Schlagwort-Archive: betriebswirt/in ihk

Betriebswirt/in IHK: Bilanzen/Steuern, Teil 3 (Prüfung Gepr. Betriebswirt/in IHK)

 Im Mittelpunkt dieser  Artikelserie stehen die  verschiedenen Persönlichkeitsprofile des  Betriebswirts/in IHK. Dies äußert sich in den Prüfungen, die der Betriebswirt/in IHK zu absolvieren hat. Das Betriebswirt/in IHK-Prüfungsgebiet "Internationale Wirtschaftsbeziehung" muss anders angegangen werden, als das Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern". ( Hier haben wir die  Profile des Betriebswirt/in IHK. erläutert.)

Das das Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern" dem angehenden Betriebswirt/in IHK mehr Schwierigkeiten bereitet, als ein Gebiet, wie "Personalmanagement", soll diese Artikelserie helfen:

In diesem dritten Teil der Serie geht es für den Betriebswirt IHK weiter mit den..

Abschreibungsmethoden, Überblick (Betriebswirt/in IHK Gebiet Bilanzen/Steuern)

Zur Abschreibung stehen uns grundsätzlich die lineare, die geometrisch-degressive, und die leistungsbezogene Abschreibung zur Verfügung. Die degressive Abschreibung ist grundsätzlich verboten, aber manchmal im Rahmen von Konjunkturprogrammen doch wieder erlaubt, bitte prüfen.

Manchmal erzeugen solche Sachverhalten Verwirrung bei den angehenden Betriebswirten IHK. Sie verbringen viel Zeit damit, die aktuellen Verfahren zu recherchieren, statt zu erkennen, dass solche Dinge für eine Betriebswirt/in IHK Prüfung nicht relevant sind. Dort kommt es wenig bis gar nicht auf Wissensreproduktion an, sondern auf kreative Problemlösung. Wenn der Betriebswirt/in IHK die Struktur der Abschreibung kennt, dann ist dass wichtiger, als prozentuale Details. Hierzu gehört noch die…

Leistungsbezogene Abschreibung (Betriebswirt/in IHK Gebiet Bilanzen/Steuern)

Die leistungsbezogene Abschreibung (auch Mengenabschreibung genannt) orientiert den jährlichen Abschreibungsbetrag genau an der geleisteten Menge.

Beispiel: Ein LKW hat Anschaffungskosten von EUR 100.000,00. Die geschätzte Kilometerleistung dieses LKW für den Betrieb beträgt 100.000 km, bis der LKW ausgemustert wird. Demnach errechnet sich ein Betrag von EUR 1,00 pro Kilometer. Diese EUR 1,00 pro Kilometer werden dann mit der jährlichen Kilometerleistung multipliziert. Fährt der LKW also im ersten Jahr der Nutzung 14.000 km, dann werden EUR 14.000,00 abgeschrieben.

Dieses Abschreibungsverfahren ist natürlich nur dann anwendbar, wenn die Men-genleistung genau quantifizierbar ist (Ausbringung einer Maschine, Laufleistung eines Fahrzeugs usw.). Die leistungsbezogene Abschreibung wird daher eher in der Kostenrechnung angewendet, während man  in  der Buchhaltung oft zunächst geo-metrisch-degressiv und dann später linear abschreibt. Steuerlich ist die leistungs-bezogene Abschreibung nur dann zulässig, wenn der Verlauf der Leistungen nachgewiesen werden kann, z. B. durch ein Fahrtenbuch, ein Zählwerk usw. Bei der Schätzung der Nutzungsdauer orientiert man sich an den steuerlichen AfA-Tabellen.

AfA-monatsgerecht (Prüfungsgebiet Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK)

Die Abschreibung muss monatsgenau erfolgen. Dabei darf der Monat der Abschreibung mitgerechnet werden.

Beispiel: Das Unternehmen erwirbt am 15.06.20XX einen Firmenwagen für 21.600 EURO. Die Nutzungsdauer betrage 6 Jahre. Damit ist die jährliche Abschreibung 3.600 EURO (21.600 dividiert durch 6). Davon dürfen für das Anschaffungsjahr nur 7/12 geltend gemacht werden. Diese 7/12 berechnen sich aus den Monaten Juni bis Dezember, da der angebrochene Monat (hier der Juni) ganz mitgerechnet werden darf.

Geringwertige Wirtschaftgüter, GWG (Betriebswirt/in IHK Gebiet Bilanzen/Steuern)

Einen Sonderfall bezüglich der Abschreibungen stellen die Geringwertigen Wirt-schaftsgüter, GWG dar.  Hier gestattete das Steuerrecht bis zum 31.12.2007, Ver-mögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 410,– zzgl. MwSt, gleich im Jahr der Anschaffung in einem  Betrag voll abzuschreiben.

Diese Regelung ist seit dem 01.01.2008 anders: Die Sofortabschreibung gilt jetzt nur noch für GwG bis 150 EUR netto. Wirtschaftsgüter über 150 EUR bis maximal 1000,00 EUR Anschaffungspreis müssen  jährlich zu einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Daran ändert auch die vorzeitige Entnahme oder gar die Zerstörung eines der Güter aus dem Pool nichts.

Darüber hinaus wird die 410 EUR-Direktabschreibung (siehe oben im Rahmen von Konjunkturprogrammen wieder gestattet, bitte, liebe angehende Betriebswirte IHK auf Aktualität prüfen.

Zuschreibepflicht  (= Wertaufholumgsgebot)

Bei einer außerplanmäßigen Abschreibung ist zu prüfen, wie zu verfahren ist, wenn die Gründe für diese außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. In diesem Fall besteht eine Zuschreibungspflicht. Die Abschreibung wird durch eine Zuschreibung wieder nach oben korrigiert. (§ 253 (5) HGB).

Ausweis des Anlagevermögens: Anlagespiegel (Geprüfter Betriebswirt/in IHK)

§ 268 (2) HGB bestimmt für Kapitalgesellschaften, dass die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dargestellt werden muss. Dies führt zum so genannten "Anlagespiegel", auch "Anlagegitter" genannt. Der Anlagespiegel zeigt spaltenweise, ausgehend von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Zugänge, die Abgänge, die Umbuchungen, die kumulierten Abschreibungen, die Zuschreibungen, den Restbuchwert am Ende des aktuellen Jahres, den Restbuchwert am Ende des Vorjahres und die Abschreibungen des laufenden Jahres. Dies geschieht für jede Position des Anlagevermögens nach § 266 HGB.

Wie der Betriebswirt/in IHK sicher sieht, befinden wir uns nun immer noch auf der Aktivseite und haben das Anlagevermögen betrachtet. Nun betrachten wir das Umlaufvermögen:

Bewertung des Umlaufvermögens

Genauso wie für das Anlagevermögen gilt auch für das Umlaufvermögen, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Obergrenze des Wertansatzes bilden. Weiterhin gilt für das Umlaufvermögen das strenge  Niederstwertprinzip, d. h. Wertminderungen müssen  durch Abschreibungen berücksichtigt werden, selbst wenn sie nur vorübergehend sind (§ 253 (3) HGB). Dies ist für den angehenden Betriebswirt/in IHK ein wichtiger Aspekt und für die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK sehr relevant. Sehr leicht ist hier ein praktischer Fall denkbar von Vorräten, deren Marktpreis fällt. Selbst wenn man hier wieder mit einer Erholung der Marktpreise rechnen kann, muss der Betriebswirt/in IHK eine Abschreibung vornehmen.

Bewertung der Vorräte

Bei der Bewertung der Vorräte kann unter bestimmten Umständen vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen werden. Wir unterscheiden die Verfahren der Festbewertung, der Gruppenbewertung und der Sammelbewertung.

Festbewertung (§ 240 (3) HGB)

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einem Festwert angesetzt werden. Diese Voraussetzungen findet der Betriebswirt/in IHK in § 240 (3) HGB:

Wenn

            a) der Gegenstand regelmäßig ersetzt wird,

            b) der Wert des Gegenstandes von nachrangiger Bedeutung ist,

            c) und der Gesamtbestand sich nur geringfügig verändert.

Gruppenbewertung (§ 240 (4) HGB)

Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens dürfen nach § 240 (4) HGB in einer Gruppe zusammengefasst werden. Bewertet werden diese Vermögensgegenstände mit einem gewogenen Durchschnittspreis.

