Zipper & Partner: NIE WIEDER!, Ein Erfahrungsbericht, Teil 4

RAin Katharina Schimmel wurde mein Fall zugeteilt. Mit Schreiben vom 21.04.2015 wandte ich mich wegen eines Rechtsfalls an die Rechtsanwaltskanzlei Zipper  & Partner in Schwetzingen. Das Mandat wurde am 27.04.2015 bestätigt. Kurze Zeit später kam eine Rechnung für eine Vorauszahlung.

Am 30.06.2015 – mehr als 2 Monate später – kündigte ich das Mandat bei Zipper & Partner wegen Untätigkeit, insbesondere Untätigkeit von RAin Katharina Schimmel.

Die folgende Artikelserie ist die – leicht überarbeitete – Veröffentlichung meines Schreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:

XI. § 11 BORA Bearbeitung in angemessener Zeit

Kommen wir zum wesentlichen Punkt: Paragraph Elf der BORA in seiner Neufassung sagt:

§ 11 BORA – Mandatsbearbeitung und Unterrichtung des Mandanten

(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, das Mandat in angemessener Zeit zu bearbeiten und den Mandanten über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten. Dem Mandanten ist insbesondere von allen wesentlichen erhaltenen oder versandten Schriftstücken Kenntnis zu geben.

(2) Anfragen des Mandanten sind unverzüglich zu beantworten.

Frau RAin Katharina Schimmel schreibt dazu im Schriftsatz vom 10.08.2015:

„Unmittelbar nach entsprechender Aufforderung durch Herrn Dr. Ebert wurde die Mahnbescheidsbegründung gefertigt und diesem übersandt.“

In dem Übersendungsschreiben vom 30.06.2015 an mich zu genau dieser „Mahnbescheidsbegründung“ steht dann allerdings:

„Die krankheitsbedingte verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen.“

Was hat Frau RAin Katharina Schimmel denn nun gemacht? Hat sie „unmittelbar gefertigt“ oder hat sie „krankheitsbedingt verzögert bearbeitet“ und dafür um Entschuldigung gebeten? Es gehört für mich also ebenfalls in die Rubrik „bodenlose Unverschämtheit“, den Sachverhalt so zu verdrehen, als habe man praktisch sofort einen – von mir erst am 30.06.2015 erteilten Auftrag – abgearbeitet. Ich persönlich kann mir im vorliegenden Fall kein treffenderes Beispiel vorstellen, für den Verstoß gegen den unbestimmten Rechtsbegriff „in angemessener Zeit“ lt. § 11 (1) BORA und für den Verstoß gegen Absatz (2).

Katharina Schimmel

XII. Endergebnis

Kommen wir zum Endergebnis: Ein am 21.04.2105 beauftragtes und am 27.04.2015 bestätigtes Mandat wird durch Zipper und Partner innerhalb weniger Tage liquidiert (Anzahlung von 324 EUR) und dann offensichtlich von Frau Katharina Schimmel wochenlang nicht mehr angefasst. Nachfragen des Mandanten bleiben ohne Reaktion.

Als der Mandant schließlich – nach Wochen – am Telefon deutlich wird (29.06.15) und eine Reaktion einfordert, passiert immer noch nichts. Erst als der Mandant am 30.06.15 noch einmal sehr deutlich wird und „Veröffentlichungen“ ankundigt, erfolgt eine (nachlässige) Bearbeitung.

Da es dem Mandanten auch am 30.06.15 nicht gelingt, eine verwertbare Auskunft über den Sachstand der Bearbeitung zu erhalten, was ja, – wie wir jetzt wissen, daran liegt, dass noch gar keine Bearbeitung erfolgt war – kündigt er.

Nun wird hektisch ein Schriftsatz vom Diktiergerät in den Computer gehackt und dem Mandanten über eine Stunde nach seiner Kündigung zugestellt. Der Sachverhalt wird allerdings von Frau Katharina Schimmel so „hingedreht“, als habe man einen Auftrag am gleichen Tage abgearbeitet.

Ergebnis: Es erfolge keine Bearbeitung in angemessener Zeit (§ 11 (1) BORA) und es besteht auch kein Honoraranspruch. Außerdem wurde gegen § 11 (2) BORA verstoßen.

XIII. Bearbeitungsmängel

Mein neuer Anwalt weist außerdem darauf hin, dass – zur zügigen Bearbeitung meines Anliegens – die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses meinerseits durch Zipper und Partner zeitnah hätte veranlasst werden müssen. Auch diesem Versäumnis verdanke ich es, dass die am 21.04.2015 beauftragte und am 27.04.2015 bestätigte Bearbeitungmeines Rechtsfalls sich wochenlang verzögert hat.

Der neue Anwalt hat außerdem in seinen Schriftsatz eine für mich sehr wichtige Formulierung aufgenommen (kein persönliches Erscheinen), um dessen Beachtung ich die Kanzlei Zipper und Partner bei meiner Mandatierung ausdrücklich gebeten hatte und was der Grund war, eine Kanzlei am Wohnort meines Schuldners zu beauftragen. Da nun mittlerweile klar ist, dass mein Fall nach wochenlanger Untätigkeit am 30.06.2015 hastig herunter diktiert wurde, wundert mich dies allerdings nicht mehr.

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 1, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 2, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER, Teil 3, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, NIE WIEDER; Teil 4, Ein Erfahrungsbericht

Zipper & Partner, Oh wie peinlich

RA Manfred Zipper: es steht schlecht um ihn

RA Manfred Zipper: massiver Gedächtnisverlust

RA Manfred Zipper: chaotische Mandantenverwaltung

RA Manfred Zipper: die Masche mit den Bewertungen

RA Manfred Zipper: dement und desorganisiert

Ein weiterer Fall aus dem Kammerbezirk der RA-Kammer Karlsruhe

Praetorius, Holger RA: Mandatierung, dann Schweigen…..wochenlang

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 1

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 2

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Offener Brief an RA Gustav Duden, Teil 3

Ein Gedanke zu „Zipper & Partner: NIE WIEDER!, Ein Erfahrungsbericht, Teil 4

  1. Renate Beutelspacher

    Seit Juni warte ich auf verbindliche Bearbeitung meiner Pflichtteilforderung – mein Anwalt hält mich hin, ruft nicht zurück, hat eine Mail vom 28.10. bis 29. 11.nicht beantwortet und mir trotz mehrerer Anrufe auch keinen Termin genannt. Unfassbar, was Anwälte sich erlauben – im Geschäftsleben absolut nicht möglich!

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert