Archiv für den Monat: März 2015

Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich ein paar juristische Grundbegriffe. Hier geht es um eine Empfangsbescheinigung.

Recht auf Empfangsbestätigung gem. § 368 BGB (Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung)

Wir haben die Konstellation: Wir haben einen Schuldner, wir haben einen Gläubiger, Schuldner S, Gläubiger G. Der Schuldner leistet.

Und die Frage ist: Kann er nun auch, wenn er geleistet hat, eine Empfangsbescheinigung verlangen? Kann der Schuldner eine Empfangsbescheinigung verlangen? – Die Antwort lautet: Ja, und zwar laut § 368 BGB.

Schauen wir in das Gesetz rein: Wir sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, wir sind im Zweiten Buch, dem Schuldrecht, und zwar im Allgemeinen Teil des Schuldrechts, § 368 – die „Quittung“: Der Gläubiger kann gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis – der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung, wollte ich sagen, „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen“. Der Gläubiger hat also auf Verlangen des Schuldners, könnte man hier noch ergänzen, ein schriftliches Empfangsbekenntnis, eine Quittung zu erteilen.

Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, da kommt derjenige, der verlangt, kommt im zweiten Satz – „Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen“.

Also, ganz klar im Gesetz geregelt:  Jawohl, der Schuldner kann eine Empfangsbescheinigung verlangen nach § 368 BGB.

Das war’s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung)

Gleichzeitig ein Ausschnitt aus meinen Lernkartensystemen, die Sie finden unter www.spasslerndenk-shop.de, und das ist Ihre Adresse im Internet, wenn Sie lernen wollen, ohne zu leiden.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Veit Wüllrich (Avista Group): Schadensaufstellung, Offener Brief

VORLÄUFIGE SCHADENSAUFSTELLUNG, FRISTSETZUNG

Sehr geehrter Herr Wüllrich,

wie mir „Mittwald“ inzwischen schriftlich mitgeteilt hat, wurde die Domain „Spasslerndenk“ am 09.03.2015 gesperrt, wegen eines dort hinterlegten Schad-Codes in Folge eines Hackings.

Mit dieser Angabe ist es nun möglich, eine erste Aufstellung des durch Sie verursachten Schadens zu erstellen.

                                                                                           I.

Um den 18. Februar 2015 herum wurde die Seite http://www.spasslerndenk.de gehackt. Zwar stellten Sie die Seite relativ zeitnah wieder her, verfuhren aber in höchst fahrlässiger Weise, indem Sie den dort vom Hacker hinterlegten Schad-Code nicht bereinigten. Auch die mir am 20.02.2015 per SMS versprochenen neuen Zugangsdaten stellten Sie nicht zur Verfügung.

Das Hacking wurde ganz offensichtlich dadurch sehr erleichtert, dass auf der Seite eine völlig veraltete Version des Content Management Systems „Joomla“ aufgespielt war (4 (!) Jahre alt). Ganz offensichtlich haben Sie in den 4 Jahren unserer Geschäftsbeziehung sich nicht um die Seite gekümmert und Aktualisierungen und Sicherheitsupdates sträflich vernachlässigt.

                                                                                           II.

Seit dem 09.03.2015 ist die Hauptseite www.spasslerndenk.de also wegen des Schad-Codes durch den Provider „Mittwald“ gesperrt.

Mit der Hauptdomain verbunden sind etwa 1.500 Landing-Pages, die ebenfalls gesperrt sind. Die Sperre hält bis heute (Sonntag) vor, obwohl Sie mir noch am Freitag „kurzfristige Freisschaltung“ zugesagt haben. Etwa ein Drittel meines Unternehmens ist durch ihr Verschulden seit dem 09.03.2015 „lahmgelegt“.

Drei Tage lang reagierten Sie weder auf Emails, SMS oder Mailboxnachrichten. Bei Mittwald selber konnte ich nichts bewirken. Man sagte mir, dass ich dort nicht Kunde sei und die Beziehung über Sie (Veit Wüllrich, Avistagroup) liefe.

                                                                                          III.

a) Nach den mir vorliegenden Unterlagen, haben Sie bisher für drei Jahre einen Rechnungsbetrag von 137,80 EUR netto p.a. fakturiert. Für das am 03.05.2015 zu Ende gehende Abrechnungsjahr liegt mir noch keine Rechnung vor. Wenn man von der Einrichtung der Seite am Anfang der Geschäftsbeziehung absieht, haben Sie danach wesentliche, vor allem sicherheitsrelevante Arbeiten nicht ausgeführt, die zu den nun aktuell vorliegenden Problemen führten.

Ich fordere hiermit von Ihnen die Gebühr von 137,80 EUR für zwei Jahre zurück. Für das Jahr bis zum 03.05.2015 werde ich keine Zahlung leisten.

b) Die Sperre der Domain hat verheerende Auswirkungen auf die Eintrage-Rate meiner Leads (Kontaktinformationen von Interessenten). Ich habe zur Zeit ca. 30 Leadeintragungen weniger, als wenn die Landingpages funktionieren würden. Nach der „Faustformel“ „1 Lead gleich 1 EURO im Monat“ fordere ich daher von Ihnen pro Ausfalltag 30 EUR für den Zeitraum von einem Monat. Ich berechne dies für nur einen Monat, weil bis dahin neue Eintrageseiten erstellt sein können und werden.

Schaden bisher also (Stand 15.03.2015) 6 Tage zu 30 EUR = 180 EUR

c) Ich generiere meine Leads vor allem über meinen youtube-Kanal mit zur Zeit 13.237 Videos (Stand 15.03.2015). Unter jedem Video ist ein Link hinterlegt, der zu einer Eintrageseite führt. Nach überschlägiger Schätzung werden wir – niedrig geschätzt – etwa 30 Stunden aufwenden müssen, um alle 13.237 Videos durchzu-schauen und die betroffenen Leads zu ersetzen. Hinzu kommt mein Blog mit zur Zeit 2,754 Beiträgen (Stand 15.03.2015). Auch hier müssen die in die Artikel eingebauten Links überprüft und ersetzt werden.

Da es sich hier um eine einfache Tätigkeit handelt, für die ich Vergleichswerte habe (Fa. Strandschicht), kann dies mit 8 EUR pro Stunde netto berechnet werden.

                                                                                         IV.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich bisher folgende Summe:

                               2 x 137,80 = 275,60 EUR (III. a)

                             6 x 30 EUR = 180,00 EUR (III. b)

                             30 x 8 EUR = 240,00 EUR (III.c)

                       Zwischensumme: 695,60 EUR

                                MwSt (19%) 132,16 EUR

    Bisheriger Gesamtschaden: 827,76 EUR

Hinweis: Der Schaden erhöht sich um 30 EUR für jeden weiteren Tag ab dem 15.03.2015.

Ich fordere Sie auf, den Schadensbetrag zu überweisen…..

(Hier folgen die Bankverbindung, die Fristsetzung und noch ein paar weitere Angaben).

Hochachtungsvoll

(Dr. Marius Ebert)

Hinweis: Herr Wüllrich von der „Avistagroup“  weist  – welche Überraschung – alle Schuld von sich, er habe nur das Hosting für mich übernommen.

Lernerfahrung

Ich, der ich mich als „fortschrittener Anfänger“ im Internet-Marketing sehe, lerne daraus: Es ist höchste Vorsicht geboten, wenn Einzelkämpfer mit großkotzigen Firmenbezeichnungen („Avistagroup“) Dir ihre Dienste anbieten.

Oft steckt dahinter eine für den Laien intransparente Konstellation, die Dir auch nicht erklärt wird. Diese Einzelkämpfer nutzen dann die Ressourcen größerer Unternehmen, wie z. B. Mittwald, aber Du bist im Falle des Falles völlig von Ihnen abhängig. Genau dies sollst Du aber offensichtlich nicht erkennen.

Wenn Du fragst, wie denn vorgesorgt ist für den Fall, dass dieser Einzelkämpfer mal ausfällt, wirst Du oft angelogen. In meinem Fall hat Herr Veit Wüllrich – nach wochenlangen unbeantworteten Nachfragen – schließlich erklärt, ich könne mich auch an „Mittwald“ wenden, was sich als dreiste Lüge herausstellte.

Als nämlich der Fall der Fälle entrat, erklärte man mir bei Mittwald, man könne überhaupt nichts machen, da man mit mir keine Kundenbeziehung habe.

Anmerkung

Ich bin nun direkter Kunde bei Mittwald. Alle Seiten funktionieren wieder.

Emissionen u. Immissionen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Emissionen u. Immissionen)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und möchte in diesem Video mal zwei Begriffe klären aus dem Betriebswirt/in IHK. Ich hab ein Lernkonzept geschrieben „Betriebswirt/in IHK in 26 Tagen“, ein Schnelllernsystem, das es bereits seit vielen, vielen Jahren gibt, genauer gesagt seit 1995, seit vielen Jahren bewährt ist, und hier mal etwas aus dem Bereich Ökologiemanagement. Ist zwar kein eigenes Prüfungsfach mehr, aber trotzdem ein wichtiges Gebiet. Und zwar die Unterscheidung in Emissionen und Immissionen.

Unterscheidung (Emissionen u. Immissionen)

Zunächst mal stellen wir fest: Emissionen – ein „m“, Immissionen – zwei „m“. Das ist zunächst mal der erste Unterschied.

Aber viel wichtiger ist der nächste Unterschied: Emmission kommt aus dem Lateinischen von emittere – „herausschicken“. Das heißt: Wenn das hier ein Schornstein ist, dann ist das, was aus dem Schornstein herauskommt, nämlich der Dampf, der Qualm, das sind die Emissionen. Und Immissionen sind die Einwirkungen dieser Dämpfe auf Menschen, aber auch auf Tiere, auf Pflanzen, auf Gewässer und so weiter, also auf die Umwelt.

Ja, Emissionen ist der Ausstoß, und Immissionen sind die Einwirkungen. Und demzufolge heißt es Bundesimmissionsschutzgesetz, also Schutz vor den Einwirkungen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Emissionen u. Immissionen)

Wenn Sie mein Schnelllernkonzept interessiert, dann schauen Sie doch mal unter www.spasslerndenk.de.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement)

Hallo und herzlich willkommen, vor allem willkommen zurück. Wir sind mitten in der EMASEnvironmental Management and Auditing Scheme, EU-Öko-Audit-Verordnung. Im letzten Video haben wir uns die Ziele angeschaut, und jetzt geht es um die wesentlichen Schritte.

Sechs Schritte (EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement)

Es ist eine freiwillige Umweltprüfung, der sich ein Unternehmen unterziehen kann. Wir sehen hier eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs wesentliche Schritte.

  1. Der erste Schritt ist die Umweltprüfung. Das verwundert so ein bisschen, weil man denkt: Prüfung kommt doch am Ende. Gemeint ist eher eine Umweltrelevanzprüfung: „Was ist umweltrelevant?“ Und zwar direkt oder auch indirekt, und da wird man sehr schnell zu dem Ergebnis kommen: Sehr, sehr viel, wenn nicht alles. Ja, Umwelt prüfen ist zunächst mal die Umweltrelevanzprüfung: Welche Produktionsprozesse, welche Vorgänge, welche Aktionen sind umweltrelevant?
  2. Der zweite Schritt ist dann das Umweltmanagementsystem, übrigens original übernommen aus der ISO 14001. Also EMAS und ISO sind sehr, sehr ähnlich mittlerweile.
  3. Der dritte Schritt ist dann die Prüfung des Systems. Das kann ein interner Auditor machen, muss nicht, aber kann.
  4. Der vierte Schritt ist dann der Schritt in die Öffentlichkeit, die sogenannte Umwelterklärung: „Wir haben in Umweltmanagementsystem, dies bringt folgende Leistungen…“ Hier misst man anhand von Kennzahlen. Sie erinnern sich an die Ziele gerade, Wertung und Verbesserung. Hier erklärt man also den Stand, auf dem man sich momentan befindet.
  5. Dann der fünfte Schritt ist die Prüfung durch einen externen Auditor, die sogenannte Validierung. Man nennt das hier bei EMAS „Validierung“, und bei ISO spricht man von „Zertifizierung“. Validierung — leistet das System das, was es leisten soll? Das nennt man, oder das meint man, wenn man sagt: Etwas ist valide. Tut es das, was es tun soll? Das ist Validierung. Also hier wird überprüft: Leistet das System das, was es leisten soll?
  6. Und der sechste Schritt ist dann die Registrierung und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Das liest kein Mensch, aber immerhin, oder zumindest liest es der Kunde nicht, aber es ist immerhin eine offizielle Veröffentlichung dann. Und man kann, wie ich vorhin im ersten Video schon gesagt habe, auch ein Logo dann führen. Allerdings Vorsicht, denn EMAS ist standortbezogen. Also da muss man ein bisschen aufpassen, und man darf das Logo auch nicht auf die Produkte drauf drucken. Aber auf der Internetseite, wenn man den Standortbezug klar ausweist, ist das möglich also, PR-Arbeit zu machen.

So, das sind zunächst mal eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs Schritte. Also die wesentlichen Schritte, Strukturzahl hier 6 für EMAS. Es beginnt mit der Umweltrelevanzprüfung und endet mit Registrierung und Veröffentlichung.

Alles Gute.

Marius Ebert

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement)

Schauen Sie in meinen Shop (www.spasslerndenk-shop.de) bitte. Sie finden nach meiner Einschätzung zurzeit keinen leichteren und schnelleren Weg, Betriebswirtschaftslehre zu lernen als durch meine Videocoachings.

Alles Gute wünscht Ihnen für Ihren Erfolg

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

EMAS, Teil 1, Ökologiemanagement

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS, Teil 1, Ökologiemanagement)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir beginnen eine kleine Videoserie über Ökologiemanagement. Und wenn ein Unternehmen ein Ökologiemanagement einführen will, dann hat es zwei Orientierungsmöglichkeiten:

  • einmal EMAS,
  • und ISO.

Also erste Möglichkeit EMAS, was das bedeutet schauen wir gleich, und das zweite ISO, ISO 14001 und die folgenden, um es konkret zu formulieren.

Was ist EMAS (EMAS, Teil 1, Ökologiemanagement)

Also was ist EMAS? – EMAS ist ein Akronym, also eine Abkürzung, die sich aus Anfangsbuchstaben zusammensetzt: Environmental Management and Auditing Scheme. Oder auch: EU-Öko-Audit-Verordnung. EU-Öko-Audit-Verordnung und EMAS ist genau das gleiche.

Der Grundgedanke: Es ist eine freiwillige Umweltprüfung. Eine freiwillige Umweltprüfung, obwohl das Wort Verordnung eigentlich hinweist hier auf ein europäisches Gesetz. Kann ein Unternehmen EMAS machen, bekommt dann eine Validierung, so heißt das dann oder nicht. Man kann sich dem freiwillig unterziehen oder es auch lassen. Und es sind gewisse Anreize geschaffen worden im Rahmen der EU hier, da kommt es ja her, EU ist also eine europäische Ausrichtung hier, EU-Öko-Audit-Verordnung, das zu machen. Es sind Anreize geschaffen, die wir uns gleich anschauen werden.

Bezug und Anwendungsbereich (1 EMAS, Teil 1, Ökologiemanagement)

Aber zunächst noch ein paar wichtig grundsätzliche Dinge:

EMAS ist standortbezogen, nicht unternehmensbezogen, das bedeutet: Ein Unternehmen kann einen Standort S1 haben, und der hat EMAS, und es kann Standort S2 haben, und der hat EMAS nicht. Also standortbezogen, nicht unternehmensbezogen. Das ist wichtig, wenn das Unternehmen das nachher im Rahmen der PR-Arbeit verwendet.  Das ist also pro Standort und nicht pro Unternehmen.

Anwendungsbereich: Jedes Unternehmen, wenn ich das richtig verstanden habe, könnte theoretisch und auch praktisch ein privater Haushalt es sogar machen. Mir ist kein einziger bekannt. Ich hab auch noch nichts darüber gelesen. Aber definitiv jedes Unternehmen. Es gibt hier keine Einschränkung irgendwie branchenbezogen oder irgendwas in der Richtung. Jedes, also jeder.

Ziele von EMAS (EMAS, Teil 1, Ökologiemanagement)

Was sind die Ziele von EMAS?

  • Einmal ein systematisches Umweltmanagement. Was heißt systematisch? Systematisch heißt: nicht zufällig. Sondern systematisch heißt Checklisten, Verantwortlichkeiten, Kontrolle. Nicht zufällig. Also nicht zufällig, der eine Mitarbeiter trennt an der Stelle den Müll, und der andere Mitarbeiter macht es wieder nicht, sondern an dieser Stelle gibt es eine Checkliste, gibt es eine Arbeitsanweisung, gibt es ein Verantwortlichkeit und gibt es eine Kontrolle. Das ist systematisch.
  • Dann: Bewertung und Verbesserung. Das heißt: Die Umweltleistungen werden bewertet. Controlling gibt es hier, Kennzahlen gibt es hier, und man verbessert dann diese Kennzahl. Also man wendet das, was man in der Betriebswirtschaftslehre schon seit ewigen Zeiten macht, nämlich Messen über Zahlen, und dann die Zahlen verbessern, wendet man hier an.
  • Dann: Gezielte PR. EMAS gestattet verschiedene Möglichkeiten einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit, zum Beispiel gibt es ein EMAS-Logo, das werden wir uns noch anschauen, die Möglichkeit also, und auch der Anreiz für das Unternehmen, nach außen hin zu transportieren, zu seinen Kunden: Wir leben den Umweltschutzgedanken. Gezielte PR.
  • Und: Einbeziehung der Mitarbeiter. Auch das ist ein sehr wichtiger Aspekt, der sich übrigens auch in der ISO findet, dass die Mitarbeiter einbezogen werden, denn die Mitarbeiter sind im operativen Geschäft. Das Management ist da eher von weg. Und der Mitarbeiter ist derjenige oder diejenige, die Mitarbeiterin, die wirklich die Arbeit konkret macht, und deswegen müssen diese Menschen einbezogen werden.

