Archiv für den Monat: August 2009

Wirtschaftsfachwirt/in IHK: was man damit machen kann (Neuer Rahmenstoffplan)

Vorab: der Wirtschaftsfachwirt/in IHK ist ein Generalist. Nach der Ausbildung verfügt er über ein breites betriebswirtschaftliches Wissen, ohne dass eine Spezialisierung ausgeprägt wurde.  Die Fächerauswahl entspricht einem betriebswirtschaftlichen Grundstudium. Der Unterschied zur Universität besteht in der handlungsorientierten Vermittlung des Wissens. Während man an der Uni den Weg in die Abstraktion beschreitet, geht es hier bei der Ausbildung zum Wirtschaftsfachwirt/in darum, die konkreten praktischen Maßnahmen  in Problemen zu erkennen und abzuleiten.

Im Vorwort zum neuen Rahmenstoffplan Wirtschaftsfachwirt/in heißt es, dass Wirtschaftsfachwirte  ihre Kompetenzen besonders dann einbringen können, wenn es darum geht, innerbetriebliche Prozesse  eigenverantwortlich zu gestalten und zu begleiten.

 

Was also kann ein Wirtschaftsfachwirt/in mit seiner Ausbildung konkret anfangen?

Meine Seminarteilnehmer wissen, dass ich betriebswirtschaftlich stark von der EKS-Strategie beeinflusst bin. Diese (vermutlich beste Strategielehre der Welt) lehrt, dass ein Mensch oder eine Unternehmen dann bereit ist, in unserem Sinne zu agieren, wenn unsere Handlungen auf ein brennendes Problem dieses Unternehmens zielen. Man spricht auch vom "Kittel-brenn-Problem". Wer hier eine Lösung hat, dem hört man zu.

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Deswegen lernen meine Teilnehmer, wie sie ihr Wissen in Lösungen für Kittel-brenn-Probleme übersetzen und wie sie diese Lösungen an Unternehmen kommunizieren, in denen sie einen Arbeitsplatz anstreben.

 

Das bietet der Rahmenplan

Die Inhalte des Lehrgangs bieten diverse Anhaltspunkte. Schon das Vorwort spricht "innerbetriebliche Prozesse" an (siehe oben). Ein Prozess ist bekanntlich eine abteilungsübergreifende Tätigkeit. Und genau diese Prozesse sind in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Jedes Unternehmen muss aufgrund seiner Kundenorientierung und der seiner Wettbewerber darauf bedacht sein, ständig solche Prozesse zu optimieren.

 

Focus auf das brennendste Problem

Hier kommt es nun für die Teilnehmer darauf an, ein möglichst brennendes konkretes Optimierungsproblem in ihrem Betrieb (oder einem Betrieb der angestrebten Branche) zu erkennen und hierfür die Lösungen zu einem Konzept zu verdichten. Danach wird das Konzept mit Hilfe einer so genannten Zielgruppenkurzbewerbung dem Unternehmen kommuniziert. Das Resultat ist immer wieder durchschlagend. Während sich andere Bewerber mit ("Ich bin….") bewerben, kommt ein Absolvent meines Seminares mit einem Lösungskonzept für eine brennendes Problem.

Raten Sie mal, wer genommen wird….

Wer noch ein bisschen mutiger ist, der macht sich gleich selbstständig, denn in der Freiberuflichkeit werden sowieso die meisten "landen", die Einen (die es merken) früher, die Anderen eben später und unter Schmerzen, denn dass das Konzept vom "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" bald nur noch in den Geschichtsbüchern stehen wird, wurde ja in diesem Blog schon dargestellt…

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

PS: Der Wirtschaftsfachwirt/in kann sich auch zum Betriebswirt/in IHK weiterbilden. Dazu später mehr…

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535-03

 

IHK-Lernstoff als Hörbuch: Lernen nebenbei, zum Beispiel beim Autofahren

Viele Menschen verbringen viel Zeit im Auto. Da liegt es nahe, diese Zeit zu nutzen und ein Hörbuch zu hören. Oder: man lernt "nebenbei" für die Prüfung, für die man "sowieso" lernen muss. Der Spaßlerndenk-Verlag hat zu vielen IHK-Abschlüssen Hörbücher erstellt. Testen Sie doch mal, ob Ihnen das helfen könnte. Hier eine Hörprobe vom Industriefachwirt/in.

Praktisch bei dieser Form des Lernens ist, dass man nicht bewusst zuhören muss. Sie können die Lern-MP3 immer wieder nebenbei laufen lassen. Es bleibt garantiert eine Menge "hängen". Nutzen Sie also die Zeit, die sie sowieso im Auto verbringen effizient. Wir alle haben 24 Stunden Zeit am Tag zur Verfügung. Lernen und berufliche Weiterbildung ist nötig, sollte jedoch Spaß machen und nicht zu Lasten zum Beispiel Ihrer Familie gehen.

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Lernen durch Hörbücher kann hier helfen.

Weiter gibt es den Geprüften Betriebswirt/in, die Personalfachkauffrau/mann, den Technischen Betriebswirt/in und noch Vieles mehr als Hörbuch im Spaßlerndenk-Verlag.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

 

Personalfachkaufmann/frau: Einführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement (Teil 2)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) soll mit innerbetrieblichen Mitteln die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des (für längere Zeit) erkrankten Mitarbeiters wieder herstellen. Hier nun der zweite Teil unserer Betrachtung, wie man ein solches BEM einführen kann.

3. Maßnahmen

Die Einführung eines jeden Management-Systems bedarf konkret definierter Aktionen. So auch hier. Eine der wichtigsten Aktionen sind Gespräche mit dem Betriebsrat und (falls vorhanden) mit der Schwerbehinderten-Vertretung.

Die Maßnahmen des BEM selber sollen darauf ausgerichtet sein, die Arbeitskraft des Mitarbeiters dauerhaft wieder herzustellen. Grundlegende Maßnahme ist das Gespräch mit dem Mitarbeiter. Wenn man hier die tieferen Gründe der Arbeitsunfähigkeit erfahren kann, dann können die Maßnahmen besser abgestimmt werden. Auf jeden Fall muss dem Mitarbeiter das BEM genau erklärt werden, sein Zweck und seine Dauer. Weiter Maßnahmen könnten wie folgt aussehen: Reduzierung der Arbeitszeit, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Versetzung, Arbeitsplatz-Ergonomie, Fitness-Programme, Gesundheits-Coaching,  stufenweiser Wiedereingliederungsplan.

Fit im Alter - indoor

4. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung für die Einführung eine BEM liegt bei der Geschäftsführung. Einzubeziehen sind immer der Betriebsrat. Eventuell kann es sinnvoll sein ,den Werksarzt und die Krankenkasse mit einzubeziehen.

5. Dokumentation und Controlling

Das BEM sollte schriftlich fixiert werden. Die Effizienzkontrolle sollte nach spätestens 6 Monaten vorgenommen werden. Besser noch ist ein permanentes Controlling, das sofort eingreift, wenn die Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen. Zu messen ist, ob sich die Arbeitskraft des Mitarbeiters verbessert und sich die Krankheitstage reduzieren. Deswegen sind sowohl laufende Gespräche wie auch aktuelle Zahlen über Wiedererkrankungen wichtig, damit das Controlling auch wirklich das leisten kann, was es soll.

(Test in teilweiser Anlehnung an "Eingleiderungsmanagement von Dr. Christian Wolf, Fachbeitrag zum Praxishandbuch Pesonal, Bildnachweis:  Fotolia.com)

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im ArbeitsrechtBetriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen KrankheitCheckliste für Ihren Prüfungserfolg

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen Krankheit (Personalfachkaufmann/frau)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nicht wenn das Kalenderjahr abgelaufen ist und auch nicht zum 31.03. der Folgejahres, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Endet das Arbeitsverhältnis, so muss der nicht genommene Urlaub abgegolten werden.

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Mit dieser Entscheidung brachte der EuGH die langjährige, anderslautende Rechtsprechung des BAG zu Fall. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer seinen Urlaub im Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr erfolgte nur, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigten. Bis zum Ende des Übertragungszeitraums (i. d. R. 31. März) nicht genommener Urlaub verfiel danach ersatzlos. Dies ist nun durch die folgenden Urteile anders:  EuGH, Urteil vom 20.01.2009, C-350/06 und EuGH Urteil vom 20.01.2009, C-520-06.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) setzte diese EuGH-Entscheidung um. Mit  Urteil vom 24.03.2009, 9 AZR 983/09 gab das BAG seine ständige Rechtsprechung auf. Demnach verfällt nun auch nach Ansicht des BAG der gesetzliche Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers dann nicht, wenn er bis zum Ende des Bezugszeitraums (Kalenderjahr) bzw. des Übertragungszeitraums wegen Krankheit nicht in Anspruch genommen werden konnte.

(Quelle: Haufe-Verlag, Bildnachweis: fotolia)

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Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

 

Die Firmen der 6. Welle. Zum Beispiel der Online-Schuhhändler Zappo

Zappo ist ein Online-Schuhhändler. Aber ein ganz Besonderer. Er bietet seinen Mitarbeitern Wertschätzung und Spaß.

Das Callcenter, anderorten ein anderes Wort für "Jobs, die keiner haben will", ist bei Zappo Herzstück des Betriebes. Die Firmenphilosophie lautet: "In den meisten Firmen sind die Telefonisten austauschbar und stehen ganz unten in der Hackordnung. Bei uns sind sie die wichtigsten Menschen im Betrieb. Wir wollen, dass alle ihrem Bauchgefühl folgen und ein völlig natürliches Gespräch anfangen."

Ist diese Sichtweise erfolgreich? Und ob! Zappo wickelt pro Tag durchschnittlich 20.000 Bestellungen im Wert von knapp 3, 5 Millionen Dollar ab. Pro Tag, wohlgemerkt. Auf massive Werbung wird ganz verzichtet, der Erfolg beruht maßgeblich auf Mund-zu-Mund-Propaganda. Die Fluktuation im Call-Center beträgt 14%. Das ist ein sehr guter Wert im Vergleich mit anderen Call-Centern.

Zappo hat eine klar denfinierte Unternehmensphilosophie, die in "10 Geboten" festgehalten ist. Dort geht es darum "ständigen Wandel zu befürworten und voran zu treiben", "Spaß zu haben (!) und seltsam zu sein", "mehr mit weniger zu leisten" und "bescheiden zu sein". Jedes Jahr wird ein Kulturbuch veröffentlicht, in dem jeder Mitarbeiter einen Beitrag schreiben kann. Enthalten sind auch jede Menge Bilder von wilden Firmenparties.

Party, feiern, trinken

Und so in etwa wird die neue Zeit aussehen: Viel Fantasie und Menschenliebe wird von den Managern der neuen Zeit gefordert werden, damit sie eben jene zauberhafte Atmosphäre kreieren, in der Mitarbeiter gerne, engagiert und motiviert arbeiten.

"Viele Menschen arbeiten nicht mehr nur, um Geld zu verdienen, sondern sie wollen eine Rolle spielen und Sinn für ihr Leben stiften", sagt die Unternehmensberaterin Tamara Erickson zu dieser Entwicklung.

Kaum eine Firma hat das so gut verstanden, wie Zappo.

(Text in Anlehnung an den Artikel "Die Spaß-Firma" in brandeins 11/08, Bildnachweis: © Kzenon – Fotolia.com)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Personalfachkaufmann/frau IHK: Einführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM (Teil 1)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM soll mit innerbetrieblichen Mitteln die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des (für längere Zeit) erkrankten Mitarbeiters wieder herstellen.

Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, BEM

Solche Institutionen werden in den kommenden Jahren immer wichtiger werden. Wie schon in früheren Beiträgen in diesem Blog dargestellt, wird der Mensch der entscheidende Faktor für den Erfolg der Unternehmen in den folgenden Jahren werden. Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter können die kreativen Problemlösungen entwickeln, die in den folgenden Jahren so wichtig werden (vgl. insbesondere die Beiträge zum 6. Kondratieff). Auch der Gesetzgeber verlangt in § 84 SGB IX ein BEM, das nicht etwa nur für Behinderte, sondern für alle Mitarbeiter gilt, obwohl die Vorschrift im SGB IX steht, das sich "eigentlich" vor allem auf behinderte Menschen bezieht.

Prüfungsfrage in der Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/frau

Wie also führt man ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ein? Ganz einfach: so wie man jedes Management-system einführt. Wer dies verstanden hat, den wirft auch eine Prüfungsfrage, wie "Entwickeln Sie  Schritte zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements" nicht aus der Bahn. Fangen wir also an. Achten Sie vor allem auf die immer gleiche (oder ähnliche) Struktur, egal welches "Mangement" eingeführt werden soll:

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1. Erfassung des Ist-Zustandes

Ein BEM sollte einsetzen, wenn der Mitarbeiter länger als 6 Wochen im Jahr krank war. Es muss also zunächst erfasst werden, auf welche Mitarbeiter dies zutrifft. Sinnvoll ist es, für die Mitarbeiter ein Erfassungssystem einzurichten, das anzeigt, welche Mitarbeiter im laufenden Jahr über den kritschen Schwellenwert von 6 Wochen hinaus krank war. Das System sollte eine entsprechende Namensliste mit den Fehlzeiten für jeden Mitarbeiter im laufenden Jahr ausweisen können.

2. Zieldefinition

Ein Managementsystem braucht immer ein Ziel, denn "managen" heißt, ein Unternehmen in Richtung auf ein Ziel zu bewegen. Wenn man kein Ziel hat….. Das Ziel eines BEM ist es, die Motivation und kreative Produktivität der Mitarbeiter zu erhöhen. Auf der konkreten "operationalen" Ebene heißt dies, dass die Fehltage der Mitarbeiter reduziert werden müssen. Dies könnte eine gute Messgröße sein, mit der man misst, wie weit man sein Ziel erreicht hat.

In den nächsten Folgen sprechen wir über Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Controlling.

Bildnachweis: © Dark Vectorangel – Fotolia.com

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Personalfachkaufmann/frau IHK: Grundprinzipien im Arbeitsrecht (auch für (Technische) Betriebswirte und Wirtschaftsfachwirte

Das deutsche Arbeitsrecht ist umfangreich und verstreut auf diverse Einzelgesetze. Ein einheitliches "Arbeits- gesetzbuch" gibt es in Deutschland bisher nicht.

Meine Spaßlerndenk®-Methode klärt immer zuerst den Grundgedanken  und geht  dann erst in die Details und das ist bei der Wissensstruktur des deutschen Arbeitsrechts nicht einfach. Im Folgenden einige Grundprinzipien dieses Rechtsgebietes.

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Unter "Grundprinzip" werden hier Leitsätze mit einer überschaubaren Anzahl von Ausnahmen verstanden. "Grundsätzlicher " geht es im deutschen Arbeitsrecht nicht:

a) In den ersten 6 Monaten hat Niemand Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme: die Schwangere nach § 9 Mutterschutz-Gesetz, MuSchG, sonst Niemand.

b) Bei jeder Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Einzige Ausnahme: der Leitende Angestellte, weil für ihn das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt.

c) Die fristlose Kündigung ist immer möglich. Sie ist nur in manchen Fällen schwierig, zum Beispiel beim Betriebs-ratsmitglied, beim Schwerbehinderten, bei der Schwangeren. Aber möglich ist sie immer.

d) Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf das unternehmerische Risiko nicht auf den Arbeit-nehmer abwälzen. Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko nicht uneingeschränkt trägt, gibt es im Streikrecht.

e) Das Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer.

Bildnachweis: fotolia

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Warum rechnet man in der statischen Investitionsrechnung mit Kosten und in der dynamischen mit Zahlungen?

Eine besonders gemeine Frage, denn Vielen ist dies noch gar nicht aufgefallen. Machen wir uns also zunächst mal genauer klar, um was es geht. Es gibt die statischen Verfahren der Investitionsrechnung: Kostenvergleichsrechnung,Gewinnvergleichsrechnung, Rentabilitätsrechnung und Amortisationsrechnung.

Und es gibt die dynamischen Verfahren: Kapitalwert, Interner Zinsfuß und Annuität.

Die statischen Verfahren arbeiten mit dem Begriff „Kosten“, wie der Name „Kostenvergleichsrechnung“ bereits verrät. Demgegenüber arbeitet der Kapitalwert mit Einzahlungen und Auszahlungen. Demzufolge kommen zum Beispiel bei der Kostenvergleichsrechnung Abschreibungen als Kostenart vor, während man sie beim Kapitalwert vergeblich sucht. Er rechnet stattdessen mit der Anschaffungsauszahlung zum Anfangszeitpunkt.

Was ist der Grund für diese unterschiedlichen Ansätze? Die Antwort wird deutlich, wenn man sich den zentralen Unterschied zwischen statischen und dynamischen Verfahren klar macht. Statischen Verfahren ist es egal, wann eine Zahlung anfällt. Sie ignorieren einfach die Tatsache, dass ein Unterschied zwischen „100 EURO jetzt und 100 EURO in fünf Jahren“ besteht.

Eins, Zwei, Drei, Vier, Fünf, Handzeichen für Zahlen

Gerade dieser Unterschied ist aber den dynamischen Verfahren besonders wichtig. Sie sind durch Auf- und Abzinsung in der Lage, auszurechnen, was den Unterschied ausmacht. Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet also: Den statischen Verfahren sind die Zahlungen egal, da sie den unterschiedlichen zeitlichen Anfall von Zahlungen sowieso ignorieren. Den dynamischen Verfahren ist gerade dieser Punkt besonders wichtig, schließlich heißen sie dynamische Verfahren deswegen, weil sie den Unterschied zwischen „100 EURO jetzt und 100 EURO in fünf Jahren genau ausrechnen können.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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Wirtschaftsfachwirte IHK: Hier die Struktur der Passivseite der Bilanz (Mind Map)

Weiter geht es mit dem Sehen der Strukturen. Schauen wir nun auf die Passivseite der Bilanz:

Struktur Passivseite

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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