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Kapitalbedarfsplanung, Vorgehen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kapitalbedarfsplanung, Vorgehen)

Wie ist das Vorgehen bei der Kapitalbedarfsplanung?

Dreistufiger Prozess wird gegebenenfalls mehrfach durchlaufen (Kapitalbedarfsplanung, Vorgehen)

Ja, das ist ein schrittweises Vorgehen: Drei Schritte – a, b, c oder erstens, zweitens, drittens, wie Sie wollen.

→ Zunächst einmal, im ersten Schritt, wird man Teilpläne, und zwar Teilpläne über den Kapitalbedarf aus den verschiedenen betriebswirtschaftlichen Teilbereichen bilden hier, ja, also zum Beispiel aus der Produktion: „Was hat die Produktion für einen Kapitalbedarf? Welche Maschinen müssen eventuell ersetzt werden?“, und so weiter. Absatz: „Wie ist der Kapitalbedarf für Werbekampagnen?“, und so weiter. Beschaffung, ja, Material und so weiter: „Wie ist der Kapitalbedarf?“ Also diese, und andere, ja, und so weiter, diese Bereiche hier, jeweils, in jedem Bereich wird jeweils ein Teilplan gemacht bezüglich Kapitalbedarf.

→ So. Im zweiten Schritt geschieht dann die Zusammenfassung. Zusammenfassung der Teilpläne – daraus entsteht ein Gesamtplan. Und damit entsteht dann auch eine Gesamtsumme an Kapitalbedarf,…

→ so dass wir im dritten Schritt überprüfen können die Finanzierbarkeit Fragezeichen. Ausgehend von dem Gesamtplan, von der Summe, die wir brauchen, müssen wir im dritten Schritt die Finanzierbarkeit dieser Summe dann überprüfen. Deswegen steht ja ein Fragezeichen dahinter.

Wenn sich herausstellt, dass diese Summe nicht finanzierbar ist, dann geht es wieder zurück zu den Teilplänen. Dann muss man mal hier wieder genauer gucken in den einzelnen Teilplänen: „Was ist wirklich unbedingt nötig, und was ist im Moment eigentlich eher Luxus?“ Macht man also neue Teilpläne, fasst die wieder zusammen bekommt wieder eine Summe letztlich raus, überprüft wieder die Finanzierbarkeit. Ja, also das kann ein mehrstufiger, nein, sagen wir es so: Diese drei Stufen, da kann es durchaus sein, dass die mehrfach durchlaufen werden, ja, in dem Sinne, ein mehrstufiger Prozess ist es ja sowieso, er hat drei Stufen a, b, c oder erstens, zweitens, drittens. Aber diese drei Stufen werden eventuell mehrfach durchlaufen hier, bis man dann am Schluss sagen kann: „Jawohl, Finanzierbarkeit gegeben“.

So ist der Ablauf. So kann man das dann auch schildern in einer Prüfung.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kapitalbedarfsplanung, Vorgehen)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang buchen muss. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Gerichtliches Mahnverfahren, Vorgehen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gerichtliches Mahnverfahren, Vorgehen)

Hier geht es um das gerichtliche Mahnverfahren, aber ich möchte trotzdem ein bisschen ausholen, weil gerade hier diverse Missverständnisse bestehen. Der erste Schritt ist normalerweise… Setzen wir noch ganz anders an: Die Ausgangssituation ist, dass ein Käufer nicht zahlt. Gehen davon aus. Ein Käufer zahlt nicht. Hat etwas auf Rechnung bekommen und zahlt nicht.

Keine Verpflichtung zum privaten Mahnverfahren (Gerichtliches Mahnverfahren, Vorgehen)

Dann ist der erste Schritt üblicherweise das sogenannte private Mahnverfahren. Und das sind in der Regel drei Mahnungen. Und ich möchte noch einmal betonen, dass es hierfür keinerlei Verpflichtung gibt. Ja, es gibt Leute, die rennen rum und erzählen: „Ja, da muss der Verkäufer erst mal drei Mal mahnen. Vorher kann er gar nix machen…“ Das stimmt nicht. Das ist falsch, ja. Also dieses private Mahnverfahren ist ein Brauch. Warum? — Der hebe die Hand, der noch nie vergessen hat, eine Rechnung zu bezahlen, ja, das kann jedem mal passieren, also wird doch der Verkäufer nicht direkt die große Keule rausholen und das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, sondern er wird erst mal den Käufer höflich erinnern.

Das ist die erste der drei Mahnungen. Ja, das ist dann sprachlich abgestuft. Die dritte Mahnung ist dann schon sehr deutlich. Nach der dritten Mahnung ist es üblich, aber keine Verpflichtung, nach der dritten Mahnung kommen wir dann zum zweiten Schritt. Und der zweite Schritt, das ist das Thema dieses Videos: Das ist das gerichtliche Mahnverfahren. Das ist das gerichtliche Mahnverfahren.

Und das gerichtliche Mahnverfahren bedeutet, dass ein Mahnbescheid beantragt wird. Ein Mahnbescheid wird beantragt, und das ist nach Bundesländern sortiert. Jedes Bundesland hat da ein zuständiges Gericht. In Nordrhein-Westfalen gibt es aus irgendwelchen Gründen zwei zuständige Gerichte, je nachdem, ist auch das größte Bundesland, weiß nicht von der Fläche, aber zumindest von der Bevölkerung her, so dass es da zwei zuständige Gerichte gibt, je nachdem, wo in Nordrhein-Westfalen, aber normalerweise ist das pro Bundesland ein Gericht. Und das kann man auch heutzutage bequem online machen — online möglich. Ja, man kann online als Verkäufer gegen den Käufer einen Mahnbescheid beantragen.

Und dann geht es weiter nach dem Mahnbescheid. Beim Mahnbescheid hat der Käufer, der Schuldner dann drei Möglichkeiten: Er macht gar nix, er zahlt, oder gibt den Mahnbescheid in Widerspruch. Der zweite Schritt ist dann, zum Beispiel wenn der Schuldner nichts macht ist dann der Vollstreckungsbescheid. Der wird beantragt. Ob das auch online geht, weiß ich im Moment nicht. Ja, Vollstreckungsbescheid ist der zweite Schritt. Aber da kommt man nur hin, wenn der Schuldner, der Käufer gar nichts macht. Dann kann man den Vollstreckungsbescheid beantragen. Wenn also kein Widerspruch erfolgt ist.

Das ist das gerichtliche Mahnverfahren. Die Details hier zum Bescheid und zum Vollstreckungsbescheid habe ich in anderen Videos genau beschrieben.

Klar muss also werden in diesem Video: Es gibt zwei Schritte, die üblich sind, aber nicht verpflichtend. Der erste Schritt: das private Mahnverfahren, die höfliche Zahlungserinnerung in der ersten Mahnung, dann die etwas verschärftere Formulierung der zweiten Mahnung, die dritte Mahnung kündigt dann die rechtlichen Schritte an, kündigt dann sozusagen das gerichtliche Mahnverfahren an, obwohl es dann meist nicht so da steht, und dann kommt der zweite Schritt. So ist es üblich, aber in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn der Verkäufer den Eindruck hat, dass der Schuldner gar nicht zahlen will, kann man auch sofort hier ansetzen. Niemand ist verpflichtet, zunächst mal das private Mahnverfahren zu machen, ja, zu durchlaufen sozusagen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gerichtliches Mahnverfahren, Vorgehen)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert