Lernkarte Nr. 4 aus Arbeits- und Sozialrecht Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen

Lernkarte Vorderseite:

Was versteht der Jurist unter "subsumieren"?

Lernkarte: Rückseite

Subsumieren, Begriff

Unter "subsumieren" (wörtlich: unterordnen) versteht man das juristische Vorgehen der Rechtsanwendung:

a) zum Sachverhalt die Rechtsvorschift suchen

b) prüfen, ob die Rechtsvorschrift tatsächlich anwendbar ist.

c) Rechtsfolge ziehen.

Prüfung Personalfachkaufmann/frau IHK entschlüsselt, hier klicken

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert