Archiv der Kategorie: marius ebert
Das Geldsystem: der weltweite Betrug
Bankensystem: in Ungerechtigkeit erzeugt…
Der “Fehler” im Geldsystem (“Gib’ mir die Welt plus 5 Prozent”)
Die FED: die Gründung eines Monsters
Corona-Impfung: ohne Sicherheitsüberprüfung
‼️Die Corona-Impfstoffe wurden nie auf Sicherheit geprüft! Denn die Hersteller wurden durch EU-Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 von allen strengen Sicherheitsstandards befreit ‼️
? Videostatement von Beate Bahner
vom 14. März 2022
?Es gibt keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 2 Nr. 8 EG-Richtlinie 2001/18/EG
?Es gibt keine Bewertungsverfahren nach EG-Richtlinie 2009/41EG
?Jeder “Impfling” ist damit Teilnehmer einer laufenden klinischen Studie, die noch bis Dezember 2023 läuft!
Weitere Infos dazu in meinem Buch “Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten” auf Seiten 114 ff.
‼️Dies ist nicht nur ein massiver Verstoß gegen die Prinzipien des Nationalen Impfplans von 2012
? Hier passiert ein Medizinverbrechen in unvorstellbarem Ausmaß
Und die Ärzte machen zu 99 Prozent mit! Obwohl sie wissen, dass Corona eine normale Erkältungskrankheit ist!
? Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz: Der Inhalt ist dem Telegram-Kanal von Beate Bahner entnommen. Wir gehen davon aus, dass Beate Bahner an der Verbreitung interessiert sind und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.
Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.
Präsentation: die Sache mit den Handouts, Teil 2
Strafanzeige gegen Karl Lauterbach
per Fax: +49 30 9014-3310 (zugestellt 21.03.22)
An den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Raupach, Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91, 10559 Berlin
Hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen
Herrn Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach,
insbesondere wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB sowie der ver-letzenden Beleidigung, § 192a StGB und stelle Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen.
Sachverhalt
Herr Lauterbach verkündete am 17.03.2022 im Deutschen Bundestag öffentlich und wörtlich:
„Und dann wird erneut das ganze Land in der Geiselhaft dieser Gruppe von Menschen sein, die sich einfach gegen die wissenschaftliche Evidenz der weltweiten Forscher, der weltweiten Behandlungsforscher, Impfforscher durchsetzen wollen, die im Prinzip doch stolz darauf sind, dass das Land auf sie wartet, ob sie sich impfen lassen oder nicht.“
Siehe: https://twitter.com/haintz_markus/status/1504616036754243592?s=20&t=No-FX59pz7So8mZ5-hioeg
Die Aussage spricht für sich. Eine solche, öffentlich in einem Parlament erfolgte, Auf-stachelung gegen Teile der Bevölkerung hat es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie gegeben. Es sind Millionen hier lebender Menschen betroffen.
Aufgrund der Art und Weise wie die Aussagen getroffen wurden und aufgrund der Verbreitungsart und des Verbreitungsortes, sind unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen, insbesondere wegen des Verdachts der Volksverhetzung, § 130 StGB sowie der verletzenden Beleidigung, § 192a StGB.
Die Aussagen des Herrn Lauterbach richten sich gegen Teile der Bevölkerung (Ungeimpfte). Der Minister stachelt durch seine Aussagen zum Hass gegen den Teil der Bevölkerung, der als „Ungeimpfte“ bezeichnet wird, öffentlich auf. Die Aussagen sind in Art und Umfang geeignet, den öffentlichen Frieden in Deutschland zu stören.
Die Aussagen des Herrn Bundesministers für Gesundheit sind geeignet, die Gruppe der Ungeimpften verächtlich zu machen und zu verleumden. Es wird hier eine Aussage getätigt, die geeignet ist, die Menschenwürde aller „Ungeimpften“ dadurch anzugreifen, dass sie durch ihre Weltanschauung (Impfunwilligkeit) oder ihre Behinderung (Impfunfähigkeit) wegen ihrer Zuge-hörigkeit zu einer Gruppe von „Ungeimpften“ beschuldigt werden, schuld an politischen Maß-nahmen zu sein.
Wir verweisen hierzu exemplarisch auf die Rede der Bundestagsabgeordneten Emilia Fester vom 17.03.2022, welche sich in ihrer Freiheit durch die unvernünftigen „Ungeimpften“ eingeschränkt sieht und diesen die Schuld für die staatlichen Coronamaßnahmen gibt, inklusive der Schuld an den sogenannten Kollateralschäden der Coronamaßnahmen, wie Depression und Einsamkeit.
Dass die Aussagen des Herrn Lauterbach bar jeglicher Faktenlage sind, kommt hinzu. Es ist in-zwischen hinlänglich bekannt, dass die sog. Impfstoffe keinen Fremdschutz bieten.
Impfungen schützen nicht
Auf der Homepage des Robert-Koch-Institut hieß es bis zum 28.02.2022.
“Damit die Infektionsdynamik zurückgeht, müssen so viele Übertragungen wie möglich vermieden werden. Hierfür sind sowohl Kontaktreduktion und Einhaltung der AHA+L-Regeln sowie die Impfung erforderlich.”
Nunmehr heißt es:
“Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19, dies gilt auch für die Omikronvariante.”
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html?nn=2386228
Indizes sind nicht aussagefähig
Hinzu kommt, dass die Inzidenz in der Gruppe der 18 bis 59-jährigen inzwischen praktisch gleich ist, unabhängig vom Impfstatus. Dies ist auch insofern bemerkenswert, weil sich die Ungeimpften, aufgrund der nach wie vor häufig geltenden 3G-Regelungen, häufiger testen lassen müssen. Trotz der relativ höheren Anzahl der Tests in der Gruppe der Ungeimpften, ist die Inzidenz im Vergleich zu den anderen beiden Gruppen praktisch identisch.
Quelle:https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenbericht_2022-03-17.pdf?__blob=publicationFile
Impfung kann tödlich sein
Die Staatsanwaltschaft wird darauf hingewiesen, dass die Impfung (auch laut dem Bundesverfassungsgericht) tödlich sein kann.
Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html
Menschen, die sich dieser Todesgefahr – gleich aus welchem Grund – nicht aussetzen wollen, dürfen weder ausgegrenzt, diskriminiert, noch verhetzt werden.
Der Verfasser weist die Staatsanwaltschaft außerdem darauf hin, dass auch die immer wieder genutzte Argumentation, etwaige Maßnahmen seien wegen einer potenziellen Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystem gerechtfertigt, nicht greift.
System im Rechtsbankrott
Die deutsche Justiz hatte jetzt 24 Monate Zeit, sich mit den Fakten zu befassen. Stattdessen wurden nunmehr 24 Monate lang sämtliche Fakten ignoriert und die deutsche Justiz ist ihrer Funktion als Kontrollorgan der Exekutive nicht einmal im Ansatz gerecht geworden. Das gesamte jruistische System steht vor dem Bankrott.
Fakt ist: es herrscht Amtsermittlungsgrundsatz.
Fakt ist auch, dass im Rahmen dieser sog. Pandemie der deutsche Staat tausende von Inten-sivbetten abgebaut und eine Vielzahl von Krankenhäusern geschlossen hat. In vergangenen Jah-ren und auch heute noch wurden und werden Anreize geschaffen, um Krankenhäuser zu schließen und Kapazitäten abzubauen. Auch dies kann die Staatsanwaltschaft recherchieren. Eine Überlastung des Gesundheitssystems liegt aktuell nicht vor. Und so es sie je gab, war dies völlig normal, kam auch schon vor der sog. Pandemie regelmäßig vor und liegt im System begründet, „effizient Geld zu verdienen“.
Der Staat schafft sich somit seine eigene Ermächtigungsgrundlage, um die Durchsetzung jeglicher – teilweise mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundene Regelungen – zu rechtfertigen.
Nunmehr soll es laut dem Bundesminister für Gesundheit „in Ordnung“ sein, eine gesamte Bevölkerungsgruppe mit der gleichen Argumentation zu verhetzen und zu einer Impfung zu drängen (zu nötigen).
Es wird um Bestätigung des Eingangs dieser Anzeige unter Nennung des Aktenzeichens gebeten, § 158 Abs. 1 S. 3, 4 StPO.
Dr. Marius Ebert
Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz: Die Strafanzeige wurde geschrieben in enger Anlehnung an auf Telegram veröffentlichte wortgleiche Strafanzeigen. Es ist klar ersichtlich, dass der ursprüngliche Verfasser mit der Übernahme seiner Formulierung einverstanden ist.
Präsentation: die Sache mit den Handouts, Teil 1
Monika Helene Matz: E-Books und mehr
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Monika Helene Matz ist Hexe Kotz im Musical “Hexe Kotz”
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I. Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung durch Monika Helene Matz, geb. Meissner und die “Amtlichkeit” ihres Versagens
a) Monika Matz: Strafanzeige w/Insolvenzverschleppung bei der Trineos AG
b) Monika Matz, Trineos AG: der Jahresabschluss 2018 macht ihr Versagen “amtlich”
II. Zahlenanalyse: Untergang der Trineos Akademie AG unter Leitung von Monika Helene Matz, geb. Meissner
Teil 1: Das “Kapern” des Unternehmens durch das Team Matz/Schrader/Schäfer
Teil 2: Die Umsatzentwicklung unter Vorstand Monika Matz
Teil 3: Die Gewinnentwicklung unter Vorstand Monika Matz
Teil 4: Analyse der Passivseite der Trineos Akademie AG von 2017
Teil 5: Analyse der Aktivseite der Trineos Akademie AG von 2017
III. Marketing-Analyse: Untergang der Trineos Akademie AG unter Leitung von Monika Helene Matz, geb. Meissner
Teil 6: Erster Marketingfehler: Versagen beim Blogging
Teil 7: Zweiter Marketingfehler: Versagen beim Newsletter-Marketing
Teil 8: Dritter Marketingfehler: Versagen bei Webinaren
Teil 9: Vierter Marketingfehler: Versagen beim Videomarketing
Teil 10: Fünfter Marketingfehler: Versagen beim Facebook-Marketing
Teil 11: Trineos AG: der gemeinsame Nenner des Versagens
Teil 12: Das Shop-Desaster der Trineos Akademie AG
IV. Quellen des Zahlenmaterials der Trineos Akademie AG
Alle Zahlen dieser Analysen sind entnommen aus
Man kann sie leicht überprüfen, indem man “Trineos Akademie” in das Suchfenster dort auf der Startseite eingibt und dann gleich rechts daneben “Rechnungslegung/Finanzberichte” auswählt.
Der Sitz der Gesellschaft ist Köln, Allein-Vorstand ist Monika Helene Matz, geb. 03.06.1948, Geburtsname: Meissner
Die Handelsregister-Nummer lautet: HRB 61269.
Trineos Akademie AG: Impressum
Monika Helene Matz ist Hexe Kotz im Musical “Hexe Kotz”
Mehr zum Thema Monika Matz, Trineos AG:
I. Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung durch Monika Helene Matz, geb. Meissner und die “Amtlichkeit” ihres Versagens
a) Monika Matz: Strafanzeige w/Insolvenzverschleppung bei der Trineos AG
b) Monika Matz, Trineos AG: der Jahresabschluss 2018 macht ihr Versagen “amtlich”
c) Trineos AG. Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein (Was bedeutet das?)
II. Zahlenanalyse: Untergang der Trineos Akademie AG unter Leitung von Monika Helene Matz, geb. Meissner
Teil 1: Das “Kapern” des Unternehmens durch das Team Matz/Schrader/Schäfer
Teil 2: Die Umsatzentwicklung unter Vorstand Monika Matz
Teil 3: Die Gewinnentwicklung unter Vorstand Monika Matz
Teil 4: Analyse der Passivseite der Trineos Akademie AG von 2017
Teil 5: Analyse der Aktivseite der Trineos Akademie AG von 2017
III. Marketing-Analyse: Untergang der Trineos Akademie AG unter Leitung von Monika Helene Matz, geb. Meissner
Teil 6: Erster Marketingfehler: Versagen beim Blogging
Teil 7: Zweiter Marketingfehler: Versagen beim Newsletter-Marketing
Teil 8: Dritter Marketingfehler: Versagen bei Webinaren
Teil 9: Vierter Marketingfehler: Versagen beim Videomarketing
Teil 10: Fünfter Marketingfehler: Versagen beim Facebook-Marketing
Teil 11: Trineos AG, Monika Matz: der gemeinsame Nenner des Versagens
Teil 12: Das Shop-Desaster der Trineos Akademie AG
IV: 10 Jahre später: Fallstudie eines Unternehmsvergleichs (2016)
10 Jahre später: eine Fallstudie
V. Quellen des Zahlenmaterials der Trineos Akademie AG
Alle Zahlen dieser Analysen sind entnommen aus
Man kann sie leicht überprüfen, indem man “Trineos Akademie” in das Suchfenster dort auf der Startseite eingibt und dann gleich rechts daneben
“Rechnungslegung/Finanzberichte” auswählt.
Der Sitz der Gesellschaft war Köln, Allein-Vorstand ist Monika Helene Matz, geb. 03.06.1948, Geburtsname: Meissner
Die Handelsregister-Nummer lautet: HRB 61269.
Forderungen sind zu richten an: Monika Matz, Nachtigallenweg 11, 50181 Bedburg