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Liquiditätsplan u. GuV, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Liquiditätsplan u. GuV, Teil 2)

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung – alles, was Sie tun müssen, ist unter dem Video auf den Link zu klicken und Ihre E-Mail einzutragen, damit ich Ihnen die Geheimnisse der Lösungsfindung schicken kann.

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir sind dabei, die Zusammenhänge und Unterschiede zu betrachten zwischen dem Liquiditätsplan und der Gewinn- und Verlustrechnung.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Liquiditätsplan u. GuV, Teil 2)

Liquiditätsplan kann man auch nennen Finanzplan. Das sind Synonyme. Und wir haben im ersten Video gesehen:

  • Hier stellen wir gegenüber die Einzahlungen minus die Auszahlungen gleich Einzahlungsüberschuss oder auch Cash Flow,
  • und hier stellen wir gegenüber den Ertrag minus den Aufwand. Ertrag ist Wertezuwachs, Aufwand ist Werteverzehr. Der Saldo ist der Jahresüberschuss oder, im negativen Fall, der Jahresfehlbetrag.

Im ersten Video haben wir die Zusammenhänge betrachtet zwischen Einzahlung und Ertrag. Schauen Sie auch dieses Video.

Zusammenhänge zwischen Auszahlungen und Aufwand (Liquiditätsplan u. GuV, Teil 2)

Jetzt betrachten wir die Zusammenhänge und auch die Unterschiede zwischen Auszahlung und Aufwand.

Es gibt drei Beziehungen:

  • Es gibt die Beziehung Auszahlungen gleich Aufwand. Das ist zum Beispiel die Zahlung von Löhnen und Gehältern. Hier sind Auszahlung und Aufwand gleich.
  • Dann gibt es die Konstellation: Wir haben eine Auszahlung, aber keinen Aufwand – Auszahlung ungleich Aufwand. Und das ist der Kauf einer Maschine oder eines Autos oder eines Schreibtischs oder eines Computers. Das ist eine Auszahlung, aber zunächst kein Aufwand. Ein Reiner Aktivtausch in der Bilanz. Wir geben Geld und bekommen dafür eine Maschine. Wir haben Vermögenswerte getauscht. Die Vermögenswerte haben ihre Daseinsform geändert. Das verschlechtert unsere Liquidität, aber berührt zunächst einmal nicht unsere Gewinn- und Verlustrechnung, sondern nur in der Folge, indem wir nämlich Abschreibungen buchen auf diesen gekauften Vermögenswert. Also noch einmal: Kauf einer Maschine ist kein Aufwand. Bitte meditieren sie darüber, machen sich das klar, ja, hier müssen Sie ein Gedankenmuster gegebenenfalls auflösen.
  • Und dann gibt es noch die Konstellation: Aufwand aber keine Auszahlung. Eine Auszahlung. Und das ist die Abschreibung. Eine Abschreibung ist die buchhalterische Reduzierung eines Vermögenswertes, aber es fließt kein Geld ab. Wir buchen per Abschreibung an Maschine, wir berühren die Konten Kasse Bank überhaupt nicht. Wir erfassen den Werteverzehr. Aufwand ist Werteverzehr. Wir erfassen die Tatsache, dass die Maschine rostet und durch technischen Fortschritt an Wert verliert. Ertrag ist Wertezuwachs.

Und Ihnen muss bitte klar sein, dass wir in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Betrachtung machen von Werteverzehr, von  Wertezuwachs und Werteverzehr und nicht von Ein- und Auszahlung. Das machen wir im Liquiditätsplan, um die Liquidität zu sichern. Aber das, was man so salopp den Gewinn nennt, also den Jahresüberschuss, um den Fachbegriff zu verwenden, ist der Saldo aus Wertezuwachs und Werteverzehr. Das ist sehr, sehr, sehr wichtig. Schauen Sie bitte diese beiden Videos mehrfach, damit Sie das wirklich verinnerlichen. Dieser Zusammenhang ist der Schlüssel zum Rechnungswesen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Liquiditätsplan u. GuV, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

© Dr. Marius Ebert

 

Lernen ist nicht harmlos, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Lernen ist nicht harmlos, Teil 2)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Im ersten Teil des Videos habe ich eine These aufgestellt: Lernen ist nicht harmlos. Lernen ist nicht harmlos. Sie können sich beim Lernen verletzen. To harm yourself, harmless, harmless bedeutet: Man kann sich verletzen. Beim Lernen kann man sich verletzen. Lernen ist nicht harmlos.

Und ich hatte schon im ersten Teil gesagt: Eine wichtige Rolle spielen Lehrer und Lernmaterial.

Kriterien für gutes Lernmaterial (Lernen ist nicht harmlos, Teil 2)

Was sollte beim Lernmaterial beachtetet werden, ob Lernmaterial gut ist oder nicht? – Ich gebe Ihnen mal ein paar Punkte:

  • Das eine ist eine verständliche Sprache. Das meiste Lernmaterial, das mir begegnet, arbeitet auf einem Sprachniveau, auf dem 90 Prozent der Menschen weder denken noch sprechen. Eine abstrakte Sprache. Lernen und Lernmaterial sollte in einer verständlichen Sprache funktionieren.
  • Ein weiteres Prinzip ist Struktur vor Inhalt. Das heißt: Zunächst einmal muss man wissen: Wo bin ich? Der Mensch muss wissen, wo er ist. Stellen Sie sich vor, Sie packt jemand, verbindet Ihnen die Augen, Sie merken: Sie werden nach draußen gezerrt, in einem Auto gefahren, irgendwohin, Sie werden wieder aus dem Auto gezerrt, in einen Raum gebracht, und dann nimmt man Ihnen die Augenbinde ab, die man Ihnen gemacht hat, man hat Ihnen die Augen verbunden. Was ist Ihre erste Frage? – Die erste Frage ist: „Wo bin ich?“ Wo bin ich? ist die erste Frage, die Sie sich stellen. Und nicht: Wer ist im Raum, und was läuft hier ab, und warum macht Ihr das mit mir, sondern WO?. Der Mensch muss wissen, wo er ist. Und das ist wird bei den allermeisten Lehr- und Lernveranstaltungen geradezu sträflich vernachlässigt – diese Formel hier:  Struktur vor Inhalt – wo sind wir? Und die meisten Lernenden können dementsprechend gar nicht unterscheiden: „Bin ich bei einer Detailfrage? Bin ich bei einer grundsätzlichen Sache?“ Die schlagen sich tagelang rum mit irgendwelchen Details, die völlig unwichtig sind, statt sich Grundstrukturen klarzumachen.

Ich arbeite in meinen Lernkonzepten immer mit dem Bild einer Dreieckstruktur. Das heißt: Hier unten der Grundgedanke, wenn Sie so wollen, die Wurzel, und dann um den Grundgedanken kreisend gehen wir weiter in die Details, auf jede beliebige Detail-Ebene. Ja, das heißt: Das Dreieck ist nach oben offen. Man kann in jede beliebige Detail-Ebene gehen, wenn man den Weg von hier nach hier macht. Wenn man aber irgendwo hier einsteckt einsteigt, dann ist das Resultat Verwirrung. Verwirrung führt zu Verzweiflung. Verzweiflung führt zu Frustration oder manchmal auch zu Aggressionen, das gibt es auch, seltener, aber es gibt es auch, und zu Depression.

Wenn Sie das nicht wollen, wenn Sie endlich mit vernünftigen Lernmedien arbeiten wollen, dann schauen Sie in meinen Shop – klicken Sie unter dem Video auf www.spasslerndenk-shop.de. Tun Sie es jetzt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Lernen ist nicht harmlos, Teil 2)

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

Hallo. Herzlich willkommen, willkommen zurück vor allem. Wir sind mitten in einer kleinen Serie über die Kündigung, die Kündigung eines leitenden Angestellten. Das ist unser Thema Moment.

„Leitender Angestellter“ nach Kündigungsschutzgesetz (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

Wir haben gesehen:

  • Es gibt den leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz, das haben wir bereits abgehakt,
  • und es gibt den leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz, der eher durch seine Position, also Betriebsleitung, Geschäftsführer, leitender Angestellte wird.

Wie sind die Kündigungsbedingungen für einen leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz?

  • Genau wie bei dem leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz braucht es die soziale Rechtfertigung. Nochmals zur Erinnerung: Soziale Rechtfertigung bedeutet: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt begründete Kündigung. Soziale Rechtfertigung bedeutet, also dass man einen Grund hat, der aus diesen Bereichen kommt – betriebsbedingter, personenbedingt, verhaltensbedingt.
  • Dann gibt es für den leitenden Angestellten keinen Einspruch beim Betriebsrat. Kein Einspruch Betriebsrat nach § 3 Kündigungsschutzgesetz. Also nach diesem Paragrafen hier gibt es hier keinen Einspruch. Es gibt natürlich kein Widerspruchsrecht, ja, kein Widerspruchsrecht, das können wir also übertragen hier, kein Widerspruchsrecht kürzen wir ab, kein Widerspruchsrecht.
  • Und die Auflösung des Arbeitsvertrages ohne Begründung. Ja, hier kann also der Arbeitgeber, wenn er den Kündigungsschutzprozess seines leitenden oder mit seinem leitenden Angestellten verloren hat, und gleichwohl den Antrag stellt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzuheben, kann er das ohne Begründung tun.

Wir sehen also: Die Kündigung eines leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz ist leichter als die Kündigung eines leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz.

Und Achtung: Für Geschäftsführer, für Geschäftsführer gilt, dass man hier keine soziale Rechtfertigung braucht. Das heißt: Je höher der leitende Angestellte, desto geringer ist sein Kündigungsschutz. Grundformel: Der leitende Angestellte hat höhere Treuepflichten und geringere Schutzrechte. Das heißt: Ein Geschäftsführer hat im Prinzip gar keinen Kündigungsschutz mehr nach Kündigungsschutzgesetz, sondern in der Regel einen befristeten Arbeitsvertrag, der ausläuft. Maximal fünf Jahre sind möglich.

Ja, vielen Dank, dass Sie mir durch dieses nicht ganz einfache Thema – Einspruch soll das Wort hier heißen –  gefolgt sind.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute.

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Instrumente der Personalentwicklung, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Instrumente der Personalentwicklung, Teil 2)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Serie über die Instrumente der PE, der Personalentwicklung. Personalentwicklung zerfällt in die Bildung, die Aufgabenstrukturierung und die Karriereplanung. Und wir beschäftigen uns jetzt hier in diesem Video mit der Bildung, die zerfällt in Aus- und Fortbildung.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Instrumente der Personalentwicklung, Teil 2)

Also Unterpunkt Bildung.

Bildung zerfällt in Ausbildung und Fortbildung.

Und im Rahmen der Ausbildung unterscheiden wir 3 Wege:

  • Einmal ist da die die Berufsausbildung,
  • dann ist da die Trainee oder Trainee-Ausbildung
  • und die Anlern-Ausbildung.

Und im Rahmen der Fortbildung unterscheiden wir zwischen

  • Anpassungen
  • und Aufstieg.

Ja, das ist eine Struktur, dass man genau weiß, wo man ist. Also hier die Ausbildung, hier die Fortbildung.

Anpassungsfortbildung bedeutet, dass man sich anpassen muss, zum Beispiel an technischen Fortschritt, an neue EDV-Systemen, das man aufholen muss, und Aufstieg bedeutet, dass man Dinge macht, die die meisten noch nicht machen. Das ist Aufstiegsfortbildung. Das ist das Zielen nach echten Vorteilen.

Ausbildung, Berufsausbildung, das ist die Lehre,

Trainee-Ausbildung ist das, was Hochschulabsolventen machen, wenn sie in einem großen Unternehmen anfangen: Sie durchlaufen nochmal die Abteilung. Man kann es nennen eine Lehre auf höherem Niveau, ja, man lernt das Unternehmen richtig gut kennen. Das ist etwas, was sich Großunternehmen leisten. Eine Trainee-Ausbildung für die Hochschulabsolventen.

Und die Anlernausbildung bedeutet, dass man an einem bestimmten Arbeitsplatz angelernt wird von jemandem, der den Arbeitsplatz beherrscht.

Im nächsten Video schauen wir uns die den Methoden an, die Methoden, wie man das hier macht im Rahmen der Ausbildung und im Prinzip auch im Rahmen der Fortbildung. Die Methoden im Rahmen von Ausbildung und Fortbildung, das ist unser nächstes Thema.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Instrumente der Personalentwicklung, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

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Genussscheine, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Genussscheine, Teil 2)

Willkommen zurück. Wir sind bei Teil 2 unserer Betrachtung der Genussscheine. Und wir haben gesehen: Die Genussscheine kann man platzieren zwischen Aktie und Rentenpapiere.

Genussscheine zwischen Aktien und Renten (Genussscheine, Teil 2)

  • Aktien haben eine variable, gewissermaßen gewinnabhängige Verzinsung und sind natürlich für die Gesellschaft, die sie ausgibt, Eigenkapital. Der Aktionär ist Eigenkapitalgeber.
  • Und Renten sind Fremdkapital, das heißt: Das Unternehmen leiht sich auf diesem Wege Geld von den Anlegern

Der Genussschein steht hier dazwischen.

Abgrenzung zur Aktie (Genussscheine, Teil 2)

Wir haben schon gesehen: Die Elemente der Aktie sind die Dividende, die Gewinnbeteiligung, aber auch – je nach Genussschein – kann es auch eine Verlustbeteiligung sein. Eine Verlustbeteiligung in der Höhe des Kapitaleinsatzes ist also möglich, kann vereinbart sein, sollte man das Kleingedruckte genau lesen. Warum es aber keine Aktie ist: Es gibt kein Stimmrecht, und es gibt auch keine Einflussnahme auf die Geschäftsführung. Keine GF, schreibe ich mal kurz, also keine Einflussnahme auf die Geschäftsführung. Sehr wohl aber eventuell, ja, eventuell eine Verlustbeteiligung. Bitte das Kleingedruckte genau lesen.

Abgrenzung zu Renten (Genussscheine, Teil 2)

Genussscheine haben aber auch Elemente vom Fremdkapital, vor allem dadurch, dass sie in ihrer Ausgestaltung in der Regel keine Beteiligung am Liquidationserlös verbriefen. und deswegen kann das Unternehmen, das diese Genussscheine ausgeht, die Aufwendungen für diese Genussscheine als Fremdkapital verbuchen und steuerlich absetzen. Steuerliche Absetzbarkeit wie bei jeder Art von Fremdkapital ist also gegeben hier. Das macht die Genussscheine zu einen Zwitterpapier, ja, ist nicht Fisch, nicht Fleisch, nicht Männlein, nicht Weiblein, und es macht es zu mezzanine Finanzierung. Denn wir haben gesehen: Mezzanine hängt zwischen der Eigen- und der Fremdkapitalfinanzierung.Ökonomisch viele Gedanken, die dem Eigenkapitalgeber sehr ähnlich sind, aber rein bilanziell und auch rechtlich ist es Fremdkapital. Hängt aber aus betriebswirtschaftlicher Sichtweise zwischen Eigen- und Fremdkapital.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Genussscheine, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

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EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement)

Hallo und herzlich willkommen, vor allem willkommen zurück. Wir sind mitten in der EMASEnvironmental Management and Auditing Scheme, EU-Öko-Audit-Verordnung. Im letzten Video haben wir uns die Ziele angeschaut, und jetzt geht es um die wesentlichen Schritte.

Sechs Schritte (EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement)

Es ist eine freiwillige Umweltprüfung, der sich ein Unternehmen unterziehen kann. Wir sehen hier eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs wesentliche Schritte.

  1. Der erste Schritt ist die Umweltprüfung. Das verwundert so ein bisschen, weil man denkt: Prüfung kommt doch am Ende. Gemeint ist eher eine Umweltrelevanzprüfung: „Was ist umweltrelevant?“ Und zwar direkt oder auch indirekt, und da wird man sehr schnell zu dem Ergebnis kommen: Sehr, sehr viel, wenn nicht alles. Ja, Umwelt prüfen ist zunächst mal die Umweltrelevanzprüfung: Welche Produktionsprozesse, welche Vorgänge, welche Aktionen sind umweltrelevant?
  2. Der zweite Schritt ist dann das Umweltmanagementsystem, übrigens original übernommen aus der ISO 14001. Also EMAS und ISO sind sehr, sehr ähnlich mittlerweile.
  3. Der dritte Schritt ist dann die Prüfung des Systems. Das kann ein interner Auditor machen, muss nicht, aber kann.
  4. Der vierte Schritt ist dann der Schritt in die Öffentlichkeit, die sogenannte Umwelterklärung: „Wir haben in Umweltmanagementsystem, dies bringt folgende Leistungen…“ Hier misst man anhand von Kennzahlen. Sie erinnern sich an die Ziele gerade, Wertung und Verbesserung. Hier erklärt man also den Stand, auf dem man sich momentan befindet.
  5. Dann der fünfte Schritt ist die Prüfung durch einen externen Auditor, die sogenannte Validierung. Man nennt das hier bei EMAS „Validierung“, und bei ISO spricht man von „Zertifizierung“. Validierung — leistet das System das, was es leisten soll? Das nennt man, oder das meint man, wenn man sagt: Etwas ist valide. Tut es das, was es tun soll? Das ist Validierung. Also hier wird überprüft: Leistet das System das, was es leisten soll?
  6. Und der sechste Schritt ist dann die Registrierung und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Das liest kein Mensch, aber immerhin, oder zumindest liest es der Kunde nicht, aber es ist immerhin eine offizielle Veröffentlichung dann. Und man kann, wie ich vorhin im ersten Video schon gesagt habe, auch ein Logo dann führen. Allerdings Vorsicht, denn EMAS ist standortbezogen. Also da muss man ein bisschen aufpassen, und man darf das Logo auch nicht auf die Produkte drauf drucken. Aber auf der Internetseite, wenn man den Standortbezug klar ausweist, ist das möglich also, PR-Arbeit zu machen.

So, das sind zunächst mal eins, zwei, drei, vier, fünf, sechs Schritte. Also die wesentlichen Schritte, Strukturzahl hier 6 für EMAS. Es beginnt mit der Umweltrelevanzprüfung und endet mit Registrierung und Veröffentlichung.

Alles Gute.

Marius Ebert

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (EMAS, Teil 2, Ökologiemanagement)

Schauen Sie in meinen Shop (www.spasslerndenk-shop.de) bitte. Sie finden nach meiner Einschätzung zurzeit keinen leichteren und schnelleren Weg, Betriebswirtschaftslehre zu lernen als durch meine Videocoachings.

Alles Gute wünscht Ihnen für Ihren Erfolg

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

E Recruiting, Teil 2

IHK-Prüfung entschlüsselt (E Recruiting, Teil 2)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind im Teil 2 unserer kleinen Videoserie, bestehend aus 2 Teilen. Es geht um E-Recruiting. In Teil 1 habe ich erklärt, was das ist und was man braucht, um E-Recruiting aus Sicht eines Unternehmens zu betreiben. Hier geht es nun um die Vorteile von E-Recruiting.

Und was sind die Vorteile?

Nun, im Teil 1 habe ich auch betont, dass man das nicht einfach halbherzig und nebenher machen kann, sondern dass auch das gewissen Strukturen und strukturelle Veränderungen, persönliche Betreuung erfordert. Schauen Sie also Teil 1.

