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Betriebswirt/in IHK, Kapitalbeschaffung

Bei der Außenfinanzierung fließt dem Unternehmen von außen Geld zu. Die beiden Grundformen der Außenfinanzierung heißen Beteiligungsfinanzierung und Fremd-finanzierung (Kreditfinanzierung). Hinzu kommt Mezzanine als Mischform. Wir be-trachten zunächst die Beteiligungsfinanzierung.

 

 

Beteiligungsfinanzierung

 

Bei der Beteiligungsfinanzierung müssen wir zwischen Unternehmen ohne Börsen-zugang und Unternehmen mit  Börsenzugang unterscheiden. Diese Unterscheidung ist sinnvoll, weil die Unternehmen ohne Börsenzugang, speziell die GmbH, auf große Probleme stoßen, wenn GmbH-Anteile gehandelt werden sollen. Man fasst diese Probleme unter dem Stichwort "lemon-Problem" zusammen.

 

 

Lemon-Problem

 

Das "lemon"-Problem entsteht durch das Misstrauen eines potenziellen Käufers. Wenn es um den Kauf von nicht börsennotierten Anteilen geht, befürchtet der potenzielle Käufer, dass ihm eine "Zitrone" angedreht werden könnte. Das "lemon"-Problem entsteht vor allem durch den Informationsvorsprung des Verkäufers.

 

 

Unternehmen mit Börsenzugang

 

Unternehmen mit Börsenzugang sind die Aktiengesellschaften. Wir betrachten des-wegen die verschiedenen Arten von Aktien. Nach der Leichtigkeit der Übertrag-barkeit können wir unterscheiden: Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Na-mensaktien.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienarten, nach Leichtigkeit der Übertragbarkeit unterschieden

 

Am einfachsten sind Inhaberaktien zu übertragen. Nötig ist lediglich die Einigung und die Übergabe. Bei Namensaktien wird es etwas umständlicher. Sie werden über-tragen durch Einigung, Indossament und Übergabe (Indossament = Übertragungs-vermerk). Außerdem muss der neue Inhaber in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen werden. Das Aktienbuch muss also umgeschrieben werden.

 

Ein Vorteil der Namensaktien liegt für die Gesellschaft darin, dass sie ihre Aktionäre kennt und im Aktienbuch leicht erkennen kann, wenn sich die Beteiligungsver-hältnisse umschichten sollten. Namensaktien müssen zu 25% eingezahlt sein, wäh-rend Inhaberaktien immer voll bezahlt sein müssen.

 

Am schwierigsten ist die Übertragung von vinkulierten Namensaktien. Das Wort "vinkulieren" kommt von "Vinkulum" (lat.) und bedeutet Fessel. Dies besagt an-schaulich, dass erst die Gesellschaft zustimmen muss, wenn vinkulierte Namens-aktien übertragen werden sollen. So kann die Gesellschaft leicht abwehren, wenn jemand versuchen sollte, das Unternehmen aufzukaufen.

 

 

Aktienarten, nach Art der Rechte unterschieden

 

Aktienarten können auch unterschieden werden nach dem Umfang der Rechte, die sie verbriefen. Wir können hier zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien unter-scheiden. Stammaktien verbriefen alle Rechte, die das Aktiengesetz für den Nor-malfall vorsieht. Diese Rechte der Stammaktie sind das Recht an der Haupt-versammlung teilzunehmen, das Recht, auf der Hauptversammlung Auskunft erteilt zu bekommen, das Recht am Liquidationserlös einen Anteil zu bekommen, das Bezugsrecht und das Recht Hauptversammlungsbeschlüsse anzufechten.

 

Gegenüber diesen Rechten der Stammaktie gewähren Vorzugsaktien gewisse Vorteile oder Vorzüge. Diese Vorzüge können darin bestehen, dass man einen Anspruch hat, mehr Dividende zu bekommen oder ein besseres Bezugsrecht oder einen erhöhten Anteil am Liquidationserlös. Der Vorzug kann auch darin bestehen, dass man vorab eine Dividende erhält, die in einem fest vereinbarten Prozentsatz besteht. Erst danach werden die Stammaktien befriedigt.  Daneben gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Vorzugsaktien. Am meisten verbreitet sind die so ge-nannten "stimmrechtslosen Vorzugsaktien" mit einem höheren Dividendenanspruch, aber ohne Stimmrecht. Nach § 139 (2) AktG dürfen Vorzugsaktien nur bis zur Hälfte des gezeichneten Kapitals ausgegeben werden.

 

 

 

 

 

 

Formen der Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaften

 

Wir betrachten nun die verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung, die nach dem Aktiengesetz möglich sind. Damit die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung vornehmen kann, ist eine 3/4 Mehrheit erforderlich. 3/4 des auf der Hauptversammlung ver-tretenen gezeichneten Kapitals müssen zustimmen.

 

Wir behandeln zunächst die Formen der Kapitalerhöhung, bei denen neues Geld zufließt, die Eigenkapitalbasis also ausgeweitet wird. Diese Formen der Kapitaler-höhung zählen zur Beteiligungsfinanzierung. Wir unterscheiden:

 

                                   die ordentliche Kapitalerhöhung

                                   die bedingte Kapitalerhöhung

                                   und das genehmigte Kapital.

 

 

Ordentliche Kapitalerhöhung

 

Wir vertiefen zunächst die ordentliche Kapitalerhöhung Sie ist in den Paragraphen §§ 182 folgende im Aktiengesetz geregelt. Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung werden neue, so genannte "junge" Aktien ausgegeben. Die bisherigen Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht auf diese jungen Aktien. Dieses Bezugsrecht dient dazu, die Vermögensinteressen der Altaktionäre zu schützen. Nach der Kapitalerhöhung sinkt der Aktienkurs. Außerdem verteilen sich nach der Kapitalerhöhung die offenen und die stillen Rücklagen auf mehr Anteilseigner. Es tritt eine so genannte Kapitalverwässerung ein. Diese Vermögensverluste sollen durch das Bezugsrecht ausgeglichen werden. Außerdem verschieben sich durch die Kapitalerhöhung die Stimmverhältnisse. Dies ist zwar kein direkter materieller Verlust, aber ein immaterieller Verlust. Das gesetzliche Bezugsrecht soll die Aktionäre vor diesen materiellen und immateriellen Verlusten schützen. Das Bezugsrecht wird an der Börse gehandelt und selbständig notiert.

 

 

Bedingte Kapitalerhöhung

 

Nach der ordentlichen Kapitalerhöhung betrachten wir nun die zweite Form der Be-teiligungsfinanzierung: die bedingte Kapitalerhöhung. Sie heißt "bedingt" deswegen, weil sie davon abhängt, ob bestimmte Bezugs- oder Umtauschrechte ausgeübt werden. Bedingte Kapitalerhöhungen sollen nach § 192 AktG nur zu folgenden Zwecken erfolgen:

 

 

 

 

 

           

            wenn Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, um die

            Umtauschrechte in Aktien zu decken,

 

            um Unternehmenszusammenschlüsse vorzubereiten,

 

            wenn Bezugsrechte auf Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer      

            ausgegeben werden.

 

Der Nominalbetrag der bedingten Kapitalerhöhung darf nicht höher sein, als die Hälfte des gezeichneten Kapitals, das zu dem Zeitpunkt vorhanden ist, als der Be-schluss gefasst wird.

 

 

Das genehmigte Kapital

 

Nach der ordentlichen und der bedingten Kapitalerhöhung betrachten wir nun die dritte Form der Beteiligungsfinanzierung: das genehmigte Kapital. Hier ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand, das gezeichnete Kapital um einen bestimmten Betrag zu erhöhen und zwar dann, wenn der Vorstand es für richtig hält. Diese Ermächtigung gilt für fünf Jahre. Die Höhe dieses genehmigten Kapitals ist beschränkt. Die Hauptversammlung darf nicht mehr genehmigen, als die Hälfte des gezeichneten Kapitals, das zum Zeitpunkt der Ermächtigung vorhanden ist. Der Vorstand muss dann nicht noch einmal die Hauptversammlung befragen, wenn er das genehmigte Kapital zur Kapitalerhöhung verwenden will, er braucht nur die Zustimmung des Aufsichtsrates. Er kann somit den Zeitpunkt der Kapitalerhöhung weitgehend frei wählen und damit eine günstige Lage auf dem Kapitalmarkt abwarten. Die eigentliche Kapitalerhöhung geschieht dann in Form einer ordent-lichen Kapitalerhöhung.

 

 

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

 

Zum Abschluss betrachten wir eine Form der Kapitalerhöhung, die nicht zur Be-teiligungsfinanzierung zählt,  weil durch sie keine neuen Mittel zufließen. Gemeint ist die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Hier werden offene Rücklagen in divi-dendenberechtigtes gezeichnetes Kapital umgewandelt, indem Zusatzaktien (auch genannt "Berichtigungsaktien" oder "Gratisaktien") ausgegeben werden. Es handelt sich hier um einen reinen Passivtausch. Die offenen Rücklagen vermindern sich, das gezeichnete Kapital erhöht sich um den gleichen Betrag. Ein häufiger Grund für diese Kapitalumschichtung ist, dass der Kurswert der Aktie ermäßigt werden soll, um ihre Verkäuflichkeit (Fungilibität) zu erhöhen.

 

 

 

 

 

Fremdfinanzierung (Kreditfinanzierung), Formen

 

Wir verschaffen uns zunächst einen Überblick über die verschiedenen Formen der Kreditfinanzierung. Zunächst können wir langfristige und kurzfristige Kreditformen unterscheiden. Als langfristige Kreditformen sind zu nennen: Schuldverschrei-bungen, Schuldscheindarlehen, langfristige Bankkredite, Gesellschafterdarlehen und Genussscheine. Kurzfristige Kredite sind hingegen z. B. Lieferantenkredite, Dispo-sitionskredite, Wechseldiskontkredite und Lombardkredite. Außerdem gibt es die verschiedensten Kreditsubstitute, zum Beispiel Factoring und Leasing.

 

 

Kreditfinanzierung, Vorteile gegenüber Beteiligungsfinanzierung

 

Wie die Beteiligungsfinanzierung gehört auch die Kreditfinanzierung zur Außen-finanzierung. Im Gegensatz zur Beteiligungsfinanzierung wird bei der Kredit-finanzierung Fremdkapital von außen aufgenommen.  Durch Kreditfinanzierung en-stehen keine Mitspracherechte der Geldgeber wie bei der Beteiligungsfinanzierung, Die Kreditüberlassung ist befristet. Der Kreditgeber hat keinen Anspruch darauf, am Vermögenszuwachs oder an den stillen Reserven beteiligt zu werden. Es wird in der Regel ein fester Zins vereinbart,  so dass eine feste Liquiditätsbelastung entsteht.

 

 

Langfristige Fremdfinanzierung

 

Wir wollen jetzt zunächst die verschiedenen langfristigen Kreditformen genauer betrachten. Als langfristige Kreditformen kennen wir Schuldverschreibungen, Schuld-scheindarlehen, langfristige Bankkredite, Gesellschafterdarlehen und Genussschei-ne. Wir betrachten zuerst die Schuldverschreibungen genauer.

 

 

Schuldverschreibungen (Obligationen)

 

Schuldverschreibungen wenden sich an den anonymen Kapitalmarkt, das heißt, dass die Kreditgeber dem Kreditnehmer in der Regel unbekannt bleiben. Die Anleihen werden in Teilschuldverschreibungen zerlegt, so dass die Einzelbeträge erschwinglich sind. Der Aussteller der Schuldverschreibung verpflichtet sich, den aufgenommenen Geldbetrag zurückzuzahlen und außerdem regelmäßig Zinsen zu zahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn private Unternehmen sich auf diese Weise Geld besorgen, spricht man von Industrieobligationen, unabhängig davon, ob der  Aussteller ein Industrie- oder Han-delsunternehmen ist.

