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Bankkarte, grobe Fahrlässigkeit, Beispiel




Lernen ohne Leiden

Keine Bankhaftung bei grober Fahrlässigkeit (Bankkarte, grobe Fahrlässigkeit, Beispiel)

Geben Sie ein Beispiel: Was würde man einordnen als grobe Fahrlässigkeit mit den entsprechenden vollen Haftungsfolgen im Umgang mit der Bankkarte? Also wie sollte man mit der Bankkarte am besten nicht umgehen, weil es grobe Fahrlässigkeit wäre? Und das ist in der Tat das Beispiel, das ich schon gerade im vorherigen Video erwähnt habe, nämlich PIN auf Bankkarte notieren. Ja, das ist in der Tat grobe Fahrlässigkeit. Und da würde wahrscheinlich jeder jede Bank sagen: „Dafür haften wir nicht. Das ist grobe Fahrlässigkeit.“ Und diese Sachen kommen vor.

Und sie kommen offensichtlich gar nicht so selten vor. Ja, ich glaube, 99,9 Prozent aller Menschen sind überfordert durch ihre ganzen Kundennummern und PINs und Geheimzahlen und Zugangscodes und was weiß ich nicht. Also da braucht man natürlich irgendein System, um das alles zu verwalten. Aber auf der Bankkarte notieren bedeutet ja im Prinzip, dem Dieb da Bargeld hinlegen. Ja, wenn man die PIN dann noch auf der Bankkarte hat, dann braucht der nur zum Geldautomaten zu gehen, wenn die Karte noch nicht gesperrt wurde, allerdings, ja, und hebt ab was er kriegen kann, und da haftet keiner für, ja, und ich will mal sagen: Mit Recht.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Bankkarte, grobe Fahrlässigkeit, Beispiel) Wollen Sie lernen, ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert, https://www.spassslerndenk-shop.de/kontakt/

Bankkarte, grobe Fahrlässigkeit, Beispiel

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Bankkarte, grobe Fahrlässigkeit, Beispiel)

Grobe Fahrlässigkeit mit der Bankkarte, Beispiel Fragezeichen.

Keine Bankhaftung bei grober Fahrlässigkeit (Bankkarte, grobe Fahrlässigkeit, Beispiel)

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Und das ist in der Tat das Beispiel, das ich schon gerade im vorherigen Video erwähnt habe, nämlich PIN auf Bankkarte notieren. Ja, das ist in der Tat grobe Fahrlässigkeit. Und da würde wahrscheinlich jeder jede Bank sagen: „Dafür haften wir nicht. Das ist grobe Fahrlässigkeit.“ Und diese Sachen kommen vor. Und sie kommen offensichtlich gar nicht so selten vor. Ja, ich glaube, 99,9 Prozent aller Menschen sind überfordert durch ihre ganzen Kundennummern und PINs und Geheimzahlen und Zugangscodes und was weiß ich nicht. Also da braucht man natürlich irgendein System, um das alles zu verwalten. Aber auf der Bankkarte notieren bedeutet ja im Prinzip, dem Dieb da Bargeld hinlegen. Ja, wenn man die PIN dann noch auf der Bankkarte hat, dann braucht der nur zum Geldautomaten zu gehen, wenn die Karte noch nicht gesperrt wurde, allerdings, ja, und hebt ab was er kriegen kann, und da haftet keiner für, ja, und ich will mal sagen: Mit Recht.

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