Vorteile von IHK-Prüfung E-Recruiting (E Recruiting, Teil 2)

Wenn man das aber mal stehen hat, dann kann man sagen:

  • Die Kosten werden gesenkt. Wenn man das mal vergleicht mit dem, was eine normale, ein normales Bewerbungsprozedere erfordert: Bewerbungsmappen sichten, sortieren, einladen und so weiter, dann kann man über diese Online-Bewerbungsformulare schon sehr vieles standardisieren. Also die Kostensenkung erfolgt vor allem durch Standardisierung. Und man muss auch keine Bewerbungsunterlagen zurückschicken. Ja, wenn man offline Bewerbungsunterlagen bekommt, ist man verpflichtet, die zurückzuschicken. Also Standardisierung und keine Rücksendung, das sind die beiden wesentlichen Elemente, die man hier hat, die die Kosten senken, ja. Stellen Sie sich vor, Sie kriegen 200 Bewerbungen. Die müssen Sie alle zurücksenden. Da kommen Sie nicht mit normalen 55- Eurocent-Briefmarken klar, sondern da müssen Sie mehr Porto draufkleben, und da können Sie mal multiplizieren, was das alleine an Kosten ist. Plus Kosten des Eintütens, Kosten des Frankierens, Kosten des Adressierens und so weiter. Das fällt alles weg. Keine Rücksendung.
  • Dann ist das Ganze schnell. Ja, das Internet ist eine sehr schnelle Feedback-Maschine. Das heißt, es kann sein: Wenn wir das Bewerbungsformular online haben, dass wir schon wenige Stunden später die ersten Bewerber haben. Das funktioniert also sehr, sehr schnell.
  • Dann können wir über ein gutes Bewerbungsformulareine Vorselektion machen. Beziehungsweise wenn wir uns ein ausgeklügeltes Prozedere ausdenken, also erst vielleicht das Kontaktformular, dann in der Nachfolge da Bewerbungsformular, und dann einfach kucken. Wer interessiert ist, macht weiter. Wer nur mal kucken wollte, der steigt dann eben aus. Also Möglichkeiten der Vorselektion hier, und zwar auch das kostengünstig und schnell.
  • Und dann generell der Verwaltungsaufwand. Der Verwaltungsaufwand sinkt. Ja, hier kommt wieder ins Spiel die Standardisierung, die wir schon bei der Kostensenkung hatten. Allerdings, denken Sie an Teil 1 dieser Videoserie, müssen Sie Strukturen aufbauen, und man sollte das nicht unterschätzen, ja, hier braucht es Mitarbeiter, hier müssen Mitarbeiter auch mal geschult werden, ja, auch das kann Kosten produzieren. Aber generell können wir den gesamten Verwaltungsaufwand  reduzieren. Wir haben weniger Platzbedarf. Stellen Sie sich nochmal vor, Sie kriegen 700 Bewerbungen. Das sind 700 Din-A4-Bewerbungsmappen. Ja, die müssen irgendwohin, ja. Hier, wenn wir das alles online machen, dann ist das alles digitalisiert, das heißt wir haben, wir brauchen weniger Platz. Weniger Platz bedeutet weniger Ordner. Weniger Ordner bedeutet weniger Regalfläche. Das alles bedeutet weniger Etikettieren, Ordner beschriften und so weiter und so weiter. Also der Verwaltungsaufwand sinkt. Der sinkt sogar dramatisch, wenn man so etwas mal richtig stehen hat. Bis man das stehen hat, ist es eine Menge Arbeit. Bitte nicht unterschätzen die ganze Geschichte. Es ist eine Menge Arbeit, bis man’s stehen hat, aber wenn man’s stehen hat, dann möchte man im Prinzip auch nicht mehr zurück. Und es erfordert eine Umgewöhnung. Ich kriege immer noch Mails, in denen steht: „Bitte denken Sie an die Umwelt und drucken Sie diese Mail nicht aus.“ Das heißt es gibt offensichtlich noch immer Leute, die E-Mails ausdrucken und abheften. Ja, das ist fast nicht mehr vorzustellen, aber da haben sich Menschen nach wie vor nicht umgestellt, sondern wollen nach wie vor ihr altes Verhaltensmuster anwenden und in eine neue Zeit bringen. Und das wird mehr und mehr wird das lächerlich. Also da muss man sich wirklich mal umgewöhnen und sein Verhaltensmuster der neuen Zeit anpassen.

Ja, also wie gesagt: Diese ganzen Umstellungen auch von Gewöhnungen sind erforderlich. Wenn man’s dann stehen hat, dann hat man diese Vorteile ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Das ist das, was mit jetzt gerade hier so einfällt.

IHK-Prüfung entschlüsselt (E Recruiting, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

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Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Willkommen zurück. Wir sind in einer kleinen Videoserie über vertragliche Leistungsstörungen. Diese Mindmap, anhand derer wir hier arbeiten, finden Sie unter www.spasslerndenk-shop.de zum Herunterladen. Gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de, schauen Sie oben in der Leiste, da steht Herunterladen, und dort können Sie diese Mindmap herunterladen.

Wir haben gesehen im ersten Teil: Es gibt fünf Leistungsstörungen des Schuldners, und es gibt eine Leistungsstörung des Gläubigers. Und wir haben und diese sechs Leistungsstörungen insgesamt im Überblick angeschaut.

Fallprüfung (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Jetzt steigen wir hier ein, nämlich: Wir schauen uns den Fall an und kucken, was läuft ab, und stellen fest:

  • Da ist zum Beispiel ein Kaufvertrag. Es muss ein Vertrag zwischen den Partnern vorliegen, sonst ist es keine vertragliche Leistungsstörung, sondern es ist eventuell eine Delikthaftung, also eine Haftung aus unerlaubter Handlung. Also: Wir haben eine Kaufvertrag oder eine andere Vertragsform, meistens ein Kaufvertrag in den Fällen.
  • Und jetzt wird das Teil zu spät geliefert. Das nennt der Jurist Schuldnerverzug oder Späterfüllung. Das heißt es wird erfüllt, aber zu spät. Die Leistungsstörung liegt darin, dass nicht rechtzeitig geliefert wird.

Fallunterscheidung (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Jetzt müssen wir wieder eine Fallunterscheidung treffen, nämlich: Der Gläubiger will das Teil noch, oder der Gläubiger will es nicht mehr. Das ist eine wichtige Unterscheidung, die man am Fall erkennen muss.

  • Wenn der Gläubiger das Teil noch will, dann ist es ein Fall von Verzögerungsschaden. Er möchte das Teil noch, möchte aber den Schaden ersetzt bekommen, den er durch die Verzögerung erlitten hat.
  • Und wenn der Gläubiger das Teil jetzt nicht mehr haben will, dann ist das Schadensersatz statt der Leistung. Er will die Leistung des Schuldners nicht mehr, will aber einen Schaden, den er eventuell hat, ersetzt bekommen. Und das ist etwas anderes.

Verzögerungsschaden wird gelöst über den § 280. Der § 280 im BGB ist immer der Vertrag für Schadensersatz  im Vertrag ist immer der Paragraf, wollte ich sagen, für Schadensersatz im Vertrag, also § 280 und §286 BGB löst den Fall über den Verzögerungsschaden.

Und schwieriger ist Schadensersatz statt der Leistung. Unser Rechtssystem ist immer bestrebt, einen Vertrag so, wie er geschlossen war, über die Bühne zu bringen, trotz Störungen. Wenn man raus will aus dem Vertrag, also Schadensersatz statt der Leistung, ist das schwieriger. Das wird gelöst über die §§ 280-281 BGB.

Das ist Ihre Zuordnung.

Noch einmal zur Erinnerung: Juristerei ist ein zweistufiges Spiel:

  • a)    die Zuordnung: Wir müssen den Fall der Struktur des Gesetzes zuordnen, und
  • b)    die Anwendung.

Und Zuordnung ist der schwierigere Teil. Wenn wir die Zuordnung haben, müssen wir das, was in den Paragrafen steht, nur noch stur anwenden, also Schritt für Schritt durchprüfen, was in den Paragrafen steht. Das ist leichter, die Zuordnung ist schwieriger. Und diese Mindmap hier soll Ihnen vor allem die Zuordnung erleichtern.

Also, noch einmal zusammengefasst: Schuldnerverzug — beim Schuldnerverzug müssen wir unterscheiden: Will der Gläubiger, will der Käufer das Teil noch, will er nur seinen Verzögerungsschaden ersetzt haben, sind wir bei § 280 und § 286. Will er das Teil nicht mehr, sind wir bei § 280 und §281.

Das war’s.

Im nächsten Teil geht es weiter mit der Unmöglichkeit.

Bis gleich.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Ach so: Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie auch die Mindmap zum Herunterladen.

 

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Plankostenrechnung, Teil 2

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankostenrechnung, Teil 2)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Dies ist der zweite Teil meiner Serie über die Plankostenrechnung. Ich zeige Ihnen nun, wie Sie eine Aufgabe lösen, und zwar benutze ich eine visuelle Darstellung.

Beschreibung der visuellen Darstellung (Plankostenrechnung, Teil 2)

Zunächst mal müssen wir das hier verstehen:

  • Hier an der Abszisse steht in den allermeisten Fällen die Zeit, seltener die Auslastung, also die produzierten Stücke. Ja, meistens heißt es „Geplant sind 200 Stunden, erreicht wurden…“, und dann kommt eine Abweichung.
  • Und hier (an der Ordinate) stehen verschiedene Kostengrößen, die wir uns gleich anschauen.

Schrittfolge (Plankostenrechnung, Teil 2)

  • Und das erste, was Sie bitte tun, ist – der Einstieg in die Aufgabe ist: Sie schauen auf den geplanten Beschäftigungsgrad. Also irgendwo in der Aufgabe steht: „Geplant wurden beispielsweise für die nächste Periode von mir aus 200 Stunden“. Ja, das ist „t“, t für tempus, die Zeit, tplan. Das ist der erste Schritt: Sie schauen auf die Planbeschäftigung oder die Planmenge, das gibt es auch, das wäre dann xplan.
  • Das zweite, was Sie tun: Sie schauen, welche Gesamtkosten sind dieser Planmenge zugeordnet. Das ist eine Zahl in Euro. Das sind die kgesamt, die Gesamtkosten. Das ist der zweite Schritt.
  • Und dann gehen Sie von hier (kgesamt) bitte in den Ursprung – das hier unten nennt man den Ursprung –, das heißt: Sie ziehen eine Gerade runter in den Ursprung und haben Ihre erste Kurve, nämlich Kverrechnet oder Kplanverrechnet sagen manche auch — die Kurve der verrechneten Plankosten. Das heißt: Man tut hier so, als ob eine Stunde einen bestimmten Stundensatz hat, zwei Stunden entsprechen das Doppelte, drei Stunden das Dreifache, was ja nicht ganz stimmt, wie wir nachher noch sehen werden. Das ist also die Kurve der verrechneten Plankosten. Man dividiert diesen Euro-Wert (die Gesamtkosten) durch die Auslastung und bekommt einen Stundensatz, und den proportionalisiert man, man tut so, als würde das für jede Stunde gelten, was ja gar nicht stimmt. Und das ist der nächste Schritt. Wir sind also jetzt hier, bei Schritt 3, wir sind im Ursprung angekommen.
  • Und jetzt kommt der nächste Schritt, nämlich jetzt schauen Sie auf den fixen Anteil der Gesamtkosten, die Fixkosten, die Sie hier (auf der Ordinate) abtragen: KFix, das ist Ihr vierter Schritt, und Sie schauen auf die variablen Kosten. Also dieser Wert, der hier oben steht (die Gesamtkosten), verteilt sich in einen fixen Anteil und einen variablen Anteil, und ziehen eine Linie hier nach oben. Und diese Kurve ist Ihre Plankostenkurve Kplan. Oder KSoll, Ihre Sollkostenkurve. Häufiger verwendet man den Ausdruck Sollkostenkurve, streichen wir das (Kplan) mal wieder weg, Sollkostenkurve, ja. Das ist die tatsächliche Kostenkurve, denn wenn Sie selbst 0 Stunden Auslastung haben, haben Sie bereits die Fixkosten. Wenn Sie eine Stunde fahren, haben Sie Fixkosten plus den variablen Anteil, der genau durch diese eine Stunde entsteht. Das heißt: Im Grunde ist diese Kurve (Kverrechnet) bis hier zu diesem Punkt (Gesamtkosten) gelogen, und das hier (KSoll) ist die Wahrheit. Ja, die Sollkostenkurve ist also ganz, ganz wichtig, auch wenn wir nachher eine Abweichungsanalyse machen.

So, das ist Plankostenrechnung, Teil 2.

Es gibt hier verschiedene Tricks, wie man diese Kurve nun in der Aufgabe verklausuliert. Schön ist, wenn Sie nachher die Funktionsvorschrift haben Kverrechnet, das ist ja Ihr Satz pro Stunde mal Stunde, ja, also €/Stunde*Stunde, ja, das ist eine Zahl, die Sie errechnen, indem Sie den Wert (Gesamtkosten) durch den Wert (t) dividieren und dann multiplizieren mit t, t bleibt offen hier, denn wir haben eine flexible Plankostenrechnung, so dass wir jeden t-Wert hier einsetzen können und jeden Punkt hier errechnen können.

Und die Struktur dieser Kurve (KSoll) ist KFix+kV*t.

Wir rechnen den fixen Kostenanteil aus, den Fixkostenanteil, das ist eine Zahl, und wir rechnen diese Steigung hier (von KSoll) aus, dann haben wir den variablen Anteil, und wir multiplizieren mit dem jeweiligen t hier unten (auf der Abszisse), dann können wir jeden Punkt auf dieser Kurve (KSoll) errechnen, die übrigens hier dann noch weitergeht, aber dann ist unten oben und oben unten. Also hier jenseits von tplan sehen die Kurven ein bisschen anders aus.

OK.

Schauen Sie weiter im dritten Teil. Da kommt die Aufgabe in Bewegung oder wird eigentlich erst zu einer Aufgabe, denn jetzt kommen gleich die Ist-Kosten ins Spiel. Bisher waren das alles nur Plangrößen.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankostenrechnung, Teil 2)

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Dankeschön.

 

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Datenschutz, Fallstudie, Teil 2

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 2)

Willkommen zurück. Wir sind in einer kleinen Fallstudie zum Datenschutz. Es geht in dieser Fallstudie im weitesten Sinne um Management by Objectives, Führen durch Zielvereinbarung, und es geht darum, die Zielerreichung der Mitarbeiter in einem Datenerfassungssystem oder Datenverarbeitungssystem zu erfassen und zugänglich zu machen, nicht allen, aber bestimmten Menschen zugänglich zu machen, und, ja, das ist so eine Art Cloud Computing oder Intranet, wie auch immer könnte dieses System hier sein, und da haben dann bestimmte Menschen Zugriff auf diese Informationen, und im ersten Teil haben wir schon behandelt, welche Gesetze hier relevant sind.

Sicherheitsvorkehrungen (Datenschutz, Fallstudie, Teil 2)

Jetzt ist die Frage: Welche Sicherheitsvorkehrungen?

Am besten hilft hier auch wieder eine bildhafte Vorstellung. Wenn wir uns also vorstellen, wir haben hier einen Raum. Dieser Raum hat eine Türe, ja, hier das Scharnier der Türe. In diesem Raum steht ein Schreibtisch, auf diesem Schreibtisch steht ein Computer. So, dann können wir daraus, allein aus dieser räumlichen Vorstellung, von mir zeichnerisch hier etwas dilletantisch umgesetzt, aber ich habe nie behauptet, ein großer Zeichner zu sein, können wir, ist auch völlig egal, ja, weil Sie sind wahrscheinlich auch kein großer Zeichner, wichtig, dass Sie sich bildhaft die Dinge vorstellen.

  • Dann können wir zunächst mal hier an dieser Stelle, wo man in den Raum reingeht, Zutrittskontrollen. Dass zunächst einmal nicht alle an diese Rechenanlage überhaupt herankommen. Wie kann man das machen? Nun, das kann man mit Chipkarten machen, das kann man mit biometrischen Erfassungssystemen machen, das ist ja das, was irgendwann kommen wird, dass man also gewisse körperliche Merkmale erfasst wie Fingerabdrücke oder die Augeniris, was immer, ja, da ist ja einiges in der Entwicklung – egal. Oder Schlüssel vergibt. Auf jeden Fall Zutrittskontrollen, ja, Schlüssel, ja, oder bestimmte Chipkarten, die man durchziehen muss, Sie kennen  das, ja, was immer. Zutrittskontrollen.
  • So. Dann: Wenn wir jetzt hier zunächst den Rechner einschalten und uns einloggen wäre das nächste die Zugangskontrolle. Zugangskontrollen, das sind vor allem Passwords, Passwörter auf Deutsch. Passwörter. Und das kennen Sie alle, das brauche ich nicht zu erklären.
  • Dann: Zugriffskontrollen. Jetzt sind wir im Computer drin, jetzt ist die Frage: Welche Dateien, auf welche Dateien darf ich jetzt zugreifen? Ich bin im Computer drin, das ist Zugang, jetzt kommt die Zugriffskontrolle. Hier muss man also genau schauen, welche Dateien freigeschaltet werden für wen. Wir wollen Management by Objectives. Also sinnvoll ist, dass der Mitarbeiter Zugriff hat und der Vorgesetzte. Darf auch ein anderer Vorgesetzter zugreifen auf den Zielerreichungsgrad eines Mitarbeiters, der nicht sein Mitarbeiter ist? Nur ein Mitarbeiter des gleichen Unternehmens? Das muss man im Einzelfall hier genau klären. Ja, also welche Dateien, das ist die Zugriffskontrolle.
  • So. Dann: Wenn jetzt der Mitarbeiter oder der Vorgesetzte etwas eingibt, dann eine Eingabekontrolle. Ja, das kann man nämlich auch durch Systeme registrieren lassen, dass derjenige sich authentifiziert und man nachher sagen kann: „Du hast das und das in das System dann und dann eingegeben“. Und wenn dann sichergestellt ist, dass es wirklich derjenige war, dann war es auch derjenige. Ja, das ist ja nie hundertprozentig sicher, es kann ja auch jemand sein, der die Chipkarte entwendet hat und diese ganzen Kontrollen hier passiert hat, aber  wenn diese Kontrollen vorher da waren, dann können wir sicher sagen, es war derjenige welcher. Also Eingabekontrolle – „Von wem?“, ist hier die Frage. Ja, Zugriffskontrolle ist die Frage der Dateien, welche. Ich hatte es oben schon notiert.
  • So. Dann: Entnahmekontrolle. Sie können heute die relevanten Daten einer Firma auf einem USB-Stick raustragen. In vielen Fällen geht das, weil diese kleinen, kleinen Sticks inzwischen diese Kapazitäten haben, und das geht. Ich will nicht immer sagen „Alles“, aber doch sehr viel und vor allem Entscheidendes kann man heute auf einem USB-Stick aus der Firma tragen. Das geht. Deswegen muss man schauen, wer Daten überspielt und auf diese Art und Weise entnimmt.

Ja, da könnte man jetzt noch hier weiterspinnen. Weitergabekontrolle, ja, und so weiter und so weiter. Ja?

Sie sehen, was habe ich wieder gemacht? Bildhafte Vorstellung, ja, so eine kleine Skizze habe ich hier gemacht, und damit habe ich dann diese Frage „Welche Sicherheitsvorkehrungen?“ beantwortet.

OK.

Wir sehen uns wieder bei Teil 3 dieser kleinen Fallstudie.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Datenschutz, Fallstudie, Teil 2)

Wir sehen uns auch hoffentlich wieder in meinem Shop, bei meinem Begrüßungsvideo im Shop, wo ich ihnen zeige, was es dort alles gibt: www.spasslerndenk-shop.de ist Ihre Adresse für gutes Lernmaterial.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert