Archiv für den Monat: Juni 2015

GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem kleinen Video möchte ich mal etwas sagen zur Haftung der GmbH, der so genannten Gesellschaft mit begrenzter Haftung.

Haftung mit Gesellschaftsvermögen (GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

Und hier liegt das Problem, nämlich in dieser Abkürzung.

GmbH ist missverständlich. Eigentlich müsste es heißen “Gesellschaft mit auf das Gesellschaftsvermögen begrenzter Haftung“. Das heißt, es sieht folgendermaßen aus: Wenn wir hier die Haftung haben und hier die GmbH, und hier die Gesellschafter, dann haftet die GmbH voll, sie haftet mit allem, was sie hat, sie haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, also mit allem, was auf der Aktivseite an Vermögenswerten steht. Mit allem. Die GmbH haftet voll.

Was nicht haftet, sind die Gesellschafter. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Hier gibt es eine Ausnahme, denn die sogenannte Durchgriffshaftung, die unter bestimmten Bedingungen, das ist nicht ganz einfach umzusetzen, unter bestimmten Bedingungen erlaubt, doch die Gesellschafter selber haftbar zu machen und ihnen zu verbieten oder zu verhindern, dass sie sich hinter der GmbH in gewisser Weise verstecken. Aber das ist eher eine juristische Ausnahme. Die Grundregel ist dass, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.

Also noch einmal: GmbH heißt „Gesellschaften mit auf das Gesellschaftsvermögen  begrenzter Haftung“. Hier ist die Begrenzung der Haftung. Sie bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen, was aber voll haftet.

Das war’s.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

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Dankeschön

 

© Dr. Marius Ebert

 

Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video geht es um den sogenannten in Gläubigerverzug.

Leistungsstörung aus der Sphäre des Gläubigers (Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

Der Gläubigerverzug ist eine sogenannte Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger, aber diesmal eben nicht eine Leistungsstörung aus der Sphäre des Schuldners, sondern die einzige Leistungsstörung aus der Sphäre des Gläubigers.

Und zwar: Der Schuldner macht alles richtig, nämlich er bietet seine Leistung, die Leistung, zu der sich verpflichtet hat, zum Beispiel Ware zu liefern, nehmen  wir das mal, bietet er an, und bietet er an

  • am richtigen Ort,
  • zur richtigen Zeit,
  • in der richtigen Weise,
  • und er bietet die Leistungen vollständig an.

Das ist also der Impuls, der beim Gläubiger ankommt. Und der Gläubiger nimmt diese zur rechten Zeit am rechten Ort in der richtigen Weise vollständig angebotene Leistung nicht an, er nimmt die Leistung nicht an, zum Beispiel er ist nicht da. Das ist so der einfachste Fall. Er ist nicht da.

Und dann kommt vor allem ins Spiel, also Rechtsgrundlage sind hier die Paragrafen 293 folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere der § 300 BGB. Und den schauen wir uns jetzt zum Abschluss kurz an.

Da steht: § 300 BGB Wirkung des Gläubigerverzugs, Absatz 1: „Der Schuldner hat während des Vollzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.“ Das heißt: Wenn nun die Ware zum Beispiel verbrennt oder in einem Verkehrsunfall vernichtet wird aufgrund von leichter Fahrlässigkeit des Schuldners, dann muss der Schuldner nicht noch mal leisten, wenn der Gläubiger vorher in Verzug war.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind gerade dabei, sogenannte Ermächtigungsinstrumente zu betrachten. Ermächtigungsinstrumente nenne ich so, weil sie Sie ermächtigen, in einer Prüfung diese Aufgabe, diese Instrumente zu beherrschen. Im letzten Video haben wir uns die Kostenvergleichsrechnung angeschaut. Jetzt schauen wir uns die Gewinnvergleichsrechnung an. Auch das ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung.

Vergleich per Tabelle (Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument)

Das Ermächtigungsinstrument ist genau wie bei der Kostenvergleichsrechnung eine Tabelle. Spaltenweise stehen die Alternativen. Wenn es eine dritte Alternative gibt, machen Sie eine weitere Spalte.

Und jetzt gibt es zur Kostenvergleichsrechnung im Unterschied, eigentlich nur einen Unterschied, nämlich dass Sie hier nun eine weitere Zeile einziehen, nämlich die Umsätze, die man eigentlich streng genommen Leistungen nennen müsste. Die ganzen Kosten, strukturiert nach KFix und kvariabel haben Sie ja schon aus der Kostenvergleichsrechnung. Die Gewinnvergleichsrechnung baut ja darauf auf. Schauen Sie auch das andere Video „Kostenvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument“.  Die ziehen Sie nur mit Minus ab; das Vorzeichen wechselt. Bei der Kostenvergleichsrechnung war es eine Addition, jetzt ist es ein Minus. Sie ziehen die Kosten ab, kommen und zu einer Größe, die wir „Gewinn“ nennen, eigentlich müsste es heißen „Betriebsergebnis“, wie wir „Gewinn“ nennen, ja, das ist eine Differenz von der mathematischen Arithmetik hier, ja, hier steht ein Plus, minus, minus, minus ist eine Differenz, eine Differenz, und wir entscheiden uns für die Alternative mit dem größeren Gewinn, drücken das als Antwortsatz noch aus. Das ist immer sehr wichtig, dass wir unsere Entscheidung begründen. Ich entscheide mich für Alternative A1 weil sie den größeren Gewinn hat nach der Gewinnvergleichsrechnung, ja, und das ist es schon.

Hier bei den Kosten gibt es zwei Schwierigkeiten, nämlich die kalkulatorischen Abschreibungen, die kalkulatorischen Zinsen. Schauen Sie in dem Video „Kostenvergleichsrechnung“, da habe ich das genau erklärt, wie man das berechnet.

Ja, das war’s.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnvergleichsrechnung, Ermächtigungsinstrument)

Wenn Sie das interessiert, wenn Sie leichter und schneller lernen wollen, dann schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort bekommen Sie komplette Videos mit Skripten, mit allem was Ihnen hilft, Mindmaps zum Beispiel, allem was Ihnen hilft, in ganz kurzer Zeit sich diese doch als recht schwierig geltenden Themen zu erarbeiten und in der Prüfung erfolgreich zu sein.

Mein Name ist  Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Gesamtkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrendite

Gesamtkapitalrentabilität (Gesamtkapitalrendite), Definition

Die Gesamtkapitalrentabilität – auch Gesamtkaapitalrendite genannt – zeigt die Rentabilität des gesamten Kapitals, also die Rentabilität von Eigen- und Fremdkapital zusammengenommen. Mache Dir das bitte klar! Es geht nicht um die Rentabilität des gesamten Unternehmens, sondern um die Rentabilität des gesamten Kapitals. Die Gesamtkapitalrentabilität gehört zur Gruppe der Rentabilitätskennzahlen, beantwortet also – allgemein betrachtet – die Frage, ob sich etwas gelohnt hat, in diesem Fall der Einsatz des gesamten Kapitals in dieses Unternehmen.

Gesamtkapitalrentabilität, Datenbeschaffung

Wie beschaffst Du Dir die Daten, um die Gesamtkapitalrentabilität zu berechnen? Nun, Du weißt schon, es ist eine Rentabilitätskennzahl und das bedeutet, dass Du Daten aus der Bilanz und der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) brauchst. Die Bilanz liefert Dir bekanntlich Bestandsgrößen und die GuV liefert Dir Erfolgsgrößen. Du brauchst für die Berechnung der Gesamtkapitalrentabilität die Erfolgsgröße “Jahresüberschuss”

Gesamtkapitalrentabilität, Definition

Die Gesamtkapitalrentabilität berechnet sich dann, indem man Jahresüberschuss plus Fremdkapitalzinsen auf das Gesamtkapital bezieht:

 

Warum werden die FK-Zinsen hinzuaddiert? Im Zähler steht der Erfolg des Gesamtkapitals, das sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammensetzt. Die Fremdkapitalzinsen sind der Erfolg des Fremdkapitals. Bei der Berechnung des Jahresüberschusses wurden sie als Aufwand, d. h. mit “minus” erfasst.

Deswegen müssen sie nun wieder hinzugerechnet werden, damit der Erfolg des gesamten Kapitals, also auch des Fremdkapitals im Zähler erfasst wird.

Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage)

Hallo. Das Insider-Video „Prüfung Betriebswirt/in IHK entschlüsselt“ ist noch online verfügbar. Klicken Sie auf den Link unter diesem Video und tragen sich in das Formular ein.

Mein Name ist Marius Ebert. Ich behandle Prüfungsfragen. In diesem Video geht es um die Prüfungsfrage zur Gewinnthesaurierung. Darum dreht sich die Prüfungsfrage, und wir beleuchten es von den verschiedenen Seiten, so dass wir mit allen Prüfungsfragen um die Gewinnthesaurierung herum umgehen können.

Was ist Gewinnthesaurierung? (Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage)

Also zunächst einmal sollte man wissen, was ist denn das. Also: Was ist das? – Und Gewinnthesaurierung ist nichts anderes als Gewinneinbehaltung. Und jetzt sehen Sie wieder diese begriffliche Schlampigkeit, denn diesen Begriff Gewinnthesaurierung verwendet man im Grunde nur bei großen Aktiengesellschaften, börsennotierten Unternehmen, und die sprechen ja zunächst einmal vom Jahresüberschuss, Jahresüberschuss, und der Jahresüberschuss ist der Saldo aus Ertrag minus Aufwand. Wenn ich Ertrag minus Aufwand miteinander verrechne und einen positiven Wert erziele, komme ich zum Jahresüberschuss. Und von diesem Jahresüberschuss werden nun bestimmte Posten abgezogen, so dass am Schluss dann ein Begriff übrig bleibt, der witzigerweise Bilanzgewinn heißt, aber im Grunde nur eine Restgröße ist. Der Bilanzgewinn ist nichts anderes als die Dividende, die an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Und der Jahresüberschuss wird also um einen bestimmten Betrag reduziert, und das was übrig bleibt, wird an die Aktionäre ausgeschüttet. Solange es auf einem Haufen liegt, heißt es Bilanzgewinn, wenn es dann verteilt wird an die Aktionäre, heißt es Dividende. Und das, was abgezogen wird, das sind die Rücklagen.

Vereinfacht gesagt: Jahresüberschuss minus Rücklagen ergibt den Bilanzgewinn. Hier gibt es jetzt noch ein paar Spielchen – plus Gewinnvortrag, minus Verlustvortrag, hin und her, da lassen wir mal alles weg. Jahresüberschuss minus Rücklagen gleich Bilanzgewinn. Das heißt Gewinnthesaurierung  ist gleich Rücklagenzuführung oder auch genannt Rücklagendotierung.

Sie können sich also für Gewinnthesaurierung drei Synonyme merken:

Gewinnthesaurierung ist

  • Gewinneinbehaltung,
  • Rücklagenzuführung oder
  • Rücklagendotierung.

Alles das gleiche.

Und im Prinzip geht es um das Spiel: Vom Jahresüberschuss wird ein Teil des Jahresüberschusses einbehalten, den Rücklagen zugeführt, und der Rest wird ausgeschöpft. Und da sagt der Vorstand des Unternehmens sagt: „Wir haben uns entschlossen vom Jahresüberschuss von, was weiß ich, zehn Millionen Euro 6 Millionen Euro zu thesaurieren. Und das bedeutet: Je höher dieser Betrag ist, den der Vorstand gerade nennt, desto weniger kriegen die Aktionäre. Denn das haben Sie längst schon gemerkt: Das ist die Summe, die zu verteilen ist, sagen wir hundert Euro. Wenn jetzt 50 Euro thesauriert werden, da bleiben für die Aktionäre 50 Euro als Bilanzgewinn, als Dividende verteilt auf die Einzelaktionäre übrig. Wenn dieser Betrag steigt, dann sinkt dieser Betrag, das ist also der Zusammenhang.

OK, das war‘s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnthesaurierung, Prüfungsfrage)

 

Holen Sie sich das Insider-Video „Prüfung entschlüsselt“. Klicken Sie auf den Link unter dem Video, tragen Sie sich in das Formular ein.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Gewinnschwelle, Teil 5

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnschwelle, Teil 5)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir betrachten in einer kleinen Serie Fragen rund um den Break Even. Und hier geht es nun um den Sicherheitskoeffizienten, den Sicherheitskoeffizienten.

Definition des Sicherheitskoeffizienten (Gewinnschwelle, Teil 5)

Und dieser Sicherheitskoeffizienten ist definiert als aktueller Gesamtumsatz, aktueller Umsatz, minus Break-Even-Umsatz, dividiert durch aktuellen Umsatz. Das Ganze mal hundert.

Genau betrachtet haben wir hier eine Quote, denn hier oben steht der Abstand zwischen dem aktuellen Umsatz und Break-Even-Umsatz, also sozusagen die Strecke, die man über Wasser ist, ins Verhältnis gesetzt zum aktuellen Umsatz, das heißt der quotale Anteil dieser Sicherheitsmarge zum gesamten Umsatz.

Das heißt: Wenn dieser Wert zum Beispiel 19 Prozent beträgt, dann bedeutet das: Wenn das Unternehmen von aktuellen Umsatz 19 Prozent verliert, ist es gerade mal am Break Even, deswegen heißt das Ding auch Sicherheitskoeffizient.

Und im Grunde muss man es gar nicht mit den Umsätzen berechnen, sondern man könnte auch berechnen die aktuelle Absatzmenge, aktuelle Menge minus Break-Even-Menge, dividiert durch aktuelle abgesetzte Menge führt genau zum gleichen Ergebnis. Das Ganze mal 100, erhalten wir den prozentualen Anteil, den man nicht verlieren darf, ohne in die Verlustzone oder genauer in den Break Even zu kommen.

Ja das war’s schon wieder. Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gewinnschwelle, Teil 5)

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Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert