Lernkarte Nr. 9 Personalfachkaufmann/frau IHK Arbeitsrecht, Sozialrecht

Lernkarte Vorderseite:

Was verstehen Sie unter "Privatautonomie" im Rahmen des Vertragsrechts?

Lernkarte: Rückseite

Privatautonomie

Privatautonomie ist die Freiheit der handelnden Personen, zu entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschließen

(Abschlussfreiheit) und welchen Inhalt der Vertrag haben soll (Gestaltungsfreiheit).

Prüfung Personalfachkaufmann/frau IHK entschlüsselt, hier klicken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert