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Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video geht es um den sogenannten in Gläubigerverzug.

Leistungsstörung aus der Sphäre des Gläubigers (Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

Der Gläubigerverzug ist eine sogenannte Leistungsstörung in einem gegenseitigen Vertrag zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger, aber diesmal eben nicht eine Leistungsstörung aus der Sphäre des Schuldners, sondern die einzige Leistungsstörung aus der Sphäre des Gläubigers.

Und zwar: Der Schuldner macht alles richtig, nämlich er bietet seine Leistung, die Leistung, zu der sich verpflichtet hat, zum Beispiel Ware zu liefern, nehmen  wir das mal, bietet er an, und bietet er an

  • am richtigen Ort,
  • zur richtigen Zeit,
  • in der richtigen Weise,
  • und er bietet die Leistungen vollständig an.

Das ist also der Impuls, der beim Gläubiger ankommt. Und der Gläubiger nimmt diese zur rechten Zeit am rechten Ort in der richtigen Weise vollständig angebotene Leistung nicht an, er nimmt die Leistung nicht an, zum Beispiel er ist nicht da. Das ist so der einfachste Fall. Er ist nicht da.

Und dann kommt vor allem ins Spiel, also Rechtsgrundlage sind hier die Paragrafen 293 folgende im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere der § 300 BGB. Und den schauen wir uns jetzt zum Abschluss kurz an.

Da steht: § 300 BGB Wirkung des Gläubigerverzugs, Absatz 1: „Der Schuldner hat während des Vollzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.“ Das heißt: Wenn nun die Ware zum Beispiel verbrennt oder in einem Verkehrsunfall vernichtet wird aufgrund von leichter Fahrlässigkeit des Schuldners, dann muss der Schuldner nicht noch mal leisten, wenn der Gläubiger vorher in Verzug war.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gläubigerverzug, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert