Archiv für den Monat: Juli 2015

Deckungsbeitrag

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Deckungsbeitrag)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und möchte in diesem Video mal auf den Begriff Deckungsbeitrag eingehen. Ich kürze mal ab: DB für Deckungsbeitrag. Das ist ein wichtiger betriebswirtschaftlicher Begriff.

Stückdeckungsbeitrag und Gesamtdeckungsbeitrag (Deckungsbeitrag)

Wenn Sie sich schon mal mit meiner Methode beschäftigt haben, dann wissen Sie, dass Struktur sehr wichtig ist. Das heißt: Das erste, was wir tun: Wir werden den Begriff jetzt erstmal einordnen, und zwar in das betriebswirtschaftliche oder betriebliche Rechnungswesen.

Und im Rechnungswesen gibt es wesentlich zwei Bereiche:

  • einmal die Fibu, die Finanzbuchhaltung, das ist der Bereich, wo nachher die Bilanz, der Jahresabschluss am Ende erstellt wird,
  • und dann gibt es die BiBu, das ist die Betriebsbuchhaltung, die man auch nennt die Kosten- und Leistungsrechnung.

Und der Deckungsbeitrag gehört in dieses Gebiet, und die Aufgabe dieses Gebiets ist eine Steuerung. In der Betriebsbuchhaltung geht es um eine innerbetriebliche Steuerung, das heißt: Der Deckungsbeitrag ist ein Instrument, um betrieblich zu steuern und zu entscheiden. Das ist das.

Was ist nun der Deckungsbeitrag? – Wir unterscheiden

  • den Stückdeckungsbeitrag
  • und den Gesamtdeckungsbeitrag.

Und der Stückdeckungsbeitrag ist nichts anderes als Preis P minus variable Kosten KV. Preis minus variable Kosten. Zum Beispiel: Nehmen wir einmal an, wir verkaufen Modeschmuck. Wir kaufen den Modeschmuck ein für, sagen wir, 2 Euro und verkaufen ihn für, sagen wir, 10 Euro. Dann ist der Stückdeckungsbeitrag 10 minus 2 gleich 8 Euro.

Und der Gesamtdeckungsbeitrag ist dann P minus KV, multipliziert mit der Anzahl der Modeschmuckstücke, die wir verkaufen, also in Klammern mal x. Das heißt: Nehmen wir an, x sei 10, dann gilt hier 8, P minus KV ist 8 in unserem Zahlenbeispiel, mal 10, dann ist der Gesamtdeckungsbeitrag 80.

Und warum ist der Stückdeckungsbeitrag so ein wichtiges Steuerungsinstrument? – Nun, man kann zum Beispiel sehen, wann es sich nicht mehr lohnt, dieses Stück zu verkaufen. Wenn jetzt zum Beispiel ein Preisverfall ist am Markt, das heißt: Der Preis sinkt, dann weiß man, ab wann man an diesem Stück nichts mehr verdient. Das heißt: Die Preisuntergrenze, wie man das auch nennt, liegt zunächst einmal in Höhe der variablen Kosten. Aber Achtung: Es kann strategische Überlegungen geben, die einen dazu verleiten, trotzdem am Markt präsent zu bleiben, obwohl man, wenn jetzt der Preis verfällt, sagen wir auf 1 Euro, dann haben wir 1 minus 2, haben wir einen negativen Stückdeckungsbeitrag, den man übrigens auch Deckungsspanne nennen kann, das nur am Rande, von -1 das heißt: Hier sagt die Betriebswirtschaftslehre: Mache es nicht mehr. Die Strategen sagen: Überlege es dir, denn vielleicht kauft der Kunde noch etwas dazu. Vielleicht ist auch dieses Produkt ein Produkt, das er mit einem anderen zusammenkauft. Vielleicht gibt es sogenannte Verbundeffekte, das heißt: Hier muss man genauer hinschauen. Aber zunächst einmal sind die variablen Kosten die Preisuntergrenze. Das ist also eine der betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, die man mit Hilfe des Deckungsbeitrags, des Stückdeckungsbeitrags treffen kann. Es ist der Verdienst pro verkauftem Stück.

Und die Fixkosten, die rechnet man extra. Auch das ist wichtig, dass man also hier nicht etwa die Fixkosten einberechnet, weil sich zunächst einmal, ob man ein Stück nun anbietet oder nicht, eine Frage der variablen Kosten ist und nicht der fixen Kosten.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Deckungsbeitrag)

Das war’s zunächst einmal.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Haftung, Struktur

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung, Struktur)

Willkommen zu meinem kleinen Schulungsvideo. Mein Name ist Marius Ebert. Und heute nehmen wir uns mal das Thema Haftung vor und bringen da mal eine kleine Struktur rein. Wenn Sie mich schon kennen, dann wissen Sie: Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und halte sehr viel von Strukturierung.

3 Möglichkeiten der Haftung (Haftung, Struktur)

Also: Haftung in Deutschland. Man kann in Deutschland aus drei und nur aus drei Gründen haften. Also Strukturzahl ist 3.

  • Und die erste Haftung ist die Haftung aus Vertrag. Man muss natürlich für die Verpflichtung, die man eingegangen ist, einen Vertrag, gerade stehen und haftet also aus Vertrag.
  • Die zweite Möglichkeit der Haftung ist die Haftung aus Delikt. Das nennt man auch unerlaubte Handlung. Hier ist relevant zunächst mal der § 280 im BGB und, also §§ 280 ff, sagen wir lieber, und hier §§ 823 ff, auch im BGB. Da steht drüber „unerlaubte Handlung“. Das nennen wir kürzer „Delikt“.
  • Und dann gibt es eine dritte Möglichkeit der Haftung.  Das ist die Haftung aus Gefährdung.

Diese beiden Haftungsarten (Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt) bilden eine Gruppe, und die Haftung aus Gefährdung steht separat. Das ist eher ein Fremdkörper im deutschen Recht. Diese beiden Haftungsarten sind gekoppelt an Schuld. Schuld ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit, und Gefährdung ist gleich Haftung ohne Schuld. Und das begegnet uns zum Beispiel beim Produkthaftungsgesetz. Aber auch zum Beispiel im Umweltrecht. Und es begegnet uns im Verkehrsrecht. Das sind Beispiele hier, ja, also das ist jetzt nicht vollständig.  Dass man für etwas gerade stehen muss ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also ohne Schuld, ist ein amerikanischer Gedanke, den wir ansatzweise in unserem Recht haben. In Amerika ist Haftung und Schadensersatz nicht an eine Schuld gekoppelt, und bei uns ist ganz klar der zentrale Gedanke normalerweise: Haftung nur bei Schuld. Hier ist die Ausnahme.

Ja, das war‘s schon wieder.

Vielen Dank.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung, Struktur)

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Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK)

Hallo, herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. In diesem Video geht es um die Haftung des Arbeitnehmers.

Dreistufiges Haftungskonzept  (Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK)

Und diese Haftung des Arbeitnehmers ist geregelt durch Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht, denn das Bundesarbeitsgericht hat die normale Haftung laut BGB als zu hart angesehen und ein dreistufiges Haftungskonzept entwickelt – erste Stufe, zweite Stufe, dritte Stufe. Und zwar ist diese Abstufung – Sie ahnen schon: je  höher wir kommen, desto stärker die Haftung des Arbeitnehmers – geregelt nach der Höhe der Schuld.

  • Und zwar in der ersten Stufe sprechen wir von leichter Fahrlässigkeit. Eine leichte Fahrlässigkeit ist eine leichte Unsorgfältigkeit, und bei leichter Fahrlässigkeit ist laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfolge keine Haftung des Arbeitnehmers.
  • Die zweite Stufe ist die normale Fahrlässigkeit. Bei normaler Fahrlässigkeit ist die  Rechtsfolge einen Teilung der Haftung: Die Haftung wird aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und zwar prozentual. Das ist der häufigste Fall hier, Teilung der Haftung, und zwar spielt eine erhebliche Rolle, wie stark der prozentuale Satz des Arbeitnehmers ist, den er zu tragen hat, die Gefahrenneigung der Tätigkeit, das heißt je gefahrengeneigter die Tätigkeit ist, desto geringer ist tendenziell der Prozentsatz, den der Arbeitnehmer zu tragen hat. Beispiel: Ein LKW-Fahrer hat eine höhere Gefahrenneigung als jemand, der am Schreibtisch arbeitet.
  • Die dritte Stufe ist die grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise der Vorsatz. Vorsatz ist Absicht, grobe Fahrlässigkeit ist grobe Unsorgfalt. „Wie kann man nur so blöd sein?“ –  das ist grobe Fahrlässigkeit. Und hier ist die Rechtsfolge volle Haftung. Ausnahme ist, wenn diese volle Haftung den Arbeitnehmer in seiner Existenz zerstört. Dann gibt es hier wieder Einschränkungen. Aber das ist die normale Rechtsfolgen bei grober Fahrlässigkeit – „Wie kann man nur so blöd sein?“, oder bei Absicht, also Vorsatz volle Haftung des Arbeitnehmers.

Normale Fahrlässigkeit kann man übersetzen mit „Das hätte nicht passieren müssen…“, und leichte Fahrlässigkeit „Das kann jedem mal passieren…“

Ja, das ist die Abstufung der Haftung laut Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht. Also abweichend von der BGB-Haftung, die die Haftung nicht beschränkt, haben wir hier eine Abstufung der Haftung je nach Schuld des Arbeitnehmers, und die Schuldabstufungen sehen wir hier.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung des Arbeitnehmers, Personalfachkaufmann7frau IHK)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Haftung d. Arbeitnehmers b. Schlechtleistung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung d. Arbeitnehmers b. Schlechtleistung)

Hallo und herzlich willkommen. Aus aktuellem Anlass möchte ich mich mal hier in diesem kleinen Schulungsvideo  einer Frage widmen. Und zwar die Frage nach der Haftung des Arbeitnehmers. Das haben wir grundsätzlich bereits behandelt in einem anderen Video. Da gibt’s ein dreistufiges Prinzip. Hier geht es um Haftung des Arbeitnehmers bei schlechter Leistung. Also der Arbeitnehmer produziert nur Ausschuss. Kann der Arbeitgeber ihm das in Rechnung stellen? – Fragezeichen.

Arbeitgeber trägt Betriebsrisiko (Haftung d. Arbeitnehmers b. Schlechtleistung)

Und die Antwort lautet: Nein. Nein, er kann es nicht. Und die Frage ist: „Warum?“ –

Und die Antwort kommt aus der Betriebsrisikolehre. Die Betriebsrisikolehre ist eines der Fundamente unseres Arbeitsrechtes zurzeit. Das mag sich ändern.

Betriebsrisikolehre bedeutet, dass das Risiko der Arbeitgeber trägt. Davon gibt es nur ganz, ganz wenige Ausnahmen, zum Beispiel unter bestimmten Konstellationen beim Streik. Grundsätzlich trägt das Betriebsrisiko der Arbeitgeber, und deswegen macht der Arbeitgeber ja in Bezug auf den Arbeitnehmer auch ein Auswahlverfahren. Ja, er macht verschiedene Tests zum Beispiel, er macht Assessment-Center und solche Dinge, um sicherzustellen, dass er einen zuverlässigen Arbeitnehmer hat. Denn das Betriebsrisiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Also die Antwort: „Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer haftbar machen für Schlechtleistung, für Ausschuss?“ – Antwort: Nein.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung d. Arbeitnehmers b. Schlechtleistung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert