Archiv für den Monat: Juli 2010

Personalfachkaufmann/frau IHK Lernkarten als Lernhilfe. Hier: aus dem Arbeitsrecht Nr. 12

Lernkarte Vorderseite:

Nach welchem Grundprinzip darf der Arbeitgeber in einem Personalfrage-bogen/Bewerbungsgespräch Fragen stellen? Nennen Sie Beispiele für berechtigte und unberechtigte Fragen!

Lernkarte: Rückseite

Fragen des Arbeitgeber, Grundprinzip

Der wichtigste Grundsatz für erlaubte Fragen des Arbeitgebers ist: Er muss ein berechtigtes Interesse haben, bestimmte Dinge wissen zu wollen.

Berechtigt: Fragen nach Familienstand

Nicht berechtigt: Fragen nach Heiratsabsichten oder privaten Vermögensverhältnissen. Alles, was in die Individualsphäre des Bewerbers eindringt. Ob die Frage nach Schwerbehinderung noch erlaubt ist, ist nach AGG umstritten.

Ausnahme: Tendenzbetriebe. Ein katholisches Krankenhaus darf nach der Religion des Bewerbers fragen.

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Lernkarte Nr. 2 Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/in IHK Investition und Finanzierung

Lernkarte Vorderseite:

Welche Investionsarten kann man unterscheiden?

Lernkarte: Rückseite

Investitionsarten, Unterscheidung

Neuinvestion: Eine neue Maschine ist geplant, die den Maschinenpark erweitert.

Ersatzinvestition: Eine alte Maschine wird durch eine neue ersetzt.

Gründungsinvestion: Eine neue Gesellschaft wird errichtet. Hierfür braucht die Gesellschaft zum Beispiel eine Betriebs- und Geschäftsausstattung.

 

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Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/in IHK Investiton u. Finanzierung, Lernkarte Nr. 1

Lernkarte Vorderseite:

Was ist der Zusammenhang von Investition und Finanzierung?

Lernkarte: Rückseite

Investion u. Finanzierung, Zusammenhang

Investion und Finanzierung sind wie zwei Seiten einer Münze.

Die eine Seite, die Finanzierung beantwortet die Frage: Wo kommt das Geld her?

Die andere Seite, die Investition beantwortet die Frage: Was wird mit dem Geld gemacht?

 

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Lernkarte Nr. 9 Personalfachkaufmann/frau IHK Arbeitsrecht, Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Was verstehen Sie unter "Privatautonomie" im Rahmen des Vertragsrechts?

Lernkarte: Rückseite

Privatautonomie

Privatautonomie ist die Freiheit der handelnden Personen, zu entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschließen

(Abschlussfreiheit) und welchen Inhalt der Vertrag haben soll (Gestaltungsfreiheit).

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Lernkarte Nr. 8 Personalfachkaufmann/frau IHK Arbeitsrecht/Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Darf nach der Schwangerschaft einer Bewerberin gefragt werden?

Lernkarte: Rückseite

Frage nach Schwangerschaft

Die Frage nach der Schwangerschaft ist immer unzulässig.

Selbst wenn die Gesundheit von Mutter und ungeborenem Kind durch den Arbeitsplatz gefährdet sein könnte, darf der Arbeitgeber nicht fragen.

Damit liegt in diesem Fall die Verantwortung bei der Schwangeren.

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Gut und Böse (Songtext Marius Ebert)

Durch alle Zeiten,

das alte Spiel,

Gut und Böse,

das ew`ge Duell.

 

Zuerst meint man,

dass das Böse siegt,

dass es das Gute,

unterkriegt.

Das Böse hebt

triumphierend die Hand

es scheint das Gute,

hat keinen Stand.

 

Durch alle Zeiten,

das alte Spiel,

Gut und Böse,

das ew`ge Duell.

 

„Ich bin stärker als Du“,

schreit das Böse schrill,

es brüllt, dass es endlich,

siegen will.

Doch das Gute kämpft,

mit besonderer Kraft

es scheint, dass das Böse,

es wieder nicht schafft.

 

Durch alle Zeiten,

das alte Spiel,

Gut und Böse,

das ew`ge Duell.

 

Bis schließlich dann,

das Blatt sich wendet,

das Böse besiegt,

im Dreck verendet.

 

Durch alle Zeiten,

das alte Spiel,

Gut und Böse,

das ew`ge Duell.

Lernkarte Nr. 10 Personalfachkaufmann/frau IHK Arbeitsrecht/Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Wie kommt ein Vertrag zustande und unter welchen Fristen kann er angenommen werden?

Lernkarte: Rückseite

Vertragsentstehung und Fristen

Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei sich deckende Willenserklärungen abgegeben werden (Antrag und Annahme).

Ein Antrag unter Anwesenden kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch für einen am Telefon, während einer Videokonferenz oder während eines Webinars  erklärten Antrag. § 147 (1) BGB. Wichtig ist bei diesen relativ neuen technischen Entwicklungen die gemeinsame Präsenz von Angebotsgeber und Annehmenden. Die beiden Partner müssen nicht zwingend an einem Ort sein, sondern können auch durch technische Geräte zeitgleich (!) miteinander verbunden sein. Auch dies gilt als "anwesend".

Ein Antrag unter Abwesenden kann (wenn befristet) nur innerhalb der Frist angenommen werden, die man allgemein als üblich ansieht (sonst nur innerhalb der vom Anbietenden gesetzten Frist) § 147 (2) BGB.

 

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Lernkarte Nr. 6 Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen Arbeits/Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Was ist bei der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung zu beachten?

Lernkarte: Rückseite

Geschlechtsneutrale Stellenausschreibung

§ 11 bestimmt in Verbindung mit § 7 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG, dass interne und externe Stellenausschreibungen geschlechtsneutral erfolgen müssen, also jeweils Männer und Frauen ansprechen müssen, da niemand wegen seines Geschlechts diskriminiert werden darf.

Bewerber, die unberechtigt nicht eingestellt wurden, haben Schadensersatzansprüche nach § 15 AGG.

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Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen, Lernkarte Nr. 5 Arbeits- u. Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Beschreiben Sie die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei der Personalauswahl!

Lernkarte: Rückseite

Personalauswahl, Mitwirkungsrechte des BR

§ 99 BetrVG: hat das Unternehmen in der Regel mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber vor Aufnahme der Beschäftigung den Betriebsrat unterrichten. Dabei muss er dem Betriebsrat die Bewerbungsunterlagen vorlegen und Auskunft über die Bewerber geben. Er muss den Betriebsrat auch über den Arbeitsplatz informieren, den der neue Mitarbeiter einnehmen soll, und über seine Eingruppierung.

Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer Einstellung innerhalb einer Woche verweigern (§ 99 (3) BetrVG). Er muss dies schriftlich tun und die Gründe angeben.

Dabei kann der Betriebsrat sich nur auf die in Absatz 2 des §§ 99 BetrVG genannten Gründe beziehen. Der Arbeitgeber kann dann nach Absatz 4 beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.

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Lernkarte Nr. 4 aus Arbeits- und Sozialrecht Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen

Lernkarte Vorderseite:

Was versteht der Jurist unter "subsumieren"?

Lernkarte: Rückseite

Subsumieren, Begriff

Unter "subsumieren" (wörtlich: unterordnen) versteht man das juristische Vorgehen der Rechtsanwendung:

a) zum Sachverhalt die Rechtsvorschift suchen

b) prüfen, ob die Rechtsvorschrift tatsächlich anwendbar ist.

c) Rechtsfolge ziehen.

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