Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

Hallo. Herzlich willkommen, willkommen zurück vor allem. Wir sind mitten in einer kleinen Serie über die Kündigung, die Kündigung eines leitenden Angestellten. Das ist unser Thema Moment.

„Leitender Angestellter“ nach Kündigungsschutzgesetz (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

Wir haben gesehen:

  • Es gibt den leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz, das haben wir bereits abgehakt,
  • und es gibt den leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz, der eher durch seine Position, also Betriebsleitung, Geschäftsführer, leitender Angestellte wird.

Wie sind die Kündigungsbedingungen für einen leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz?

  • Genau wie bei dem leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz braucht es die soziale Rechtfertigung. Nochmals zur Erinnerung: Soziale Rechtfertigung bedeutet: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt begründete Kündigung. Soziale Rechtfertigung bedeutet, also dass man einen Grund hat, der aus diesen Bereichen kommt – betriebsbedingter, personenbedingt, verhaltensbedingt.
  • Dann gibt es für den leitenden Angestellten keinen Einspruch beim Betriebsrat. Kein Einspruch Betriebsrat nach § 3 Kündigungsschutzgesetz. Also nach diesem Paragrafen hier gibt es hier keinen Einspruch. Es gibt natürlich kein Widerspruchsrecht, ja, kein Widerspruchsrecht, das können wir also übertragen hier, kein Widerspruchsrecht kürzen wir ab, kein Widerspruchsrecht.
  • Und die Auflösung des Arbeitsvertrages ohne Begründung. Ja, hier kann also der Arbeitgeber, wenn er den Kündigungsschutzprozess seines leitenden oder mit seinem leitenden Angestellten verloren hat, und gleichwohl den Antrag stellt, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzuheben, kann er das ohne Begründung tun.

Wir sehen also: Die Kündigung eines leitenden Angestellten nach Kündigungsschutzgesetz ist leichter als die Kündigung eines leitenden Angestellten nach Betriebsverfassungsgesetz.

Und Achtung: Für Geschäftsführer, für Geschäftsführer gilt, dass man hier keine soziale Rechtfertigung braucht. Das heißt: Je höher der leitende Angestellte, desto geringer ist sein Kündigungsschutz. Grundformel: Der leitende Angestellte hat höhere Treuepflichten und geringere Schutzrechte. Das heißt: Ein Geschäftsführer hat im Prinzip gar keinen Kündigungsschutz mehr nach Kündigungsschutzgesetz, sondern in der Regel einen befristeten Arbeitsvertrag, der ausläuft. Maximal fünf Jahre sind möglich.

Ja, vielen Dank, dass Sie mir durch dieses nicht ganz einfache Thema – Einspruch soll das Wort hier heißen –  gefolgt sind.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigung leitender Angest. nach KSchG, Teil 2)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute.

© Dr. Marius Ebert

 

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