Das war’s zunächst.

Im nächsten Teil geht’s weiter.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS, Teil 1, Ökologiemanagement)

Schauen Sie auch einmal in meinen Shop bitte – www.spasslerndenk-shop.de. Nach meiner Einschätzung gibt es zurzeit keinen schnelleren, effizienteren und besseren Weg, Betriebswirtschaft zu lernen, als durch meine Videocoachings.

Alles Gute.

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

EMAS u. ISO, Vergleich

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS u. ISO, Vergleich)

Hallo und willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem kleinen Video schauen wir uns an die Unterschiede zwischen EMAS und der ISO 14001.

Zwei Systeme des Ökologie-Managements im Unternehmen (EMAS u. ISO, Vergleich)

Beide Systeme beziehen sich auf das Ökologie-Management, also systematisch Umweltschutz zu leben im Unternehmen, systematisch und nicht zufällig. Ökologie-Management – zwei Möglichkeiten, ein Ökologie-Management zu implementieren, und zwei Möglichkeiten, die sich sehr ähnlich geworden sind, wie wir jetzt sehen werden:

  • EMAS, auch genannt EU-Öko-Audit-Verordnung, EMAS ist eine Abkürzung für Environmental Management and Auditing Scheme oder EU-Öko-Audit-Verordnung,
  • und die ISO, da ist wahrscheinlich die Abkürzung bekannter, hier ISO, die ISO-Norm, es gibt ja die Qualitäts-Norm ISO 9001 und die folgenden, und die ISO 14001 ist die Umwelt-Norm.

Verbleibende Unterschiede (EMAS u. ISO, Vergleich)

Was sind die „verbleibenden Unterschiede“?, habe ich das hier genannt.

  • Einmal: EMAS ist EU, also auf Europa beschränkt, und ISO ist halt eine weltweit bekannt Sache und weltweit eingesetzte Sache.
  • Bei EMAS spricht man von Validierung. Noch einmal Erinnerung: Ist etwas valide, heißt es „Leistet es das, was es leisten soll?“, Validierung, und bei ISO spricht man von Zertifizierung.
  • Bei EMAS gibt es gewisse, immer wiederkehrende oder auch neu aufgelegte staatliche Förderungsprogramme, ISO als privatwirtschaftliches System keine staatliche Förderung.
  • Bei EMAS gibt es eine Umwelterklärung, das Umweltmanagement wendet sich hier gezielt an die Öffentlichkeit. Bei ISO gibt es dieses Element nicht.
  • Und bei EMAS gibt es auch das eigene Logo, bei ISO gibt es kein eigenes Logo. Das heißt EMAS hat hier ganz geschickt Möglichkeiten der PR eingebaut, um einen Anreiz zu schaffen für Unternehmen, dass sie sich dem unterziehen.

Allerdings sind die beiden Systeme mittlerweile so ähnlich geworden, dass viele Unternehmen auch beides machen.

Das heißt im zweiten Schritt, wir haben ja im letzten Video die Schritte von EMAS uns angeschaut, im zweiten Schritt von EMAS, wo es heißt Ökologie-Management-System, hat man komplett den Ablauf der ISO mit eingebaut. Also wer EMAS hat, der kann ISO im Prinzip mit wenig zusätzlichem Aufwand auch gleich mitnehmen. Das heißt, das sind wirklich noch die verbleibenden Unterschiede, ansonsten sind die beiden Systeme sehr, sehr ähnlich geworden.

OK, das war’s für diesmal.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS u. ISO, Vergleich)

Schauen Sie in meinen Shop www.spasslerndenk-shop.de, wenn Sie leichte und schnelle Möglichkeiten brauchen, Betriebswirtschaftslehre zu lernen.

Alles Gute.

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert