Archiv für den Monat: Dezember 2016

Was ist der Restposten in der Zahlungsbilanz?




Lernen ohne Leiden

Fusionen, Vor- u. Nachteile

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Fusionen, Vor- u. Nachteile)

Unternehmenszusammenschlüsse, darum geht es in diesem Video, und gefragt ist nach Vorteilen und Nachteilen.

Vor- und Nachteile durch mehr Macht (Fusionen, Vor- u. Nachteile)

Also stellen wir uns wieder vor, der Prüfer fragt in der mündlichen Prüfung: „Sagen Sie mal, Unternehmenszusammenschlüsse – ist das eigentlich gut oder schlecht?“ Dann sagen Sie: „Sowohl als auch, das hat Vor- und Nachteile für eine Volkswirtschaft.“ Ja, das ist… oder auch „… für das das Unternehmen selber“. Auch das ist ja jetzt wieder nicht eingegrenzt. Und diese Nichteingrenzung ist im Grunde eine Hilfe.

Viele sehen das als mangelnde Hilfestellung, aber im Grunde ist es eine Hilfe, wenn man ein bisschen was weiß. Wenn also gefragt wird: „Was sind Vor- und Nachteile von Unternehmenszusammenschlüssen?“, könnte man das aus Sicht des Unternehmens beantworten, das dann neu entsteht durch den Zusammenschluss. Man kann es auch aus volkswirtschaftlicher Sicht betrachten. Eins vielleicht noch kurz vorweg: Wir sprechen hier auch von Fusionen, Fusionen. Also: Was sind Vor- und Nachteile einer Fusion? Zwei Unternehmen verschmelzen, schließen sich zusammen.

Und jetzt kann man tatsächlich mal hingehen und sagen: Welche Vorteile hat das neu entstehende, fusionierte Unternehmen.

→ Zum Beispiel mehr Produktivität: Weil vielleicht die Produktionsanlagen hier zusammenkommen und einfach mehr Produktionsanlagen zur Verfügung stehen. Achtung: Das muss natürlich kompatibel sein, sonst gilt das hier wieder nicht.

→ Geringere Kosten pro Stück: Das ergibt sich im Grunde aus dem ersten, aus der höheren Produktivität ergibt sich möglicherweise, dass die Kosten pro Stück sinken, ja, höherer Output bei gleichen Fixkosten, Fixkostendegression, Erfahrungskurveneffekt ist hier das Stichwort.

→ Dann: größere Kapitalbasis: Dieses neu entstehende Unternehmen hat eine größere Kapitalbasis als die beiden kleineren vor der Fusion.

→ Und vor allem: eine bessere Markposition.

Ja, Sie sehen: Ich habe die Frage nach den Vorteilen aus Sicht des Unternehmens beantwortet, also eine betriebswirtschaftliche Sicht eingenommen.

Bei den Nachteilen nimmt man nun tatsächlich traditionell eine volkswirtschaftliche Sicht ein und spricht von

→ Einschränkung des Wettbewerbs: Vorher waren dort zwei Unternehmen, in Konkurrenzsituation, jetzt ist nur noch ein Unternehmen da. Einschränkung des Wettbewerbs.

→ Eventuell überhöhte Preise: Weil dieses eine Unternehmen viel mehr Marktmacht hat, diese überhöhten Preise durchzusetzen.

→ Machtmissbrauch

Und das ist der Nenner, auf den man das alles bringen kann: Die Vorteile lassen sich im Grunde in einem Wort zusammenfassen, nämlich mehr Macht. Mehr Macht ist ja nicht an sich schlecht, ja, mehr Macht durch mehr Kapital, durch mehr Produktivität, durch eine bessere Marktposition, und hier die Nachteile lassen sich auch auf den Nenner bringen: Machtmissbrauch.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Fusionen, Vor- u. Nachteile)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Was sind die Bestandteile der Leistungbilanz?




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Fusionen, Arten

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Fusionen, Arten)

Es geht wieder um Unternehmenszusammenschlüsse. Ich nehme aber das kürzere Wort „Fusionen“, eine Unternehmensverschmelzung, einen Unternehmenszusammenschluss.

Horizontale. Vertikale und laterale Fusion (Fusionen, Arten)

Und gefragt wird hier nach den Arten: „Sagen Sie mal: Welche Arten von Unternehmenszusammenschlüssen gibt es?“, so könnte man fragen, oder „Welche Arten von Fusionen gibt es?“, und dann kommen wir zu dieser traditionellen Teilung in horizontal, eine horizontale Fusion, eine vertikale Fusion und einen laterale. Horizontal, vertikal, lateral —  was bedeutet das?

Bei horizontal und vertikal sind wir auf jeden Fall innerhalb einer Branche, eine Branche. Das ist der wesentliche Unterschied zu lateral.

→ Und „horizontal“ bedeutet nun, dass wir uns immer vorstellen hier eine Art Urproduzent, dann von mir aus ein Großhändler, dann ein Einzelhändler, und hier am Schluss der Verbraucher, ja, dass wir uns das vor ungefähr so schematisch vorstellen. Und dann haben wir in der Branche noch einmal einen anderen Urproduzente, einen anderen Großhändler, einen anderen Einzelhändler und einen anderen Kunden, der eben da kauft. Und wenn nun sich hier zwei Großhändler zusammenschließen, horizontal wie der Horizont verläuft, oder zwei Produzenten schließen sich zusammen, dann sprechen wir von horizontaler Fusion innerhalb einer Branche.

→ „Vertikale“ Fusion bedeutet: Wir stellen uns wieder diesen Verlauf vor — der Produzent, der Großhändler, der Einzelhändler und hier der Konsument, also Produzent, Großhändler, Einzelhändler und K wie Konsument. Und vertikal bedeutet nun, dass sich zum Beispiel ein Produzent und ein Großhändler zusammenschließen im Sinne einer Fusion- Das ist vertikal. Horizontal von links nach rechts, vertikal von oben nach unten oder von unten nach oben.

→ Und lateral bedeutet nun, dass sich irgendjemand aus Branche A, BA, zusammenschließt mit irgendjemand aus dem BB, aus Branche B, ja. Lateral bedeutet: Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen schließen sich zusammen. Das ist eine laterale Fusion.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Fusionen, Arten)

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Was sind die Bestandteile der Kapitalbilanz?




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Franchise-Unternehmenskonzept, Bestandteile

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Franchise-Unternehmenskonzept, Bestandteile)

Woraus kann ein Franchise-Unternehmenskonzept bestehen? Was sind die Bestandteile eines Franchise-Unternehmenskonzeptes?

Franchise beinhaltet mehr als ein Produkt (Franchise-Unternehmenskonzept, Bestandteile)

Ich habe oft betont, dass der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer nicht einfach ein Produkt gibt, das ist kein Franchise, sondern ein komplettes Konzept. Und jetzt beleuchten wir mal die Frage: Was gehört denn zu diesem Konzept?

→ Das ist in der Regel ein Produkt, aber es ist mehr als ein Produkt: Es ist eine Marke, ja, möglichst schon bekannt, ja, oder zumindest im markteingeführt. Markteingeführte Marke.

→ Dann die Ladengestaltung. Ich unterstelle jetzt mal einfach: Es handelt sich um ein solches Franchise-Konzept, ja, Ladengestaltung, ja, so wie bei McDonald’s oder wie auch immer, ja, Foto Porst, ja, diese bekannten Franchise-Unternehmen. Ladengestaltung, ja, also das Konzept zur Ladengestaltung, das ist standardisiert, das wird vorgegeben.

→ Und vor allem, vor allem, vor allem das Vertriebskonzept. Das ist mit das Allerwichtigste.

Ja, das sind die wesentlichen Kernelemente eines solchen Unternehmenskonzepts. Zu dem Vertriebskonzept gehört persönliche Betreuung, das Ganze ist verdichtet in einem Handbuch sehr oft, ja, aber da das ist mehr so die Frage: „Wie macht man es?“ oder „Wie transportiert man es?“, aber nicht so sehr die Frage „Was?“, ja, und hier ist ja die Frage „Woraus?“, also „Was gehört dazu?“, und das sind die drei wesentlichen Elemente.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Franchise-Unternehmenskonzept, Bestandteile)

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Welche Folgen hat die Erhöhung und die Senkung des Außenwertes einer Währung?




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Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit)

Es geht hier wieder um Grundsätze im Firmenrecht, und zwar mache ich gleich hier zwei auf einmal in diesem Video, weil sie nicht besonders lang und kompliziert sind. Da ist der Grundsatz der Firmenklarheit und der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit.

Klarheit und Unterscheidung beim Firmennamen (Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit)

Der Grundsatz der Firmenklarheit und der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit — das Ganze erschließt sich natürlich nur, wenn einem klar ist, dass Firma gleich Name ist: der Name, unter dem ein Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt. Es geht also um Namensklarheit, Namensklarheit und Namensausschließlichkeit. Und ich glaube schon, es ist klar, ja, und schon sehen Sie, dass man hier wirklich zwei Dinge in einem Video abhandeln kann.

→ Der Grundsatz der Firmenklarheit, Grundsatz der Namensklarheit sagt, dass der Name, der hier gewählt wurde, klar bezeichnen soll, was gemacht wird. Nun muss man ja nicht immer eine sogenannte Sachfirma wählen. Man kann auch eine Personenfirma wählen, da ist es nicht so relevant. Aber bei einer Sachfirma, und vor allem bei einer Phantasiefirma ist es wichtig, dass man hier eine Bezeichnung wählt, die klar ist, also klar bezeichnet, was der Kaufmann tut. Namensklarheit gleich klare Bezeichnung, was gemacht wird. Ja, was macht diese Firma? Ja? Das ist Firmenklarheit.

→ Und Firmenausschließlichkeit bedeutet Unterscheidung. Die Firma, also der gewählte Name, muss sich unterscheiden von anderen ähnlich klingenden oder gleichen am gleichen Ort. Ja, man sollte also, wenn dort schon, was weiß ich, wenn man zum Beispiel Müller heißt, das ist nun mal ein, wie man so schön sagt, Allerweltsname, und es gibt schon Firmen am Ort, an dem man sich niederlassen will, die auch Müller heißen, dann muss man zum Beispiel, auch im Sinne der Klarheit, aber auch im Sinne der Ausschließlichkeit, muss man eben dann „Müller Versicherungen“ sich nennen zum Beispiel, wenn man Versicherungen macht. Ja, wenn man in Versicherungen macht, muss es schon heißten. Ja, dann heißt es eben „Müller Versicherungen“.

Der andere Müller, der nennt sich dann von mir aus „Müller KfZ-Betrieb“, ja, und schon ist die Unterscheidung trotz dieser Übereinstimmung bei dem Namen Müller gegeben. Darum geht es. Ja, Ausschließlichkeit, Unterscheidung von anderen Firmen am gleichen Ort.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit)

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Was sind die Folgen, wenn sich der Außenwert einer Währung erhöht?




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Firma, Bestandteile lt HGB

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Firma, Bestandteile lt HGB)

Welche Bestandteile muss die Firma nach HGB enthalten?

Namensbezeichnungen und Zusätze (Firma, Bestandteile lt HGB)

Welche Bestandteile muss die Firma…? Klären wir erst mal den Begriff „Firma“. Die Firma ist der Name, der Name, unter der unter dem der Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt. So. Es geht also nicht um ein Gebäude, sondern es geht um den Namen. Es geht hier also im weitesten Sinne um Namensrecht. Und wir treffen jetzt mal eine Fallunterscheidung: Wir fragen jetzt:

→ Welche Bestandteile für Einzelkaufleute?

→ Wie muss die Firma aussehen bei der OHG?

→ Und wie muss die Firma aussehen bei der KG?

Nochmal: Wie müssen die Namensbezeichnungen aussehen? Das ist hier gemeint.

So. Also:

→ Bei Einzelkaufleuten muss in irgend einer Weise der Zusatz enthalten sein „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“. Ich muss selber kucken, wie man das abkürzt – ah ja, „Kfr,“, so, „eingetragene Kauffrau“, „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abkürzung, und man kann es natürlich auch ausschreiben. Aber das muss enthalten sein bei der Firma des Kaufmanns.

→ Bei der OHG muss die Bezeichnung „OHG“ dabei sein. Natürlich kann es auch ausgeschrieben sein, ja, also entweder ausgeschrieben „offene Handelsgesellschaft“ oder, ja, das Gesetzt sagt „eine allgemein verständliche Abkürzung“. Hier ist die allgemein verständliche Abkürzung einfach die drei Buchstaben OHG — offene Handelsgesellschaft. Also der Zusatz OHG.

→ Und das gleiche gilt bei der KG, „Kommanditgesellschaft“ ausgeschrieben, oder abgekürzt „KG“.

Das sind die Bestandteile, die neben der weiteren Bezeichnung. Sie wissen: Es gibt da drei Möglichkeiten:

→ Es gibt die Personenfirma, also eine der Personen, die hier wirken, nimmt einfach seinen Namen, nennt das „Franz Müller, e.Kfm.“ oder „eingetragener Kaufmann“,  das ist eine Personenfirma.

→ Es kann auch eine Sachfirma sein oder eine Mischung, ja, „Franz Müllerr, Blumengroßhandel“ oder so etwas, „eingetragener Kaufmann, das wäre eine Kombination aus Personen-, „Franz Müller“, und Sachfirma, nämlich „Blumen“.

→ Phantasiefirma ist auch erlaubt.

Ja, das sind die Zusätze, die dabei sein müssen bei diesen drei Möglichkeiten hier. Also Firma kann grundsätzlich sein eine Personenfirma, eine Sachfirma oder Kombination aus den beiden und eine, noch einmal ein „P“, Phantasiefirma — Personenfirma, Sachfirma, Phantasiefirma, und das hier sind die Zusätze, ja, die Zusätze. Hier auf dieser Ebene, das sind die Zusätze hier, ja, eingetragener Kaufmann, eingetragener Kauffrau, OHG, KG oder ausgeschrieben. Das sind die erforderlichen Zusätze laut HGB, ich glaube, im Paragraf 17 geht das los oder 18, Paragraf 17 oder 18 – schauen Sie es mal bitte nach. Da finden Sie die Vorschriften über die Firma.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Firma, Bestandteile lt HGB)

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