu den dünnen Ästen. Also Konjunkturindikatoren sind Anzeiger. Ähnlich wie man früher den Vogelflug beobachtet hat oder Steine geworfen hat oder in Tiereingeweiden gelesen hat betrachtet man heute etwas andere Indikatoren, weil man wissen möchte, wie die Zukunft sich entwicklen wird. Da gibt es nämlich zum Beispiel die Auftragseingänge. Das ist natürlich wichtig, denn Auftragseingänge sind zukünftiger Umsatz und damit ein Wachstum der Wirtschaft. Der Beschäftigungsstand – werden mehr Menschen eingestellt oder werden Menschen entlassen – ist ein Anzeiger für die Entwicklung der Wirtschaft. Die Lohnentwicklung: Sind die Gewinne der Unternehmen so gut, dass auch die Arbeitnehmer davon partizipieren; ist sie positiv oder negativ? Und das Zinsniveau spielt mit hinein: Ist Geld teuer oder billig, um neu zu investieren? Das ist nicht vollständig, aber das sind wichtige Beispiele.

 

Was ist ein Konjunkturzyklus?

Ein Konjunkturzyklus. Ich sagte vorhin schon: Es gibt eine zunehmende Bewegung, und es gibt eine abnehmende Bewegung. Was heißt das? Nun, hier haben wir einen solche Zyklus: Aufschwung, Hochkonjunktur, man spricht hier auch vom Boom, dann der Abschwung, die Rezession, im schlimmsten Fall ist das eine Depression.

 

Wie kann man Konjuktur messen?

Und wie messen wir das? Wir messen das an der jährlichen Zuwachsrate des realen BIP, des Bruttoinlandprodukts. Dazu gleich noch ein bisschen mehr. Ein solcher Zyklus, also eine  Phase von Aufschwung, Hochkonjunktur, Abschwung, Rezession, dauert etwa 5-7 Jahre, wobei man auch schon kürzere und teilweise auch längere Zyklen beobachten konnte. Das ist also ein Durchschnittswert.

Schauen wir uns das noch einmal etwas genauer an: Gemessen an dem realen Bruttoinlandprodukt. Denn was ist das Bruttoinlandsprodukt, BIP? Das sind alle Güter und Dienstleistungen, die in Deutschland (Inland bedeutet in diesem Fall Deutschland) in einem Jahr produziert werden. Das Ganze wird in Geld bewertet, wir machen also: Menge x Preis (Produkt 1) + Menge x Preis (Produkt 2) + Menge x Dienstleistung 1 + Menge x Dienstleistung 2 und so weiter. Eine sehr, sehr lange Multiplikation und Addition. Ist das Ganze aufaddiert, kommen wir auf eine Gesamtsumme und wir beobachten die Veränderung dieser Gesamtsumme im Vergleich zum Vorjahr. Wächst sie oder schrumpft sie? Diese Veränderung misst man in Prozent. Und das ist das Wachstum, gemessen an der jährlichen Zuwachsrate in Prozent des realen Bruttoinlandsprodukts.

Und nun kommen wir in dieser Mindmap nur kurz, das ist einer weiteren Mindmap vorbehalten (ich möchte die Mindmaps nicht mit zu viel Wissen überladen), zu den Instrumenten der Konjunkturpolitik. Das ist natürlich eine klassische Prüfungsfrage. Was kann man nun tun, um diesen Zyklus zu beeinflussen, vor allem wenn man sich in einer Abschwungphase oder gar einer Rezession befindet? Was kann getan werden? Und da gibt es zwei grundsätzliche Ansatzpunkte, Sie sehen hier den Pfeil. Es geht zu einer weiteren Mindmap, da wird sie kurz aufgeblendet. Fiskalpolitik, das heißt Fiskus=der Staat, oder Geldpolitik, die Zentralbank. Man kann natürlich auch beides kombinieren, aber das sind die beiden grundsätzlichen Ansatzpunkte. Dazu mehr in einem weiteren Video.

Alles Gute für Sie, viel Erfolg bei der Prüfung.

 

Marius Ebert

 

 © Dr. Marius Ebert

Personalfachkaufmann/frau IHK: Personalplanung, -marketing, -controlling, Überblick, Mind Map

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