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Organe der EU

                                                                                                                                                         

Wir betrachten im folgenden die wichtigsten europäischen Organe: den Europäi-schen Rat, die Kommission, den Ministerrat, das Europäische Parlament, den Euro-päischen Gerichtshof und den Europäischen Rechnungshof.

 

 

Europäische Rat

 

Der Europäische Rat ist ein Gipfeltreffen der Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Auf diesen Gipfeltreffen werden die Leitlinien der Europapolitik festgelegt. Der Europäische Rat ist nicht zu verwechseln mit dem Ministerrat, der oft auch "Rat der Europäischen Union" genannt wird und damit ähnlich klingt.

 

 

Kommission

 

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie ist das "Management der EU". Sie ist das entscheidende Exekutivorgan. Sie setzt Beschlüsse um, die zum Beispiel im Ministerrat getroffen werden. Neben dieser Exekutivaufgabe hat die Kommission noch Kontrollaufgaben und Initiativaufgaben. Sie hat z. B. das alleinige Vorschlags-recht für Verordnungen und Richtlinien. Sie sorgt für die Einhaltung der Regeln ("Hüterin der Verträge") und macht Vorschläge für die Fortentwicklung der Gemein-schaft.

 

Spezielle Befugnisse hat die Kommission im Bereich der Wettbewerbspolitik: Überwachung des Kartellverbotes, der Missbrauchsaufsicht, der Fusionskontrolle sowie der Kontrolle staatlicher Beihilfen. Außerdem verwaltet sie die EU-Haushalte und die verschiedenen Fonds und Förderprogramme.

 

 

Ministerrat und Ausschüsse

 

Der Ministerrat ist das bedeutsamste Entscheidungsgremium der EU. Er ist das gesetzgebende Organ („Legislative“). Der Ministerrat – auch kurz "Rat" genannt – wird gebildet aus den jeweiligen Fachministern. Der

 

 

Ministerrat entscheidet entweder mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Ein-stimmige Beschlüsse sind erforderlich bei Beschlüssen über Steuern, über die Frei-zügigkeit und über Arbeitnehmerrechte.

 

 

Die Ausschüsse helfen bei der Entscheidungsvorbereitung. In den Ausschüssen sitzen u. a. Vertreter der Gewerkschaften und der Unternehmer.

 

Der Ministerrat beschließt Verordnungen und Richtlinien, die von der Kommisssion vorgeschlagen werden. Dabei sind Verordnungen "europäische Gesetze", sie sind unmittelbar geltendes europäisches Recht und haben Vorrang vor nationalem Recht.

 

Richtlinien legen hingegen die Ziele fest und überlassen es den Mitgliedstaaten, wie sie diese Richtlinien umsetzen. In der Regel werden Richtlinien in das nationale Recht eingearbeitet, das heißt, die nationalen Gesetze werden geändert.

 

 

Europa-Parlament

 

Das Europa-Parlament sitzt in Straßburg. Es war ursprünglich überwiegend ein Kontrollorgan und ein europäisches Diskussionsforum. Die Rechte des Europa-Parlamentes sind immer noch  geringer als die der nationalen Parlamente, wie zum Beispiel die des Bundestages. Aber die Rechte des Europa-Parlaments sind im Laufe der Zeit gewachsen, so dass heute eine sehr komplizierte Palette von Beteiligungen an Entscheidungen besteht. So entscheidet das Europa-Parlament neben dem Ministerrat bei Rechtsakten u. a. in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung, Umwelt. Das Europa-Parlament hat auch das „letzte Wort“ über die Verwendung vieler Haushaltsposten der EU. Es hat ein Zustimmungsrecht zum Beitritt neuer Mitglieder zur EU. Die Abgeordneten des Europaparlamentes werden für fünf Jahre direkt gewählt.

 

Europäischer Gerichtshof

 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg entscheidet über Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts. Der europäische Gerichtshof wird im so genannten Vorlageverfahren eingeschaltet. Das heißt, dass ein nationales Gericht eine Rechtsfrage dem

 

 

Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegt. Die Entscheidungen des EuGH haben Vorrang vor der Entscheidung der nationalen Gerichte.

 

 

 

 

Europäische Rechnungshof

 

Der Europäische Rechnungshof überwacht die Haushaltsführung der Kommission. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.

 

 

GATT: General Agreement on Tariffs and Trade, WTO

 

Das GATT ist ein internationales Abkommen (Gatt-Kodex) über Zölle und Handels-tarife, dem über 130 Staaten angehören. Die Grundaufgabe ist es, einen fairen und offenen Welthandel herzustellen und zu sichern und Handelshemmnisse abzubauen. Seit 1995 ist das Gatt in die WTO (World Trade Organisation) integriert. Der Sitz ist in Genf. Die WTO kümmert sich nicht nur um den fairen Handel von Waren (Gatt), sondern auch von Dienstleistungen (Gats= General Agreement on Trade in Services) und um den Schutz geistigen Eigentums (Trips= Agreement on Trade-Re-lated Aspects of Intellectual Property Rights).

 

 

GATT-Grundprinzipien

 

Das GATT-Abkommen beruht auf folgenden vier Prinzipien: 1.Die Meistbegünsti-gungsklausel. Diese Klausel besagt, dass der günstigste Zolltarif, der einem Land eingeräumt wird, auch allen anderen Ländern eingeräumt werden muss. 2. Keine Mengenbeschränkung für die Einfuhr von Produkten. 3. Bindung der Zölle. Die Zölle werden in Listen gebunden und können nur alle drei Jahre nach einem bestimmten Verfahren geändert werden. 4. Inlandsprinzip: importierte Ware darf nicht schlechter gestellt werden, als einheimische Ware.

 

Für diese Grundprinzipien gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle. So gelten zum Beispiel spezielle Ausnahmen für Entwicklungsländer, um die dortige Entwicklung zu fördern. Außerdem kann ein Land bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten seine Importe begrenzen.

 

 

GATT: Dumping

 

Im GATT-Kodex ist auch das so genannte "Dumping" geregelt. Dumping liegt vor, wenn durch die importierte Ware das handelsübliche Preisniveau im Inland deutlich unterboten wird. Der GATT-Kodex sieht vor, dass in diesem Fall das Land, dessen Preisniveau durch die importierte Ware unterboten wird, Gegenmaßnahmen in Form von Anti-Dumping-Zöllen ergreifen kann.

Sonderformen der Distribution

Sonderformen der Distribution im Außenhandel, Überblick

 

Sonderformen des Außenhandels sind der grenzüberschreitende Veredelungsver-kehr, die Lizenzfertigung einschließlich des Franchising, die Direktinvestition, die Ko-operation, die Kompensationsgeschäfte und die Auslandsprojektgesellschaften.

 

 

Grenzüberschreitende Veredelung

 

Veredelung bedeutet, eine Ware zu bearbeiten, verarbeiten oder auszubessern.  Im grenzüberschreitenden Veredelungsverkehr unterscheidet man den aktiven und den passiven Veredelungsverkehr. Beim aktiven Veredelungsverkehr wird eine Ware ins Inland eingeführt und danach wieder exportiert. Beim passiven Veredelungsverkehr ist es umgekehrt. Hier wird die Ware aus dem Inland ins Ausland gebracht, dort veredelt und im neuen Zustand ins Inland zurückgebracht. Aktive Veredelung bedeutet also, dass man selbst veredelt;  bei der passiven Veredelung lässt man veredeln.

 

 

Lizenzfertigung/Franchise

 

Bei der Lizenzfertigung überträgt das inländische Unternehmen seine Warenmarken, Firmenbezeichnungen, Patente und sein Know-how an das Ausland. Dies geschieht besonders oft  als "Paket" in der Form von Franchise. Hier wird ein komplettes Unternehmenskonzept einschließlich Logo, Know-how usw. an das Ausland verkauft.

 

 

Direktinvestitionen

 

Bei der Direktinvestition wird im Ausland eine Niederlassung gegründet, oder man beteiligt sich mit mindestens 20% an einem ausländischen Unternehmen oder kauft ein ausländisches Unternehmen auf. Direktinvestitionen sind meldepflichtig bei der zuständigen Landeszentralbank nach § 55 Außenwirtschaftsverordnung, AWV. Es lassen sich vier Arten von Motiven für Direktinvestitionen unterscheiden:

 

 

 

 

 

Absatzorientierte Motive (Absatzmarkt durch Präsenz vor Ort sichern und ausbauen).

 

Beschaffungsmarktorientierte Motive (z. B. Sicherung der Rohstoffe).

 

Kostenorientierte Motive ( z. B. billigere Arbeitskräfte).

 

umweltorientierte Motive (steuerliche u. rechtliche Rahmenbeding.)

 

 

Kooperationen

 

Bei einer Kooperation schließen sich wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unter-nehmen zusammen. Gerade bei Großaufträgen ist eine solche Kooperation im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für mittelständische Unternehmen oft nötig, um konkurrenzfähig zu sein. Kooperationen können horizontal sein, wenn sich Unter-nehmen der gleichen Produktionsstufe zusammenschließen oder vertikal, wenn sich Unternehmen aus vor- oder nach gelagerten Produktionsstufen zusammenschlie-ßen.

 

Eine beliebte Form der Kooperation ist auch das Joint Venture. Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen. Die Partner kommen aus unterschiedlichen Län-dern und ergänzen sich in ihrer Leistungskraft (komplementäre Kooperation). Der eine Partner ist z. B. finanzstark, der andere hat die Verbindungen und die Markt-kenntnis.

 

 

Kompensationsgeschäfte

 

Bei Kompensationsgeschäften (kompensieren = ausgleichen) erfolgt die Bezahlung nicht in Geld, sondern durch Ware (oder  Dienstleistung). Statt Ware gegen Geld, handelt man also Ware gegen Ware (so genannte "Bartergeschäfte"). Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf etwa 20% geschätzt. Solche Kompensationsgeschäfte werden bei Geschäften mit Entwicklungsländern immer wichtiger. Wer in einem solchen Land Marktchancen haben will, muss sich oft ver-pflichten auch die dort produzierte Ware abzunehmen.

 

 

Bei Kompensationsgeschäften gibt es verschiedene Variationen, wie z. B. das Pa-rallelgeschäft, das Junktimgeschäft, das Rückkaufgeschäft, das Offsetgeschäft und das Clearinggeschäft.

 

 

 

Beim Parallelgeschäft verpflichtet sich der Exporteur, in einem gesonderten Vertrag, Waren vom Importeur zu kaufen. In manchen Fällen wird diese Abnahmever-pflichtung des Exporteurs nicht auf einen Importeur beschränkt, sondern auf alle Waren des Importlandes bezogen, also auch auf Waren von anderen Importeuren. Die Abnahmeverpflichtung ist in der Regel veräußerbar.

 

Das Junktimgeschäft ist möglich, wenn eine solche Abnahmeverpflichtung veräu-ßerbar ist. Auch im Falle des Junktimgeschäftes hat sich der Exporteur verpflichtet, im Gegenzug auch Ware des Importeurs zu kaufen. Beim Junktimgeschäft verkauft dieser Exporteur die Verpflichtung des Importeurs, bei ihm Ware zu beziehen, an einen anderen Importeur. Der Begriff „Junktim“ steht für die Koppelung von zwei unabhängigen Dingen nach dem Motto: das eine geht ohne das andere nicht.

 

Bei einem Rückkaufgeschäft liefert der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage. Der Importeur verpflichtet sich langfristig diese Produktionsanlage zu bezahlen, indem er den Verkaufserlös der mit dieser Anlage produzierten Güter hierfür verwendet.

 

Bei einem Offsetgeschäft  (wörtl. "Ausgleichsgeschäft") verkauft der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage in das Importland, verpflichtet sich aber gleichzeitig, Teil-fertigungen dieser Produktionsanlage von Unternehmen des Importlandes ausfüh-ren zu lassen. Dabei kann der Exporteur auch noch andere Aufträge an das Importland vergeben, als solche, die sich direkt auf die Produktionsanlage beziehen.

 

Bei einem Clearinggeschäft werden staatliche Rahmenvereinbarungen getroffen, zum Beispiel zwischen Deutschland und Indien. Der wesentliche Punkt dieser Vereinbarungen ist, dass Verrechnungskonten ein-gerichtet werden. Wenn dann das indische Unternehmen Waren nach Deutschland verkauft, so bekommt es den Gegenwert in EURO auf seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Wenn das indischen Unternehmen nun entsprechend Ware aus Deutschland kauft, so kann es den Gegenwert zu Lasten dieses Verrechnungskontos buchen. Auch in diesem Falle ist Ware gegen Ware getauscht worden, nur dass man eine Gegenbuchung in Form von Buchgeld auf den Verrechnungskonten vorgenommen hat. Diese Gegen-buchung ermöglicht es, für die Verrechnungskonten befristete Überziehungen zu vereinbaren.

 

 

Auslandsprojektgesellschaften

 

Eine Auslandsprojektgesellschaft wird von einem Betreiberkonsortium geplant, er-richtet und finanziert. Nach einer gewissen Zeit muss das Projekt sich selber tragen. Mitwirkende eines solchen Betreiberkonsortiums können sein: Exportunternehmen, Banken, Versicherungen, Abnehmer, Rohstofflieferanten usw. Beispiel für ein Aus-landsprojekt wäre eine Großanlage zur Produktion im Ausland.

 

 

 

Auslandsprojektgesellschaften sind mit hohem Risiko verbunden, da unterschied-liche Mitwirkende aufeinander abgestimmt werden müssen. Bringt einer der Mit-wirkenden seine Leistung zu spät, so wird dies oft mit hohen Vertragsstrafen belegt.

 

Das Risiko des Projektes muss in allen Phasen sorgfältig überwacht werden. Schon in der Planung sollten "Machbarkeitsstudien" ("Feasibility-Studien") vorgenommen werden. Das Kostenrisiko kann durch Festpreisvereinbarungen und Vertragsstrafen eingedämmt werden. Das Marktrisiko wird gemindert, indem man genaue Markt-analysen vornimmt und Abnahmen eventuell vertraglich absichert. Das Betreiber-risiko kann durch sorgfältige Personalauswahl und durch Schulung gemindert werden und auch dadurch, dass man auf Erfahrungen zurückgreift. Das politische Risiko kann gemindert werden, indem man rechtzeitig staatliche Genehmigungen einholt und eine Kreditversicherung abschließt.

 

                                                                                                                                                                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen, Grundsätzliches

 

Welche Zahlungsbedingungen vereinbart werden, ist wesentlich eine Frage von Vertrauen und von Marktmacht. Je weniger man über den Handelspartner im anderen Land weiß, desto eher wird der Exporteur eine sichere Form der Zahlung anstreben, wie zum Beispiel eine Anzahlung oder das Dokumentenakkreditiv. Ob er eine Anzahlung oder gar eine komplette Vorauszahlung (cash before delivery) ver-langen kann, ist eine Frage seiner Marktmacht.

 

 

Zahlungsbedingungen, Systematisierung

 

Bei den Zahlungsbedingungen unterscheiden wir die Anzahlung, die Nachnahme,  das Dokumenteninkasso, das Dokumentenakkreditiv und die Lieferung auf Ziel.

 

 

Anzahlung (payment on account)

 

Eine Anzahlung (payment on account) wird für den Exporteur besonders dann er-reichbar sein, wenn sie branchenüblich ist, die Produktionszeit lang ist, es sich um ein Erstgeschäft handelt und seine Marktstellung gut ist.

 

Der Importeur verlangt unter Umständen für seinen angezahlten Betrag eine Anzah-lungsgarantie. Zur Erinnerung: Garantien sind im Gegensatz zur Bürgschaft nicht gesetzlich geregelt und bestehen völlig unabhängig von der Hauptschuld, sind also nicht akzessorisch.

 

 

Nachnahme (cash on delivery)

 

Eine Nachnahmezahlung (cash on delivery) wird vereinbart, wenn der Exporteur den Importeur nicht kennt oder ihm nicht vertraut. Der Nachnahmebetrag wird vom Spediteur eingezogen, wenn dieser die Ware anliefert.

 

 

 

 

 

 

Im Luftverkehr ist die Nachnahme nur dann möglich, wenn die Ware in Länder geliefert wird, die am so genannten COD (cash on delivery)-Verfahren teilnehmen. Der Luftfrachtbrief enthält dann ein so genanntes COD-Feld, wo der vom Importeur zu zahlende Betrag vermerkt ist.

 

Statt der Barzahlung bei Erhalt der Ware kann aber auch eine Auslieferung gegen Bankbestätigung erfolgen. Eine weitere Alternative ist das so genannte Frachtbrief-Inkasso. Hier wird die Bank als Empfänger der Ware genannt. Sie bezahlt die Ware zu Lasten des Kontos des Importeurs, wenn ihr der Frachtbrief vorgelegt wird.

 

 

Dokumenteninkasso, Grundgedanke, Beteiligte u. Rechtsgrundlage

 

Beim Dokumenteninkasso handelt es sich um ein Zug-um-Zug-Geschäft. Beteiligt sind der Exporteur und der Importeur, sowie die Bank des Exporteurs und des Importeurs. Das Dokumenteninkasso funktioniert nach dem Prinzip: Dokumente gegen Geld. Verkürzt ausgedrückt, legt der Exporteur seiner Bank bestimmte Dokumente vor, worauf  die Bank des Exporteurs den geschuldeten Betrag von der Bank des Importeurs einzieht.

 

Rechtsgrundlage für Akkreditive sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenteninkassi (ERI), der Internationalen Handelskammer in Paris. Diese Richt-linien sind von ca. 150 Staaten anerkannt. Die ERI werden aber erst dann zur Rechtsgrundlage, wenn im Akkreditivtext auf sie Bezug genommen wird.

 

 

Dokumenteninkasso, Abwicklung

 

 

 

 

 

 

(1) Zunächst schließen Importeur und Exporteur einen Kaufvertrag und vereinbaren die Zahlungsmodalität "documents against payment", kurz:  "d/p". Der Exporteur er-hält die Dokumente vom Spediteur, wenn er diesem die Ware ordnungsgemäß über-geben hat.

 

(2) Diese Dokumente reicht der Exporteur dann an seine Bank weiter und erteilt die-ser einen Inkassoauftrag (Inkasso = Einzug).

 

(3) Die Bank des Exporteurs schickt die Dokumente an die Bank des Importeurs, zusammen mit dem Inkassoauftrag.

 

(4) Die Bank des Importeurs zieht vom Importeur das Geld gegen die Vorlage der Dokumente ein (keine Prüfpflicht der Dokumente).

 

(5) Dann reicht sie die Zahlung an die Bank des Exporteurs weiter. 

 

(6) Die Bank des Exporteurs wiederum überweist das Geld an den Exporteur.

 

 

Dokumenteninkasso, Situation des Exporteurs

 

Beim Dokumenteninkasso kann dem Exporteur die Zahlung verweigert werden, wenn der Importeur die Ware für nicht vertragsgemäß hält. Der Exporteur muss dann die Ware anders verwerten und trägt das Risiko, dass diese an Wert verliert. Außer-dem erhält der Exporteur sein Geld erst, wenn die Ware zum Importeur transportiert worden ist.

 

 

Dokumenteninkasso, Situation des Importeurs

 

Hat  der Importeur eine starke Marktmacht, so wird er eine Zahlung gegen Dokumenteninkasso durchsetzen. Er kann über die Dokumente absichern, dass die Leistung erbracht wurde, braucht aber nicht das teurere Akkreditiv zu eröffnen. Außerdem hat er hier die Möglichkeit, die Zahlung zurückzubehalten, wenn er die Ware für nicht einwandfrei hält. Er hat außerdem die Sicherheit, dass die Zahlung  an den Exporteur nur gegen Vorlage der Dokumente erfolgt.

 

 

 

 

 

Variation: Dokumente gegen Akzept

 

Neben der gerade betrachteten Zahlungsmodalität "d/p" gibt es noch die Modalität "d/a" = documents against acceptance". Bei dieser Form des Dokumenteninkassos braucht der Importeur nicht gleich zu bezahlen. Der Exporteur begnügt sich damit, dass der Importeur einen Wechsel akzeptiert. Statt "Dokumente gegen Geld" ist hier also das Grundprinzip "Dokumente gegen Wechselakzept". Dieser Wechsel kann zur Sicherheit noch mit einer Bankbürgschaft (so genanntes Aval) der Bank des Importeurs versehen sein.  

 

Achtung: Die Abkürzung „d/a“ steht für „documents against acceptance“ und bezieht sich auf das Dokumenteninkasso. Die Abkürzung hat mit dem Dokumentenakkreditiv nichts zu tun, obwohl man dies von den Buchstaben her vielleicht annehmen könnte. Das Dokumentenakkreditiv wird nun erläutert.

 

 

Dokumentenakkreditiv, Beteiligte u. Rechtsgrundlage

 

Auch das Dokumentenakkreditiv ist ein Zug-um-Zug-Geschäft. Auch hier gibt es vier Beteiligte. Der Exporteur, genannt der Akkreditierte, der Importeur, genannt der Akkreditivsteller, die Bank des Exporteurs, genannt die Akkreditivstelle und die Bank des Importeurs, genannt die Akkreditivbank.

 

Rechtsgrundlage für Akkreditive sind die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive (ERA). Diese Richtlinien sind von ca. 150 Staaten aner-kannt. Die ERA werden aber erst dann zur Rechtsgrundlage, wenn im Akkreditivtext auf sie Bezug genommen wird. Neben den ERA existieren noch die International Standard Banking Practice (ISBP), deren Regelungen für die Banken jedoch nicht rechtsverbindlich sind. Die ISBP regeln einzelne Probleme, die in den ERA nicht abschließend geklärt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dokumentenakkreditiv  („letter of credit“) , Abwicklung

 

 

 

(1) Zunächst schließen Importeur und Exporteur einen Kaufvertrag und vereinbaren die Zahlungsmodalität "Dokumentenakkreditiv" (Im Englischen "letter of credit").  

 

(2)Der Importeur erteilt seiner Bank (Akkreditivbank) einen Akkreditiv-Eröffnungs-antrag.

 

(3) Die Akkreditivbank sendet einen Akkreditiv-Eröffnungsauftrag an die Bank des Exporteurs (Akkreditivstelle).

 

(4) Die Akkreditivstelle benachrichtigt den Exporteur, dass das Akkreditiv eröffnet wurde.

 

(5) Der Exporteur bringt nun die Ware auf den Weg und erhält vom Spediteur die Dokumente.

 

(6) Diese Dokumente reicht der Exporteur seiner Bank ein. Er hat dafür nach ERA maximal 21 Tage Zeit, es sei denn der Importeur hat eine kürzere Frist bestimmt. Nach Ablauf von 21 Tagen nimmt die Bank die Dokumente nicht mehr an. Dadurch soll verhindert werden, dass die Ware vor  den Dokumenten am Bestimmungsort ist. Die Bank prüft die Dokumente und schreibt den Gegenwert dem Exporteur gut. Nach ERA hat die Bank für die Prüfung maximal 7 Bankarbeitstage Zeit.

 

 

 

(7) Anschließend versendet die Bank des Exporteurs die Dokumente an die Bank des Importeurs und belastet diese mit dem Akkreditivbetrag.

 

 

(8) Auch die Bank des Importeurs prüft die Dokumente. Sind diese ohne Mangel, belastet sie den Importeur mit dem entsprechenden Betrag und händigt ihm die Dokumente aus.

 

(9) Schließlich holt sich der Importeur seine Ware gegen Vorlage der Dokumente vom Spediteur ab.

 

Wie ein Akkreditiv-Eröffnungsantrag und Dokumente aussehen, kann man auf den Seiten 709 ff. nachlesen.

 

                                                                                                                                                              

 Zusätzlich: bestätigtes Akkreditiv

 

Tritt zusätzlich noch die Bank des Exporteurs (Akkreditivstelle) in das abstrakte Schuldverhältnis gegenüber dem Exporteur mit ein, so spricht man von einem bestätigten Akkreditiv. Der Exporteur hat dann zwei  abstrakte Zahlungsversprechen: einmal von der Bank des Importeurs und zum zweiten von seiner eigenen Bank.

 

 

Zusätzlich: bestätigtes Akkreditiv

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dokumentenakkreditiv, wesentliche Unterschiede z. Dokumenten-inkasso

 

Die wesentlichen Unterschiede zum Dokumenteninkasso liegen darin, dass für den Exporteur einmal das Risiko der Nichtzahlung stark reduziert wird und er zum zweiten sein Geld viel schneller erhält.

 

Im Gegensatz zum Dokumenteninkasso leistet die Akkreditivbank des Importeurs hier dem Exporteur ein Zahlungsversprechen. Dieses Zahlungsversprechen ist ein abstraktes Schuldversprechen, da die Zahlung völlig unabhängig vom zugrunde lie-genden Kaufvertrag geleistet werden muss.

