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Verlust der Bankkarte, Vorgehen der Bank




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Verlust der Bankkarte, Haftung für Schäden?




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Verlust der Bankkarte, Vorgehen der Bank

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Verlust der Bankkarte, Vorgehen der Bank)

Wie geht die Bank vor, wenn ihr der Verlust der, und jetzt kommt erst das entscheidende Wort, Bankkarte gemeldet wird?

Sperrung und Überwachung der Vorgänge (Verlust der Bankkarte, Vorgehen der Bank)

Verlust der Bankkarte, Vorgehen der Bank – darum geht es hier.

Die Bank macht zwei Sachen:

→ Sie sperrt die Karte,

→ und sie überwacht die nachfolgenden Vorgänge, also wo jemand versucht, mit dieser Karte zum Beispiel einzukaufen, mit dieser Karte Bargeld abzuheben, was immer. Das wird überwacht, möglicherweise, mit Sicherheit auch irgendwo dokumentiert und gespeichert, denn das kann ja auch helfen dann, wenn hinter dem Verlust der Karte ein Verbrechen steckt, ja.

Das ist oft nicht der Fall. Oft hat jemand seine Karte einfach nur verlegt, sie noch nicht mal wirklich verloren, sondern nur an einem Ort, den er im Moment nicht weiß. Aber es gibt eben auch dieses kriminelle Element, und zu diesem Zweck werden die nachfolgenden Vorgänge, also nach der Sperrung, werden überwacht und dokumentiert.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Verlust der Bankkarte, Vorgehen der Bank)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Verlust der Bankkarte, Haftung für Schäden?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Verlust der Bankkarte, Haftung für Schäden?)

Wie werden Schäden gehandhabt, die durch Verlust der Bankkarte entstehen –Fragezeichen.

Volle Haftung bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Betrug (Verlust der Bankkarte, Haftung für Schäden?)

So, und hier muss man ganz klar unterscheiden:

→ einmal vor der Verlustanzeige — wir haben im anderen Video gesehen: Wenn man den Verlust anzeigt, sperrt die Bank sofort diese Karte,

→ und hier nach der Verlustanzeige.

Domas / Pixabay

Vor der Verlustanzeige, nach der Verlustanzeige.

→ So, nach der Verlustanzeige: keine Haftung.

→ Und vor Verlustanzeige eventuell anteilige Haftung. Das ist eine Frage des Einzelfalls.

Aber Achtung, Achtung, Achtung: Das Ganze ist natürlich kein Freibrief hier, ja. Die Sache sieht ganz anders aus, wenn das Ganze hier fahrlässig oder vorsätzlich passiert ist, ja. Also der Verlust der Bankkarte ist entweder ein Betrugsversuch oder ansonsten fahrlässig oder vorsätzlich. Und auch die Nummer, dass man sich die PIN auf der Bankkarte notiert, das soll es wirklich geben, dass Leute das machen. Das ist natürlich grobe Fahrlässigkeit. Und in diesen Fällen, also sagen wir betrügerisch, der Verlust der Bankkarte ist betrügerisch, er ist grob fahrlässig, ja, da hat  jemand Bank und PIN, Bankkarte und PIN was weiß ich im Auto liegen lassen, deutlich sichtbar keine Ahnung, grob fahrlässig oder vorsätzlich, in diesem Fall, also man muss sagen, wenn, ja wenn das hier eintrifft, betrügerisch, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich, vorsätzlich ist absichtlich, fahrlässig ist schlampig, also grob schlampig oder sogar absichtlich, dann Haftung. Haftung, dann sagen wir Doppelpunkt Haftung für den gesamten Schaden, ja. Dann sieht die Sache anders aus.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Verlust der Bankkarte, Haftung für Schäden?)

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