Archiv für den Monat: April 2014

Abgrenzung – Auszahlung u. Ausgabe

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Lernmaterialien und Video-Coaching (Abgrenzung – Auszahlung u. Ausgabe)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir sind in einer kleinen Video-Serie, wo wir wichtige Grundbegriffe im Rechnungswesen voneinander abgrenzen. Im letzten Video haben wir Auszahlung und Aufwand voneinander abgegrenzt. In diesem Video grenzen wir ab Auszahlungen und Ausgaben.

Begriffe (Abgrenzung – Auszahlung u. Ausgabe)

Auszahlung bezieht sich auf den Zahlungsmittelbestand. Der Zahlungsmittelbestand, das sind die Konten Bank, heute überwiegend, und das Konto Kasse, heute vielleicht in den meisten Unternehmen nicht mehr so wichtig; das meiste geht heute bargeldlos. Das heißt eine Auszahlung ist eine Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes, meistens eine Überweisung vom Bankkonto.

Die Ausgabe bezieht sich auf das Geldvermögen, und der Zusammenhang zwischen Zahlungsmittelbestand und Geldvermögen legt in den Konten Forderungen und Verbindlichkeiten. Das heißt, wenn ich eine Ausgabe tätige, dann habe ich gebucht über das Konto Verbindlichkeiten. Ich habe eine Ausgabe und noch keine Auszahlung. Ich habe also einen Kauf auf Ziel, so nennt man das, einen Kauf auf Ziel getätigt. Ich habe jetzt schon die Ausgabe, aber erst später, wenn ich wirklich die Rechnung bezahlen muss, die Auszahlung.

Unmittelbare und verzögerte Liquiditätsbelastung (Abgrenzung – Auszahlung u. Ausgabe)

Ja, das war‘s schon wieder. Das heißt war‘s noch nicht, das heißt hier, wenn ich eine Auszahlung habe, habe ich eine unmittelbare Liquiditätsbelastung. Eine Auszahlung ist eine Liquiditätsbelastung, und hier habe ich im Moment noch keine, bei der Ausgabe habe ich im Moment noch keine Liquiditätsbelastung, sondern verzögert, eine verzögerte Liquiditätsbelastung, das heißt hier kaufe auf ich auf Ziel, ich kaufe auf Rechnung, und erst wenn ich die Rechnung bezahle, wird aus der Ausgabe eine Auszahlung, und damit eine Liquiditätsbelastung.

Lernmaterialien und Video-Coaching (Abgrenzung – Auszahlung u. Ausgabe)

Ja, so das war‘s aber für dieses kleine Video. Wenn Sie ausführlicher dieses Gebiet trainieren wollen: Ich habe komplette Video-Coachings konzipiert, entwicklungsorientierte. Sie verkürzen die Lernzeit auf ein Drittel – nicht um, sondern auf ein Drittel. Schauen sie unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Abgrenzung – Aufwand u. Auszahlung

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Lernmedien und Video-Coaching (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und in diesem kleinen Schulungs-Video wollen wir mal zwei Begriffe klären, die immer wieder für Verwirrung sorgen, nämlich die Begriffe Aufwand und Auszahlung.

Begriffe (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Auszahlung bezieht sich auf den Zahlungsmittelbestand. Genauer gesagt ist Auszahlung eine Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes.

Und Aufwand bezieht sich auf das Gesamtvermögen, genauer gesagt ist Aufwand eine Reduzierung des Gesamtvermögens.

Zusammenhänge (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Und jetzt gibt es verschiedene Zusammenhänge.

  • Es gibt den Zusammenhang „Auszahlung gleich Aufwand“. Die Reduzierung des Zahlungsvermögens geht einher mit der Reduzierung des Gesamtvermögens.
  • Dann gibt es den Zusammenhang „Auszahlung, aber nicht Aufwand“.
  • Und es gibt den Zusammenhang „Aufwand, aber nicht Auszahlung“.

Zusammenhang 1 (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Nehmen wir zunächst mal das erste: „Auszahlung gleich Aufwand“. Das sind zum Beispiel die Überweisung der Löhne und die Gehälter. Heute sagt man ja eigentlich nur noch Gehälter,  Löhne ist ja für Arbeiter, davon verabschiedet man sich so langsam. Also Lohn- und Gehaltszahlungen, die Überweisung der Personalkosten , die Überweisung der Löhne und Gehälter sind Auszahlungen, ja, Reduzierung des Zahlungsmittelbestandes, nämlich Buchgeld, und gleichzeitig Aufwand.

Zusammenhang 2 (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Auszahlung aber nicht Aufwand“ ist zum Beispiel der Kauf einer Maschine. Das ist eine Auszahlung, reduziert den Zahlungsmittelbestand, aber reduziert zunächst nicht das Gesamtvermögen, weil hier ein Aktivtausch stattfindet, das heißt Bank, das Konto Bank wird weniger, das konnte Anlagevermögen, nämlich Maschinen, wird mehr. Das ist ein Aktiv-Tausch ohne das die Gewinn- und …  Aktiv-Tausch, ohne dass die Gewinn- und Verlustrechnung überhaupt berührt wird zunächst.

Zusammenhang 3 (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Und dann haben wir „Aufwand, aber nicht Auszahlung“. Das ist eine Abschreibung. Das folgt dann auf den Kauf der Maschine. Dann buchen wir die Tatsache, dass die Maschine rostet und technisch in Kürze überholt sein wird, buchen wir als Aufwand, aber unser Zahlungsmittelbestand Bank und Kasse wird nicht reduziert.

Lernmedien und Video-Coaching (Abgrenzung Aufwand u. Auszahlung)

Ja, ich habe komplette Video-Coachings zu diesen und anderen wichtigen Themen vorbereitet. Videos mit Skripten. Sie verkürzen die Lernzeit auf ein Drittel, wenn Sie das machen. Schauen Sie dafür mal unter www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

 

Abfassung der Kündigungsschutz-Klage

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Lernmedien und Viodeo-Coaching (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

 

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen, und ich nehme mir jetzt in diesem kleinen Schulungs-Video ein Thema vor aus dem Arbeitsrecht, nämlich Abfassung der Kündigungsschutzklage, der Kündigungsschutzklage.

Dreiwochenfrist ab Zugang (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

Und das erste, was wir wissen müssen — aber und dazu gibt es andere Schulungsvideos von mir –, dass diese Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Zugang, ab Zugang bei dem, der die Kündigung erhält, eingereicht sein musst beim zuständigen Arbeitsgericht. Das zuständige Arbeitsgericht ist das Arbeitsgericht, wo die Firma ihren Sitz hat.

Vier Möglichkeiten (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

Hier geht es jetzt um die Abfassung, denn die anderen Themen haben wir in anderen Videos betrachtet.

Für die Abfassung der Kündigungsschutzklage gibt es grundsätzlich vier Möglichkeiten.

  • Die erste Möglichkeit ist, man kann das alles selber formulieren. Vor dem Arbeitsgericht herrscht der sogenannte Grundsatz der Klägerfreundlichkeit, das heißt entscheidend ist nur, dass man versteht was Sie wollen. Sie müssen jetzt hier nicht juristisch ausgefeilt mit Paragrafen gespickt etwas hier formulieren. Sie können  selber in Ihrer laienhaften Sprache formulieren — und dann natürlich rechtzeitig zum Arbeitsgericht bringen.
  • Dann können Sie das aber auch mündlich vortragen. Das heißt, Sie gehen am besten zum Arbeitsgericht, nehmen die Kündigung mit (die muss ja schriftlich sein, die Kündigung), das nehmen Sie mit, dieses Schreiben, und gehen zum Arbeitsgericht und bitten um die Hilfe durch einen Rechtspfleger, so heißen die Leute, und die helfen Ihnen dann, das zu Papier zu bringen. Sie tragen es mündlich vor, der andere bringt das zu Papier. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
  • Die dritte Möglichkeit ist der Rechtssekretär. Damit ist gemeint der Rechtssekretär der Gewerkschaft, setzt voraus, dass sie Mitglied in der Gewerkschaft sind.
  • Und die vierte Möglichkeit ist der Anwalt — der Anwalt, der Spezialist ist für arbeitsrechtliche Fragen. Denken Sie bitte immer daran: Auch wenn Sie gewinnen, wenn Sie die Kündigungsklage gewinnen, müssen Sie die Kosten für den Anwalt selber tragen. Das ist beim Arbeitsgericht anders als bei den normalen Zivilgerichten. Aber es gibt gegebenenfalls die Möglichkeit einer Rechtsschutzversicherung. Aber auch hier prüfen Sie bitte genau, wie das mit den Kosten ist und lassen, klären das gegebenenfalls auch mit dem Anwalt selber. Der kennt sich da aus.

Ja, das sind die vier Möglichkeiten, wie Sie für den Fall, den Sie sich natürlich nicht wünschen, eine Kündigung bekommen, sich schützen, klagen, sich schützen können durch die Kündigungsschutzklage. Denken Sie auch bitte vor allem an die Dreiwochenfrist nach Zugang muss spätestens eines dieser vier Dinge hier passiert sein. Spätestens drei Wochen, und die Frist beginnt ab Zugang der Kündigung bei Ihnen zu laufen.

Lernmedien und Viodeo-Coaching (Abfassung der Kündigungsschutz-Klage)

Das war’s. Wenn Sie mehr interessiert, dann schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort entstehen Lernmedien, Video-Coachings, die Ihnen helfen, leichter und schneller zu lernen. Ich schätze, dass Sie nur noch ein Drittel der Zeit brauchen. Überlegen Sie: Zwei Drittel für andere Dinge, die Ihnen mehr Spaß machen möglicherweise als das Lernen. Schauen Sie unbedingt rein: www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

a.o. Kündigung Mind Map

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Mindmap gratis herunterladen (a.o. Kündigung Mindmap)

 

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und anhand einer Mindmap möchte ich das Thema „außerordentliche Kündigung“ erklären. Diese Mindmap bekommen Sie wie immer unter www.spasslerndenk-shop.de. Gehen Sie in der oberen Leiste auf Herunterladen, dort gibt es die MindMap gratis als PDF.

Also außerordentliche Kündigung. Sehen Sie diese Mindmap: Hauptäste wahrnehmen, Strukturen wahrnehmen.

Rechtsgrundlage § 626 BGB (a.o. Kündigung Mindmap)

Hier geht es los. Zunächst mal die Rechtsgrundlage 626 BGB, und der 626 BGB stellt ab im Absatz 1 auf die Unzumutbarkeit, das heißt eine fristlose, eine außerordentliche Kündigung ist ja eine fristlose Kündigung, koppelt sich an den Tatbestand der Unzumutbarkeit, und das ist zu bewerten anhand der Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen. Es ist immer eine Einzelfallregelung. Das ist sehr, sehr wichtig zu verstehen. Man kann also nicht sagen „Wer das und das macht, bekommt die fristlose Kündigung“. Das hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab, die der Richter im Einzelnen zu werten hat. Und wenn diese Unzumutbarkeit da ist, übrigens Unzumutbarkeit außerordentliche Kündigung geht Arbeitgeber-seitig, der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer außerordentlich kündigen, aber es geht auch Arbeitnehmer-seitig, auch der Arbeitnehmer kann außerordentlich kündigen, wenn Umstände eingetreten sind, die es für ihn unzumutbar machen, das Arbeitsverhältnis normal, nämlich fristgerecht zu beenden. Dann kann auch er fristlos kündigen. Aber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen, aber nicht zwei Wochen ab Tatbestand, sondern zwei Wochen ab Kenntnisnahme. Sehr wichtig, im 626 Absatz 2 BGB ist das geregelt. Schauen Sie bitte auch immer ins Gesetz. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Schauen Sie ins Gesetz.

Warum hat man das gemacht – zwei Wochen ab Kenntnisnahme? Der Sinn dieser Frist ist: keine Bevorratung von Gründen. Wenn der, zum Beispiel nehmen wir die Arbeitgeber-seitige Kündigung, der Arbeitgeber bekommt Kenntnis von etwas Unzumutbaren, das der Arbeitnehmer gemacht hat, dann sagte er „Nein, im Moment brauche ich den, aber in drei Wochen, da ist die Messe vorbei, und dann schmeiße ich den raus…“ Das darf nicht sein. Also man darf solche Gründe nicht ins Vorratsregal legen und sie dann nutzen, wenn es einem passt.

Mitwirken des Betriebsrates — § 102 BetrVG (a.o. Kündigung Mindmap)

Mitwirken des Betriebsrates — § 102 Betriebsverfassungsgesetz: Der Betriebsrat kann ihr nicht widersprechen, sondern er kann nur Bedenken anmelden. Dies nur innerhalb von drei Tagen. Form und, formgerecht und vor allem auch fristgerecht. Formgerecht bedeutet schriftlich, und fristgerecht innerhalb von 3 Tagen, denn der Betriebsrat muss ja vor jeder Kündigung gehört werden. Das ist, und ab dann läuft die Dreitagesfrist.

Verdachtskündigung (a.o. Kündigung Mindmap)

Und dann gibt es noch die sogenannte Verdachtskündigung. Das ist auch eine außerordentliche Kündigung, und zwar wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Da braucht es also nicht die Verurteilung, aber den Verdacht auf eine Straftat, aber nur unter engen Voraussetzungen. Es braucht objektive Tatsachen, es braucht einen dringenden Verdacht, es muss sein ein erheblicher Verstoß, der Arbeitnehmer muss gehört werden und, das wichtigste vielleicht, auch entlastende Dinge müssen berücksichtigt werden. Ganz leicht ist ein Verdacht da, und dann schaut man nur noch durch die Brille des Verdachtes und berücksichtigt nicht mehr die entlastenden Dinge, und das ist ganz, ganz wichtig, dass man auch schaut: Was kann ihn entlasten.

Und wenn der Arbeitnehmer dann im Strafverfahren freigesprochen wird, hat er eventuell Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn keine anderen gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Das ist natürlich ein bisschen schwammig formuliert, ja, andere Gründe könnten sein, dass der Verdacht doch so stark ist, dass alle davon ausgehen, dass er diese schlimme Sache gemacht haben und deswegen als Kunden nicht mehr kommen, und das könnte ein gewichtiger Grund sein. Ist auch immer eine Frage des Einzelfalls, und wenn der Arbeitnehmer nicht selber erhebliche Gründe für den Verdacht geliefert hat, indem er zum Beispiel hier auf das Hören keine Auskunft gegeben hat.

Mindmap gratis herunterladen (a.o. Kündigung Mindmap)

Das sind die wesentlichen Dinge zur außerordentlichen Kündigung. Wie gesagt: Mindmap unter www.spasslerndenk-shop.de.

Alles Gute.

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert