Lernkarte 22 Arbeitsrecht Personalfachkaufmann/frau IHK Schreibe eine Antwort Lernkarte Vorderseite Welche Regelung gilt, wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Urlaub gewährt hat? Lernkarte: Rückseite Urlaub, zu viel gewährt Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Urlaub gewährt hat, kann dieses nicht mehr rückgängig gemacht oder erstattet werden Auch die während des Urlaubs gezahlte Vergütung kann in der Regel nicht zurückverlangt werden § 5 (3) BUrlG Anders liegt der Fall, wenn das Geld noch nicht ausgezahlt wurde, als sich herausstellte, dass der Mitarbeiter zuviel Urlaub erhalten hat In diesem Fall darf die Zahlung um den Betrag gekürzt werden, der auf den zuviel genommenen Urlaub enfällt – Urteil des BAG Gratis-Lernimpulse "Personalfachkaufmann/frau IHK" per Email Seminar Personalfachkaufmann/frau in 12 Tagen Lernkarten als Lernhilfen Das könnte auch interessant sein:"Impfen wir uns gesund?" Vortrag Rolf KronArbeitsrecht, StrukturTeil 1 - Die Rothschild DeklarationCOVID-Impfung: 17 Mio Tote (Tucker Carlson berichtet)COVID-Impfung: die Liste der Nebenwirkungen