Sammelbewertung:  Fifo, Lifo (§ 256 HGB)

Nach § 256 HGB darf das Verfahren der Sammelbewertung für gleichartige Ver-mögensgegenstände angewandt werden. Gebräuchlich sind verschiedene Unterstellungen für die Folge des Verbrauchs, z. B. das Lifo-Verfahren (last in – first out) oder das Fifo-Verfahren (first in – first out). Bei ständig steigenden Preisen führt das Lifo-Verfahren dazu, dass die Vorräte mit niedrigeren Preisen bewertet werden, als beim Fifo -Verfahren.

Das Video zeigt den Zusammenhang mit einem Zahlenbeispiel:

Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

 

Bewertung der Forderungen (Gebiet Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK)

Auch für Forderungen gilt grundsätzlich das Anschaffungskostenprinzip. Bei Forderungen entspricht dies dem Rückzahlungsbetrag.

Zweifelhafte Forderungen allerdings, müssen nach dem strengen Niederstwertprinzip durch Abschreibung um den Teil korrigiert werden, der voraussichtlich ausfällt. Uneinbringliche Forderungen müssen komplett abgeschrieben werden. Merke: Die Umsatzsteuer als Teil der Forderung wird erst dann korrigiert (= reduziert), wenn der Forderungsausfall feststeht. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt verzichtet nur dann auf die Umsatzsteuer, wenn wirklich sicher ist, dass auch dem Unternehmen der entsprechende Umsatz nicht zufließen wird. Sicherheit des Forderungsausfalls ist anzunehmen bei fruchtloser Zwangs-vollstreckung oder bei Nicht-Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Bewertung der Wertpapiere im Umlaufvermögen

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu ihren Anschaffungskosten angesetzt. Wertminderungen, z. B. durch Sinken der Kurse, müssen nach dem strengen Niederstwertprinzip durch Abschreibungen berücksichtigt werden. 

Steigen die Kurse dann wieder, müssen Personen– u. Kapitalgesellschaften die Abschreibung durch Zuschreibung korrigieren. In jedem Fall darf die Zuschreibung nur bis zur Obergrenze der Anschaffungs-kosten erfolgen (§ 253 HGB).

Betriebswirt/in IHK, andere Fächer

In anderen Fächern des Betriebswirts IHK müssen andere Gehirnregionen aktiviert werden. Hier sind auch Hilfen für das Prüfungsfach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" vom Betriebswirt/in IHK.

 © Dr. Marius Ebert

 

                                                                                                                    

 

Betriebswirt/in IHK: Grundbuch, öffentlicher Glaube

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=7bSLtcz6vEE&w=420&h=315]

Betriebswirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Grundbuch. Und es heißt immer so schön: Das Grundbuch genießt öffentlichen Glaube. Und die Frage, die wir hier klären ist, was das heißt. Nun, öffentlicher Glaube bezieht sich auf Tatsachen, Fakten. Und da gibt es nun aus Sicht des Grundbuchs zwei Möglichkeiten.

Einmal: Die Tatsache ist eingetragen. Was können das für Tatsachen sein? Eigentumsverhältnisse, Beschränkungen, Belastungen, Grundpfandrechte. Wir haben diese Dinge in anderen Videos ausführlich behandelt. Die Tatsache ist also eingetragen oder sie ist nicht eingetragen. Und wenn die Tatsache eingetragen ist, dann gilt sie als richtig. Das heißt öffentlicher Glaube. Alles, was im Grundbuch steht, darf als richtig angenommen werden, es sei denn man weiß es aus anderer Quelle besser, wenn man also nicht gutgläubig ist. Für den Gutgläubigen müssen die Tatsachen, die im Grundbuch stehen, verlässlich sein, also richtig. Und wenn eine Tatsache nicht eingetragen ist, dann gilt sie als nicht existent, als nicht vorhanden.

Öffentlicher Glaube des Grundbuchs heißt also: Tatsachen die eingetragen sind, gelten als richtig, Tatsachen, die nicht eingetragen sind, gelten als nicht vorhanden. Im nächsten Video werden wir auf zwei, es gibt hier nur zwei, Ausnahmen eingehen, dass das Grundbuch keinen öffentlichen Glauben genießt. Eine haben Sie gerade schon kennengelernt, nämlich wenn der Einsehende, also der, der Einsicht ins Grundbuch nimmt nicht gutgläubig ist. Wenn er es also aus anderer Quelle besser weiß. Dann kann er sich nicht aufs Grundbuch berufen.

Wollen Sie lernen, ohne zu leiden? Gehen Sie bitte zum Spaßlerndenk-Shop.

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

 

Betriebswirt/IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

Betriebswirt/in IHK: Grundbuch, Abteilungen

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=GqCfwlSVzOE&w=420&h=315]

 

Betriebswirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

Hallo, mein Name ist Marius Ebert, wir sind in einer Videoserie rund ums Grundbuch und hier geht es nun um die Abteilungen. Sie wissen aus dem anderen Video, dass die Abteilungen im Grundbuchblatt stehen. Und Sie wissen auch schon, dass es drei Abteilungen gibt. Hier schauen wir nun einmal genauer, was in diesen drei Abteilungen steht.

In Abteilung I steht der Eigentümer. Der Eigentümer kann eine natürliche Person sein, also ein Mensch, oder auch zwei oder mehr. Auch juristische Personen können Eigentümer von Grundstücken sein. Und erst durch Eintragung in Abteilung I wird man Eigentümer. Besitzer kann man schon vorher werden, aber Eigentümer wird man durch Eintragung in die Abteilung I. Sie wissen, dass ein Grundstück eine Immobilie ist, etwas Unbewegliches. Und hier erfolgt die Eigentumsübertragung nicht durch Übergabe, weil man ein Grundstück nicht übergeben kann, sondern durch Eintragung in Abteilung I. Dazu braucht man den notariell beurkundeten Vertrag und so weiter. Schriftlichkeit und so weiter, aber das wissen Sie ja schon aus anderen Videos.

In Abteilungen II stehen die Lasten und Beschränkungen. Man kann sagen, dass alle Lasten, alles, was auf dem Grundstück lastet, und alles, was die Nutzung des Grundstücks außer den Grundpfandrechten beschränkt, dort steht. Die Grundpfandrechte stehen in Abteilung III. Was sind Lasten und Beschränkungen? Lasten und Beschränkungen sind zum Beispiel Vorkaufsrechte oder auch ein Nießbrauch und noch einige andere. Die stehen in Abteilung II.

Und was sind die Grundpfandrechte? Hier gibt es nur zwei. Hier gibt es die Hypotheken, wobei es hier verschiedene Arten gibt, und die Grundschuld. Das sind die Grundpfandrechte in Abteilung III. Und das muss man wissen, wenn man nach den Abteilungen des Grundbuchs gefragt wird.

Außerdem muss man wissen, wo man leichtes und schnelles Lernen verwirklichen kann. Und da empfehle ich Ihnen dringend meinen Shop: www.spasslerndenk-shop.de.

Was es dort gibt, ist einmalig im deutschsprachigen Raum. Effizientes Lernen, leichtes, schnelles Lernen. Ich bekomme fast jeden Tag Mails von Menschen, die mir sagen: Warum habe ich Sie nicht schon früher entdeckt? Warum habe ich so viel Geld für andere Dinge ausgegeben, für Bücher, die mir nicht weitergeholfen haben, für Seminare, die mir nicht weitergeholfen haben? Mit Ihren Videocoachings schaffe ich das, mit Ihren Videocoachings macht es Spaß. Also gehen Sie und schauen Sie, www.spasslerndenk-shop.de.

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.

 

                                     Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

 

Betriebswirt/in IHK, Prüfungsgebiet “Bilanzen/Steuern”, Teil 2

In dieser Artikelserie sollen die verschiedenen Persönlichkeitsprofile des  Betriebswirts/in IHK ihren Niederschlag finden. Das Betriebswirt/in IHK-Prüfungsgebiet "Marketing-Management" erfordert eine andere Herangehensweise, als das Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern". ( Die grundsätzlichen Profile des Betriebswirt/in IHK.)haben wir an anderer Stelle erläutert.)

Da der angehende Betriebswirt/in IHK in der Regel mit dem Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern" mehr Schwierigkeiten hat, als mit Gebieten, wie "Personalmanagement", soll diese Artikelserie helfen:

In diesem Teil der Serie geht es für den Betriebswirt IHK weiter mit den..

Bilanzierungspflichten (§ 246 HGB) (Betriebswirt/in IHK, Gebiet: Bilanzen/Steuern)

Wie schon gesehen, enthält der § 246 HGB das Vollständigkeitsgebot, d. h. grundsätzlich müssen alle Vermögensgegenstände, Schulden usw. bilanziert werden, es sei denn, eine andere gesetzliche Vorschrift stünde dem ausdrücklich entgegen.

Bilanzierungsverbote (§ 248 HGB)

Der neue § 248 HGB  erlaubt nun selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens  als Aktivposten in die Bilanz auf zu nehmen, schränkt dies aber gleich wieder ein. Verboten ist nach wie vor selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktivieren.

Hier muss der angehende Betriebswirt/in IHK eine wesentliche Neuerung erkennen: Während früher selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gar nicht bilanziert werden dürfen, geht dies jetzt, allerdings eingeschränkt

In diesem Zusammenhang steht auch der folgende Punkt, der für den Betriebswirt/in IHK prüfungs-technisch relevant sein könnte:

Bilanzierungsverbote, Spezialbetrachtung: originärer Firmenwert

Der originäre Firmenwert ist der selbst geschaffene Firmenwert. Er darf nach § 248 HGB ebenfalls nicht bilanziert werden, da es sich um einen selbst geschaffenen immateriellen Wert handelt.

Es gibt aber noch den derivativen (abgeleiteten) Firmenwert. Dieser entsteht, wenn eine Firma verkauft wird. In diesem Fall lässt sich der Firmenwert quantifizieren. Es ist der Betrag, der vom Käufer über den Zeitwert der Aktiva hinaus bezahlt wird. Der derivative Firmenwert wird in der Handelsbilanz aktiviert und abgeschrieben.

GoB als (teilweise) unbestimmte Rechtsbegriffe, Betriebswirt/in IHK

§ 243 HGB verpflichtet jeden Kaufmann seinen Jahresabschluss nach den Grund-sätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Diese GoB sind nur teilweise im Gesetz definiert. Was GoB sind, bestimmt im Streitfall das Gericht. Das Gericht orientiert sich dabei daran, wie diese Begriffe in der jeweiligen Zeit interpretiert wer-den.

Solche unbestimmten Rechtsbegriffe  ermöglichen es, ein Gesetz flexibel zu halten, so dass es nicht ständig geändert werden muss.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze (GoB der Bewertung) § 252 HGB

Die nun folgenden GoB nennt man auch "GoB der Bewertung", um sie von den bereits betrachteten GoB der Dokumentation (Belegprinzip, Aufbewahrungspflichten usw.) zu unterscheiden.

a) Grundsatz der Bilanzidentität

Dieser Grundsatz besagt, dass die Eröffnungsbilanz des laufenden Jahres mengen- und wertmäßig mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen muss (§ 252 (1) Nr. 1 HGB).

b) Unternehmensfortführung, "going concern"

Die Bewertung und Abschreibung der Vermögensgegenstände soll unter dem Gesichtspunkt vorgenommen werden, dass das Unternehmen weitergeführt wird und nicht etwa unter dem Gesichtspunkt der Liquidation (§ 252 (1) Nr. 2 HGB).

c) Einzelbewertung

Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten, soweit nicht Ausnahmen zulässig sind (§ 252 (1) Nr. 3 HGB).

d) Vorsichtsprinzip

Das Vorsichtsprinzip besteht aus zwei Prinzipien. Für Gewinne gilt das Realisa-tionsprinzip, das besagt, dass Gewinne erst ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert sind, d. h. wenn die Lieferung erbracht und die Rechnung hierfür geschrieben wurde. Für Verluste gilt das Imparitätsprinzip (= Ungleich-heitsprinzip), das besagt, dass unrealisierte Verluste ausgewiesen werden müssen, unrealisierte Gewinne jedoch nicht ausgewiesen werden dürfen (§ 252 (1) Nr. 4 HGB).

e) Prinzip der Periodenabgrenzung

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen (§ 252 (1) Nr. 5 HGB).

f) Bewertungsstetigkeit

Die Abschreibungs- und Bewertungsmethoden, die  im vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden, sollen beibehalten werden (§ 252 (1) Nr. 6 HGB).

 

Anschaffungskosten  (§ 255 (1) HGB), Betriebswirt/in IHK, Gebiet Bilanzen/Steuern

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden die obere Grenze der Bewertung und für die Bemessung der Abschreibungen. Höhere Wiederbeschaffungskosten dürfen nicht angesetzt werden (§ 253 HGB). Der Betriebswirt/in IHK sollte wissen, dass der Begriff missverständlich ist, da es sich hier nicht um „Kosten“, sondern um einen Aktivtausch handelt. Werte werden nicht verbraucht, sondern umgewandelt. Besser wäre daher der Begriff „Anschaffungsausgaben“.

Anschaffungs- und Herstellungskosten stellen die absolute Obergrenze für alle Wertansätze in der Bilanz dar. Sie sind in § 255 HGB definiert. Gemäß § 255 (1) HGB setzen sich die Anschaffungskosten aus folgenden Bestandteilen zusammen:

                                   Anschaffungspreis

                                 Anschaffungspreisminderungen

                        +        Anschaffungsnebenkosten, sofern einzeln zurechenbar

                        +        nachträgliche Anschaffungskosten

                       =         Anschaffungskosten


Der Anschaffungspreis ist der Nettopreis ohne Umsatzsteuer. Zur Erinnerung für den Betriebswirt/in IHK, für den dies länger zurückliegt: Wenn wir eine Maschine kaufen, buchen wir:

                       Per Maschine (Nettobetrag)

                       per Vorsteuer                              an     Bank (Gesamtbetrag)

 

Auf dem  T-Konto "Maschinen" erscheint also nur der Nettobetrag.        

                                                                                                                                      Anschaffungspreisminderungen sind insbesondere Rabatte und Skonti (auf den Nettobetrag ohne  Umsatzsteuer zu berechnen !)

Anschaffungsnebenkosten sind insbesondere die Kosten der Installation und Inbetriebnahme, aber auch die Kosten des Transportes  (Frachtkosten, Transportversicherung, Montagekosten usw.) sowie die Grunderwerbssteuer. Wichtig ist, dass diese Kosten der gekauften Maschine einzeln zurechenbar  sein müssen.

Nachträgliche Anschaffungskosten sind Kosten für Umbau oder Ausbau der Maschine.

Herstellungskosten (§ 255 (2) HGB), Prüfung Bilanzen Steuern vom Betriebswirt/in IHK

Die bilanziellen Herstellungskosten bestehen lt. § 255 HGB aus Bestandteilen, die einbezogen werden müssen  und aus Bestandteilen, die einbezogen werden können. Außerdem bestimmt das Gesetz Bestandteile, die nicht einbezogen werden dürfen. Zu den Pflichtbestandteilen der Herstellungskosten zählen die Materialeinzelkosten, die Fertigungseinzelkosten und die Sondereinzelkosten der Fertigung. sowie die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Diese Untergrenze gilt für Handels- und Steuerbilanz gleichermaßen.

Einbezogen werden können Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen und Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung.

Nicht einbezogen werden dürfen die Sondereinzelkosten des Vertriebs und die Vertriebsgemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital dürfen nur unter ganz engen Voraussetzungen einbezogen werden, nämlich dann, wenn das entsprechende Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung verwendet wurde (§ 255 (3) HGB.

Herstellungskosten und Herstellkosten, Betriebswirt/in IHK

Der angehende Betriebswirt/in IHK muss den Begriff "Herstellungskosten" vom Begriff "Herstellkosten" sauber begrifflich trennen. "Herstellungskosten" sind im § 255 HGB definiert. Dieser Begriff gehört damit in die Finanzbuchhaltung (Buchführung). (Eigentlich müsste es deswegen Herstellungsaufwand  heißen, nur leider haben sich die Juristen nicht an die sorgfältige begriffliche Trennung zwischen "Aufwand" (Begriff der Finanzbuchhaltung) und "Kosten" (Begriff der Kostenrechnung) gehalten.)

Der Begriff "Herstellkosten" gehört in die Betriebsbuchhaltung (Kostenrechnung) und wird später genauer betrachtet.

Das folgende Video zeigt den Zusammenhang zwischen dem Ansatz der Herstellungskosten in der Handels- und Steuerbilanz.

Video Herstellungskosten Handels- und Steuerbilanz, Betriebswirt/in IHK
 

                                                              

Bewertung des Anlagevermögens (§ 253 HGB), Betriebswirt/in IHK

Die Rechtsgrundlage für die Bewertung des Anlagevermögens finden wir in § 253 (3) HGB.  Wir unterscheiden in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen. Abnutzbares Anlagevermögen muss planmäßig durch Abschreibungen in seinem Wert gemindert werden. Außerdem kann es beim abnutzbaren Anlagevermögen, wie auch beim nicht abnutzbaren Anlagevermögen, zu außerplanmäßigen Abschrei-bungen kommen. Ist die Wertminderung dauerhaft, so muss  auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden. Nur bei Finanzanlagen im Anlagevermögen kann man, wenn man will, auch abschreiben, wenn die Wertminderung nur vorübergehend ist.

Niederstwertprinzip, streng und gemildert, Betriebswirt/in IHK

In diesem Zusammenhang spricht der angehende Betriebswirt/in IHK fachmännisch vom Niederstwertprinzip, das uns in der Form des "strengen Niederstwertprinzips" und in der Form des "gemilderten Niederstwertprinzips" begegnet. Es gilt im Anlagevermögen nur für Finanzanlagen.

Gemilderte Niederstwertprinzip heißt: man kann abschreiben. Bei einer dauerhaften Wertminderung (des abnutzbaren oder nicht abnutzbaren Anlagevermögens) gilt das strenge Niederstwertprinzip: man muss  abschreiben.

Ausblick: Im folgenden Artikel dieser Serie wird der angehenden Betriebswirt/in IHK sich mit den verschiedenen Abschreibungsmethoden beschäftigen. HIer der erste Artikel dieser Serie (Prüfungsfach "Bilanzen/Steuern") für den angehenden Betriebswirt/inIHK.

 © Dr. Marius Ebert

 

 

 

Betriebswirt/in IHK: Grundbuch, Lasten aus Abteilung II

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=_BiOvAUTtdc&w=420&h=315]

Betriebswirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Dinge, die im Grundbuch stehen, Abteilung III, Abteilung II. Hier ist nun die Frage, oder die Aufforderung, Lasten zu nennen, und zwar Lasten aus Abteilung II im Grundbuch. So zu sagen eine zusammenfassende Frage, denn die Lasten, die hier jetzt kommen, haben wir in anderen Videos bereits erläutert.

 

1. Also als erstes: eine Grunddienstbarkeit. Sie erinnern sich an das entsprechende Video. Da gibt es einen dienendes Grundstück und ein herrschendes Grundstück und für das dienende Grundstück wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.

 

2. Ein Dauerwohnrecht. Kommt recht selten vor, aber auch das gibt es.

 

3. Ein Erbbaurecht.

 

4. Der Nießbrauch. Auch das haben wir ausführlich im Video besprochen. Nießbrauch kann das Recht auf tatsächliche Früchte, also Obst und Gemüse, oder auf Rechtsfrüchte wie Miete.

 

5. Und das Vorkaufsrecht.


Das sind die Lasten. In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen. Hier sind also die Lasten gemeint, bitte nicht verwechseln. Im nächsten Video schauen wir uns dann die Beschränkungen aus Abteilung II des Grundbuchs an.

 

Schauen Sie aber bitte auch unbedingt in meinen Shop, denn dort finden Sie Lernmaterial, das Sie wahrscheinlich so noch überhaupt nicht kennen, nämlich Lernmaterial, das Ihnen das Lernen erheblich erleichtert. Und da kenne ich sehr wenig Lernmaterial, das wirklich so geschrieben ist, dass man damit leicht und schnell lernen kann. Ich beschäftige mich seit 20 Jahren damit. Gehen Sie also, wenn Sie lernen wollen, ohne zu leiden, zu www.spasslerndenk-shop.de.

 

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank.

 

                                      Betriebswirt/in IHK Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

 

Gepr. Betriebswirt/in IHK: Bilanzen/Steuern, Teil 1

Wie schon dargelegt, ist der Betriebswirt/in IHK eine Generalistenausbildung. (Hier finden sich diese grundsätzlichen Dinge für den Betriebswirt/in IHK.) Zwei Charaktertypen  muss der Betriebswirt IHK oder die Betriebswirtin IHK vereinen: der extrovertierte, kontaktfreudige menschenorientierte Typ und der eher introvertierte "Zahlentyp". Erstgenannter hat sein Stärken insbesondere im Fach "Marketing-Management" vom Betriebswirt/in IHK, während letztgenannter eher im Gebiet "Bilanzen/Steuern" auftrumpfen kann.

In dieser Artikelserie soll dem angehenden Betriebswirt/in IHK dadurch geholfen werden, dass ihm das Gebiet "Bilanzen/Steuern" näher gebracht wird.  Wir beginnen mit der…

Buchführungspflicht und Aufstellungspflicht (Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK)

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann  verpflichtet, Bücher zu führen. Nach § 242 HGB hat er eine Bilanz, sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu erstellen.  Auch wenn man die Schwellenwerte der Abgabenordnung übersteigt, wird man buchführungspflichtig, ohne Kaufmann zu sein.

 

Obwohl der Betriebswirt/in IHK "eigentlich" das Wissen über die Kaufmannseigenschaft schon mitbringen sollte, zeigt die praktische Erfahrung, dass dieses Gebiet oft nicht richtig verstanden wurde. Deswegen die  Frage:

Wer ist Kaufmann?

 

Kaufmann ist nach § 1 HGB jeder Gewerbetreibende, dessen Unternehmen einen "nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert". Liegt also eine entsprechende Größenordnung vor, so ist der Betreffende automatisch Kaufmann. Daneben gibt es noch den Kann-Kaufmann lt. §§ 2 u. 3 HGB und den Formkaufmann lt. § 6 HGB.

 

Nun muss der Betriebswirt/in IHK eine grundsätzliche strukturelle Unterscheidung erkennen und verstehen:

Zweiteilung des HGB

 

Das HGB unterteilt seine Vorschriften für die Rechnungslegung in zwei Abschnitte: die §§ 238 bis 263 HGB gelten für alle Kaufleute. Die §§ 264 ff. gelten ergänzend für Kapitalgesellschaften. Eine Personen-gesellschaft hat also prinzipiell weniger strenge Vorschriften zu beachten, als eine Kapitalgesellschaft, es sei denn die Personen-gesellschaft ist besonders groß. In diesem Falle muss sie nach den Vorschriften des Publizitätsgesetzes bilanzieren.

 

Auch hier bietet sich wieder ein Exkurs an um für den angehenden Betriebswirt/in IHK noch einmal  den Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu wiederholen:

Gesellschaftsformen

 

Bei den Kapitalgesellschaften steht die kapitalmäßige Beteiligung im Vordergrund, während Personen-gesellschaften sich eng an den beteiligten Personen orientieren. Deswegen berührt es bei der Personengesellschaft das gesamte Gesellschaftsverhältnis, wenn die Gesellschafter wechseln. Bei der Kapitalgesellschaft hingegen berührt ein Wechsel der Gesellschafter den Bestand der Gesellschaft nicht.

Personengesellschaften sind die Einzelunternehmung, die BGB-Gesellschaft, auch Gesellschaft bürgerlichen Rechts genannt, die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) die GmbH und Co. KG und die stille Gesellschaft.

Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaft, die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien), die GmbH und die eingetragene Genossenschaft.

Arten von Bilanzen (Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK)

 

Nun zurück zum Fachgebiet "Bilanzen/Steuern vom Betriebswirt/in IHK. Wir können verschiedene Arten von Bilanzen mit unterschiedlichen Aufgaben unterscheiden.

 

Aufgabe der Handelsbilanz ist  es einmal, die verschiedenen Adressaten zu infor-mieren und ihnen Rechenschaft abzulegen. Diese Adressaten sind z. B. die Gläu-biger, die Anteilseigner, die Arbeitnehmer, die Kunden und Lieferanten usw. Zum zweiten dient die Handelsbilanz der Gewinnermittlung.

 

Aufgabe der Steuerbilanz ist es, den zu versteuernden Gewinn zu ermitteln. Adressat ist das Finanzamt.

 

Der Konzernabschluss (= Jahresabschluss eines Konzerns) hat lediglich eine Infor-mationsfunktion. Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich nicht  aus dem Konzernabschluss, sondern aus den einzelnen Steuerbilanzen der Unternehmen, die zum Konzern gehören.

 

Und nun kommt die Antwort auf eine mögliche Prüfungsfrage des Betriebswirts IHK. "Was gehört zum Jahresabschluss?" Antwort: "Das kommt darauf an…". Der Betriebswirt/in IHK muss erkennen, dass er oft keine "mathematische Präzision" erwarten kann. Hier also das, worauf es ankommt:

Bestandteile des Jahresabschlusses (§ 242, 264 HGB)

Was zum Jahresabschluss gehört, richtet sich nach der Gesellschaftsform.

Bei einer Personengesellschaft gehören dazu die Bilanz und die GuV. (§ 242 (3) HGB.)

Bei einer Kapitalgesellschaft gehören zum Jahresabschluss die Bilanz, die GuV, der Anhang und der Lagebericht. Der Anhang gibt Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz. Der Lagebericht gibt Auskunft z. B. über Investitionsvorhaben usw.  (§ 264 (1) HGB).

Vollständigkeit des Jahresabschlusses (Prüfungsgebiet "Bilanzen/Steuern" vom Betriebswirt/in IHK)

 

Nach § 246 HGB muss der Jahresabschluss grundsätzlich sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.

 

Und hier muss nun der angehende Betriebswirt/in IHK die nächste Struktur erkennen. Der § 246 HGB gibt den roten Faden für die nächsten Gliederungspunkte vor. Es beginnt mit den "Vermögensgegenständen":

 

Begriff des Vermögensgegenstandes

Der Begriff "Vermögensgegenstand" wird im Gesetz nicht definiert. In der Wissen-schaft  hat sich herausgebildet, dass drei Eigenschaften erfüllt sein müssen:

                                   wirtschaftlicher  Wert

                                   selbständig bewertbar

                                   einzeln veräußerbar (d. h. verkehrsfähig).

 

Begriff der Schulden

 

Schulden werden entsprechend definiert als:

                   Belastung des Vermögens (bestehend oder sicher  erwartet)                                                       

                   Leistungsverpflichtung (rechtlich o. wirtschaftlich

                   begründet)

                   selbständig bewertbar (d. h. insbesondere klar ab-

                   grenzbar vom allgemeinen Unternehmerrisiko).

Begriff der Rechnungsabgrenzungsposten (aus dem Gebiet "Bilanzen/Steuern" vom Betriebswirt/in IHK)

 

Der Bilanzstichtag schneidet willkürlich in laufende Geschäftsvorgänge hinein. So kann es passieren, dass einmal die Unternehmung Rechnungen  für Aufwendungen schon bezahlt hat, die erst das nächste Geschäftsjahr betreffen. Zum zweiten kann es sein, dass die Unternehmung Einzahlungen schon erhalten hat, die erst Erträge des nächsten Jahres sind. Durch die Rechnungsabgrenzungsposten soll eine periodengerechte Abgrenzung  dieser Geschäftsvorfälle in der GuV erfolgen. Die GuV ist ja bekanntlich eine Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen und nicht  von Einzahlungen und Auszahlungen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARA) kennzeichnen Aufwendungen, die unser Unternehmen bereits im alten Geschäftsjahr gezahlt hat, z. B. die im voraus bezahlte Miete für die Lagerhalle. ("Auszahlung jetzt, Aufwand später"). Das Video erklärt es:

 

 

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRA) kennzeichnen Erträge, die an unser Unternehmen bereits im alten Geschäftsjahr bezahlt wurden, z. B. im voraus erhaltene Zinsen für einen vom Unternehmen gewährten Kredit. ("Einzahlung jetzt, Ertrag später").

Weil die Rechnungsabgrenzungsposten gewährleisten, dass vorab geleistete oder empfangene Zahlungen periodengerecht in die GuV des nächsten Jahres herübergeleitet werden, nennt man sie auch "transitorische Posten" (transire, lateinisch = hinübergehen).

 

Wir sehen: Bei diesem Prüfungsstoff muss der angehende Betriebswirt IHK und die angehende Betriebswirtin IHK andere Gehirnregionen aktivieren, als im Fach "Marketing Management". Hier sind auch Hilfen für das Prüfungsfach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" vom Betriebswirt/in IHK.

 

                                                                 © Dr. Marius Ebert

 

Betriebswirt/in IHK, Prüfung Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Zur Prüfung zum Betriebswirt/in IHK gehört das Fach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen". Der Betriebswirt/in IHK-Prüfungskandidat hat dafür 150 Minuten Zeit. Wie immer sind maximal 100 Punkte erreichbar. Das bedeutet, dass man für eine 10 Punkte Aufgabe 15 min Zeit hat. Hier: Weitere Inhalten zu diesem Prüfungsfach für den Betriebswirt/in IHK.

In diesem Fachgebiet zeigt der Betriebswirt/in IHK sein internationales Profil. Während hier  – genauso wie sonst – die üblichen Regeln der Distribution gelten, die dem Betriebswirt/in IHK bereits aus dem Fach "Marketing Management" bekannt sind, gibt es im internationalen Handel einige Sonderformen, die in diesem Artikel betrachtet werden: 

Betriebswirt/in IHK: Sonderformen der Distribution im Außenhandel, Überblick

Sonderformen des Außenhandels sind der grenzüberschreitende Veredelungsverkehr, die Lizenzfertigung einschließlich des Franchising, die Direktinvestition, die Kooperation, die Kompensationsgeschäfte und die Auslandsprojektgesellschaften.

Grenzüberschreitende Veredelung (Betriebswirt/in IHK, Fach Internationale Wirtschaftsbeziehungen)

Veredelung bedeutet, eine Ware zu bearbeiten, verarbeiten oder auszubessern. Der Betriebswirt/in IHK muss im grenzüberschreitenden Veredelungsverkehr unterscheiden in den aktiven und den passiven Veredelungsverkehr. Beim aktiven Veredelungsverkehr wird eine Ware ins Inland eingeführt und danach wieder exportiert. Beim passiven Veredelungsverkehr ist es umgekehrt. Hier wird die Ware aus dem Inland ins Ausland gebracht, dort veredelt und im neuen Zustand ins Inland zurückgebracht. Aktive Veredelung bedeutet also, dass man selbst veredelt;  bei der passiven Veredelung lässt man veredeln.

Lizenzfertigung/Franchise (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei der Lizenzfertigung überträgt das inländische Unternehmen seine Warenmarken, Firmen-bezeichnungen, Patente und sein Know-how an das Ausland. Dies geschieht besonders oft  als "Paket" in der Form von Franchise. Hier wird ein komplettes Unternehmenskonzept einschließlich Logo, Know-how usw. an das Ausland verkauft.

Direktinvestitionen (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei der Direktinvestition wird im Ausland eine Niederlassung gegründet, oder man beteiligt sich mit mindestens 20% an einem ausländischen Unternehmen oder kauft ein ausländisches Unternehmen auf. Direktinvestitionen sind meldepflichtig bei der zuständigen Landeszentralbank nach § 55 Außen-wirtschaftsverordnung, AWV. Der Betriebswirt/in IHK sollte vier Arten von Motiven für Direktinvestitionen unterscheiden können:

Absatzorientierte Motive (Absatzmarkt durch Präsenz vor Ort sichern und ausbauen).

Beschaffungsmarktorientierte Motive (z. B. Sicherung der Rohstoffe).

Kostenorientierte Motive ( z. B. billigere Arbeitskräfte).

Umweltorientierte Motive (steuerliche u. rechtliche Rahmenbedingungen).

Der angehende Betriebswirt/in IHK muss diese Motive nicht wörtlich reproduzieren, sollte jedoch in der Lage sein, in der Prüfung diese Aspekte zu nennen und durch Beispiele zu erläutern.

Kooperationen (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei einer Kooperation schließen sich wirtschaftlich und rechtlich selbständige Unter-nehmen zusammen. Gerade bei Großaufträgen ist eine solche Kooperation im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft für mittelständische Unternehmen oft nötig, um konkurrenzfähig zu sein. Kooperationen können horizontal sein, wenn sich Unternehmen der gleichen Produktionsstufe zusammenschließen oder vertikal, wenn sich Unternehmen aus vor- oder nach gelagerten Produktionsstufen zusammenschließen.

Eine beliebte Form der Kooperation ist auch das Joint Venture. Ein Joint Venture ist ein Gemeinschafts-unternehmen. Die Partner kommen aus unterschiedlichen Ländern und ergänzen sich in ihrer Leistungskraft (komplementäre Kooperation). Der eine Partner ist z. B. finanzstark, der andere hat die Verbindungen und die Marktkenntnis.

Kompensationsgeschäfte (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Bei Kompensationsgeschäften (kompensieren = ausgleichen) erfolgt die Bezahlung nicht in Geld, sondern durch Ware (oder  Dienstleistung). Statt Ware gegen Geld, handelt man also Ware gegen Ware (so genannte "Bartergeschäfte"). Der Anteil der Kompensationsgeschäfte am Welthandel wird auf etwa 20% geschätzt. Solche Kompensationsgeschäfte werden bei Geschäften mit Entwicklungsländern immer wichtiger. Wer in einem solchen Land Marktchancen haben will, muss sich oft verpflichten, auch die dort produzierte Ware abzunehmen.

Der Rahmenplan zum Betriebswirt/in IHK spricht hier auch die verschiedenen Variationen an, wie z. B. das Parallelgeschäft, das Junktimgeschäft, das Rückkaufgeschäft, das Offsetgeschäft und das Clearing-geschäft. Die Varianten könnten dem Betriebswirt/in IHK als Lösung für eine praktische Problemsituation dienen: Was kann der Importeur tun, wenn er will, dass auch der Exporteur zum Warenkauf verpflichtet wird?

In der Lösung könnte der angehende Betriebswirt/in IHK dann die folgenden Konstellationen herausarbeiten:

Beim Parallelgeschäft verpflichtet sich der Exporteur, in einem gesonderten Vertrag, Waren vom Importeur zu kaufen. In manchen Fällen wird diese Abnahmeverpflichtung des Exporteurs nicht auf einen Importeur beschränkt, sondern auf alle Waren des Importlandes bezogen, also auch auf Waren von anderen Importeuren. Die Abnahmeverpflichtung ist in der Regel veräußerbar.

Das Junktimgeschäft ist möglich, wenn eine solche Abnahmeverpflichtung veräußerbar ist. Auch im Falle des Junktimgeschäftes hat sich der Exporteur verpflichtet, im Gegenzug auch Ware des Importeurs zu kaufen. Beim Junktimgeschäft verkauft dieser Exporteur die Verpflichtung des Importeurs, bei ihm Ware zu beziehen, an einen anderen Importeur. Der Begriff „Junktim“ steht für die Koppelung von zwei unabhängigen Dingen nach dem Motto: das eine geht ohne das andere nicht.

Bei einem Rückkaufgeschäft liefert der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage. Der Importeur verpflichtet sich langfristig diese Produktionsanlage zu bezahlen, indem er den Verkaufserlös der mit dieser Anlage produzierten Güter hierfür verwendet.

Bei einem Offsetgeschäft  (wörtl. "Ausgleichsgeschäft") verkauft der Exporteur z. B. eine Produktionsanlage in das Importland, verpflichtet sich aber gleichzeitig, Teilfertigungen dieser Produktionsanlage von Unternehmen des Importlandes ausführen zu lassen. Dabei kann der Exporteur auch noch andere Aufträge an das Importland vergeben, als solche, die sich direkt auf die Produktionsanlage beziehen. Das folgende Videos zeigt die Beziehungen:

Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

Bei einem Clearinggeschäft werden staatliche Rahmenvereinbarungen getroffen, zum Beispiel zwischen Deutschland und Indien. Der wesentliche Punkt dieser Vereinbarungen ist, dass Verrechnungskonten ein-gerichtet werden. Wenn dann das indische Unternehmen Waren nach Deutschland verkauft, so bekommt es den Gegenwert in EURO auf seinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Wenn das indischen Unternehmen nun entsprechend Ware aus Deutschland kauft, so kann es den Gegenwert zu Lasten dieses Verrechnungskontos buchen. Auch in diesem Falle ist Ware gegen Ware getauscht worden, nur dass man eine Gegenbuchung in Form von Buchgeld auf den Verrechnungskonten vorgenommen hat. Diese Gegen-buchung ermöglicht es, für die Verrechnungskonten befristete Überziehungen zu vereinbaren.

Auslandsprojektgesellschaften (Betriebswirt/in IHK, Fach Int. Wirtschaftsbeziehungen)

Projektmanagement ist eine besonders praxisorientierte Form des Lenstoffes. Daher liegen hier besondere Schwerpunkte für die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK:

Eine Auslandsprojektgesellschaft wird von einem Betreiberkonsortium geplant, errichtet und finanziert. Nach einer gewissen Zeit muss das Projekt sich selber tragen. Mitwirkende eines solchen Betreiber-konsortiums können sein: Exportunternehmen, Banken, Versicherungen, Abnehmer, Rohstofflieferanten usw. Beispiel für ein Auslandsprojekt wäre eine Großanlage zur Produktion im Ausland.

Auslandsprojektgesellschaften sind mit hohem Risiko verbunden, da unterschiedliche Mitwirkende aufeinander abgestimmt werden müssen. Bringt einer der Mitwirkenden seine Leistung zu spät, so wird dies oft mit hohen Vertragsstrafen belegt.

Das Risiko des Projektes muss in allen Phasen sorgfältig überwacht werden. Der angehende Betriebswirt/in IHK könnte folgendes herausarbeiten:   Schon in der Planung sollten "Machbarkeitsstudien" ("Feasibility-Studien") vorgenommen werden. Das Kostenrisiko kann durch Festpreisvereinbarungen und Vertragsstrafen eingedämmt werden. Das Marktrisiko wird gemindert, indem man genaue Markt-analysen vornimmt und Abnahmen eventuell vertraglich absichert. Das Betreiberrisiko kann durch sorgfältige Personalauswahl und durch Schulung gemindert werden und auch dadurch, dass man auf Erfahrungen zurückgreift. Das politische Risiko kann gemindert werden, indem man rechtzeitig staatliche Genehmigungen einholt und eine Kreditversicherung abschließt.

Ein typische Prüfungsfrage für den Betriebswirt/in IHK könnte also hier sein: Erläutern Sie Möglichkeiten, das Risiko eines Auslandsprojekts zu begrenzen. Dies zeigt die Handlungsorientierung der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK (vierter Absatz dieses Artikels).

 

 © Dr. Marius Ebert

 

                                                                                                                                                                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebswirt/in IHK: Einzahlungsmanagement, Prüfungsfrage

[youtube http://www.youtube.com/watch?v=1ErOZ1MbkYU&w=420&h=315]

Betriebswirt/in IHK: Insiderwissen-IHK-Prüfung

Hallo, wenn Sie das Insidervideo Prüfung Betriebswirt IHK noch haben wollen – es ist nur eine begrenzte Zeit verfügbar – dann klicken Sie unter dem Video auf den Link und tragen Sie sich in das Formular ein. Prüfung Betriebswirt IHK entschlüsselt, Insidervideo.

Mein Name ist Marius Ebert, ich behandle Prüfungsfragen in diesen Videos. Wir haben im letzten Video den Begriff Liquiditätsplan betrachtet. Und wir haben gesehen, dass im Liquiditätsplan die beiden Größen, die ich betrachte, meine Einzahlungen und meine Auszahlungen, und zwar auf eine Zeitschiene gebracht. Das heißt für die nächste Woche, für den nächsten Monat, für das nächste Quartal  verrechne ich Einzahlungen mit den Auszahlungen. Wenn die Auszahlungen größer sind als die Einzahlungen, habe ich einen Liquiditätsbedarf. Wenn meine Einzahlungen also 1000 sind und meine Auszahlungen 1300, dann habe ich einen Liquiditätsbedarf von 300.

 

Betriebswirt/in IHK: Liquiditätsbedarf decken

In diesem Video geht es nun um die Maßnahmen, um diesen Liquiditätsbedarf zu decken. Im Prinzip halten wir die Sachen einfach. Es geht um Einzahlungen und es geht um Auszahlungen. Und wenn wir die Sachen mal einfach halten, ohne irgendwelches, schlaues wissenschaftliches Gerede, dann gibt’s zwei Maßnahmen bei den Einzahlungen und zwei Maßnahmen bei den Auszahlungen.

 

Betriebswirt/in IHK: Grundsätzliche Maßnahmen, um den Liquiditätsbedarf zu decken

Und sie lauten: Die Einzahlungen kann ich erhöhen. Ich kann also Maßnahmen tätigen, die die Einzahlungen erhöhen, und zwar möglichst kurzfristig, und Maßnahmen tätigen, die die Einzahlungen beschleunigen. Das beste ist natürlich eine Kombination aus beiden, das heißt erhöhte Einzahlungen, die schnell reinkommen. Die Auszahlungen kann ich verringern und verzögern. Das ist das Grundprinzip. Jetzt muss man nur noch wissen, welche konkreten Maßnahmen das sind. Gehen wir sie mal der Reihe nach durch. In diesem Video schauen wir uns diese beiden Maßnahmen an, das heißt Erhöhen der Einzahlungen und Beschleunigen der Einzahlungen. Im nächsten Video kümmern wir uns um die Auszahlungen, die ich verringern und verzögern kann.

 

Betriebswirt/in IHK: Maßnahmen bezgl. Einzahlungen

Also die Einzahlungen: Was kann ich machen? Ich kann sie erhöhen und ich kann sie beschleunigen. Und das beste ist beides zusammen: Erhöhte Einzahlungen, die schnell reinkommen. Und was kann ich tun, um die Einzahlungen zu erhöhen? Und hier gilt eine sehr wichtige Regel für den Unternehmer: Marketing vor Kredit. Ehe ich, und das ist natürlich irgendwo naheliegend und einfach, einen Kredit aufnehme, sollte ich mich auf Marketingmaßnahmen konzentrieren. Wenn ich einen Kredit aufnehme, erhöht das sofort meine Einzahlungen. Ich nehmen einen Kredit auf, und vielleicht habe ich sogar schon einen Kredit in Form eines Überziehungskredits da liegen. Den nutze ich aus, damit erhöhe ich meine Einzahlungen, aber ich erhöhe auch gleichzeitig meinen Kredit. Marketing vor Kredit. Das heißt, dass ich mich zuerst auf Marketingmaßnahmen konzentrieren, ehe ich mir Geld leihe. Das ist unternehmerisches Handeln.

 

Betriebswirt/in IHK: Grundregel: Marketing vor Kredit

Also: Was kann ich im Bereich Marketing machen, um die Einzahlungen zu erhöhen? Und hier gilt es nur einfach das gesamte Repertoire, die gesamte Klaviatur zu spielen, die Marketing hier bietet. Ich mache Sonderaktionen, ich mache Gutscheinaktionen, ich mache Rabattaktionen. Wie immer Sie das hier jetzt nennen, werfen Sie Ihre Marketingmaschine an und sehen Sie zu, dass Sie Leute, entweder Stammkunden stimulieren, mehr zu kaufen, machen Sie eine befristete Sonderaktion, oder, etwas schwieriger, neue Kunden gewinnen, die zu einem Einführungspreis bei Ihnen kaufen. Machen Sie also Einführungspreise für Neukunden, machen Sie Sonderaktionen für Stammkunden und machen Sie das alles zeitlich befristet.

 

Betriebswirt/in IHK: Marketing-Maschine anwerfen

Machen Sie klare Ansagen, sagen Sie: Lieber Kunde, wenn du bis Donnerstag kaufst, kaufst du mit 20 % Rabatt. Machen Sie eine Mailingaktion gegenüber Ihrer Kundenliste. Machen Sie es per e-Mail, da haben Sie so gut wie keine Kosten. Briefe rauszuhauen, würde gleichzeitig wieder die Auszahlungen erhöhen. Das wollen wir im Moment nicht. Werfen Sie jedenfalls Ihre Marketingmaschine an, um Ihre Einzahlungen zu erhöhen, und zwar kurzfristig. Und Sie sehen, dass auch sehr viele Maßnahmen gleichzeitig auf das Beschleunigen zielen. Zeitlich befristet; dann können Sie sagen, dass Sie mit einer bestimmten Quote, die Sie hoffentlich kennen, beschleunigte Einzahlungen haben. Dazu kommen die Maßnahmen im Bereich der Zahlungsziele. Das heißt, dass Sie für noch ausstehende Rechnungen verkürzte Zahlungsziele einräumen, also Zahlungszielen verkürzen.

 

Betriebswirt/in IHK: Skonto-Anzreize bieten

Ein anderer Aspekt ist es, Anreize zu bieten. Dieser Anreiz, der hier natürlich sehr naheliegend ist, ist der Skonto. Gewähren Sie Skonto. Sagen Sie: Lieber Kunde, die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen fällig. Sagen Sie nicht 30 Tage, sagen Sie 10 Tage. Und sagen Sie: Wenn du aber innerhalb von drei Tagen oder zwei Tagen zahlst, bekommst du 2 % Skonto, das kannst du von der Rechnung abziehen. Dann überlegen Sie, ob Sie vielleicht sogar Vorauszahlungen nehmen können, um die Einzahlungen zu erhöhen und zu beschleunigen. Ja, warum denn nicht? Warum denn nicht? Lassen Sie es sich erst bezahlen, ehe Sie die Leistung erbringen oder das Produkt liefern. Warum denn nicht? In vielen Fällen funktioniert das. Das hat natürlich ein bisschen mit Standing am Markt zu tun, mit Marktmacht, mit Bekanntheit, aber bei vielen, vielen Unternehmen funktioniert das, dass sie eine Vorauszahlung verlangen, das erhöht sofort ihre Einzahlungen, beschleunigt ihre Einzahlungen, ohne dass sie jetzt im Moment unmittelbar ihre Auszahlungen erhöhen, das kommt dann zeitlich verzögert.

 

Betriebswirt/in IHK: Insiderwissen, Klick auf den Link unter dem Video

Sie sehen eine ganze Reihe an Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber das ist das, was ich durch Brainstorming, strukturiertes Brainstorming hier mal kurz eben entwickelt habe an Maßnahmen und gleichzeitig auch die Grundregel gezeigt habe: Marketing vor Kredit. Also: Erst die Marketingmaschine anwerfen, das Geld über den Markt generieren, statt das Geld von der Bank zu holen. Das ist die wichtige Grundregel für richtiges unternehmerisches Handeln.



Klicken Sie jetzt auf den Link unter dem Video und holen Sie sich die Insiderinformationen: Prüfung IHK Betriebswirt entschlüsselt für Sie. Nur begrenzt online verfügbar! Das heißt: Klicken Sie jetzt.

Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank. 

Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audio-Datei zum Herunterladen

Betriebswirt/in IHK: Profil und Prüfung (Teil 1)

Vor dem Betriebswirt/in IHK steht der Fachwirt/in oder der Fachkaufmann/frau

Der Betriebswirt/in IHK ist die höchste Stufe des DIHK-Karriereweges "Karriere mit Lehre". Der Weg ist zweistufig:

In der ersten Stufe auf dem Weg zum Betriebswirt/in IHK absolviert man eine Ausbildung zum Fachkaufmann/frau IHK oder zum Fachwirt/in IHK. Der Fachkaufmann/frau ist eine fuktionsspezifische Ausbildung, bezieht sich also auf Funktionen, wie Marketing, Personal usw.

Der Fachwirt/in ist hingegen eine branchenspezifische Ausbildung, bezieht sich also auf Brachen, wie Industrie und Handel.

In der zweiten Stufe steht der Betriebswirt/in IHK offen, da man mit einer Fachkaufmann/frau- oder Fachwirt/in-Ausbildung die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Man braucht also:

die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK zu bestehen und die formalen Zugangsvorausetzungen, auf die wir hier noch kurz eingehen.

Betriebswirt/in IHK: formale Zugangsvorausetzungen

Man braucht – wie schon erwähnt – einen Abschluss zu Fachkaufmann/frau oder Fachwirt/in. Eine Ausnahme ist möglich, wenn man "auf anderem Wege nachweisen kann, dass man über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt."

Diese Regelung der Prüfungsordnung bedeutet, dass man der Kammer nachweist, dass man zum Beispiel schon mehrere Jahre selbstständig ist oder ca. 5 Jahre Geschäftsführer. Entscheidende Kriterien sind Personal- und Budgetverantwortung. Die Zulassung ist immer eine Einzelfallentscheidung. Ansprech-partner ist die zuständige Kammer am Wohnort oder am Arbeitsort.

Betriebswirt/in IHK: Profil der Fortbildung

Die Fortbildung zum Betriebswirt/in IHK ist eine Generalisten-Ausbildung. Das spezielle Profil ergibt sich aus der Persönlichkeitsstruktur des Absolventen und seinem bisherigen Karriereweg. So hat jemand mit der funktionsspezifischen Fortbildung zum Personalfachkaufmann/frau, der dann den Betriebswirt/in IHK macht ein anderes Profil, als jemand, der vorher den Handelsfachwirt/in IHK gemacht hat und sich danach zum Betriebswirt/in IHK weiterbildet.

Kurz gesagt ist der Betriebswirt/in IHK eine betriebswirtschaftliche Ausbildung mit den Schwerpunkten Marketing, Controlling und internationale Wirtschaftsbeziehungen.

Hier die einzelnen Fächer des Betriebswirt/in IHK im Überblick:

Prüfungsteil I: "Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse"

Marketing und Management
Bilanzen/Steuern

Finanzwirtschaftliche Steuerung

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung
Europäische u. Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Prüfungsteil II: "Führung und Management im Unternehmen"

Unternehmensführung
Projektmanagement
Personalmanagement

Prüfungsteil III: "Projektarbeit und projektbezogenes Fachgespräch" 

Betriebswirt/in IHK: Handlungsorientiere Prüfung

Die obigen Gebiete werden in einer mehrtägigen Prüfung transferorientiert geprüft. Das bedeutet: Der Prüfling bekommt Eckdaten einer praktischen Problemsituation und ein paar Eckdaten des betroffenen Unternehmens. Dann folgt die Handlungsaufforderung: Entwickeln Sie hierzu ein Konzept, eine Checkliste, einen Fragenkatalog usw.

Das entscheidende Wort in der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK heißt also: "Entwickeln Sie…" und nicht "Reproduzieren Sie…". Diese Art der Prüfung ist für Viele ungewohnt und sollte anhand alter Prüfungen geübt werden. Solche alten Prüfungen gibt es im Shop des DIHK offiziell zu kaufen. Aktuelle Prüfungen erscheinen etwa ein halbes Jahr, nachdem die Prüfung abgeschlossen ist. Die Analyse dieser alten Prüfungen zeigt:  Auswendig lernen bringt hier wenig bis nichts. Stattdessen gilt es zu erkennen, dass Lösungen immer wiederkehrende Strukturen haben, die man an vielen Stellen anwenden kann.

Betriebswirt/in IHK: Zeitbudget und Bewertungsschema in der Prüfung

Das Zeitbudget pro Prüfung ist unterschiedlich, die maximal erreichbar Punktzahl ist jedoch immer 100 Punkte. Das Zeitbudget für die gleich beispielhaft betrachtete Prüfung "Marketing-Management" beträgt 90 min, für die Prüfung Bilanzen/Steuern beträgt das Zeitbudget hingegen 120 min. Hier die Zeitbudgets im  Überblick:

Marketing und Management: 90 min

Bilanzen/Steuern: 120 min

Finanzwirtschaftliche Steuerung: 120 min

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung: 120 min

Europäische u. Internationale Wirtschaftsbeziehungen: 150 min

 1. Situationsaufgabe: 240 min

2. Situationsaufgabe: 240 min

Anmerkung: Die Situationsaufgaben beziehen sich auf die Fächer Unternehmensführung und Projektmanagement.

Betriebswirt/in IHK: Prüfungsfach Marketing-Management (Prüfungsteil I)

Ausgangspunkt bei dieser Prüfung ist eine praktische Fallstudie, zum Beispiel die Situation eines Möbelherstellers. Dann folgen die handlungsorientierten Fragen. Der Prüfling soll in Aufgabe 1 eine Marktforschungsstudie durchführen. Er wird dabei in den Fragen immer recht eng geführt. So heißt es in Aufgabe 1 dann, dass er zwei Methoden der Primärforschung erläutern soll, um die Erhebung von Daten zur neuen Zielgruppe durchzuführen (In der Fallstudie wurde geschildert, dass der Möbelhersteller die Zielgruppe der Yuppies, also der Young Urban Professionals ins Auge gefasst hat.) Was wird also vom Prüfling verlangt? Strukturelles Wissen (er muss die Methoden der Primärforschung kennen) und die Fähigkeit diese Methoden so gut verstanden zu haben, dass er sie für den Möbelhersteller anwenden kann. Insgesamt bereit die Prüfung in "Marketing Management" keine alizu großen Probleme. Und: Rechneaufgaben gibt es hier nur sehr  selten.

Betriebswirt/in IHK: Bilanzen/Steuern (Prüfungsteil I)

Ganz anders kommt da die Prüfung zum Thema "Bilanzen/Steuern" daher. Hier wird zum Beispiel verlangt, dass der Prüfling bestimmte Bilanzkennzahlen errechnet. Allerdings ist es nicht erforderlich, diese Kennzahlen auswendig zu wissen. Der Prüfling darf entweder eine Formelsammlung verwenden oder  – das ist der neueste Trend – er bekommt die relevanten Formeln in der Prüfung angegeben. Bei dieser Prüfung kommt es weniger auf mathematische Kenntnisse an, wie Viele vermuten. Die mathematischen Probleme lassen sich mit Hilfe der angegebenen Formeln und des – ebenfalls zur Prüfung zugelassenen – Taschenrechners leicht lösen. Nein, hier kommt es darauf an, dass der Prüfling über ein Konzept verfügt, wie er Daten verarbeitet und zuordnet. Das folgende Video zeigt beispielhaft eine Struktur, die der Prüfling können sollte:

 

Das Spiel heißt also eher: Finde die richtigen Zahlen aus vielen Angaben heraus, als: mache eine richtige Berechnung.

(Die weiteren Fächer werden in einem späteren Artikel besprochen, hier ein Beispiel einer Prüfungsfrage zu Kennzahlen aus der Prüfung zum Betriebswirt/in IHK .)

Betriebswirt/in IHK: Projektarbeit

Neben den oben erwähnten schriftlichen Prüfungen bekommt der Prüfling den Auftrag, eine so genannte Projektarbeit anzufertigen. Hierfür reicht der Prüfling in der Regel seiner prüfenden Kammer zwei Themenvorschläge ein. Hiervon wird eines ausgewählt. (Einige wenige Kammern handeln hiervon abweichend und teilen den Prüflingen Themen zu).

Das Thema kommt in aller Regel aus der beruflichen Praxis des Prüflings. Clevere Teilnehmer konzentrieren sich hier auf ein brennendes Problem im eigenen Unternehmen und schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: eine gute Note bei der Kammer und große Aufmerksamkeit und Profilierung im eigenen Unternehmen. In Ausnahmefällen kann man hier auch an einem Phantasiefall arbeiten, das heißt, die Rahmenbedingungen des Unternehmens selber schaffen.

Betriebswirt/in IHK: Beispiele für Projektarbeitsthemen

Hier ein paar Beispiele für Themen von Projektarbeiten:

Konzeption einer Werbekampagne anlässlich der Eröffnung eines Internet-Shops

Geschäftsprozessoptimierung in der Personalbeschaffung eines Altenheims

Kozept zur Errichtung einer neuen Geschäftsstelle in XXXXXX

Betriebswirt/in IHK: die Präsentation der Projektarbeit: das Fachgespräch

Hat der Prüfling die Projektarbeit mit mindestens ausreichend bestanden, so folgt der letzte Schritt der Prüfung: die Präsentation, auch Fachgespräch genannt. Hierzu wird simuliert, dass der Prüfling seine Arbeit der Geschäftsführung präsentiert und um "grünes Licht" für sein Projekt wirbt. Die Geschäftsführung wird durch den Prüfungsausschuss dargestellt, es ist also eine Art Rollenspiel, bei der der Prüfling – im Unterschied zu einer echten Präsentation – dem Ausschuss allerdings kurz ein paar Eckdaten über sein Unternehmen geben muss. So können die Mitglieder des Prüfungsausschusses sich in die Situation hineindenken.

Der Prüfling präsentiert nun sein Projekt etwa 15 Minuten lang. Danach folgen noch etwa 15 min lang Fragen zu seinem Projekt. In der Regel hat einer der Prüfer die Arbeit gelesen und bewertet und sich Fragen überlegt, aber auch die anderen Mitglieder des Ausschusses stellen in der Regel Fragen aufgrund des Vortrages.

Anschließend berät sich der Ausschuss kurz und teilt dann dem Prüfling sofort die Note mit. Für den Prüflng ist dies die letzte Etappe seines Weges. Hat er die Präsentation bestanden, dann kann er sich Betriebswirt/in IHK nennen.

Weiteres Insiderwissen hier, um die Prüfung zum Betriebswirt/in IHK zu bestehen.

  © Dr. Marius Ebert