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Buchung auf Erfolgskonten, Teil 2

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchung auf Erfolgskonten, Teil 2)

 

Zweiter Buchungssatz: Materialentnahmeschein (Buchung auf Erfolgskonten, Teil 2)

Zweitens: "Wir brauchen für die Herstellung im Betrieb laut Materialentnahmeschein 10.000 Rohstoffe, 3.000 Hilfsstoffe, 2.000 Betriebsstoffe."

Also: Wir buchen per – und jetzt Achtung, Rohstoffverbrauch heißt das Konto – an Rohstoffe, und zwar 10.000. Das gleiche hier: per Hilfsstoffverbrauch an Hilfsstoffe 3.000. Und das gleiche Prinzip: Per Betriebsstoffverbrauch – manche sagen auch Verbrauch Betriebsstoffe, das ist das gleiche – per Betriebsstoffverbrauch oder Verbrauch Betriebsstoffe an Betriebsstoffe 2.000. Achtung: Das hier sind alles Aufwandskonten, gehören in den Erfolgskontenkreis; und das hier sind alles Aktiv-Bestandskonten, gehören in den Bestandskontenkreis. Sehr, sehr wichtig. Wir brauchen also drei Konten:

  • Rohstoffverbrauch,
  • Betriebsstoffverbrauch und
  • Hilfsstoffverbrauch.

Rohstoffverbrauch war 10.000; per Rohstoffverbrauch an Rohstoffe 10.000. Betriebsstoffverbrauch war, glaube ich, 3.000, gucken wir nochmal nach, nein: Hilfsstoffverbrauch war 3.000, Betriebsstoffverbrauch war 2.000;also per Hilfsstoffverbrauch 3.000 an Hilfsstoffe 3.000, per Betriebsstoffverbrauch 2.000 an Betriebsstoffe 2.000. Soll – Haben natürlich, Soll – Haben, Soll – Haben. Noch einmal: Rohstoffverbrauch ist ein Aufwandskonto, gehört in den Erfolgskontenkreis. Wir buchen also per Rohstoffverbrauch oder per Verbrauch Rohstoffe an Rohstoffe, also ein Abgang auf dem Bestandskonto Rohstoffe.

Dritter Buchungssatz: Banküberweisungen (Buchung auf Erfolgskonten, Teil 2)

Weiter geht’s." Im Betrieb entstehen — drittens hier– im Betrieb entstehen weitere Aufwendungen: Banküberweisung für Büromaterial 800 Euro, Prepaid-Karten 300, Betriebssteuern 400."

Ein gespaltener Buchungssatz hier. Wir buchen: per Büromaterial 800, Achtung jetzt wieder. per — ss geht noch nicht jetzt „an“, sondern per Prepaid-Karten 300 und per Betriebssteuern 400. Und alles zusammen geht an Bank – denn da oben steht „Banküberweisung“ – das sind 800, 1200 — 1500 Euro. Verbuchen wir das wieder auf den entsprechenden T-Konten.

  • Wir brauchen also ein Konto Büromaterial    Soll, Haben; das waren 800 Euro.
  • Dann die Prepaidkarten – Soll, Haben,
  • und die Betriebssteuer.

So, schauen wir wieder auf die Beträge. Prepaid waren 300, Betriebssteuern 400; also per Prepaid 300 und per Betriebssteuern 400, und das Ganze an Bank: 1.500. Das war der dritte Buchungssatz.

Bisher übrigens alles Aufwandsbuchungen.

Vierter Buchungssatz: Ertragsbuchung (Buchung auf Erfolgskonten, Teil 2)

Jetzt haben wir Gott sei Dank hier unter (4.) eine Ertragsbuchung:

"Alle im Betrieb hergestellten Erzeugnisse wurden auf Ziel verkauft. Die Ausgangsrechnungen zeigen einen Gesamtbetrag von 60.000 Euro aus."

Wir buchen also per Forderung – wir verkaufen auf Ziel; wenn der Kunde per Banküberweisung sofort bezahlen würde, würden wir buchen per Bank, aber hier ist es auf Ziel – per Forderung LL an Umsatzerlöse 60.000. Also, wir brauchen — ich glaube, das haben wir noch gar nicht eingerichtet, oder haben wir es schon eingerichtet? — ein Konto Forderungen, muss mal eben schauen, ob wir schon ein Konto Forderungen haben; nein, scheint nicht der Fall zu sein — also wir brauchen ein Konto Forderungen, ein Aktiv-Bestandskonto. Das Konto Forderungen war vorher nicht belegt. Jetzt per Forderung LL — und jetzt kommt ein Ertragskonto, also Erfolgskontenkreis – Sie sehen, ich mische das hier – also per ForderungLL an Umsatzerlöse 60.000.

Die Buchung der Mehrwertsteuer ist hier noch im Moment nicht relevant, die ist in dieser Aufgabe noch ausgegrenzt, das kommt im nächsten Video, denn hier steckt natürlich MWSt drin, die separat verbucht wird. Das lassen wir im Moment noch mal weg. 

 

IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchung auf Erfolgskonten, Teil 2)

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Buchführung endlich verstehen, Teil 2

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchführung endlich verstehen, Teil 2)

Willkommen zurück. Es geht weiter mit dem Grundprinzip der doppelten Buchführung. Und eines der Geheimnisse, warum diese Videocoachings so erfolgreich sind, ist, dass vor den Augen des Lernenden der Lernstoff entwicklungsorientiert entsteht.

Grundprinzip der doppelten Buchführung (Buchführung endlich verstehen, Teil 2)

Deswegen noch einmal entwickle ich vor Ihren Augen das Prinzip, diesmal schneller als im ersten Video.

Doppelte Buchführung heißt: Es gibt 2 Kontenkreise:

  • Den Bestandskontenkreis
  • und den Erfolgskontenkreis

Im Bestandskontenkreis geht es um Bestände an Kapital (rechte Seite), und Bestände an Vermögen (linke Seite).

Im Erfolgskontenkreis geht es um Aufwendungen und Erträge.

Das heißt: Hier stehen unsere Aktiva und unsere Vermögenswerte, hier stehen unsere Passiva, hier stehen unsere Aufwendungen, und hier stehen unsere Erträge – zwei, zwei. Zwei (Kontenkreise), zwei (Bestandskonten), zwei (Erfolgskonten).

Die linke Seite auf diesen – man nennt das hier T-Konten – heißt Soll, die rechte Seite heißt, die rechte Seite heißt Haben. Die linke Seite heißt Soll, die rechte Seite heißt Haben. Linke Seite heißt Soll, rechte Seite heißt Haben. Das ist keine Wertung, sondern einfach nur eine Übereinkunft.

Dieses Konto hier unten heißt Gewinn- und Verlust-Konto (GuV), linke Seite heißt Soll, rechte Seite Haben.

Und jetzt kommt die Regel. Auch das ist eine Übereinkunft, das hätte man auch anders regeln können, genauso wie man regelt, wo man auf der Seite der Straße mit dem Auto fährt, hat man das in Deutschland anders geregelt als in Großbritannien oder Australien. Zugänge stehen bei Aktivkonten – bitte aufpassen, wir sind hier bei den Aktivkonten, bei unseren Vermögenswerten, bei unserer Mittelverwendung —  

IHK-Prüfung entschlüsselt (Buchführung endlich verstehen, Teil 2)

 

© Dr. Marius Ebert

 

Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 2

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 2)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Bruttonationaleinkommen (BNE), das, was man früher das Bruttosozialprodukt (BSP) nannte. Wir sind dabei, die Probleme bei der Berechnung zu betrachten. Und wir betrachten in diesem Video zwei weitere Probleme, nämlich

  • die Schwarzarbeit und
  • die Kriminalität.

Beide Größen führen dazu, dass das eigentliche Bruttonationaleinkommen viel höher ist, als das, was offiziell ausgewiesen wird.

Wieso?

Machen wir uns noch einmal klar: Das Bruttonationaleinkommen ist die Transformation von Mengengrößen in Wertegrößen. Wie in den anderen Videos ausführlich dargestellt, werden hier Mengengrößen zunächst erfasst, und diese Mengengrößen bewertet mit Verkaufspreisen, so dass man dann hier aufaddieren kann. Schauen Sie in den anderen Videos, da ist das sehr deutlich gemacht. Genau genommen sind es aber nur die Mengengrößen, die an den Markt getragen werden. Das heißt, wie in dem anderen Video gezeigt: Hier zum Beispiel Bügeln im Haushalt wird nicht an den Markt getragen und deswegen schon hier auf der Mengenseite nicht erfasst, ist aber eine Leistung einer Volkswirtschaft, wird aber offiziell nicht erfasst.

Offiziell nicht erfasste Mengengrößen (Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 2)

Und was auch offiziell nicht erfasst wird, sind die Mengengrößen, die nicht offiziell in der Statistik auftauchen.

  • Das ist die Schwarzarbeit. Schwarzarbeit oder wie man auch sagt „under the table work“ ist also etwas, was nicht in der offiziellen Statistik also hier auftaucht. Deswegen ist die Leistung einer Volkswirtschaft im Grunde viel höher als hier auf dieser Seite die offizielle Statistik ausweist.
  • Und das zweite ist die Kriminalität. Denn wir brauchen diesen Transfer von den Mengengrößen zu den Wertegrößen. Wenn aber eine wertvolle Vase zum Beispiel gestohlen wird, taucht hier kein Wert auf, der fließt. Die Menge ist zwar da, die Menge ist produziert, aber die Vase wird nicht offiziell bezahlt. Wenn sie offiziell gekauft wird, taucht sie hier auf, wenn sie gestohlen wird, taucht sie nicht auf. Das heißt: Kriminalität verhindert hier diesen Transfer von der Mengen- zur Wertekomponente.

Ja, das Bruttonationaleinkommen, also diese Summe hier unten ist also eigentlich größer, als offiziell ausgewiesen wird, weil sowohl die Schwarzarbeit wie auch die Kriminalität nicht erfasst werden.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Bruttonationaleinkommen, Berechnungsprobleme, Teil 2)

Ja, das war’s schon wieder. Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de für weitere Schnelllernhilfen von mir und unter www.spasslerndenk.de für meine Schnelllernseminare.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Betriebswirt/in IHK: Zölle u. Umsatzsteuer, Teil 2

 

Zur Prüfung zum Betriebswirt/in IHK gehört das Fach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" mit dem Teilgebiet "Zölle u. Umsatzsteuer". Hier der erste Teil aus dem Prüfungsstoff zum Betriebswirt/in IHK zu diesem Fach. In diesem Artikel setzten wir die Betrachtung der Meldepflichten für die Unternehmen fort:

Statistische Meldepflicht: INTRASTAT (www.destatis.de)

Die Unternehmen müssen nicht nur den Finanzämtern Meldung über ihren innergemeinschaftlichen Handel machen. Zusätzlich gibt es eine Meldepflicht für statistische Zwecke. Diese Meldung geschieht durch das INTRASTAT-Verfahren. Dies ist ein permanentes statistisches Erhebungsverfahren. „Permanent“ bedeutet, dass die Unternehmen ihre Daten aus dem Binnenhandel monatlich der statistischen Behörde des jeweiligen Landes melden müssen.  Von der Meldepflicht befreit sind solche Unternehmen, deren innerstaatliche Einfuhr oder Ausfuhr im letzten Kalenderjahr einen bestimmten Schwellenwert  nicht überschritten hat. Wird diese Grenze im laufenden Jahr überschritten, so ist ab dem Folgemonat eine INTRASTAT-Meldung abzugeben. In Deutschland werden die Daten vom Statistischen Bundesamt erfasst. Die Erfassung erfolgt über Formulare oder – nach Abstimmung – auch über Datenträger. Die Internet-Adresse des Statistischen Bundesamtes lautet:

                       www.destatis.de.

Weitere Wege zur Einigung

Im Sinne eines freien Binnenmarktes wäre es sicherlich erstrebenswert, wenn eine Warensendung von Hamburg nach Paris umsatzsteuerlich genauso behandelt würde, wie eine Warensendung innerhalb Deutschlands, also nach dem Ursprungslandprinzip. Eine Einigung innerhalb der EU erscheint aber schwierig, vor allem deswegen, weil der zuständige Ministerrat (hier: der Finanzminister) für Steuer-sachen einstimmige Beschlüsse verlangt.

Der  Ansatz, um das Ursprungslandprinzip doch noch umzusetzen, geht über eine sogenannte Clearingstelle. Da sich die Umsatzsteuereinnahmen durch das Ursprungslandprinzip bekanntlich zu Gunsten der exportstarken Nationen verschieben (siehe oben), soll diese Clearingstelle die Umsatzsteuer- aufkommen ausgleichen.

Umsatzssteuer: praktische Hilfe, Detailinformationen

Das gegenwärtige Prinzip gleicht dem Versuch der "Quadratur des Kreises". So jedenfalls drückt es der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) in seiner Broschüre "Die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt" aus. Der DIHT weist außerdem auf die vielen Fehlerquellen hin, die in den komplizierten Detailregelungen stecken. Die erwähnte Broschüre hilft bei Detailfragen. Sie kann bezogen werden beim:

                                   Deutschen Industrie und Handelstag

                                   Abteilung Information

                                   Postfach 14 46

                                   53004 Bonn

Die entsprechenden Vordrucke N können bezogen werden beim:

                                               Statistischen Bundesamt

                                               Gruppe V B Außenhandel

                                               Postfach 5528

                                               65045 Wiesbaden

Internes gemeinschaftliches Versandverfahren T2

Das so genannte interne gemeinschaftliche Versandverfahren T 2 war das Verfahren zur zollamtlichen Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels. Es galt, bevor die Grenzkontrollen wegfielen. Dieses Verfahren ist heute grundsätzlich abgeschafft.

Weitere praktische Hilfe: Seminare

Zu dieser – im Detail sehr komplizierten Materie – gibt es spezialisierte Anbieter, wie die

                       ZAK

                       Zoll- und Außenwirtschaftsseminare GmbH

                       Moritz-von Schwind-Straße 10

                       50999 Köln

                       Tel. 0221/ 35 27 63 u. 35 27 29

                       Fax 0221/ 35 27 63

Hier weitere Artikel zum Fach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen vom Betriebswirt/in IHK.