 

 

 

    

 

 

Dokumentenakkreditiv, Situation des Exporteurs

 

Das Dokumentenakkreditiv gibt dem Exporteur eine starke Absicherung seiner Zahlung. Je stärker seine Marktmacht, desto leichter lässt sich die Zahlungsweise des Dokumentenakkreditivs durchsetzen. Der Exporteur hat das abstrakte Zahlungs-versprechen der Akkreditivbank und – beim bestätigten Akkreditiv – darüber hinaus noch von seiner eigenen Bank, der Akkreditivstelle.

 

 

 

 

 

 

 

Der Exporteur bekommt sein Geld auch schneller, nämlich schon in dem Moment, in dem er die Dokumente seiner Bank, der Akkreditivstelle, eingereicht hat. Er muss also nicht warten, bis die Dokumente zur Bank des Importeurs gesendet wurden, und von dort das Geld an die Bank des Exporteurs überwiesen wurde. Er bekommt allerdings sein Geld nur dann, wenn die eingereichten Dokumente so sind, wie verein-bart und er sie fristgerecht vorgelegt hat.

 

 

Dokumentenakkreditiv, Situation des Importeurs

 

Beim Dokumentenakkreditiv hat der Importeur nur die Sicherheit, dass die Zahlung nur gegen die Vorlage geprüfter  Dokumente erfolgt. Dies allein garantiert aber noch keine mängelfreie Ware.

 

 

INCOTERMS

 

Zu den Zahlungs- (und Lieferbedingungen) kann man auch die International Com-mercial Terms, die INCOTERMS rechnen. Sie regeln die Kostenverteilung zwischen Exporteur und Importeur und Fragen des Risikoübergangs. Man kann sagen, dass ihr Sinn ist, Fragen von Kosten und Risiko zu standardisieren und in eine kurze Formulierung zu fassen, um den internationalen Handelsverkehr zu erleichtern. Durch Einigung auf die INCOTERMS gibt es Klarheit und weniger Streit und Miss-verständnisse.

 

Man kann systematisieren in

 

 E-Klauseln = Abholklauseln,

 

F-Klauseln = Haupttransport vom Verkäufer nicht bezahlt,

 

C-Klauseln = Haupttransport vom Verkäufer bezahlt und

 

D-Klauseln = Ankunftsklauseln.

 

Man unterscheidet „Einpunktklauseln“ und „Zweipunktklauseln“. Bei Zweipunktklau-seln gehen Kosten und Gefahren an zwei verschiedenen Zeitpunkten über. Zu den Zweipunktklauseln zählen alle C-Klauseln Bei Einpunktklauseln gehen Kosten und Gefahren zum gleichen Zeitpunkt vom Verkäufer auf den Käufer über. Die E-Klauseln, die F-Klauseln und die D-Klauseln sind Einpunktklauseln.

 

 

Internationale Finanzierung

Begriff des Euromarktes

 

Das Wort "Euro" bedeutet, dass durch Transaktionen, die am Euromarkt gehandelt werden, die Grenzen des eigenen Landes oder der eigenen Währung verlassen werden. Die meisten Anleger kommen also nicht aus dem Land, in dem sich die Institution befindet, die die Anleihe herausgibt oder aber die Währung ist eine andere als die des Herausgebers der Anleihe.

 

Wenn also ein deutsches Unternehmen eine Anleihe in Dollar oder Yen tätigt, dann handelt es sich um eine Euro-Anleihe. Ebenfalls handelt es sich um eine Euro-Anleihe, wenn ein deutsches Unternehmen sich von Bürgern anderer Staaten Geld leiht. (Der Begriff „Euro-Markt“ hat nichts mit der Währung „EURO“ zu tun, der Begriff „Euro-Markt“ ist auch deutlich älter.)

 

 

Euromarktzentren: London und Luxemburg

 

Der Euromarkt lässt sich keiner Stadt und keinem Land zuordnen.  Jedoch kann man von so genannten Euromarktzentren sprechen, weil an diesen Orten die meisten Eurogeschäfte getätigt werden. Diese Euromarktzentren sind London und Luxem-burg. Die meisten Teilnehmer des Euromarktes sind in London ansässig  und die meisten der gehandelten Wertpapiere werden an den Börsen in London und in Lu-xemburg notiert.

 

London hat durch seine geschichtliche Entwicklung eine starke Beziehung zu den USA und zu den ehemaligen Kolonialländern (einige davon sind die heutigen OPEC-Staaten). London ist heute das wichtigste internationale Finanzzentrum der Welt.

 

Während sich die Bedeutung Londons vor allem geschichtlich erklärt, ist Luxemburg  vor allem wegen seiner günstigen Rahmenbedingungen zum anderen bedeutenden Euromarktzentrum geworden. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen vor allem die günstige zentrale Lage in Westeuropa, die niedrigen Steuern, die Niederlassungs-freiheit und das strenge Bankgeheimnis.

 

Außerhalb Europas gibt es noch wichtige Euromarktzentren in Amerika (Bahamas, Cayman Islands, Bermudas, Barbados und USA) sowie in Japan.

 

 

 

 

 

 

 

Entstehungsgeschichte des Euromarktes

 

Der Euromarkt entstand Anfang der sechziger Jahre, als Emittenten versuchten, gesetzliche Bestimmungen in den Vereinigten Staaten zu umgehen. (Das Wort "Emittent" kommt vom lateinischen Wort "emittere" und bedeutet wörtlich "heraus-schicken". Ein Emittent ist also jemand, der eine Anleihe "herausschickt" oder "be-gibt").

 

Zunächst hatten sich diese Emittenten in den USA aufgrund des niedrigen Zins-niveaus durch so genannte "Yankee-Anleihen" Geld geliehen. Als jedoch die amerikanische Regierung den Kauf dieser Anleihen mit einer Steuer belegte, brach dieser Markt zusammen, da es für den Amerikaner nicht mehr attraktiv war, sein Geld in diesen Anleihen anzulegen. Die Emittenten wichen nach London aus, um sich dort unbehelligt von der amerikanischen Sondersteuer Geld zu leihen. Dies war der Beginn des Euromarktes.

 

 

Segmente des Euromarktes

 

Man unterscheidet drei Segmente: den Eurogeldmarkt, den Eurokreditmarkt und den Eurokapitalmarkt.

 

Der Eurogeldmarkt umfasst den Handel mit kurzfristigen Eurogeldern (Termingel-dern) und Eurogeldpapieren wie z. B. Euro-Notes und Commercial Papers.

 

Auf dem Eurokreditmarkt und dem Eurokapitalmarkt besorgen sich Institutionen lang-fristig Kapital. Der Unterschied zwischen den beiden Formen besteht darin, dass die Instrumente auf dem Eurokapitalmarkt durch Wertpapiere verbrieft sind.

 

Bedeutung des Euromarktes

 

Die Bedeutung des Euromarktes ist hoch. 1963 betrug das Volumen für Anleihen am Eurokapitalmarkt noch insgesamt 75 Millionen Dollar. Heute beläuft sich das Emis-sionsvolumen für Anleihen auf mehr als 400 Milliarden Dollar.

 

Nicht nur das hohe Volumen macht den Euromarkt so bedeutend. Die Zins-Konditionen der Emissionen, speziell der Emissionen von großen internationalen Organisationen und Staaten, dienen als Richtgröße für die Zinsentwicklung.

 

Speziell der Eurogeldmarkt ist für die Banken bedeutend, da sie auf diesem Markt keine Mindestreserve bei der Deutschen Bundesbank halten müssen.

 

 

Institutionen am Euromarkt

 

Bei den Institutionen, die sich über dem Euromarkt finanzieren, handelt es sich in der Regel um namhafte internationale Konzerne, Regierungen und Institute wie z. B. die Weltbank.

 

 

Instrumente am Euromarkt (Auswahl)

 

Wir betrachten im folgenden eine Auswahl der Instrumente am Euromarkt: die Termingelder, die Euro-Notes, die Commercial Papers und die Roll-over-Kredite.

 

 

Eurogeldmarkt: Termingelder

 

Termingelder sind kurzfristig und damit dem Eurogeldmarkt zuzuordnen. Der Begriff "kurzfristig" bezieht sich auf Laufzeiten bis zu einem Jahr. Handel mit Termingeldern betreiben Geschäftsbanken, Zentralbanken, Makler und multinationale Unter-neh-men. Diese Marktteilnehmer fragen Termingelder nach, wenn sie einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf decken wollen. Andere Marktteilnehmer bieten dieses Geld an, um aus einem kurzfristigen Liquiditätsüberschuss Gewinne zu erzielen.

 

Der wichtigste Zinssatz am Eurogeldmarkt ist der LIBOR (London Interbank Offered Rate.) Dies ist der Zinssatz zu dem am Londoner Bankenplatz international tätige Banken anderen Banken kurzfristige Kredite gewähren, bzw. anders herum betrach-tet, ihr Geld kurzfristig anlegen. Eine immer stärkere Bedeutung bekommt daneben der "EURI-BOR" = "European Interbank Offered Rate".

 

 

Eurogeldmarkt: Euro-Notes und Commercial Papers

 

Ebenfalls zum Eurogeldmarkt gehören die Euro-Notes und die Commercial Papers, da es sich hier um kurzfristige Wertpapiere handelt. Die Emittenten dieser Wert-papiere sind keine Banken, sondern vor allem erstklassige Industrieunternehmen. Bei Euro-Notes garantiert ein Bankenkonsortium durch eine so genannte Stand-by Linie, die notwendigen Geldmittel zur Verfügung zu stellen, falls es nicht gelingt die Euro-Notes an Anleger zu verkaufen.

 

Grundlage dieses Geschäftes ist ein Emittent mit langfristigem Kapitalbedarf. Der Emittent besorgt sich dieses Kapital immer wieder neu durch die kurzfristigen Euro-Notes (so genannte revolvierende Emission). Die Banken übernehmen eine Finan-zierungsgarantie, die dann zum Tragen kommt, wenn die Euro-Notes nicht bei Dritten plaziert werden können.  

 

Hier liegt der wesentliche Unterschied zu den Commercial Papers. Hier ist die Emi-ssion nicht durch die Banken abgesichert, es gibt also keine Stand-by Linie. Der Emittent trägt das Risiko, dass die Papiere nicht platziert werden können. Dafür ist die Emission der Commercial Papers für den Emittenten kostengünstiger als die Euro-Notes. Er muss keine Stand-by Provision bezahlen.

 

Eurokreditmarkt: Roll-over-Kredite

 

Der Roll-over-Kredit ist dem Eurokreditmarkt zuzuordnen. Es handelt sich also um ein längerfristiges Engagement. Bei einem Roll-over-Kredit stellen die Banken dem Kreditnehmer Geld mittel- bis langfristig zur Verfügung und beschaffen sich die dafür erforderlichen Mittel kurzfristig auf dem Eurogeldmarkt. Man spricht von Fristen-transformation. Die Zinsen für diesen Kredit werden periodisch angepasst. Bei dieser Anpassung orientieren sich die Banken an ihren kurzfristigen Finanzierungskosten auf dem Eurogeldmarkt. Somit hat die Fristentransformation zwei Komponenten. Einmal das Zinsänderungsrisiko, das der Kreditnehmer zu tragen hat. Wird das Geld am Eurogeldmarkt teurer, so geben die Banken dies über Zinserhöhungen an den Kreditnehmer weiter.

 

Zum zweiten das Liquiditätsrisiko. Dies ist das Risiko, dass die Banken das lang-fristig ausgeliehene Geld kurzfristig nicht am Eurogeldmarkt refinanzieren können. Dieses Risiko tragen die Banken. Es ist aber für erstklassige Banken unbedeutend, wenn ein sorgfältiger Liquiditätsplan erstellt wurde.

 

 

Roll-over-Kredite, Kosten

 

Die Kosten für Roll-over-Kredite orientieren sich stark am LIBOR. Aufgrund des starken Wettbewerbs unter den Banken liegen die Kosten nur ca. 0,5% über dem LIBOR (London Interbank Offered Rate) bzw. dem EURIBOR (European Interbank Offered Rate).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außenhandelsfinanzierung, Formen (Auswahl), Überblick

 

Entsprechend der Struktur am Euromarkt schauen wir uns nun noch zwei spezielle Finanzierungsformen an. Wir können dabei grundsätzlich folgende drei Formen unterscheiden: kurzfristige Kredite, mittel- bis langfristige Kredite und Garantien.

 

 

Kurzfristige Kredite (bis zu 6 Monaten)

 

Als Formen der kurzfristigen Kredite kennen wir z.B. den Kontokorrentkredit, den Diskontkredit, den Akzeptkredit und den Rembourskredit. Wir betrachten hier genau-er den Rembourskredit als eine spezielle Form des Akzeptkredites.

 

 

Kurzfristig: Rembourskredit

 

Der Rembourskredit tritt in Verbindung mit einem Dokumentenakkreditiv auf. ("Rem-bourser", franz. bedeutet: "die Auslage zurückerstatten"). Wenn der Exporteur die Ware zum Spediteur gebracht hat und die Dokumente vorlegt, erhält er ein Bankakzept, das heißt einen von einer Bank akzeptierten Wechsel. Der Exporteur erhält also nach Übergabe der Dokumente seinen Exporterlös nicht in bar – wie im Nor-malfall beim Akkreditiv – sondern in Form eines Bankakzeptes.

 

Die häufigste Form dieser Kreditart ist, dass die eigene Hausbank des Exporteurs (Akkreditivstelle) dieses Akzept leistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Häufig wird auch eine dritte Bank, die Remboursbank, eingeschaltet, um den Wech-sel zu akzeptieren. Auch in diesem Falle reicht der Exporteur die Dokumente zunächst bei seiner Hausbank ein. Diese Hausbank übernimmt es dann, der Rem-boursbank die Dokumente und den zu akzeptierenden Wechsel zuzuschicken. Die Remboursbank akzeptiert den Wechsel, schickt ihn an den Exporteur und leitet die Dokumente an die Bank des Importeurs weiter.

 

Der Exporteur kann das Bankakzept bis zur Fälligkeit aufbewahren, an einen Gläubiger als Zahlungsmittel weitergeben oder bei seiner Bank diskontieren.

 

 

Mittel- u. langfristige Kredite

 

Als Formen der mittel- und langfristigen Kredite kennen wir das Darlehen und die Forfaitierung. Letztere betrachten wir hier genauer.

 

 

Mittel- u. langfristig: Forfaitierung

 

Bei der Forfaitierung werden, wie beim Factoring, Forderungen verkauft. Forfaitie-rung ist also der Verkauf von Forderungen im Exportgeschäft. Der Exporteur, hier genannt Forfaitist, verkauft die Forderungen, die er gegenüber dem Importeur hat, an einen Forfaiteur. Als Forfaiteure agieren vor allem spezielle Tochtergesellschaften der Geschäftsbanken. Die Forfaiteure übernehmen mit dem Ankauf der Forderun-gen das komplette Ausfallrisiko.

 

 

 

Dr. Marius Ebert: Eigenkapitalquote u. Kapitalbeschaffung

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Dr. Marius Ebert: Insiderwissen-IHK-Prüfung

 

Dr. Marius Ebert: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

 

Hallo, holen Sie sich das Insidervideo „Prüfung Betriebswirt IHK entschlüsselt“, indem Sie unter diesem Video auf den Link klicken und sich in das Formular eintragen, zu dem Sie der Link führt. Machen Sie es jetzt, denn diese wertvolle Insiderinformation ist nur eine begrenzte Zeit online.

Mein Name ist Marius Ebert, ich zeige Ihnen wie man Prüfungsfragen löst. Hier geht es um die Eigenkapitalquote, genauer gesagt um den Zusammenhang zwischen Eigenkapitalquote und Kapitalbeschaffung. Und der erste Ansatz ist zunächst einmal: Was ist denn eigentlich die Eigenkapitalquote? Anschließend kann man dann im zweiten Schritt den  Zusammenhang beleuchten und damit die eigentliche Prüfungsfrage zu beantworten.

1. Schritt: Was ist die Eigenkapitalquote?

Was ist also die Eigenkapitalquote? Nun, die Eigenkapitalquote ist wie alle Quotenkennzahlen eine Teilmasse im Verhältnis zu einer Gesamtmasse und das multipliziert mit 100. Und die Teilmasse im Zähler ist immer die, um die es geht. Das heißt, dass hier das Eigenkapital steht, wenn es um die Eigenkapitalquote geht. Im Nenner steht das Gesamtkapital und das Ganze mal 100. Die Eigenkapitalquote zeigt also den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Und jetzt wissen wir, was die Eigenkapitalquote ist. Nun wollen wir den Zusammenhang zur Kapitalbeschaffung herstellen. Und da gilt die alte Regel: Kapitalbeschaffung können im Wesentlichen zwei Dinge sein. Das kann Eigenkapital oder Fremdkapital sein.

Schauen wir uns zunächst das Fremdkapital an. Hier gilt die alte Regel: Du bekommst von den Banken umso leichter Geld (fremdes Kapital), je weniger du es brauchst. Das ist der Zusammenhang. Das heißt, dass man umso leichter Fremdkapital bekommt, je höher die Eigenkapitalquote ist/ je höher der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Wenn deine Eigenkapitalquote sehr hoch ist, bekommst du leicht Fremdkapital. Wenn deine Eigenkapitalquote sehr niedrig ist, bekommt man schwerer Fremdkapital. Eine niedrige Eigenkapitalquote bedeutet, dass man bereits sehr viel Fremdkapital hat. Denn wenn die Eigenkapitalquote sagen wir mal 40 % ist, was eine gute Eigenkapitalquote darstellt, dann ist die Fremdkapitalquote selbstverständlich 60 %, denn insgesamt gibt es nur Eigen- und Fremdkapital. Etwas anderes gibt es hier gar nicht. Und natürlich muss sich das Ganze immer zu 100 % ergänzen. Das heißt, dass eine hohe Eigenkapitalquote eine niedrige Fremdkapitalquote bedeutet. Geringe Fremdkapitalquote bedeutet leichtere Fremdkapital-beschaffung. Das ist schon einmal ein Zusammenhang.

2. Schritt: Zusammenhänge

Und was die weitere Eigenkapitalbeschaffung angeht: Es ist leichter zu mehr Eigenkapital zu kommen, wenn die Eigenkapitalquote hoch ist, denn eine hohe Eigenkapitalquote deutet auf Solidität und hohe Unabhängigkeit hindeutet. Je mehr Fremdkapital ich im Unternehmen habe, desto mehr gebe ich langsam und schleichend die Kontrolle an die Banken ab. Wenn ich eine hohe Eigenkapitalquote habe, dann bin ich sehr unabhängig.

Das sind also Zusammenhänge, die man zwischen Eigenkapitalquote und Kapitalbeschaffung aufzeigen kann.

Das war’s für diese Prüfungsfrage. Holen Sie sich jetzt das Insidervideo „Prüfung Betriebswirt IHK entschlüsselt“. Wertvolle Insiderinformationen für Sie. Klicken Sie auf den Link unter dem Video, tragen Sie sich in das Formular ein und wenige Sekunden später haben Sie die Informationen.

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank!

 

                                                                                 © Dr. Marius Ebert

Dr. Marius Ebert, Lernmotivation, Teil 7

Videocoaching als Lernhilfe für Betriebswirtschaft

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Willkommen zurück, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Lernmotivation.

 

Und der nächste Tipp ist es, sich das Wissensgebiet so vorzustellen, wie einen Baum. Das heißt, dass ein Wissensgebiet eine Wurzel hat. Wir fragen uns also erst einmal: Worum geht es denn überhaupt? Was ist der Grundgedanke? Und was soll das Ganze?

 

Dann kommt der Stamm, dann verästelt sich das hier. Dann kommen die Zweige, weitere Verzweigungen, die Blätter und die Maserung der Blätter. Und uns muss immer klar sein: Sind wir hier im Bereich der Wurzel, des Grundgedankens, oder sind wir hier oben irgendwo in den Details. Die meisten Lehrbücher arbeiten das gar nicht klar heraus. Viele Lehrer tun das auch nicht. Das heißt, dass sie hier irgendwo einsteigen. Das ist das erste Problem. Und das zweite Problem ist, dass sie nicht sagen, dass sie hier oben einsteigen. Das heißt, dass diese Struktur ganz, ganz wichtig ist.

 

Ich persönlich arbeite auch mit dem Bild des Baumes oder mit diesem Bild des Dreiecks, bei dem ich sage: Hier unten ist der Kerngedanke und dann gehen wir vom Kerngedanken ausgehend kreisend um den Kerngedanken weiter in die Details, Sie sehen, dass das Ganze nach oben offen ist. Man kann also auf eine beliebige Detailebene gehen. Aber immer die Verbindung zum Grundgedanken halten.

 

Diese Ausschnitte sind übrigens aus meinem Buch, dem Spaßlerndenkbuch. Und wenn Sie meine Videocoachings interessieren, schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de.

 

Mein Name ist Marius Ebert, dankeschön.

Dr. Marius Ebert: Lernmotivation, Teil 5

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Willkommen zurück, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie über Lernmotivation.

 

Und hier sind zwei kleine Hinweise in diesem Video. Einmal: Zum Lernen gehört ausreichend Schlaf. Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, was ausreichend ist. Das muss jeder für sich selber herausfinden. Wichtig ist aber, dass man gerade in einer Examensvorbereitung seinen Schlaf nicht vernachlässigt. Schauen Sie sich dieses Bild an. Im Schlaf passiert das, was hier gezeigt wird. Kleine Heinzelmännchen speichern die Informationen, legen sie unter bestimmten Schubladen ab. UNd dafür muss man schlafen.

 

Und der zweite Hinweis in diesem Video: Lernen in der richtigen Reihenfolge. Und die richtige Reihenfolge ist die Reihenfolge von ungleichem Lernstoff. Das heißt, dass man am nächsten Tag etwas lernen soll, das man subjektiv als anders empfindet, als das, was man am Tag vorher gelernt hat. Wenn man das nämlich nicht tut, dann vermischen sich die Informationen, die Wissensaufnahme. Diese Speicherung hier wird gestört, wenn wir am nächsten Tag etwas lernen, das wir subjektiv als etwas ähnlich empfinden, die Heinzelmännchen kommen durcheinander. Also am nächsten Tag etwas lernen, das wir subjektiv als anders empfinden.

 

Das war’s schon wieder. Diese Ausschnitte sind meinem Spaßlerndenkbuch entnommen. Wenn Sie darüber Informationen haben wollen, dann schicken Sie mir doch bitte eine e-Mail an info(at)spasslerndenk.de.

 

Mein Name ist Marius Ebert, dankeschön.

Videocoaching als Lernhilfe für Betriebswirtschaft

Dr. Marius Ebert: Lernmotivation, Teil 6

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Hallo, herzlich willkommen und willkommen zurück. Wir sind in einer kleinen Videoserie über Lernmotivation und hier geht es nun um Bücher, irgendwann kommt man vielleicht auch auf die Idee, ein Lehrbuch zu kaufen. Und hier gilt die Idee: Je schlauer das Lehrbuch klingt, desto schlechter ist es meistens. Das heißt: Gehen Sie in die Buchhandlung, schlagen Sie das Lehrbuch auf und lesen Sie. Erich Kästner hat einmal gesagt: Manche Menschen nutzen ihre Intelligenz zum Vereinfachen, manche zum Komplizieren. Die meisten Autoren nutzen ihre Intelligenz zum Komplizieren. Das heißt, dass es ganz, ganz wenig gute Lehrbücher gibt. Die meisten Menschen kaufen viel zu viel und fühlen sich dann so wie in diesem Bild hier.

Je weniger Decodierungsschritte Sie noch brauchen, um das Buch oder den Inhalt des Buches auf das, was Sie brauchen zu übersetzen, desto besser das Lehrbuch. Einfacher gesagt: Je einfacher der Autor formuliert, desto besser ist es. Je bildhafter seine Sprache, desto besser ist es.

Prüfen Sie also sehr genau und fragen Sie sich fünfmal: Werde ich dieses Buch auch wirklich lesen. Und wenn Sie fünfmal Ja sagen, dann dürfen Sie das Buch kaufen, sonst schmeißen Sie Geld zum Fenster raus.

Übrigens: Besser als Bücher und preisgünstiger als Seminare sind meine Videocoachings. Schauen Sie mal unter www.spasslerndenk-shop.de. Und wenn Sie das hier interessiert, das sind Ausschnitte aus meinem Buch, dem Spaßlerndenkbuch. Schicken Sie mir eine e-Mail an

info(at)spasslerndenk.de.

Mein Name ist Marius Ebert, dankeschön.