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Haftung, Struktur
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung, Struktur)
Willkommen zu meinem kleinen Schulungsvideo. Mein Name ist Marius Ebert. Und heute nehmen wir uns mal das Thema Haftung vor und bringen da mal eine kleine Struktur rein. Wenn Sie mich schon kennen, dann wissen Sie: Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und halte sehr viel von Strukturierung.
3 Möglichkeiten der Haftung (Haftung, Struktur)
Also: Haftung in Deutschland. Man kann in Deutschland aus drei und nur aus drei Gründen haften. Also Strukturzahl ist 3.
- Und die erste Haftung ist die Haftung aus Vertrag. Man muss natürlich für die Verpflichtung, die man eingegangen ist, einen Vertrag, gerade stehen und haftet also aus Vertrag.
- Die zweite Möglichkeit der Haftung ist die Haftung aus Delikt. Das nennt man auch unerlaubte Handlung. Hier ist relevant zunächst mal der § 280 im BGB und, also §§ 280 ff, sagen wir lieber, und hier §§ 823 ff, auch im BGB. Da steht drüber „unerlaubte Handlung“. Das nennen wir kürzer „Delikt“.
- Und dann gibt es eine dritte Möglichkeit der Haftung. Das ist die Haftung aus Gefährdung.
Diese beiden Haftungsarten (Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt) bilden eine Gruppe, und die Haftung aus Gefährdung steht separat. Das ist eher ein Fremdkörper im deutschen Recht. Diese beiden Haftungsarten sind gekoppelt an Schuld. Schuld ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit, und Gefährdung ist gleich Haftung ohne Schuld. Und das begegnet uns zum Beispiel beim Produkthaftungsgesetz. Aber auch zum Beispiel im Umweltrecht. Und es begegnet uns im Verkehrsrecht. Das sind Beispiele hier, ja, also das ist jetzt nicht vollständig. Dass man für etwas gerade stehen muss ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also ohne Schuld, ist ein amerikanischer Gedanke, den wir ansatzweise in unserem Recht haben. In Amerika ist Haftung und Schadensersatz nicht an eine Schuld gekoppelt, und bei uns ist ganz klar der zentrale Gedanke normalerweise: Haftung nur bei Schuld. Hier ist die Ausnahme.
Ja, das war‘s schon wieder.
Vielen Dank.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Haftung, Struktur)
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Dankeschön.
© Dr. Marius Ebert
GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)
Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem kleinen Video möchte ich mal etwas sagen zur Haftung der GmbH, der so genannten Gesellschaft mit begrenzter Haftung.
Haftung mit Gesellschaftsvermögen (GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)
Und hier liegt das Problem, nämlich in dieser Abkürzung.
GmbH ist missverständlich. Eigentlich müsste es heißen “Gesellschaft mit auf das Gesellschaftsvermögen begrenzter Haftung“. Das heißt, es sieht folgendermaßen aus: Wenn wir hier die Haftung haben und hier die GmbH, und hier die Gesellschafter, dann haftet die GmbH voll, sie haftet mit allem, was sie hat, sie haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, also mit allem, was auf der Aktivseite an Vermögenswerten steht. Mit allem. Die GmbH haftet voll.
Was nicht haftet, sind die Gesellschafter. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Hier gibt es eine Ausnahme, denn die sogenannte Durchgriffshaftung, die unter bestimmten Bedingungen, das ist nicht ganz einfach umzusetzen, unter bestimmten Bedingungen erlaubt, doch die Gesellschafter selber haftbar zu machen und ihnen zu verbieten oder zu verhindern, dass sie sich hinter der GmbH in gewisser Weise verstecken. Aber das ist eher eine juristische Ausnahme. Die Grundregel ist dass, die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Also noch einmal: GmbH heißt „Gesellschaften mit auf das Gesellschaftsvermögen begrenzter Haftung“. Hier ist die Begrenzung der Haftung. Sie bezieht sich nur auf das Gesellschaftsvermögen, was aber voll haftet.
Das war’s.
Vielen Dank.
Mein Name ist Marius Ebert.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (GmbH, Haftung, Wirtschaftsfachwirt/in IHK)
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