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Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video kläre ich ein paar Grundbegriffe, in dem Fall juristische Grundbegriffe. Gleichzeitig stelle ich Ausschnitte aus meinen digitalen Lernkartensystemen vor. Hier geht es um den Begriff Erfüllungsgeschäft.

So, jetzt machen wir es erst mal so, wie man s in den Lehrbüchern macht, nämlich: Erfüllungsgeschäft ist gleich Verfügungsgeschäft. Sie sehen, was habe ich jetzt gemacht? – Einen ungeklärten Begriff durch den nächsten ungeklärten Begriff ersetzt, das heißt: Hier ist keiner schlauer als vorher, sondern man ist verwirrter als vorher.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

Man braucht vorher die Klärung der Begriffe. Also: Wir müssen einen Schritt zurückgehen, nämlich: grundsätzlich die Begriffe Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft klären.

  • Also: Wir haben einen Verkäufer (Vk), und wir haben einen Käufer (K). Wenn der Käufer jetzt etwas beim Verkäufer kauft, dann entsteht dadurch ein wechselseitiges Verpflichtungsgeschäft. Ja, zunächst mal auf beiden Seiten entsteht etwas Abstraktes:  Man ist verpflichtet: Der Verkäufer ist verpflichtet zur Lieferung, ja, das ist seine Verpflichtung, und der Käufer ist verpflichtet zur Zahlung. Beide haben sich wechselseitig miteinander verbunden durch eine wechselseitige Verpflichtung.
  • Dazu kommt jetzt das Verfügungsgeschäft beziehungsweise zwei Verfügungsgeschäfte. Das Verpflichtungsgeschäft bezieht sich auf die Schuld, ist also etwas Abstraktes, und die Verfügungsgeschäfte beziehen sich auf die Sachen, ist also etwas Konkretes, Materielles. Das heißt: Der Verkäufer muss jetzt hier dem Käufer die Sache übergeben – das ist das eine Verfügungsgeschäft, und der Käufer muss dem Verkäufer das Geld übergeben – das ist das zweite Verfügungsgeschäft. Also das sind die beiden Sachen: Einmal die gekaufte Ware, und zum zweiten das Geld. Die gekaufte Ware ist das Verfügungsgeschäft, das der Verkäufer tätigt, und das Geld zur Verfügung zu stellen, ist das Verfügungsgeschäft, das der Käufer tätigt.

Erfüllung der wechselseitigen Verpflichtungen (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

So, jetzt sind wir ein bisschen schlauer. Unser Ausgangspunkt war: Was ist ein das Erfüllungsgeschäft? Und ich hatte gesagt: Ein Erfüllungsgeschäft ist ein Verfügungsgeschäft.

Wir haben gesehen: Verfügungsgeschäft kann man erst verstehen, wenn man weiß, was ein Verpflichtungsgeschäft ist, und dass sich daran das Verfügungsgeschäft anschließt.

Also: Das Erfüllungsgeschäft oder Verfügungsgeschäft ist die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts. Ja, wir haben also in der ersten Stufe das Verpflichtungsgeschäft, in der zweiten Stufe zwei Verfügungsgeschäfte, durch die jeweils die Verpflichtungen erfüllt werden. Das Verfügungsgeschäft ist die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts. Das Verfügungsgeschäft ist die Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts.

OK, das war’s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Erfüllungsgeschäft, Begriffsklärung)

Ich erwähnte vorhin schon meine Lernkartensysteme. Wenn Sie lernen wollen, ohne zu leiden, kommt jetzt ein wichtiger Hinweis: Gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de. Ich meine das ernst. Ich bekomme fast jeden Tag Mails „Hätte ich Sie doch schon früher entdeckt…“ Tun Sie’s jetzt. www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich ein paar juristische Grundbegriffe. Hier geht es um eine Empfangsbescheinigung.

Recht auf Empfangsbestätigung gem. § 368 BGB (Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung)

Wir haben die Konstellation: Wir haben einen Schuldner, wir haben einen Gläubiger, Schuldner S, Gläubiger G. Der Schuldner leistet.

Und die Frage ist: Kann er nun auch, wenn er geleistet hat, eine Empfangsbescheinigung verlangen? Kann der Schuldner eine Empfangsbescheinigung verlangen? – Die Antwort lautet: Ja, und zwar laut § 368 BGB.

Schauen wir in das Gesetz rein: Wir sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, wir sind im Zweiten Buch, dem Schuldrecht, und zwar im Allgemeinen Teil des Schuldrechts, § 368 – die „Quittung“: Der Gläubiger kann gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis – der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung, wollte ich sagen, „Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis zu erteilen“. Der Gläubiger hat also auf Verlangen des Schuldners, könnte man hier noch ergänzen, ein schriftliches Empfangsbekenntnis, eine Quittung zu erteilen.

Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, da kommt derjenige, der verlangt, kommt im zweiten Satz – „Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen“.

Also, ganz klar im Gesetz geregelt:  Jawohl, der Schuldner kann eine Empfangsbescheinigung verlangen nach § 368 BGB.

Das war’s für dieses Video.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Empfangsbescheinigung, Begriffsklärung)

Gleichzeitig ein Ausschnitt aus meinen Lernkartensystemen, die Sie finden unter www.spasslerndenk-shop.de, und das ist Ihre Adresse im Internet, wenn Sie lernen wollen, ohne zu leiden.

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© Dr. Marius Ebert

 

Dauerwohnrecht, Begriffsklärung

ARVE Error: need id and provider

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dauerwohnrecht, Begriffsklärung)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie rund um Grundschuld, Hypothek oder letztlich Belastungen einer Immobilie. Und in dem Zusammenhang taucht dann auch auf das Dauerwohnrecht.

Begriff Dauerwohnrecht (Dauerwohnrecht, Begriffsklärung)

Was ist das? Nun, das ist ein Recht, dauernd zu wohnen. Ja, in der Tat kann man sich hier vom Wort die Bedeutung ableiten. Also: das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude zu bewohnen.

  • Und dieses Recht ist in der Tat vererblich
  • und veräußerbar. Also man kann dieses Recht … veräußerbar, etwas vornehmer für „verkäuflich“, also  man kann dieses Recht verkaufen.

Allerdings beide Möglichkeiten sind wiederum vertraglich ausschließbar. Das heißt: Man kann im Vertrag, wo man jemandem dieses Dauerwohnrecht einräumt, die Vererbbarkeit und die Veräußerbarkeit, wiederum austragen.

Die praktische Bedeutung eines Dauerwohnrechts ist relativ gering, das heißt das kommt relativ häufig… relativ selten vor. Wenn es vorkommt, ist es eingetragen in Abteilung 2 des Grundbuchs. Ja, Sie wissen um die Bedeutung des Grundbuchs: Das Grundbuch bist gewissermaßen ein Ersatz, weil man ein Grundstück nicht übergeben kann, hat man ein Surrogat geschaffen, ein Ersatzmittel, das Grundbuch, und in diesem Grundbuch sind die Eigentumsrechte und die Belastungen eingetragen für dieses Grundstück. Das ist das Grundbuch; hat mehrere Abteilungen und in Abteilung 2 ist dieses Dauerwohnrecht, wenn existent, eingetragen.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Dauerwohnrecht, Begriffsklärung)

Wollen Sie lernen ohne zu leiden – das, was ich hier präsentiere, sind Ausschnitte zum Beispiel aus meinem digitalen Lernkartensystem, daneben habe ich Videocoachings und Hörbücher produziert. All das finden Sie unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

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© Dr. Marius Ebert

 

 

Corporate Behaviour, Begriffsklärung

ARVE Error: need id and provider

IHK-Prüfung entschlüsselt (Corporate Behaviour, Begriffsklärung)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich ein paar Grundbegriffe. Hier geht’s um den Begriff Corporate Behaviour – kann man mit „ou“ schreiben, manchmal auch nur mit „o“. Soweit ich weiß, die Amerikaner schreiben es ohne „u“, bin mir im Moment da aber nicht ganz sicher.

Begriff Corporate Behaviour (Corporate Behaviour, Begriffsklärung)

Corporate Behaviour – was ist das? Nun, in dem Fall ist das simpelste, indem man einfach die Begriffe übersetzt:

  • Behaviour ist „Verhalten“,
  • und Corporate steht für „Unternehmen“.

Also „Verhalten des Unternehmens“ könnte man sagen, Verhalten des Unternehmens.

Und jetzt ist noch die Frage: In Bezug auf was?

Nun, in Bezug auf alle Systeme, mit denen das Unternehmen zu tun hat, also

  • Verhalten gegenüber Kunden
  • Verhalten gegenüber Mitarbeitern
  • Verhalten gegenüber Bürgern und Anwohnern
  • Verhalten gegenüber dem Staat, den Autoritäten, dem Finanzamt und so weiter und so weiter.

Ja, also Corporate Behaviour ist das Verhalten des Unternehmens gegenüber allen Menschen und Institutionen, mit denen dieses Unternehmen zu tun hat.

Das war’s für dieses Video.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Corporate Behaviour, Begriffsklärung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert