Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Grundbuch, Beschränkungen aus Abteilung II

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Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

 

Hallo, mein Name ist Marius Ebert und wir sind in einer kleinen Videoserie über Dinge, die in Abteilung II und in Abteilung III im Grundbuch stehen.

 

Hier ist nun gefragt nach Beschränkungen aus Abteilung II. Im anderen Video haben wir die Lasten behandelt. Beschränkungen aus Abteilung II im Grundbuch. Und wir sollen eine der Beschränkungen erläutern. Da ist der Insolvenzvermerk und da ist der Zwangsversteigerungsvermerk. Eine davon sollen wir erläutern, nehmen wir den Insolvenzvermerk. Insolvenzvermerk bedeutet, dass nur der Insolvenzverwalter verfügen kann. Das ist die Auswirkung des Insolvenzvermerks, eingetragen in Abteilung II im Grundbuch, dort wo die Lasten und Beschränkungen stehen, außer das, was in Abteilung III steht, nämlich die Grundpfandrechte. Das ist die Struktur des Grundbuchs, an dieser Stelle auch gleich noch einmal mit erläutert.

 

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Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank! 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: Blogbeitrag als Audio-Datei zum Herunterladen

 

 

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