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Mitwirkung BR bei Kündigung, Teil 3

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung BR bei Kündigung, Teil 3)

Willkommen zurück – Teil 3 unserer Serie „Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigung“. Dieses BW hier vorne soll Sie nicht irritieren, das heißt Betriebswirt und ist eines der zahlreichen Mindmaps, die meine Seminarteilnehmer bekommen, die den Betriebswirt/in IHK in Schnellform bei mir machen.

Und wir haben uns in den vorherigen Teilen die Grundstruktur angeschaut. Wir haben die Rechtsgrundlage vertieft. Wir haben die ordentliche Kündigung uns angeschaut. Und jetzt geht es um die Mitwirkung des Betriebsrats bei der außerordentlichen Kündigung. Das ist Thema dieses Videos. Die anderen beiden haben wir in den anderen Teilen uns angeschaut. Die Mindmap bekommen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung (Mitwirkung BR bei Kündigung, Teil 3)

Bei einer außerordentlichen Kündigung – eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung – kann der Betriebsrat nur Bedenken anmelden innerhalb von drei Tagen, auch das schriftlich. Und das führt nicht zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch, wird aber gleichwohl vom Richter natürlich zur Kenntnis genommen. Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, dann wird der Richter in der Würdigung auch die Bedenken des Betriebsrates zur Kenntnis nehmen. Aber unmittelbare Auswirkungen, wie wir sie im letzten Video bei der ordentlichen Kündigung gesehen haben mit dem Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn der Betriebsrat form- und fristgerecht Widerspruch einlegt, der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, den gibt es bei der außerordentlichen Kündigung nicht.

Ja, und dann haben wir noch einen weiteren Aspekt – nicht im Betriebsverfassungsgesetz, sondern im Kündigungsschutzgesetz, nämlich den § 3 Kündigungsschutzgesetz,  und der sagt dass der Mitarbeiter, der gekündigte Mitarbeiter, den Betriebsrat um Vermittlung bitten kann zwischen ihm und dem Arbeitgeber. Das gilt natürlich nicht für den leitenden Angestellten, aber das gilt für  den normalen Arbeitnehmer. Für den leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz gilt das nicht, wohl aber für den leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz. Das ist eine etwas komplizierte Regelung hier. Dafür haben müssen wir uns den leitenden Angestellte noch mal etwas genauer anschauen. Dafür gibt es andere Videos. Aber der normale, nicht leitende Angestellte kann den Betriebsrat um Vermittlung bitten nach § 3  Kündigungsschutzgesetz.

Ja, das war’s.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Mitwirkung BR bei Kündigung, Teil 3)

Wenn Sie mehr lernen wollen auf diese Art und Weise mit Videocoaching, dann schauen Sie in meinem Shop www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute.

© Dr. Marius Ebert

 

Marketing Management, Teil 3, Betriebswirt/in IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marketing Management, Teil 3, Betriebswirt/in IHK)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Marketing Management im Rahmen des Betriebswirts/in IHK. Und wenn Sie die anderen Videos gesehen haben, dann wissen Sie, dass ich Wissen gerne darstelle in der Form eines auf der Spitze stehenden Dreiecks mit hier unten dem Grundgedanken und dann hier weiter voranschreitend in die Details. Wir haben hier den Grundgedanken „Denken im Kopf des Kunden“, Marketing, ja, darum geht es, und hier die vier Instrumente Product, Price, Place, Promotion – Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik. Im letzten Video, das sind also die Instrumente hier, im letzten Video haben wir uns die Produktpolitik angeschaut als das Herzstück. Wir haben auch gesehen, dass es eigentlich Bedürfnispolitik heißen muss. Und hier gilt es nun um die Struktur, die in der Preispolitik steckt. Manche sagen auch Kontrahierungspolitik.

Struktur der Preispolitik (Marketing Management, Teil 3, Betriebswirt/in IHK)

Da steckt das lateinische Wort kontrahieren, zusammenziehen drin. Und wenn man etwas zusammenzieht, dann hat man einen Vertrag.

Was gehört also zur Preispolitik, zur Kontrahierungspolitik dazu?

  • Da gehören einmal dazu die Preiselastizitäten,
  • dann die praktische Preispolitik (wir verzichten beim Betriebswirt und beim technischen Betriebswirt auf die theoretische Preispolitik), praktische Preispolitik,
  • und dann, weil es ja „Kontrahierungspolitik“ heißt und zu einem Vertrag neben den Preis noch andere Dinge gehören, Rabatte,
  • Zahlungsbedingungen,
  • Lieferbedingungen.

Ja, das alles fasst man auch zusammen unter den Namen Kontrahierungspolitik: Preiselastizitäten,  praktische Preispolitik, Rabatte, Zahlungsbedingungen, Lieferbedingungen.

Ja, das war‘s schon wieder.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marketing Management, Teil 3, Betriebswirt/in IHK)

Wenn Ihnen diese dieses Vorgehen und diese Strukturierung gefällt, dann schauen Sie mal unter www.spasslerndenk.de für meine Seminare zum Betriebswirt oder technischen Betriebswirt oder Wirtschaftsfachwirt und unter www.spasslerndenk-shop.de für Lernhilfen zur Betriebswirtschaftslehre.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Datenschutz, Fallstudie, Teil 3

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Willkommen zurück zu unserer kleinen Fallstudie zum Thema Datenschutz. Wir machen in unserem Unternehmen management by objectives (MbO).

Im Rahmen von management by objectives wurde beschlossen, die Zielerreichung in einem Datenverarbeitungssystem zu erfassen, und für dieses Datenverarbeitungssystem ist auch Zugänge herzustellen, so dass die Mitarbeiter ihren Leistungsstand eingeben können, mit dem Vorgesetzten kommunizieren können innerhalb dieses Systems, dass der Vorgesetzte zugreifen kann auf den Zielerreichungsgrad seines Mitarbeiters und vieles mehr. Das ist also alles hier geplant.

Und in Fallstudie Teil 1 war gefragt, welche gesetzlichen Vorschriften und wer ist einzubeziehen. Und bei diesem „Wer jetzt hier einzubeziehen ist bei der Einführung“ hatten wir gesagt: der Betriebsrat und der Datenschutzbeauftragte — der Datenschutzbeauftragte.

Gesetzliche Grundlage: Bundesdatenschutzgesetz BDSG (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Und hier ist jetzt noch einmal genauer gefragt: Wieso? Ja, wieso der Datenschutzbeauftragte? Jetzt könnte man natürlich einfach sagen: „Weil die gesetzliche Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz ist“, und so haben wir es auch in Teil 1 behandelt. In Teil1 sind wir genauer eingegangen auf den § 87 (1) Nr. 6 im Betriebsverfassungsgesetz, aber wir sind auf das Bundesdatenschutzgesetz noch nicht genauer eingegangen, und das möchte ich jetzt hier tun. Also: Das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz. Gehen wir darauf mal genauer ein.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein sehr strenges Gesetz, und es schützt personenbezogene Daten. So, und jetzt müssen wir zunächst einmal klären: Was sind personenbezogene Daten? – erster Schritt. Und zweitens: Haben wir hier personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Und personenbezogene Daten bedeutet Folgendes: Wenn wir hier irgendwelche Daten haben, und wir haben hier eine Person, einen Menschen, dann bedeutet „personenbezogene Daten“, dass eine Verbindung hergestellt wird. Das Entscheidende ist also die Verbindung — personenbezogen ist die Verbindung.

  • Darf also ein Lebensmitteleinzelhandel erfassen, wieviel Stück einer bestimmten Sorte Kaffee an einem Tag verkauft wurden?  — Natürlich. Denn das sind keine personenbezogene Daten.
  • Darf dieses Unternehmen erfassen, wieviel Stück einer bestimmten Sorte Kaffee die Familie Müller, Meier oder Schmitz gekauft hat? — Nein, hier wird es kritisch, denn hier wird die Verbindung hergestellt.

Also hier haben wir nur diese Kassenerfassungssysteme, die alles mögliche erfassen, wann, um wieviel Uhr, an welchem Tag, welche Produkte und so weiter und so weiter. Das sind Daten, ist alles völlig in Ordnung und problemlos. Nur wenn man die Verbindung knüpft zu bestimmten Personen, dann wird es kritisch.

Und haben wir das hier? Oh ja. Es geht um die Zielerreichung, um Ziele und Zielerreichung, und zwar im Sinne von management by objectives. Und das bedeutet ja: Führen durch Zielvereinbarung, das heißt Zielerreichung und Zielerreichungsgrade von Mitarbeitern sollen erfasst werden in diesem System. Und damit haben wir den Personenbezug. Hier sind die Ziele und die Zielerreichung. Und solange wir das ohne Personenbezug machen, brauchen wir überhaupt keinen Datenschutz. Aber wenn wir jetzt hier die Verknüpfung herstellen: Der Herr Schulze hat folgende Ziele und folgende Zielerreichung, dann haben wir wieder unsere berühmte Verbindung V, und dann haben wir personenbezogene, das Entscheidende bei diesem Wort ist also das bezogene, wir haben personenbezogene Daten, und damit brauchen wir den Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzbeauftragter (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Ergänzender Hinweis: Wenn wir den Schwellenwert übersteigen, den das Gesetz vorgibt, nämlich dass wir eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern haben, die automatisiert, also durch EDV-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, da gibt es einen bestimmten Schwellenwert im Gesetz, und erst dann brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten. Und dann wird das Ganze natürlich erst relevant, klar. Ja, also das muss man zusätzlich noch prüfen, ob es überhaupt einen Datenschutzbeauftragten gibt im Unternehmen, Aber wenn es ihn gibt, dann sind das hier personenbezogene Daten, und hier gibt es die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten, und in Abstimmung  mit der Geschäftsführung gilt es da, geht es darum, die Sicherheitsvorschriften, die wir in Fallstudie, Teil 2 behandelt haben, umzusetzen. So läuft das.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 3)

Ja, gehen Sie nun in meinen Shop, und zwar zu www.spasslerndenk-shop.de – Ihre Adresse im Internet für gutes Lernmaterial, betriebswirtschaftliches Lernmaterial. Klicken Sie, Sie werden dort die Lernhilfen finden, die Sie suchen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

Willkommen zurück. Wir sind bei Teil 3 angelangt unseres Themas vertragliche Leistungsstörungen. Schauen Sie bitte Teil 1 als Einstieg. In Teil 2 haben wir den Schuldnerverzug beleuchtet. Jetzt sind wir bei der Unmöglichkeit beziehungsweise müssen prüfen, ob es Unmöglichkeit ist.

Die Fallsituation ist nun nicht, dass das Teil zu spät geliefert wird, sondern das Teil existiert nicht mehr, um das es in dem Vertrag ging, der möglicherweise ein Kaufvertrag ist. Ja, die Mindmap hier, mit der ich hier arbeite, können Sie sich herunterladen unter www.spasslerndenk-shop.de. Das erleichtert Ihnen auch den Einstieg in diesen Teil 3, ohne Teil 1 und Teil 2 jetzt unbedingt gesehen zu haben.  

Fallprüfung auf Unmöglichkeit (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

 

Also: Ist es Unmöglichkeit? Und das hängt wesentlich davon ab, ob es sich u eine Stückschuld handelt oder um eine Gattungsschuld.

Bei Gattungsschuld gibt es nämlich grundsätzlich keine Unmöglichkeit. Was ist eine Gattungsschuld? Eine Gattungsschuld richtet sich auf ein Teil, das nach Art und Güte bestimmt ist, aber nicht auf ein Unikat. Also zum Beispiel „Tomaten Güteklasse A“ ist eindeutig eine Gattungsschuld. Eine Stückschuld wäre, wenn es genau dieser Gebrauchtwagen wäre. Stückschuld, das klassische Beispiel aus der Praxis, der Gebrauchswagen und das Serienfahrzeug, das Neufahrzeug ist eine klassische Gattungsschuld.

Aber: Es gibt die Konkretisierung zur Stückschuld. Das ist ein bisschen tückisch, solche Fälle gelten dann als schwieriger in einer Prüfung. Nämlich: Wenn der Verkäufer eine Gattungsschuld konkretisiert hat zur Stückschuld, das heißt er hat es separiert, er hat die Tomaten separiert von den anderen Tomaten, hat das in ein Paket gepackt, hat den Namen des Käufers draufgeschrieben, und dann brennen die Tomaten ab, dann ist es eine Konkretisierung zur Stückschuld, und dann ist es doch wieder Unmöglichkeit.

Das ist nachzulesen im § 243, Abs. 2 BGB. Schaue Sie bitte unbedingt ins Gesetz.

Noch einmal zur Erinnerung: Juristerei ist ein zweistufiges Spiel:

  • Einmal, die erste Stufe ist die Zuordnung zum Gesetz, zur Struktur des Gesetzes, also wo sind wir im Gesetz,
  • und b) ist dann die Anwendung.

Und a) ist der schwierigere Fall. Das heißt: Wenn Sie den Paragrafen gefunden haben, wenn Sie die Rechtsgrundlage gefunden haben, wird es sofort sehr viel einfacher.

Also das ist der Fall der Unmöglichkeit.

Im nächsten Video geht es dann um die Schlechterfüllung, das heißt: Das Teil, das geliefert wurde, taugt nicht, leistet nicht das, was es leisten soll, das ist die dritte Konstellation. Das erste war der Schuldnerverzug, das zweite die eventuelle Unmöglichkeit, dann kommt die Schlechterfüllung in Teil 4.

Bis gleich.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

Und Ihre Mindmap finden Sie unter www.spasslerndenkshop.de. Schauen Sie oben in der Leiste, da steht ein Wort „Herunterladen“, und dort gehen Sie bitte hin. Klicken Sie, dort finden Sie das PDF zum Herunterladen.

Bis gleich.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Plankosten, Teil 3

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankosten, Teil 3)

Willkommen zurück. Es geht weiter mit meiner Videoserie über die Plankostenrechnung. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Spezialist für leichtes und schnelles Lernen.

Rückschau (Plankosten, Teil 3)

Und ich skizziere jetzt noch mal ganz kurz diese grafische Übersicht, die wir bereits im Video Teil 2 entwickelt haben. Wenn Sie also wissen wollen, wie es zu dieser Grafik kommt, dann schauen Sie bitte dieses Video, da ist es ausführlich erklärt. Ich mach’s nochmal in Kurzfassung: Wir steigen ein bei unserer geplanten Beschäftigung. Hier (auf der Abszisse) steht t, tempus, die Zeit, in der Regel ist es die Zeit, seltener die Stückzahl, meistens die Zeit. Dieser geplanten Zeit, also sagen wir 20 Stunden, die geplant sind für die Kostenstelle an Auslastung für das nächste Quartal oder nächste Woche, nächsten Monat, ist zugeordnet eine Gesamtkostenzahl, ein Euro-Wert, der die Gesamtkosten diesem Stundenwert zuordnet. Dementsprechend ergibt sich eine Kurve, die wir nennen Kurve der verrechneten Plankosten. Wir rechnen diese Zahl (Gesamtkosten), dividieren durch diese Zahl (t), erhalten einen Stundensatz, und diesen Stundensatz proportionalisieren wir. Das ist Kverrechnet. Das stimmt aber im Grunde gar nicht, weil wir Fixkosten haben, also ergibt sich eine zweite Kurve, und das ist die Sollkostenkurve, und diese beiden Kurven schneiden sich erst in diesem Punkt.

So weit, so gut.

Natürlich geht es dann hier entsprechend jenseits der geplanten Beschäftigung weiter.

Berücksichtigung der Ist-Beschäftigung (Plankosten, Teil 3)

Jetzt wird aus der Aufgabe eine Aufgabe, denn jetzt kommt die Ist-Beschäftigung.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wir haben eine Unterbeschäftigung, weniger Auslastung als geplant, oder eine Überbeschäftigung, mehr Auslastung als geplant.

Meistens ist es in den Aufgaben eine Unterbeschäftigung, aber nicht immer. Bitte hier aufpassen, denn jetzt, schauen Sie in der Aufgabe: Was sind die Ist-Zahlen, was ist die Ist-Beschäftigung?

Nehmen wir an, die Ist-Beschäftigung liegt hier (auf der Abszisse links vor t), das heißt wir haben weniger Stunden gefahren, als geplant war. Dann ist diesem Wert, den Ist-Stunden zugeordnet Ist-Kosten. Und jetzt bitte wieder gut aufpassen: Diese Ist-Kosten liegen in den meisten Fällen über der Solkostenkurve, aber nicht immer. Ja, wir machen jetzt den einfachen Fall, dass es drüber liegt. Hier ist die Sollkostenkurve. Die Ist-Kosten liegen drüber, das heißt er hat mehr verbraucht, die Kostenstelle hat mehr verbraucht, als er verbrauchen sollte – Sollkostenkurve –, das heißt: Hier diese Strecke Ist-Kosten minus Soll-Kosten bei Ist-Beschäftigung ist die Verbrauchsabweichung.

Und das zweite, die sogenannte Beschäftigungsabweichung, ergibt sich, wenn ich von hier mich sozusagen weiter nach unten fallen lasse, und zwar auf die Kurve der verrechneten Plankosten. Diese Strecke hier ist die Beschäftigungsabweichung. Das ist der einfachste Fall.

Und wenn der Fall so konstruiert ist, wie er konstruiert ist: Diese beiden Strecken addieren habe ich die Gesamtabweichung. Das gilt aber nur unter dieser Datenkonstellation, das heißt wenn die Ist-Kosten über den Soll-Kosten liegen, dann habe ich nämlich eine Unwirtschaftlichkeit.

OK.

Das gilt es jetzt zunächst mal zu bearbeiten, und im nächsten Video schauen wir genauer, was die Verbrauchsabweichung wirklich ist und was die Beschäftigungsabweichung wirklich ist und wer dafür verantwortlich ist.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankosten, Teil 3)

Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de und unter www.spasslerndenk.de für meine Seminare.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 3

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 3)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Berechnungsprobleme beim Bruttonationaleinkommen (BNE). Alle Berechnungsprobleme drehen sich darum, dass wir die offiziell ausgewiesene Größe nicht ohne Weiteres glauben dürfen. Und wir fassen mal kurz zusammen, was wir bisher betrachtet haben:

  • Wir haben das Problem der Preissteigerung betrachtet und gesehen: Wir müssen unterscheiden das nominale und das reale Bruttonationaleinkommen.
  • Dann haben wir die Gratisleistungen im Haushalt betrachtet, die nicht offiziell an den Markt getragen werden und die deswegen auch nicht einfließen.
  • Dann haben wir die Schwarzarbeit betrachtet. Schwarzarbeit ist auch etwas, was offiziell nicht in der Statistik auftaucht, ähnlich wie die Gratisleistungen, nur eben unter der Hand tatsächlich Geld fließt, während hier (bei den Gratisleistungen im Haushalt) kein Geld fließt.
  • Und bei der Kriminalität fließt wiederum auch kein Geld, obwohl die Mengenleistung erbracht wurde.

Staatsleistungen (Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 3)

Und nun betrachten wir noch das Problem der Staatsleistungen. Staatsleistungen sind ja auch Leistungen einer Volkswirtschaft, denken wir an Feuerwehr, Polizei, Universitäten, Autobahnen und so weiter. Nur die Frage ist: Mit welcher Mengengröße, mit welcher Wertgröße? Mit welcher Wertgröße sollen wir die Mengengröße bewerten? Das ist die Frage. Und die Antwort, die man nun gibt, ist: Diese Wertgröße wird ermittelt nach den Entstehungskosten. Ja, wenn man eine Staatsleistung in Anspruch nimmt, dann zahlt man ja in der Regel keinen echten Marktpreis dafür. Man zahlt vielleicht eine kleine Gebühr für den Personalausweis, aber die entspricht nicht dem echten Marktpreis. Deswegen werden die Marktpreise, die man hier nicht hat, über die Entstehungskosten ermittelt, was bedeutet: Je höher die Entstehungskosten, desto höher ist letztlich das Bruttonationaleinkommen, und hohe Entstehungskosten bedeutet: Bürokratie, Unproduktivität der Verwaltung. Das heißt: Das Bruttonationaleinkommen steigt auch, wenn der Staat sehr, sehr kostenintensiv arbeitet, was im Grunde gar nicht gut ist.

Ja, das war’s schon wieder.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 3)

Schauen Sie auch unter www.spasslerndenk-shop.de für meine Schnelllernhilfen und unter www.spasslerndenk.de für meine Schnelllernseminare zu offiziellen IHK-Abschlüssen.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Betriebswirt/in IHK, Zölle u. Umsatzsteuer, Teil 3

 

Freier Markt bedeutet: Ursprungslandprinzip

 

Da nun im Zuge eines gemeinsamen Marktes genau diese Grenzkontrollen abgeschafft werden sollen, wäre die Alternative das Ursprungslandprinzip. Nach diesem Prinzip werden die Steuervorschriften des  Landes angewendet, in dem die Güter produziert werden. Damit wird der Export besteuert, der Import bleibt steuerfrei. Anders ausgedrückt: Die importierte Ware wird im Importland mit der Steuer des Exportlandes belastet. Es wird also eine Ausfuhrumsatzsteuer erhoben. Das exportierende Land erhält die Umsatzsteuer.

 

 

Aber: Folgen des Ursprungslandprinzips

 

Durch diese Regelung kann auf Grenzkontrollen verzichtet werden. Auf der anderen Seite führt das Ursprungslandprinzip zu Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Die Umsatzsteuersätze innerhalb der EU weisen nämlich eine Bandbreite von 10% und damit große nationale Unterschiede auf. Eine weitere Folge wäre eine starke Verschiebung des Steueraufkommens. Innerhalb der EU gibt es nämlich Staaten, die mehr in andere Staaten exportieren als sie importieren und folglich auch Staaten, die mehr importieren als exportieren. Das Ursprungslandprinzip hätte dazu geführt, dass das Umsatzsteueraufkommen der exportstarken Länder stark gestiegen wäre und das Umsatzsteueraufkommen der exportschwachen Länder stark gesunken wäre.

 

 

Kompromiss: Unternehmen: Bestimmunglandprinzip

 

Aus diesen Gründen hat man sich innerhalb der EU nicht auf das Ursprungsland-prinzip einigen können, sondern einen Kompromiss ausgehandelt:

 

Es bleibt beim Bestimmungslandprinzip für Unternehmen.

 

Die Grenzkontrollen, die nach diesem Prinzip eigentlich nötig wären, entfallen. Sie werden durch nationale Kontrollen ersetzt. Die Unternehmen müssen also ihren nationalen Finanzämtern im Rahmen der Umsatzsteuererklärung ihre Exporte und Importe melden. Zusätzlich wurde ein innergemeinschaftliches Kontrollverfahren eingeführt.

 

 

Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren

 

Die Meldung der Unternehmen bei den nationalen Finanzämtern allein erschien den Finanzbehörden nicht ausreichend, da keine Möglichkeit zur Gegenkontrolle besteht. Deswegen verständigten sich die Mitgliedstaaten auf ein  innergemeinschaftliches Kontrollverfahren. Danach musste jeder Mitgliedstaat eine Behörde einrichten, die dem Informationsaustausch dient. Dieser Behörde muss jedes Unternehmen viertel- jährlich seine Lieferungen an die anderen Mitgliedsstaaten melden. Diese Behörde speichert diese Meldungen in eine Datenbank ein. Die Informationen dieser Daten-bank können von den Behörden der anderen Mitgliedsstaaten jederzeit abgerufen werden.

 

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

 

Im Rahmen dieses Verfahrens bekommt jedes beteiligte Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die in Deutschland für das innergemein-schaftliche Kontrollverfahren zuständige Behörde – die auch die Umsatzsteuer-Iden-tifikationsnummer vergibt – ist das

 

                                               Bundesamt  für Finanzen

                                               Außenstelle Saarlouis

                                               Industriestraße 6

                                               66740 Saarlouis

 

 

Durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer signalisiert der ausländische Importeur, dass er Anspruch auf eine umsatzsteuerbefreite Lieferung hat. Diese Lieferung wird dann erst im Importland mit dem dort geltenden Umsatzsteuersatz belegt (Einfuhrumsatzsteuer).

 

 

Kompromiss: Privatleute: Ursprungslandprinzip

 

Für Privatpersonen gilt allerdings das Ursprungslandprizip (mit wenigen Ausnahmen: Mineralöle, Autos, Tabakwaren und Alkohol).Grenzkontrollen entfallen.

 

Damit der Wettbewerb durch diesen "privaten Außenhandel" allerdings nicht zu sehr verzerrt wird, werden Mindeststeuersätze eingeführt. Diese Mindeststeuersätze be-tragen 15 Prozent für den Normalfall. Daneben sind zwei ermäßigte Steuersätze von mindestens 5 Prozent erlaubt.

 

 

 

Umsatzsteuerregelung: bisheriges Ergebnis

 

Im wesentlichen wurde bisher das auch vorher schon bestehende Bestimmungs-landprinzip beibehalten. Gleichzeitig sind aber die Grenzkontrollen weggefallen. Geändert wurde also lediglich das Erfassungsverfahren. Den Unternehmen wurde die Erfassung und Meldung  der Vorgänge aufgebürdet, die vorher durch die Zollkon-trollen erfasst wurden. Diese Meldepflichten sind bürokratisch ungeheuer aufwendig. Gemeldet werden muss an das lokale Finanzamt, an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis und an das Statistische Bundesamt im Rahmen des unten beschriebenen INTRASTAT-Verfahrens – jede Meldung auf einem separaten Formular.

 

 

Statistische Meldepflicht: INTRASTAT (www.destatis.de)

 

Die Unternehmen müssen nicht nur den Finanzämtern Meldung über ihren inner-gemeinschaftlichen Handel machen. Zusätzlich gibt es eine Meldepflicht für statistische Zwecke. Diese Meldung geschieht durch das INTRASTAT-Verfahren. Dies ist ein permanentes statistisches Erhebungsverfahren. „Permanent“ bedeutet, dass die Unternehmen ihre Daten aus dem Binnenhandel monatlich der statistischen Behörde des jeweiligen Landes melden müssen.  Von der Meldepflicht befreit sind solche Unternehmen, deren innerstaatliche Einfuhr oder Ausfuhr im letzten Kalen-derjahr EURO 200.000,00 nicht überschritten hat. Wird diese Grenze im lau-fenden Jahr überschritten, so ist ab dem Folgemonat eine INTRASTAT-Meldung abzu-geben. In Deutschland werden die Daten vom Statistischen Bundesamt erfasst. Die Erfassung erfolgt über Formulare oder – nach Abstimmung – auch über Datenträger. Die Internet-Adresse des Statistischen Bundesamtes lautet:

 

www.destatis.de.

 

 

Weitere Wege zur Einigung

 

Im Sinne eines freien Binnenmarktes wäre es sicherlich erstrebenswert, wenn eine Warensendung von Hamburg nach Paris umsatzsteuerlich genauso behandelt würde, wie eine Warensendung innerhalb Deutschlands, also nach dem Ursprungs-landprinzip. Eine Einigung innerhalb der EU erscheint aber schwierig, vor allem deswegen, weil der zuständige Ministerrat (hier: der Finanzminister) für Steuer-sachen einstimmige Beschlüsse verlangt.

 

 

 

 

 

 

Der  Ansatz, um das Ursprungslandprinzip doch noch umzusetzen, geht über eine sogenannte Clearingstelle. Da sich die Umsatzsteuereinnahmen durch das Ur-sprungslandprinzip bekanntlich zu Gunsten der exportstarken Nationen verschieben (siehe oben), soll diese Clearingstelle  die Umsatzsteueraufkommen ausgleichen.

 

 

Umsatzssteuer: praktische Hilfe, Detailinformationen

 

Das gegenwärtige Prinzip gleicht dem Versuch der "Quadratur des Kreises". So jedenfalls drückt es der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) in seiner Broschüre "Die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt" aus. Der DIHT weist außerdem auf die vielen Fehlerquellen hin, die in den komplizierten Detailregelungen stecken. Die erwähnte Broschüre hilft bei Detailfragen. Sie kann bezogen werden beim:

 

                                   Deutschen Industrie und Handelstag

                                   Abteilung Information

                                   Postfach 14 46

                                   53004 Bonn

 

 

Die entsprechenden Vordrucke N können bezogen werden beim:

 

                                               Statistischen Bundesamt

                                               Gruppe V B Außenhandel

                                               Postfach 5528

                                               65045 Wiesbaden

 

 

Internes gemeinschaftliches Versandverfahren T2

 

Das so genannte interne gemeinschaftliche Versandverfahren T 2 war das Verfahren zur zollamtlichen Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels. Es galt, bevor die Grenzkontrollen wegfielen. Dieses Verfahren ist heute grundsätzlich abge-schafft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere praktische Hilfe: Seminare

 

Zu dieser – im Detail sehr komplizierten Materie – gibt es spezialisierte Anbieter, wie die

 

                       ZAK

                       Zoll- und Außenwirtschaftsseminare GmbH

                       Moritz-von Schwind-Straße 10

                       50999 Köln

                       Tel. 0221/ 35 27 63 u. 35 27 29

                       Fax 0221/ 35 27 63

 

Betriebswirt/in IHK, Welche Fächer? Wie schwer?, Teil 3

 

                        Info-PDF zum Betriebswirt/in IHK: Zugangsvoraussetzungen, Fächer, Prüfungsgebiete…

 

Willkommen zurück, mein Name ist Marius Ebert und wir sind dabei, uns den Betriebswirt/in IHK mal etwas genauer an zu schauen und wie machen wir das? Wir haben gesehen, es gibt einen 1. Prüfungsteil mit 5 Fächern, das habe ich an anderer Stelle behandelt, dann gibt es einen 2. Prüfungsteil mit 1 und 2 und einer mündlichen Prüfung. Also mit weiteren 2 schriftlichen Fächern und genau da sind wir jetzt, wir schauen uns diesen 2. Prüfungsteil genauer an, wie gesagt, die anderen Dinge sind in anderen Videos erklärt.

 

2. Prüfungsteil (Betriebswirt/in IHK)

Also, 2. Betriebswirt IHK, 2. Teil der Prüfung und da, wie gerade schon kurz angedeutet, gibt es 3 Fächer, auf das 3. Fach gehe ich nur ganz kurz ein in diesem Video, das ist Personalmanagement, das setzten wir in Klammern, denn da gibt es die so genannte Situationsaufgabe, was da abläuft, das beschreibe ich Ihnen auch noch ganz genau, aber nicht in diesem sondern in einem anderen Video.

 

Welche Fächer im 2. Prüfungsteil (Betriebswirt/in IHK)

Also, 2 Fächer noch im 2 Prüfungsteil für die schriftliche Prüfung, wie heißen die beiden Fächer? Das eine Fach heißt Unternehmensführung und das andere heißt Unternehmensorganisation und Projektmanagement. Und Thema dieses Videos ist ja die Frage, wie schwer sind diese Fächer, beziehungsweise, welche Fähigkeiten werden verlangt? Und Sie haben gesehen, dass ich das in den anderen Videos so ein bisschen auf den Punkt gebracht habe und sage, hier geht es um Rechnen, da geht es mehr um Labern.

 

 

 

Schauen wir mal bei Unternehmensführung, nun Unternehmensführung besteht im Wessentlichen aus Controlling, Controlling heißt ja steuern, wenn ich etwas führe, dann steuere ich es, und Management. Das sind so die Oberbegriffe.

 

Welche Managementfächer? (Betriebswirt/in IHK)

Und Management wiederum, für die die es noch genau wissen wollen, das ist Öko, also Ökologiemanagement, und Qualitätsmanagement. So, und was heißt das nun? Controlling das bedeutet Rechnen, ja? Allerdings im Rahmen der 4 Grundrechenarten, es geht vor allem um das Verständnis des ökonomischen Hintergrunds. Ja? Also rechentechnisch ist das nicht schwierig.

Erzählen Sie mir bitte nicht, dass das rechentechnisch schwierig ist, wenn Sie hier die 4 Grundrechenarten können, dann können Sie das Rechnen hier bewältigen und das können Sie, sonst würden Sie sich dieses Video gar nicht anschauen. Also, was ist zu rechnen, hier bei Controlling? Als einfaches Rechnen, aber es ist nun mal so ein bisschen Zahlen und Zahlen verstehen und Zahlen lesen. Und Management, was bedeutet das? Nun das bedeutet, was wird hier geschult, der Blick für Zusammenhänge.

 

Unternehmensführung (Betriebswirt/in IHK)

Denn Unternehmensführung bedeutet ja. ein Unternehmen leiten, ein kleineres oder auch ein größeres Unternehmen und das geht heute nicht mehr ohne den Blick für Zusammenhänge. Schauen Sie nochmal, Ökologiemanagement und Qualitätsmanagement, ja? Vor 30 Jahren, da wurden Unternehmen geleitet nach dem Motto: Rendiete gut, alles gut. Das funktioniert heute nicht mehr. Den dann steht jemand in der Aktionärs-versammlung auf und sagt, ja ist den dieses Produkt überhaupt ökologisch abbaubar? Und die Journalisten stürzen sich da drauf und die Geschäftsführung ist bis auf die Knochen blamiert, weil Sie zugeben müssen,  dass da irgendwelche Schadstoffe drinnen sind.

 

Blick für Zusammenhänge (Betriebswirt/in IHK)

Also das Bewusstsein hat sich gewandelt, Blick für Zusammenhänge wird hier bei Unternehmensführung behandelt und geschult,  – so jetzt habe ich hier keinen Platz mehr, deswegen muss ich gerade eben die Struktur nochmal eben neu aufziehen -, es geht um den Betriebswirt IHK, es geht im Wesentlichen um 3 Fächer, das setzten wir in Klammern, das war Unternehmensführung, das haben wir gerade besprochen und jetzt kommt hier Unternehmensorganisation und Projektmanagement. Und um was geht es bei diesem Fach? Welche Fähigkeiten werden hier ausgebildet, werden hier trainiert? Es geht um planen, es geht um strukturieren und es geht letztlich darum, diese beiden Dinge so zu machen, dass man ins Handeln kommt, das heißt es geht noch um das Tun. Es geht um das Machen, es geht um das Ausführen.

 

Projektmanagement (Betriebswirt/in IHK)

Also wenn man es richtig macht,  wenn man gut unterrichtet und so weiter und wenn man die Dinge, die in den Rahmenplänen stehen, auch ernst nimmt, dann umsetzt, dann ist Projektmanagement eine ganz entscheidende Sache, nennen Sie mal ein Unternehmen, das nicht an irgend welchen Projekten arbeitet, das gibt es doch heute gar nicht mehr.

Und Projektmanagement bedeutet dann was? Planen, Strukturieren, aber bis hier hin ist nichts passiert. Das heißt, wir müssen das Ding auf die Handlungsebene bringen, wir müssen umsetzen, die meisten sind Planungsriesen und Umsetzungszwerge und solche Dinge lernt man, also wie gesagt, wenn es gut gemacht wird, lernt man hier unter Projekt-management.

 

Organisation (Betriebswirt/in IHK)

Organisation hat auch wieder mit Strukturieren zu tun, ja? Organisieren bedeutet im Wessentlichen ja strukturieren, also, um diese Dinge geht es in diesem Gebiet.

Ok, das war es für dieses Video, wir gehen noch ein hier, wie gesagt  auf Personalmanagement, da geht es um die Situationsaufgabe, das ist einem späteren Video vorbehalten, wie das abläuft… Was da passiert… Was da verlangt wird.. Wenn Sie nun diese Anforderung noch einmal schriftlich haben wollen, also so zu sagen ein PDF, was dieses Video zusammenfasst und noch ein bisschen mehr bietet als das, dann sollten Sie sich dieses PDF besorgen.

 

Klicken Sie auf den Link…. (Betriebswirt/in IHK)

 Klicken Sie dazu auf den Link unter dem Video. Also hier ist das Video, datrunter ist ein Link. Bei Youtube ist das klar, da brauche ich hier Ihnen die Zeichnung nicht zu machen, aber wenn Sie das auf einer anderen Plattform sehen, dann ist das längst nicht so klar. Klicken Sie auf den Link und tragen Sie Ihre E-mail Adresse ein, damit ich Ihnen das PDF schicken kann.  Das Ganze ist völlig gratis, ja? Und es ist unverbindlich. Gratis und unverbindlich.

Info-PDF zum Betriebswirt/in IHK: Zugangsvoraussetzungen, Fächer, Prüfungsgebiete…

Alles Gute für Sie, Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert