Zipper & Partner: NIE WIEDER, Ein Erfahrungsbericht, Teil 2

Mit Schreiben vom 21.04.2015 wandte ich mich wegen eines Rechtsfalls an die Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner in Schwetzingen. Das Mandat wurde am 27.04.2015 bestätigt und ich wurde Frau Rechtsanwältin Katharina Schimmel zugeteilt. Kurze Zeit später kam eine Rechnung für eine Vorauszahlung.

Am 30.06.2015 – mehr als 2 Monate später – kündigte ich das Mandat bei Zipper & Partner wegen Untätigkeit.

Die folgende Artikelserie ist die – leicht überarbeitete – Veröffentlichung meines Schreibens an die zuständige Rechtsanwaltskammer Karlsruhe:

           V. Mandantenorientierung? Bei Zipper & Partner wohl ein Fremdwort

Nach der Kündigung des Mandats bei Zipper & Partner am 30.06.2015 hat mein „neuer“ Anwalt derweil das entsprechende Schriftstück innerhalb von 24 Stunden fertig gestellt und mir zugeschickt. Eine Anzahlung – so wie bei Zipper & Partner – wollte meine neue Rechtsvertretung noch gar nicht haben. Man nennt dieses Verhalten des neuen Anwalts „Kundenorientierung“. Diese Kundenorientierung wird im Wirtschaftsleben seit Mitte der Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts praktiziert. Nun benutzt man in Rechtsanwaltskreisen statt „Kunde“ bekanntlich das Wort „Mandant“, es müsste also „Mandantenorientierung“ heißen…

Das Wort „Mandantenorientierung“ habe ich im Zusammenhang mit Rechtsanwälten über Google erst auf den hinteren Plätzen und auch dort nur sehr halbherzig gefunden. Bei der Rechtsanwaltskanzlei Zipper & Partner scheint es völlig unbekannt zu sein.

                                      VI. Zipper & Partner: desolate Organisation

Als Frau Rechtsanwältin Schimmel am 30.06.2015 endlich reagierte, fuhrt sie in ihrem Anschreiben an mich eine Erkrankung als Entschuldigung für die Verzögerung an. Wörtlich schreibt sie:

„Die krankheitsbedingte verzögerte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen.“

– Sehr nett. – Nur leider gelogen. Die Stellungnahme der Frau Katharina Schimmel vom 10.08.2015 zeigt nun, dass Krankheit nur zu einer Arbeitsunfähigkeit von drei Tagen(!) geführt hat. Etwas passender wäre vielleicht die Formulierung gewesen: „Ich bitte die Verzögerung wegen meines Urlaubs zu entschuldigen.“ Doch auch das trifft es nicht, denn auch dieser Urlaub war ja nur für eine Woche. Treffend wäre vermutlich die Formulierung: „Ich bitte die Verzögerung wegen desolater Organisation in der Kanzlei Zipper & Partner zu entschuldigen.“

Zipper & Partner

                                  VII. Zipper & Partner: die angebliche Doppelbesetzung
Ich frage mich nämlich, was ich mit Entschuldigungen, wie Urlaub und Krankheit, als Mandant zu tun haben soll? Ich habe mich schließlich nicht an Frau Rechtsanwältin Schimmel gewandt, sondern an die Kanzlei Zipper und Partner. Diese Kanzlei wirbt auf ihrer Internetseite mit der Formulierung:

„Dabei arbeiten wir für den Mandanten bei Bedarf auch in Doppelbesetzung, so dass auch im Falle eines Ausfalls der Mandant ohne Unterbrechung von uns vertreten wird.“

In meinem Verständnis ist es die Aufgabe der internen Organisation einer Kanzlei, dafür zu sorgen, dass Mandate zeitnah bearbeitet werden, auch dadurch, dass bei Urlaub und Krankheit das Mandat dann eben durch einen Kollegen übernommen wird. Ich als externer zahlender Auftraggeber akzeptiere daher solche Entschuldigungen nicht. (Bildnachweis: fotolia)

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2 Gedanken zu „Zipper & Partner: NIE WIEDER, Ein Erfahrungsbericht, Teil 2

  1. Walter Seiler

    Hallo Herr Dr. Ebert,

    ich bin bei Recherchen zu Manfred Zipper Schwetzingen und der Qualität seiner anwaltlichen Tätigkeit bzw, die seiner Kanzlei auf Ihren Bericht gestoßen.

    Als ehemaliger Mandant und Geschädigter dieser Kanzlei würde ich gerne mit Ihnen in Kontakt treten.

    Viele Grüße

    Walter Seiler

    Antworten

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