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Personalfachkaufmann/frau: Wenn man einen Anwalt braucht

Manchmal lässt sich Streit nicht vermeiden und man kann sich mit seinem Arbeitgeber nicht mehr "zusammensetzen", sondern muss sich "auseinander setzen". Ein wirklich guter Anwalt kann hier sehr hilfreich sein.

Aber was ist ein wirklich guter Anwalt und wie findet man ihn?

Ein wirklich guter Anwalt ist ein Anwalt, der verstanden hat, dass es oft besser sein kann ,im Interesse seines Mandanten außergerichtlich mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, statt sich vor Gericht zu streiten. Dies ist für den Mandanten weniger aufreibend und oft preisgünstiger.

Und wie findet man  einen solchen Anwalt?

Die Wirtschaftswoche berichtet in ihrer neuesten Ausgabe (WiWo 41 vom 05.10.2009, S. 122) von einem mehrstufigen Testverfahren, das sie vorgenommen hat, ob die besten Anwälte auf arbeitsrechtlichem Gebiet zu finden. Vier gleichgewichtete Kriterien waren  maßgebend: nachweisbare Erfolge, Erfahrung, Stärken des Kanzlei-Teams und Kostenbewusstsein. Die Studie unterscheidet dabei in "besonders empfehlenswert für Geschäftsführer" und "besonders empfehlenswert für Arbeitnehmer".

Hier nun das Ergebnis der besonders empfehlenswerten Anwälte für Arbeitnehmer an den Standorten, an denen wir zur Zeit den Personalfachkaufmann/frau anbieten:

Köln: Michael Findeisen, Kanzlei Runge, Findeisen

München: Stefan Goetzl, Kanzlei Frenzel & Goetzl

Hamburg:  Manfred Marterns, Kanzlei: Martens & Vogler

(Für Stuttgart gab es in dieser Rubrik keine Nennung)

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im Arbeitsrecht, Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1, Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2, Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen Krankheit, Checkliste für Ihren Prüfungserfolg

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Was sind die Gemeinsamkeiten von GbR und OHG?

Nachdem wir in der letzten Frage die Unterschiede zwischen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), beleuchtet haben, geht es in diesem Beitrag um die Gemeinsamkeiten.

GbR und OHG, Gemeinsamkeiten

 

Beides sind Gesellschaften. Das bedeutet auch, dass beide Gesellschaften nur entstehen, wenn mindestens zwei Personen sich zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließen. Eine „Ein-Personen-Gesellschaft“, wie dies zum Beispiel bei der GmbH möglich ist, ist hier sowohl bei der GbR, wie auch bei der OHG ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

Gesellschaftsform und Haftung

Beide Gesellschaftsformen sind Personengesellschaften und keine Kapitalgesellschaften. Dies bedeutet, dass sowohl bei der GbR, wie auch bei der OHG die Personen (und nicht das Kapital) im Vordergrund stehen.

 

In beiden Gesellschaftsformen besteht volle Haftung der Gesellschafter.  Sowohl die Gesellschafter der GbR, wie auch die Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt, das heißt, sie haften mit ihrem gesamten Vermögen einschließlich dem Privatvermögen. Allerdings kann die GbR, anders als die OHG, ihre Haftung gegenüber den Gläubigern beschränken. Dies muss aber mit jedem Gläubiger einzeln vereinbart werden und ist pauschal nicht möglich, so dass dieser Fall der Haftungsbegrenzung bei der GbR eine exotische Ausnahme bleibt.

 

Aus dem vorherigen Punkte („volle Haftung“) folgt der nächste: Weder für die Gründung der GbR, noch für die Gründung der OHG ist ein Mindestkapital erforderlich.

Rechtsfähige Gesellschaftsformen: "klagen und verklagt werden…"

 

Und nun folgt noch ein etwas schwierigerer Punkt: Beide Gesellschaftsformen, die OHG wie auch die GbR, rechnet man zu den so genannten „rechtsfähigen Personengesellschaften“. Während der Begriff „Personengesell-schaft“ schon oben erklärt wurde, muss hier noch geklärt werden, was „rechtsfähig“ in diesem Zusammenhang bedeutet. Sagen will man durch den Ausdruck „rechtsfähige Personengesellschaft“, dass beide Gesellschaftsformen als Gesellschaft klagen und verklagt werden können. Man kann also im Streitfall sowohl die OHG, wie auch die GbR verklagen und muss die Klage nicht einzeln gegen die Gesellschafter führen. Beide Gesellschaftsformen sind jedoch keine juristischen Personen, denn dies würde bedeuten, dass die Haftung nur auf die Gesellschaft beschränkt wäre. Das Gegenteil ist der Fall, wie wir bereits oben gesehen haben.

Vertretungsregelung

 

 

 

Die folgenden Übersichten fassen die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede von GbR und OHG noch einmal zusammen, wobei wir die Tabelle der Unterschiede aus der letzten Frage des Monats noch um zwei wichtige Punkte ergänzen wollen. Der erste Punkt ist, dass für die GbR allein das BGB maßgeblich ist, während für die OHG das HGB das maßgebliche Gesetz ist und die Vorschriften des BGB nur ergänzend gelten.

 

Der zweite Punkt heißt „Vertretung der Gesellschaft“. Eine GbR wird nämlich nur durch alle Gesellschafter gemeinsam vertreten, während bei der OHG grundsätzlich jeder Gesellschafter einzelnberechtigt ist, die Gesellschaft zu vertreten.

 

Bei der GbR ist durch Gesellschaftsvertrag möglich, jeden Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt zu machen. Bei der OHG ist es möglich, einen Gesellschafter von der Vertretung auszuschließen. Doch dies sind Ausnah-men. Die Grundregel lautet: Vertretung bei der GbR: alle gemeinsam. Ver-tretung bei der OHG: jeder einzeln.

 

OHG und GbR: Gemeinsamkeiten

 

GbR

OHG

Mindestens zwei Personen erforderlich

Mindestens zwei Personen erforderlich

Personengesellschaft

Personengesellschaft

Haftung unbeschränkt (Einschränkung nur durch Einzelvereinbarung möglich)

Haftung unbeschränkt

Kein Mindestkapital erforderlich

Kein Mindestkapital erforderlich

Rechtsfähige Personengesellschaft

Rechtsfähige Personengesellschaft

Keine juristische Person

Keine juristische Person

 

 

 

 

 

 

 

OHG und GbR: Unterschiede

 

GbR

OHG

Maßgebliche Rechtsvorschriften: im BGB, §§ 705 ff.

Maßgebliche Rechtsvorschriften: im HGB, §§ 105 ff. (BGB ergänzend)

Kann jeden gemeinsamen Zweck verfolgen

Richtet sich immer auf ein Handelsgewerbe

Nicht ins Handelsregister einzutragen

Ins Handelsregister (HR) einzutragen

Kein Kaufmann

Formkaufmann

Kann keine Firma haben

Hat eine Firma

Keine Formvorschriften bei Gründung

Gesellschaftsvertrag u. Eintragung HR

Für Freiberufler möglich

Für Freiberufler nicht möglich

Grundsätzlich: Gesamtvertretung

Grundsätzlich: Einzelvertretung

 

 

Was sind die Unterschiede zwischen GbR und OHG?

Versuchen wir mal eine Brücke von den hier bereits besprochenen Fragen „Wer ist Kaufmann?“ zu schlagen und es so auszudrücken:  der Unterschied zwischen GbR und OHG ist der Unterschied zwischen Gewerbe und Handelsgewerbe. Wie bereits gesehen gilt:  Ein Handelsgewerbe betreibt Jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.

Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

Von der GbR zur OHG

 

 

 

 

 

 

Genauso, oder zumindest fast  genauso ist es mit der GbR und der OHG. Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste und ursprünglichste Form der Gesellschaft, geregelt in den §§ 705 BGB. Sie entsteht automatisch, wenn mindestens zwei Personen irgendetwas zu einem gemeinsamen Zweck betreiben. Besondere Formalitäten sind nicht nötig, eine GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt, entsteht „einfach so“.

 

Beispiele für die GbR sind Fahrgemeinschaften, Mietgemeinschaften, Lotto-Tippgemeinschaften aber auch ein Zusammenschluss von Baugesellschaften für ein Großprojekt, eine so genannte Arbeitsgemeinschaft, eine „ArGe“. Der Zweck kann also gewerblich sein, muss es aber nicht. So kann es sich ergeben, dass ein Unternehmen zunächst als GbR startet und mit der Zeit aus dem Gewerbe ein Handelsgewerbe wird. Dann wird aus der GbR eine OHG, eine offene Handelsgesellschaft – oft ohne dass es den Gesellschaftern bewusst ist.

Die Entstehung der OHG

Normalerweise, sozusagen offiziell, entsteht die OHG durch Eintragung ins Handelsregister. Hierfür ist ein Gesellschaftervertrag nötig und ein Notar, der die Eintragung veranlasst. Die OHG ist Formkaufmann (vgl. Frage des Mo-nats Nr. 10), sie betreibt ein Handelsgewerbe.

Die Haftung ist bei der GbR und der OHG genau gleich geregelt. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, d. h. mit ihrem gesamten Vermögen einschließlich dem Privatvermögen. Das ist auch der Grund, warum sich Niemand darum kümmert, wenn aus der Kleingewerbe treibenden GbR im Laufe der Zeit eine Handelsgewerbe treibende OHG wird. Es ändert in der Praxis nichts an der Haftung.

Die Unterschiede zwischen OHG und GbR

 

GbR

OHG

Kann jeden gemeinsamen Zweck verfolgen

Richtet sich immer auf ein Handelsgewerbe

Nicht ins Handelsregister einzutragen

Ins Handelsregister (HR) einzutragen

Kein Kaufmann

Formkaufmann

Kann keine Firma haben

Hat eine Firma

Keine Formvorschriften bei Gründung

Gesellschaftsvertrag u. Eintragung HR

Für Freiberufler möglich

Nicht für Freiberufler möglich

Die Gemeinsamkeiten von OHG und GbR beleuchten wir ausführlicher in der nächsten Frage.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Fachliche Begleitung: Neue Produkte im Spaßlerndenk®-Verlag

Vier neue Produkte gibt es im Spaßlerndenk®-Verlag. Oder sollte ich lieber "Dienstleistungen" sagen? Wie dem auch sei, es handelt sich um stundenweise buchbare telefonische Betreuung zu folgenden Themen:

   

  • Prüfung

  • Lernstrategie

  • Projektarbeit

  • Fachgespräch

    Prüfungscoaching

Unter dem Thema "Prüfung" helfe ich Menschen, die auf eine Prüfung zusteuern. Die inneren Mechanismen in einer Prüfungsvorbereitung sind bei den Menschen ähnlich bis gleich. Sich entwickelnde Angst kann lähmend sein und das Leistungsvermögen stark reduzieren. Eine einzige Stunde telefonische Betreuung kann wahre Wunder wirken und viel Energie freisetzen, die die Prüfung gelingen lässt. Jeder erfolgreiche Sportler hat einen Trainer und viele erfolgreiche Menschen haben heute einen Coach. Ein Prüfungsergebnis stellt für unser Leben oft entscheidende Weichen, deswegen wird ein Coaching hier sehr empfohlen.

Persönliche Lernstrategie: ein wichtiges Werkzeug für die Zukunft

Lernstrategie: Kaum Jemand lernt richtig, viele Menschen lernen ineffektiv, das heißt sie tuen nicht das Richtige.. Dabei ist es leicht, ein auf sich selbst zugeschnittenes, optimales Lernsystem zu entwickeln, wenn man dabei professionell betreut wird. Genau dies ist das Ziel des Betreuungsprogramms "Lernstrategie". Eines ist sicher: Die Zukunft erfordert ständiges Lernen, Entlernen und Neu-Lernen. Wohl dem, der eine Strategie hat.

Coaching für Projektarbeit und Fachgespräch

Die Gebiete "Projektarbeit" und "Fachgespräch" beziehen sich auf IHK-Abschlüsse, die ich seit nunmehr 15 Jahren betreue. Das Ziel des Betreuungsangebotes ist es, die erforderliche Sicherheit zu bekommen, auf dem richtigen Weg zu einer guten Note zu sein, sowohl in der Projektarbeit als auch bei ihrer Präsentation, dem so genannten Fachgespräch. Auch hier gibt es immer wiedergekehrende Aspekte, die zu beachten sind und immer die gleichen Fehler, die gemacht werden.

Zu buchen sind diese Betreuungsleistungen im Spaßlerndenk-Verlag, zu finden sind sie unter "fachliche Begleitung".

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche BegleitungProjektarbeit, was sie ist und was sie nicht istProjektarbeit, Themenwahl, Teil 2,Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

   

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

Mündliche Prüfungen: Strukturen sind der Schlüssel, hier: Finanzwirtschaft (Betriebswirt/in IHK; Technischer Betriebswirt/in IHK)

Eine Prüfung steht an. Manche (die Wenigsten) lernen gar nicht. Die Meisten lernen falsch. Wie eignet man sich das Wissen so an, dass man es auch wieder abrufen kann? Der Abruf der Informationen ist der Erfolgsmesser. Nur das, was ich abrufen kann, nützt mir und bringt mir Punkte in der Prüfung.

Wissen muss also so gelernt werden, dass es abrufbar ist. Dies geht nur über die Struktur. Im folgenden Video entwickle ich die abrufbare Struktur des Gebietes Finanzierung aus dem Gebiet "Finanzwirtschaftliche Steuerung" vom Geprüften Betriebswirt/in IHK.

Nehmen Sie bitte ein DIN-A4 Blatt und ein Schreibgerät und machen Sie mit.

ARVE Error: need id and provider

Fachgespräch bei der IHK: Hier eine Checkliste für Ihren Prüfungserfolg (Betriebswirt/in IHK, Technischer Betriebswirt/in, Personalfachkaufmann/frau)

Hier ist eine Checkliste der wichtigen Punkte für Ihre Präsentation. Gehen Sie sie Punkt für Punkt durch, dann gelingt es.

Checkliste Fachgespräch

Komplette Videocoachings zur Projektarbeit und zum Fachgespräch

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche BegleitungProjektarbeit, was sie ist und was sie nicht istProjektarbeit, Themenwahl, Teil 2,Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

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535-03

Präsentation der Projektarbeit, Fachgespräch, Regel 2 (Betriebswirt/in IHK, Technischer Betriebswirt/in IHK, Personalfachkauffrau/mann)

Wir erinnern uns: die erste Regel für das Fachgespräch (die Präsentation ihrer Projektarbeit) ist: Du sollst die Zeit einhalten. Dies haben wir in diesem Blog schon genauer betrachtet. Die zweite Regel lautet:

Regel 2: Du sollst nicht langweilen.

Dies können Sie am leichtesten erreichen, indem ihr Energieniveau höher ist, als das ihres Publikums. Das ist nicht schwer. Fachgespräche anhören erfordert hohe Konzentration und ist oft ermüdend. Das Energieniveau des Ausschusses sinkt tendenziell im Laufe des Tages. Bringen Sie sich also energetisch auf Trapp. Laufen Sie die Treppen, statt den Aufzug zu benutzen. Hüpfen Sie draußen auf dem Gang ein paar Mal auf und ab.

Außerdem gilt der alte Spruch: In Dir muss brennen, was Du in Anderen entzünden willst. Begeistern Sie sich also für Ihr Thema. Visualisieren Sie die Möglichkeiten, die dadurch entstehen, dass man Ihr Projekt umsetzt. Schauen Sie auch, wie man Ihre Idee ausbauen könnte. Ihr Energielevel ist der entscheidende Erfolgsfaktor. Das Thema präsentationstechnisch interessant zu machen ist wichtig, aber nicht entscheidend. Entscheidend ist das Energieniveau auf dem Sie sich befinden.

(Fortsetzung folgt)

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche BegleitungProjektarbeit, was sie ist und was sie nicht istProjektarbeit, Themenwahl, Teil 2,Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

Videocaoching Projektarbeit

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535-03

Weltwirtschaftskrise? Reflexionen über ei- nen Fetisch

Gestern Abend verkündete die Nachrichtensprecherin mit unheilsschwangerem Ton, dass wir möglicherweise dieses Jahr weltweit, im ersten Jahr seit dem zweiten Weltkrieg, kein Wachstum haben werden. Das war die Nachricht. Serviert wurde sie nach dem Motto: "Leute hört mal her, die Welt geht unter".

Was läuft hier eigentlich ab?

Fixiert auf einen Fetisch

Wir sind offensichtlich fixiert auf ein zahlenmäßig gemessenes so genanntes "Wirtschaftswachstum"- Wenn die Wirtschaft wächst, dann dürfen wir uns gut fühlen und voller Hoffnung sein, wenn die Wirtschaft nicht wächst, dann sollen oder müssen wir uns schlecht fühlen. Haben wir uns schon mal klar gemacht, dass die Wirtschaft nach diesem Messkriterium um so stärker wächst, je kränker die Menschen sind. Je mehr Naturkatastrophen wir haben…

Das glauben Sie nicht? Wenn die Menschen krank sind, werden auf dem Pharmamarkt Milliarden umgesetzt. Dies steigert das Wirtschaftswachstum. Wenn ein Tsunami die Küste verwüstet oder ein Erdbeben eine Stadt zerstört, muss danach aufgeräumt werden. Dies steigert das Wirtschaftswachstum…

Ständiges Wachstum?

Überhaupt: Müssen wir jedes Jahr wachsen? Übertriebenes Wachstum war noch nie gut, wie die Natur uns lehrt,  und führt entweder dazu, dass die übertrieben wachsende Spezies zerstört (Heuschrecken) oder zerstört wird. Man stelle sich vor, ein Mensch würde immer weiter körperlich wachsen. Oder eine Pflanze. Oder ein Tier. Und ist Krebs im Grunde nichts weiter als entartetes Wachstum?

Abschwung = Katastrophe?

Warum ist es schon dann eine nationale Katastrophe, wenn wir einen so genannten Abschwung haben? Hierzu ein kleines Zahlenbeispiel: Nehmen wir an, eine Volkswirtschaft habe im Jahr 0 ein Bruttoin-landsprodukt (BIP) von 100 EUR. Im jahr 1 wächst die Wirtschaft um 8%. Das BIP am Ende des Jahres 1 ist folglich 108 EUR. Im nächsten Jahr wächst die Wirtschaft um 6%. Das BIP am Ende des Jahres 2 ist demnach 114,48 EUR (6% auf 108 EUR). Die Wachstumsrate ist gesunken (von 8% auf 6%) aber das BIP ist -absolut gesehen – gestiegen (von 108 EUR auf 114,48 EUR). Reicht das nicht? Müssen auch noch die Wachstumsraten steigen?

Und nun höre ich, dass wir – möglicherweise – die Weltwirtschaft in diesem Jahr erstmals nicht wachsen wird. Das ist eine gute Nachricht, finde ich..

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

535-03

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Krisenzeiten sind hervorragend!

In einer EKS-Fallstudie: „Ingrid Käppel“, Strategie Report 08/08 fand ich Folgendes:

„Schleichende Prozesse sind viel gefährlicher als unerwartete Katastrophen, weil man sich auf letztere umittelbar konzentriert, um sie zu überwinden.”

Ein paar Gedanken dazu:

Unerwartete Katastrophen?

Vermutlich stehen schleichende Prozesse oft zeitlich vor den Katastrophen und so “unerwartet” sind die Katastrophen dann doch auch wieder nicht. Jahrelang ist zum Beispiel die SEC (Security and Exchange Commission) vor den Machenschaften eines gewissen Bernard Madoff gewarnt worden. In einem schleichenden Prozess hatte dieser Mann immer mehr Anleger mit stabilen aber nicht übertriebenen Renditen angelockt, bis es dann zur Katastrophe kam und sein Kettenbrief-System zusammenbrach. Die SEC stand vor dem größten Betrugsfall in der Finanzgeschichte. Das Volumen wird auf 50 Milliarden Dollar geschätzt. In diesem Zusammenhang sagte ein Experte des FBI (der jahrelang selber betrogen hatte) und – nach seiner Gefängnisstrafe die Seiten gewechselt hatte:

Es ist nie eine Frage, ob ein Betrug auffällt. Es ist immer nur die Frage: wann.

Die Krise bringt es an den Tag

Und so sind Krisenzeiten etwas Hervorragendes. Unredliches fällt um so deutlicher auf.  Überholte Strukturen können verändert werden und sie werden auch – jetzt endlich – verändert, weil der Druck jetzt groß genug ist. Unternehmen, die sich nicht den Entwicklungen angepasst haben, verschwinden vom Markt (Automobilindustrie), anderen Unternehmen (Apple) geht es hervorragend. Der Kunde schaut genauer, wofür er sein Geld ausgibt. Unternehmen, mit ausgeprägten Profilen, können ihr Profil noch weiter schärfen. Dem gegenüber verwässern die Profile anderer Unternehmen noch um so stärker.

Profilschärfung auch bei uns

Und so habe auch ich mir vorgenommen, mein Profil noch weiter zu schärfen. Unsere Internet-Seite wird in den nächsten Wochen und Monaten komplett neu gestaltet. Ich arbeite wieder mit einem Suchmaschinen-Optimierer zusammen (aber einem, der es kann und nicht einem, der nur davon redet, wie in meiner letzten EDV-Betreuung). Dieses Blog wird möglichst täglich mit Artikeln versorgt werden. Die fünfte Auflage meines Buches kommt endlich auf den Markt. (Wir haben die Rechte zurück und verkaufen nun über den Spaßlerndenk-Verlag).

Krisenzeiten sind hervorragend!

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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