Betriebswirt/in IHK, Bilanzanalyse, Teil 2

 

Der Betriebswirt/in IHK-Prüfungskandidat hat für die Prüfung in Bilanzen/Steuern lt. Prüfungsordnung zum Geprüften Betriebswirt/in IHK 120  Minuten Zeit. Es sind maximal 100 Punkte erreichbar, ab 81 Punkte gibt es ein "gut", mit 67 Punkten oder mehr ein "befriedigend". Der angehende Betriebswirt/in IHK hat mit 50 Punkten bestanden. In dieser Prüfung "Bilanzen/Steuern" bedeuten 120 min, dass man für eine 10 Punkte Aufgabe 12 min Zeit hat. Das Zeitbudget für andere Prüfungen zum  Betriebswirt/in IHK hier.

Nun betrachtet der angehende Betriebswirt IHK bzw. die angehende Betriebswirtin IHK die Kapitalbeschaffung, das heißt die Finanzierungsanalyse.

Finanzierungsanalyse: Eigenkapitalquote (Betriebswirt/in IHK, Prüfung Bilanzen/Steuern)

Die Eigenkapitalquote ergibt sich, wenn das Eigenkapital (EK) im Zähler ins Verhältnis zum Gesamtkapital (GK) im Nenner gesetzt wird.

Finanzierungsanalyse: Fremdkapitalquote (Anspannungsgrad)

Dementsprechend berechnet sich die Fremdkapitalquote, indem das Fremdkapital ins Verhälnis zum Gesamtkapital gesetzt wird.

Betriebswirt/in IHK: Finanzierungsanalyse: Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad ergibt sich dadurch, dass das Fremdkapital ins Verhältnis zum Eigenkapital gesetzt wird.

Analysegrenzen (besonders prüfungsrelevant für den angehenden Betriebswirt/in IHK)

Eine allgemeine  Regel über das optimale Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital gibt es nicht. Bei konservativen Bilanzanalytikern, wie zum Beispiel den Banken, gilt ein hoher Eigenkapitalanteil als Zeichen für finanzielle Stabilität. Entscheidend ist jedoch vor allem, welche Rendite  mit dem Kapital erzielt wird. Hierzu müssen die Renditekennzahlen aus der Ergebnisanalyse hinzugezogen werden. Diese Kennzahlen werden weiter unten besprochen.

Liquiditätsanalyse (= horizontale Analyse)

Vorhin, bei der Investitonsanalyse, haben wir vertikal nur die Aktivseite, das heißt die Seite der Kapitalverwendung betrachtet. Bei der Finanzierungsanalyse haben wir ebenfalls vertikal nur die Passivseite der Kapitalbeschaffung betrachtet.

Bei der Liquiditätsanalyse  gehen wir nun anders vor und betrachten horizontal beide Seiten der Bilanz, das heißt, wir bringen nun Kapitalherkunft und Kapitalverwendung in einen Zusammenhang.

Begriff der Liquidität (Betriebswirt/in IHK, Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern")

Liquidität ist die Fähigkeit eines Unternehmens, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Ständige Zahlungsbereitschaft ist im Wirtschaftsleben enorm wichtig; dauernde Illiquidität führt zur Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz).

Eine Liquidtätsananlyse kann mit den Zahlen aus der Bilanz vorgenommen werden. In diesem Fall spricht man von einer bestandsorientierten (statischen) Liquiditätsanalyse, da die Bilanz Bestandgrößen zeigt. Nimmt man stattdessen die Zahlen aus der GuV, so spricht man von einer stromgrößenorientierten  (dynamischen) Liquiditätsanalyse. Wir beginnen mit der bestandsorien-tierten, also der statischen Betrachtung, wobei der angehende Betriebswirt/in IHK besonders die Schwächen dieser Analyse registrieren sollte.

Grundsatz der Fristenkongruenz

Der Grundsatz der Fristenkongruenz (Kongruenz = Übereinstimmung) besagt, dass die Kapitalbindungsdauer nicht länger sein darf, als die Kapitalüberlassungsdauer. Einfacher gesagt: Fremdkapital, das dem Unternehmen für 10 Jahre geliehen wurde, soll nach diesem Grundsatz nicht in Anlagevermögen gesteckt werden, das dieses Kapital länger  als 10 Jahre bindet.

Bestandsorientierte Analyse: Deckungsgrade: goldene Bilanzregel

Dieser Grundsatz der Fristenkongruenz findet sich wieder in der Berechnung von Deckungsgraden. Man setzt das Eigenkapital im Zähler ins Verhältnis zum Anlagevermögen im Nenner und stellt auf diesem Wege fest, zu welchem Anteil das Anlagevermögen eigenfinanziert ist.

Hierbei fordert die goldene Bilanzregel, dass das Anlagevermögen komplett durch Eigenkapital finanziert sein sollte. Anders ausgedrückt: der Quotient von Eigenkapital im Zähler durch Anlagevermögen im Nenner muss größer Eins sein. Dies ist die goldene Bilanzregel in ihrer strengen Form. Eine abgeschwächte Form dieser Regel ("silberne Regel") fordert, dass im Zähler zum Eigenkapital das langfristige Fremdkapital hinzuaddiert werden darf. (Diese goldene Bilanzregel kommt in der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK erstaunlich oft vor.)

Bestandsorientierte Analyse: Liquiditätsgrade (Betriebswirt/in IHK: besonders relevant)

Die Liquiditätsgrade, die in vielen Prüfungen zum Betriebswirt/in IHK gefragt werden, versuchen aus den Bestandsdaten der Bilanz die Liquidtät des Unternehmens herzuleiten. Wir unterscheiden drei Liquiditätsgrade:

Bei der Liquidität 1. Grades (Barliquidität) werden die Zahlungsmittel (Kasse, Bank) ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt.  Der errechnete Wert gibt an, zu wieviel Prozent das Unternehmen seine kurzfristigen Verbindlichkeiten sofort begleichen kann. Der Wert sollte natürlich mindestens 100 Prozent betragen.

Bei der Liquidität 2. Grades (Einzugsliquidität) nimmt man zu den Zahlungsmitteln noch die kurzfristigen Forderungen hinzu, da dieses Geld kurzfristig zufließen wird und setzt diese beiden Größen wieder ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Bei der Liquidität 3. Grades (Umsatzliquidität) nimmt man zu den Zahlungsmitteln und den kurzfristigen Forderungen noch die Vorräte hinzu, weil man annimmt, dass diese auch kurzfristig zu Geld gemacht werden können. Das Video zeigt  – merkfähig für die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK – die Berechnung:


Analysegrenzen (wiederum sehr wichtig für die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK)

Die Aussagekraft dieser Kennzahlen wird – wie immer bei der bestandsorientierten Bilanzanalyse – dadurch eingeschränkt, dass es sich um statische, stichtagsbezogene Daten aus der Vergangenheit handelt.

Die Aussagekraft der Liquiditätsgrade wird überdies dadurch stark beschränkt, dass sie laufende Zahlungsverpflichtungen (Gehälter, Mieten usw.) nicht berücksichtigen.

Außerdem werden die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Nenner dieser drei Kenn-zahlen nach dem Gesichtspunkt der Fristigkeit, nämlich "kurzfristig", erfasst. Der viel wichtigere Gesichtspunkt der Fälligkeit  fließt nicht in die Kennzahl ein. So kann nämlich auch eine langfristige  Verbindlichkeit in Kürze zur Rückzahlung fällig sein und damit die Liquidität belasten. In den Kennzahlen taucht diese Belastung jedoch nicht auf.

Schließlich können diese Kennzahlen nicht abbilden, inwieweit die Unternehmung noch Kredit-spielräume hat, die sie noch nicht ausgenutzt hat.

Stromgrößenorientierte Analyse (Gebiet "Bilanzen/Steuern" vom Betriebswirt/in IHK)

Nun kommen wir zur stromgroßenorientierten Analyse, das heißt, wir ziehen nun die Größen aus der GuV heran, die nicht wie die Bilanz einen Zeitpunkt, sondern einen Zeitraum  abbilden, also dynamisch sind. Der Betriebswirt/in IHK sollte hier wissen und erkennen, dass diese Analyseform gegenüber der bestandsorientierten Form (s.o.) besser ist.

Begriff des Umsatzüberschusses und des Cash Flow (nicht relevant für Betriebswirt/in IHK)

Der Umsatzüberschuss ist der Betrag, der der Unternehmung in Form von liquiden Mitteln zur Verfügung gestanden hat. Er wird berechnet als Differenz von einzahlungswirksamen Erträgen und auszahlungswirksamen Aufwendungen. Man spricht auch vom "Cash-Flow", dem Geldzufluss. Es kommt also darauf an, zu ermitteln, welche Teile des Jahresüberschusses als liquide Mittel zu- oder abgeflossen sind.  Der Betriebswirt/in IHK muss allerdings diese Begriffsunterscheidung zwischen Umsatzüberschuss und Cash-Flow nicht machen, sondern kann immer von "Cash-Flow" sprechen.

Cash-Flow, indirekte Ermittlung (1. Möglichkeit, die der Betriebswirt/in IHK kennen sollte)

Man kann den Cash-Flow indirekt über den Jahresüberschuss ermitteln, indem man zum Jahresüberschuss einmal alle nicht auszahlungswirksamen Aufwendungen wieder hinzurechnet und zum zweiten alle nicht einzahlungswirksamen Erträge wieder abzieht.

        Jahresüberschuss

    +    alle  Aufwendungen, die nicht Auszahlungen sind

    –    alle Erträge, die nicht Einzahlungen sind

    =    Cash-Flow

Im einzelnen ergibt sich dann das  folgende Rechenschema:

            Jahresüberschuss

    +     Abschreibungen

    +     Erhöhung  der langfristigen Rückstellungen

    –     Zuschreibungen

    –     Verminderung der langfristigen Rückstellungen

   =      Cash Flow

Cash-Flow, direkte Ermittlung (2. Möglichkeit, die der Betriebswirt/in IHK kennen sollte)

Man kann den Cash-Flow auch direkt ermitteln, indem man alle zahlungswirksamen Erträge  nimmt und davon alle zahlungswirksamen Aufwendungen abzieht. Übrig bleibt der Cash Flow:

                    einzahlungswirksame Erträge

  minus       auszahlungswirksame Aufwendungen

  ergibt:       Cash Flow

Exkurs: Betrachtung von Aufwand und Ertrag (Grundlagenwissen vor Betriebswirt/in IHK)

Ertrag ist Wertezuwachs, Aufwand ist Werteverzehr.

Es kann  nun sein, dass bei einem Werteverzehr auch gleichzeitig Geld abfließt, das muss aber nicht so sein. Wenn ein Unternehmen Gehälter zahlt, so ist dies ein Werteverzehr ("Personalaufwand"), der gleichzeitig einen Geldabfluss bedeutet. Die Gehaltszahlung ist ein auszahlungswirksamer Aufwand. "Auszahlungswirksam", weil Geld abfließt und "Aufwand", weil ein Werteverzehr vorliegt.  

Was ist dann  nicht   auszahlungswirksamer Aufwand?

Exkurs: nicht  auszahlungswirksamer Aufwand  

Wenn ein Unternehmen hingegen Abschreibungen berechnet, dann ist dies ein Werteverzehr, der eintritt, ohne dass  Geld abfließt. "Abschreibung" ist der buchhal-terische Ausdruck dafür, dass eine Maschine im Laufe der Zeit weniger wert wird, weil sie rostet, verschleißt oder technisch veraltet. Dieser Werteverzehr wird buch-halterisch "Abschreibung" oder steuerlich "AfA" = "Absetzung für Abnutzung" genannt. Bei diesen Abschreibungen handelt es sich also um Aufwand, die nicht auszahlungswirksam sind. Sie beeinflussen damit auch den Cash-Flow nicht, weil dieser ja mit dem Geldfluss zu tun hat. Deswegen werden in der obigen Aufstellung nur der auszahlungswirksame  Aufwand berechnet.

Exkurs: nicht  einzahlungswirksamer Ertrag 

Betrachten wir nun noch ein Beispiel für nicht  einzahlungswirksamen Ertrag. Ein Ertrag ist ein Wertezuwachs. In diesem Fall muss ein Wertezuwachs eintreten, ohne das Geld zufließt. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine Zuschreibung. Ein Vermögensgegenstand ist mit 1000 Euro bewertet. Man kommt nun im Rahmen der Bilanzerstellung zu dem Ergebnis, dass diese Bewertung zu niedrig  ist und schreibt 200 Euro zu. Hier hat eine Wertezuwachs von 200 Euro stattgefunden, der nicht mit einem Geldfluss verbunden ist. Da der Cash-Flow mit Geldfluss zu tun hat, wird diese Art von Wertezuwachs nicht berücksichtigt, da kein Geld zugeflossen ist.

Aussagekraft des Cash-Flow 

Der Cash-Flow gilt einmal als ein Indikator für die Finanzierungskraft  des Unter-nehmens. Diesen Aspekt werden wir nun beleuchten. Zum anderen wird der Cash-Flow auch als Indikator für die Ertragskraft  des Unternehmens herangezogen. Dieser zweite Aspekt wird später bei  der  Erfolgsanalyse betrachtet.

Cash-Flow als Indikator der Finanzierungskraft

Kann der Cash-Flow ein guter Indikator dafür sein, wieviel liquide Mittel das Unter-nehmen erwirtschaftet hat?  Leider nein, zumindest dann nicht, wenn man den Cash-Flow indirekt aus dem Jahresüberschuss errechnet.

Trennung  von "zahlungswirksam" und "zahlungsunwirksam" nicht möglich

In diesem Fall ist es nämlich nicht möglich, alle nicht zahlungswirksamen Auf-wendungen und Erträge sauber zu eliminieren, wie es das obige Rechenschema versucht. Zum Beispiel kann man bei der indirekten Ermittlung nicht sehen, welche Teile der Umsatzerlöse noch gar  nicht zugeflossen sind, sondern zunächst nur als Forderungen zu Buche stehen.

Erfassung liquiditätswirksamer aber nicht erfolgswirksamer Vorgänge nicht möglich

Da die indirekte Ermittlung von der Größe "Jahresüberschuss" ausgeht, gelingt es außerdem nicht, alle nicht erfolgs- aber trotzdem liquiditätswirksamen  Vorgänge zu erfassen. So  ist z. B. der Kauf eines neuen Firmenwagens eine reiner Aktivtausch, der nur die Bilanz berührt und in der GuV und damit in der Größe "Jahres-überschuss" überhaupt nicht auftaucht.  Trotzdem vermindert dieser Vorgang den Cash-Flow. Ebenso wird der Cash-Flow verändert, wenn das Unternehmen eine Anzahlung erhält. Der Cash-Flow erhöht sich in diesem Fall, ohne das dieser Vor-gang in der GuV überhaupt auftaucht.

Richtige Errechnung des Cash-Flow …

Damit die Größe "Cash-Flow" sinnvoll etwas über die Finanzierungskraft eines Unternehmens aussagen kann, müsste der Cash-Flow eigentlich wie folgt berechnet werden:

  Alle einzahlungswirksame Vorgänge  (und nicht nur die einzahlungswirksamen Erträge)

 minus  alle auszahlungswirksamen Vorgänge  (und nicht nur die auszahlungswirksamen Aufwendungen)

ergibt: Cash Flow

… praktisch nicht möglich für den Betriebswirt/in IHK als externen Analytiker

Leider verfügt der Betriebswirt/in IH als externer Bilanzanalytiker nicht über diese Daten; er bräuchte dazu die Aufzeichnungen aus der Buchführung, insbesondere  über das Kassekonto und das Bankkonto. Da er diese Angaben nicht hat, muss er mit dem ungenauen indirekten Ermittlungsschema für den Cash-Flow vorliebnehmen.

Wenn wir also eingangs definiert haben, der Cash Flow sei "der Betrag, der dem Unternehmen in Form von liquiden Mitteln zur Verfügung gestanden hat" (s.o.), so sehen wir nun, wie schwer es für den externen Bilanzanaytiker ist, diesen Betrag wirklich zu errechnen.

Errechnete Cash-Flow Größe  ist  veraltet

Selbst wenn  es uns gelingen würde, diesen Betrag  präzise zu ermitteln, so müssen wir bedenken, dass dieser Betrag "zur Verfügung gestanden hat", das heißt, wie alle aus der Bilanz und GuV abgeleiteten Ergebnisse vergangenheitsbezogen ist und nichts über die aktuelle Finanzie-rungskraft des Unternehmens aussagt.

Betriebswirt/in IHK: Bedeutung für Prüfung u. Praxis

Dies war der zweite Teil zur Bilanzanalyse aus dem Prüfungskatalog zum Betriebswirt/in IHK Grundlage für das Fach "Bilanzanalyse" ist, dass der angehende Betriebswirt/in IHK die Bilan-zierungsgrundsätze und die Buchführung beherrscht.

 © Dr. Marius Ebert


 

 
 

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