NIE WIEDER: SCHLAMPIGE ARBEIT
Von der Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder erstellte Steuererklärungen führten bei einer Steuerprüfung zu einer 5stelligen Nachzahlung. Offensichtlich war höchst schlampig gearbeitet worden. So wurden zum Beispiel Abschreibungen doppelt erfasst und Rechnungen falsch verbucht.
Der Betriebsprüfer bezeichnete bestimmte Vorgehensweisen als „typische Anfängerfehler“.
Auf eine Nachfrage des Betriebsprüfers wegen eines unklaren Sachverhaltes entgegnete StB Hans-Josef Miesen schriftlich, dass man sich die Frage „mit ein ganz klein wenig Intelligenz“ selbst hätte beantworten können.
Die zuständige Steuerberaterkammer wurde wegen berufsunwürdigem Verhalten befasst.
NIE WIEDER!
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