Betriebswirt/in IHK: Grundbuch, Lasten aus Abteilung II

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Betriebswirt/in IHK: Schnell-Lernsystem

Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Dinge, die im Grundbuch stehen, Abteilung III, Abteilung II. Hier ist nun die Frage, oder die Aufforderung, Lasten zu nennen, und zwar Lasten aus Abteilung II im Grundbuch. So zu sagen eine zusammenfassende Frage, denn die Lasten, die hier jetzt kommen, haben wir in anderen Videos bereits erläutert.

 

1. Also als erstes: eine Grunddienstbarkeit. Sie erinnern sich an das entsprechende Video. Da gibt es einen dienendes Grundstück und ein herrschendes Grundstück und für das dienende Grundstück wird eine Grunddienstbarkeit eingetragen.

 

2. Ein Dauerwohnrecht. Kommt recht selten vor, aber auch das gibt es.

 

3. Ein Erbbaurecht.

 

4. Der Nießbrauch. Auch das haben wir ausführlich im Video besprochen. Nießbrauch kann das Recht auf tatsächliche Früchte, also Obst und Gemüse, oder auf Rechtsfrüchte wie Miete.

 

5. Und das Vorkaufsrecht.


Das sind die Lasten. In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen. Hier sind also die Lasten gemeint, bitte nicht verwechseln. Im nächsten Video schauen wir uns dann die Beschränkungen aus Abteilung II des Grundbuchs an.

 

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Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank.

 

                                      Betriebswirt/in IHK Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen

 

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