Urlaubsansprüche Personalfachkaufmann/frau IHK

Lernen ohne Leiden

Willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und heute in diesem kleinen Video geht es um ein Gebiet aus dem Personalfachkaufmann/frau. Den biete ich an in einem Schnell-Lernsystem in 12 Seminartagen. Und aus diesem Gebiet schauen wir uns mal an Urlaubsansprüche, und zwar Urlaubsansprüche des Mitarbeiters, wenn er ausscheidet.

Und da geht es zunächst einmal um die Wartezeit. Wie Sie sicher wissen, hat man in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses zwar Anspruch, man erwirbt Anspruch auf Urlaub, aber kann normalerweise noch keinen Urlaub nehmen, so dass wir zunächst einmal unterschreiben müssen: Ist die Wartezeit erfüllt oder ist die Wartezeit nicht erfüllt? Und wenn die Wartezeit erfüllt ist, müssen wir noch mal unterscheiden: Wann ist das Ausscheiden des Mitarbeiters? Ist das Ausscheiden im ersten Halbjahr des Jahres oder im zweiten Halbjahr?

So, jetzt haben wir eine Struktur. Jetzt können wir zu einem Ergebnis kommen:

  • Wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist, dann errechnen sich die Ansprüche des Mitarbeiters nach dem Zwölftelungsprinzip. Das heißt: Man nimmt die Ansprüche, die er hat im Jahr, dividiert durch zwölf, und multipliziert mit den vollen Monaten, die er gearbeitet hat.
  • Wenn er im ersten Halbjahr ausscheidet, dann ist der Anspruch ebenfalls nach dem Zwölftelungsprinzip zu errechnen, und wenn er im zweiten Halbjahr ausscheidet, hat er den vollen Anspruch.

Okay, das war‘s schon wieder.

Schauen Sie, wenn Sie mehr wollen, unter spasslerndenk.com. Dort entstehen sehr spannende Lernmedien, die Ihnen das Lernen erleichtern werden.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

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