Lernkarte 22 Arbeitsrecht Personalfachkaufmann/frau IHK

Lernkarte Vorderseite

Welche Regelung gilt, wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Urlaub gewährt hat?

Lernkarte: Rückseite

Urlaub, zu viel gewährt

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Urlaub gewährt hat, kann dieses nicht mehr rückgängig gemacht oder erstattet werden

Auch die während des Urlaubs gezahlte Vergütung kann in der Regel nicht zurückverlangt werden § 5 (3) BUrlG

Anders liegt der Fall, wenn das Geld noch nicht ausgezahlt wurde, als sich herausstellte, dass der Mitarbeiter zuviel Urlaub erhalten hat

In diesem Fall darf die Zahlung um den Betrag gekürzt werden, der auf den zuviel genommenen Urlaub enfällt – Urteil des BAG

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