 

Praktisch können nur sehr große Betriebe, also in den meisten Fällen Aktien-gesellschaften für die Ausgabe einer Obligation in Frage. Einmal sind die Aus-gabekosten sehr hoch und zum anderen setzen die Börsen einen bestimmten Mindestbetrag voraus, z. B. 250.000,– EURO. Der Käufer einer Obligation kann das Kreditverhältnis nicht kündigen. Da Obligationen jedoch börsenfähig sind und an der Börse gehandelt wer-den, hat jeder die Möglichkeit, das Kreditverhältnis für sich persönlich zu beenden, indem er die Obligation verkauft.

 

 

Wandelschuldverschreibung

 

Eine besondere Art von Schuldverschreibung stellt die Wandelschuldverschreibung dar. Wandelschuldverschreibungen gewähren zum einen das Recht normaler Industrieobligationen. Zusätzlich gewähren sie aber noch das Recht, die Schuldver-schreibung in Aktien umzutauschen, also zu wandeln. Dieses Umtauschrecht kann meist erst nach einer bestimmten Sperrfrist ausgeübt werden.

 

 

Optionsschuldverschreibungen

 

Ähnlich den Wandelschuldverschreibungen aber doch unterschiedlich sind die Optionsschuldverschreibungen. Der Inhaber einer Optionsschuldverschreibungen hat die üblichen Gläubigerrechte, dazu aber noch das Recht, Aktien oder Anleihen zu vorab festgelegten Bedingungen innerhalb einer Frist zu beziehen. Vorausset-zung ist, dass er sein Optionsrecht wahrnimmt.

 

Der Unterschied zwischen den Optionsschuldverschreibungen und den Wandel-schuldverschreibungen besteht darin, dass bei der Wandelschuldverschreibung komplett in Aktien umgewandelt wird, während bei der Optionsschuldverschreibung das ursprüngliche Gläubigerpapier bestehen bleibt. Deswegen besteht eine Options-schuldverschreibung aus dem Gläubigerpapier und einem Optionsschein, der das Recht auf Wandlung verbrieft. Dieser Optionsschein kann auch getrennt von der Anleihe gehandelt werden.

 

Daneben gibt es noch die Gewinnschuldverschreibung. Die Gewinnschuldverschrei-bung gewährt entweder nur einen bestimmten Gewinnanteil, der natürlich nur dann gezahlt wird, wenn Gewinn gemacht wird, oder sie gewährt einen Grundzins mit zusätzlichem Gewinnanspruch.

 

Schuldscheindarlehen

 

Nachdem wir gerade die Schuldverschreibung als eine Form der langfristigen Kreditfinanzierung betrachtet haben, wenden wir uns jetzt einer weiteren Form der langfristigen Kreditfinanzierung zu: dem Schuldscheindarlehen. Durch Schuld-scheindarlehen leiht man sich Geld von einer so genannten Kapitalsammelstelle. Kreditgeber ist also hier eine Institution, wo sich viel Kapital sammelt, wie z. B. bei Versicherungen, oder aber auch bei Sozialversicherungsträgern oder der Bundes-agentur für Arbeit. Besonders Versicherungen legen durch Schuldscheindarlehen Kapital aus ihrem Deckungsstock langfristig an.

 

Oft nutzen Unternehmen die Möglichkeit sich  Geld über Schuldscheindarlehen zu besorgen, wen ihnen Obligationen aufgrund der hohen Emissionskosten zu teuer und ihre erforderlichen Mindestbeträge zu hoch sind. Im Gegensatz zu den Obliga-tionen sind Schuldscheindarlehen keine Wertpapiere sondern lediglich beweiser-leichternde Dokumente, die auch nicht handelbar sind. Ihr Zinssatz liegt etwa 1/4 bis 1/2 Prozent über dem jeweiligen Zins für Obligationen.

 

Weitere Formen der langfristigen Kreditfinanzierung sind langfristige Bankkredite, Gesellschafterdarlehen und Genussscheine. Hiervon  betrachten wir die Genuss-scheine genauer.

 

 

Genussscheine

 

Genussscheine sind eine Art "Zwitterpapiere" und zwar zwischen Aktien und fest-verzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Gläubigerrechte und zwar in den meisten Fällen einen Anteil am Reingewinn, teilweise auch am Liquidationserlös. Oft ist auch eine Beteiligung am Verlust vorgesehen. Für den Emittenten (Herausgeber) besteht ein Anreiz sich Geld über Genussscheine zu leihen. Zum einen deswegen, weil der Genussschein kein Mitspracherecht verbrieft und nur dann zu bedienen ist, wenn Gewinn erzielt wird, zum anderen, weil er steuerlich wie Fremdkapital behandelt wird und deswegen die Zinsen steuerlich absetzbar sind. Genussscheine sind daher denGewinnschuldverschreibungen sehr ähnlich. Jedoch gibt es bei Gewinnschuld-verschreibungen  keine Beteiligung am Verlust, während dies bei Genussscheinen möglich ist.

 

 

Aktienanleihen

Auch Aktienanleihen sind eine Art „Zwitterpapiere“, die zwischen Aktien und festver-zinslichen Wertpapieren liegen. Die Aktienanleihe wird während der Laufzeit mit einem festen Zinsatz verzinst. Am Ende der Laufzeit hat der Schuldner ein Wahl-recht. Er kann die Schuld entweder in Geld oder in Aktien zurückzahlen. Der Emmittent hat somit das Recht, statt der Rückzahlung der Aktie zum Nominalbetrag eine zuvor festgelegte Stückzahl seiner Aktien zu liefern. Er wird dies tun, wenn deren Kurswert zum Zeitpunkt der Fälligkeit niedriger ist, als der zurückzuzahlende Geldbetrag.

 

 

Kreditarten und Sicherheiten

 

Bei einem Kredit wird dem Schuldner eine Sache (in der Regel Geld) für einen bestimmten Zeitraum überlassen ("Kredit" kommt von lat. "credere" und heißt "ver-trauen"). Der Schuldner muss Sachen gleicher Art, Menge und Güte zurückerstatten und in der Regel auch einen Zins bezahlen. Statt in „langfristig“ und „kurzfristig“ zu systematisieren können wir auch wie folgt unterscheiden:

 

Personalkredite, verstärkte Personalkredite und die Realkredite. Die folgende Über-sicht zeigt die verschiedenen Formen der Kreditfinanzierung im Überblick.

 

 

Kreditarten, Überblick

 

 

Kredite

 

                                                                               Kontokorrentkredit

                                      Personalkredite

                                                                          

 Lieferantenkredit

 

 

                                                                                 Bürgschaftskredit

                                      verstärkte Personalkredite

                                                                           

   Zessionskredit

 

 

 

                                                                               Lombardkredit

                                              

Sicherungs-

                                                                               übereignungskredit

                             Realkredite

                                                                               Hypothekarkredit

                      

                                                                                                          Grundschuldkredit

Personalkredite, Kontokorrentkredit, Genauere Betrachtung

 

Der Kontokorrentkredit wird auch Dispositionskredit oder Überziehungskredit ge-nannt. Der Kontokorrentkredit ist ein Überziehungsrahmen auf einem laufenden Konto. Er ist ein relativ teurer Kredit.

 

 

Personalkredite, Lieferantenkredit, Genauere Betrachtung

 

Der Lieferantenkredit ist die Zahlungsfrist, die der Lieferant uns überlässt, bis wir die Rechnung bezahlen müssen. Dieser Kredit ist sozusagen kostenlos, könnte aber die Lieferanten verärgern.

 

 

Verstärkte Personalkredite, Bürgschaftskredit, Genauere Betrach-tung

 

Bei einem Bürgschaftskredit kommt ein Bürge ins Spiel, der für den Kreditbetrag genauso einstehen muss, wie der Hauptschuldner. Man nennt dies eine „selbst-schuldnerische Bürgschaft“. Der Bürge haftet, wie der Schuldner selbst.

 

 

Verstärkte Personalkredite, Zessionskredit,  Genauere Betrachtung

„Zession“ bedeutet „Abtretung“. Der Kredit wird besichert, indem der Schuldner Rechte oder Forderungen an den Gläubiger abtritt. Dies können z. B. Rechte aus Mietverträgen oder Gehaltsforderungen sein.

 

Wir betrachten nun die Realkredite genauer.

 

 

Realkredite, Begriff

 

Unter Realkrediten versteht man Kredite, die dinglich besichert sind. Der Gläubiger kann hier also unmittelbar auf bestimmte Sachen oder Vermögensrechte aus dem Vermögen des Schuldners zugreifen. Wir betrachten im folgenden den Lombard-kredit, den Sicherungsübereignungskredit,  den Hypothekarkredit und den Grund-schuldkredit.

 

 

 

 

 

 

Lombardkredit, Genauere Betrachtung

 

"Lombard" bedeutet Pfand. Bei einem Lombardkredit erhält also der Gläubiger vom Schuldner hochwertige Gegenstände als Pfand, wie Wertpapiere oder Edelmetalle.

 

 

Sicherungsübereignungskredit, Genauere Betrachtung

 

Beim Sicherungsübereignungskredit werden bewegliche Sachen aus dem Ver-mögen des Schuldners in das Eigentum des Gläubigers übergeben. In der Regel bleibt der Schuldner aber Besitzer dieser Sache und kann sie weiter nutzen.

 

 

Hypothekarkredit, Genauere Betrachtung

 

Bei einer Hypothek wird eine unbewegliche Sache belastet, z. B. ein Grundstück oder ein Gebäude. Die Hypothek besteht dann in der gleichen Höhe wie die zugrundeliegende Schuld. Sie ermäßigt sich genau im gleichen Maße, wie der Schuldner die besicherte Forderung zurückzahlt. Man nennt diese Koppelung der Sicherheit an die Schuld "Akzessorität". Die Hypothek ist also streng akzessorisch. Die Hypothek wird in das Grundbuch eingetragen.

 

Grundschuldkredit, Genauere Betrachtung

 

Auch bei einer Grundschuld wird ein Grundstück oder ein Gebäude belastet. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld jedoch nicht an die Forderung gekoppelt. Die Grundschuld ist also von der Person des Schuldners losgelöst. Nur das Grundstück haftet. Die Grundschuld bleibt also als Sicherheit erhalten, selbst dann, wenn der Schuldner den Kredit zurückgezahlt hat, während die Hypothek in diesem Moment erlischt. Auch die Grundschuld wird in das Grundbuch eingetragen.

 

 

Kreditsubstitute: Leasing und Factoring

 

Zu den Finanzierungsformen, die einen Kredit ersetzen können, gehören vor allem das Leasing und das Factoring.

 

 

 

 

Factoring

 

Unter Factoring versteht man den Verkauf von Forderungen aus Lieferung und Leistung. Der so genannte Factor kauft die Forderungen an und übernimmt dabei bestimmte Servicefunktionen und häufig auch das Ausfallrisiko. An Service über-nimmt der Factor die gesamte Debitorenbuchhaltung sowie das Inkasso und das Mahnwesen. Übernimmt der Factor auch das Ausfallrisiko, spricht man von echtem Factoring. Beim unechten Factoring hingegen verbleibt das Ausfallrisiko beim Verkäufer der Forderung.

 

Das echte Factoring hat somit drei Funktionen: Der Verkäufer der Forderung erhält vom Factor schon vor Fälligkeit sein Geld. Dies ist die Finanzierungsfunktion des Factoring. Zweitens verwaltet der Factor den Forderungsbestand. Dies ist die Dienstleistungsfunktion. Drittens übernimmt der Factor das Risiko, das die von ihm angekauften Forderungen nicht beglichen werden. Dies ist die Kreditsicherungs-funktion, die auch Delkrederefunktion genannt wird.

 

 

Vorteile des Factoring

 

Das Factoring kann verschiedene Vorteile haben. Zum einen führt es oft zu Kosten-ersparnis. Die Kosten für die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen werden eingespart, genauso wie Gebühren für Auskunfteien, bei denen man sich über die Bonität eines Käufers erkundigen müsste. Forderungen müssen außerdem nicht mehr selbst eingetrieben werden, wenn sie ausfallen. Diese sehr zeit- und kosten-aufwendige Angelegenheit ist jetzt Sache des Factors.

 

Durch das Factoring erhält man zum anderen eher sein Geld, als wenn man bis zur Fälligkeit der Forderung warten müsste. Dies kann man nun zum Beispiel nutzen, um bei den Lieferanten schnell zu bezahlen und dadurch Skontogutschriften zu nutzen.

 

 

Echtes Factoring im Außenhandel: Forfaitierung

 

Bei der Forfaitierung werden, wie beim Factoring, Forderungen verkauft. Forfai-tierung ist also der Verkauf von Forderungen im Exportgeschäft. Der Exporteur, hier genannt Forfaitist, verkauft die Forderungen, die er gegenüber dem Importeur hat, an einen Forfaiteur. Als Forfaiteure agieren vor allem spezielle Tochtergesell-schaften der Geschäftsbanken. Die Forfaiteure übernehmen mit dem Ankauf der Forderungen das komplette Ausfallrisiko.

 

 

 

 

Leasing

 

Als zweite Finanzierungsform, die einen Kredit ersetzen kann, betrachten wir das Leasing. Unter Leasing versteht man die Anrmietung von Anlagegegenständen von speziellen Instituten. Grundsätzlich lassen sich zwei  Formen des Leasing unter-scheiden: das Operate Leasing und das Financial Leasing.

 

 

Operate Leasing und Financial Leasing

 

Beim Operate Leasing besteht ein Mietvertrag, der von beiden Seiten jederzeit bei Einhaltung gewisser Fristen kündbar ist. Es gibt keine fest vereinbarten Grund-mietzeiten. Anders beim Financial Leasing. Hier ist eine feste Grundmietzeit ver-einbart, in der der Vertrag von keiner Seite gekündigt werden darf.

 

 

Vorteile des Leasing

 

Wenn es Leasing nutzt, kann ein Unternehmen Investitionen tätigen und trotzdem seine Liquidität erhalten. Es kann die geleasten Anlagen austauschen und sich so dem neusten Stand der Technik anpassen. Außerdem wird der Leasingnehmer vom Leasinggeber betreut und beraten. Schließlich sind Leasingraten sofort von der Steuer absetzbar.

 

 

Fremdfinanzierung und Leverage-Effekt

 

Der Leverage Effekt ist ein Hebeleffekt. Er besagt, dass unter bestimmten Be-dingungen eine zunehmende Verschuldung die Eigenkapitalrendite steigern kann. Diese Erhöhung der Eigenkapitalrendite durch Verschuldung wird als Leverage-Chance bezeichnet. Es kann aber auch sein, dass die Eigenkapitalrendite bei zunehmender Verschuldung fällt. Dieser Zusammenhang wird als Leverage-Risiko bezeichnet. Was sind nun diese bestimmten Bedingungen, die einmal zur Leverage-Chance ein anderes Mal zum Leverage-Risiko führen? Der entscheidende Faktor ist die Gesamtkapitaltrendite. Wenn die Gesamtkapitalrendite einer Investition über dem Fremdkapitalzinssatz liegt, entsteht eine Leverage-Chance. Wenn sie unter dem Fremdkapitalzinssatz liegt, entsteht ein Leverage-Risiko.

 

 

 

 

 

 

 

Leverage-Formel

 

Das gleiche kann man auch in Zahlen ausdrücken, in diesem Fall durch die so ge-nannte Leverage-Formel, welche lautet:

 

 

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

EK-Rent = Eigenkapitalrentabilität

 

GK-Rent = Gesamtkapitalrentabilität

 

FK-Rent = Fremdkapitalrentabilität

 

FK/EK = Verschuldungsgrad

 

 

Die Formel zeigt klar: Ist die Klammer positiv (GK-Rent > FK-Rent) dann sorgt zu-nehmende Verschuldung (FK/EK) für eine Steigerung der EK-Rent. Dies ist die Leve-rage-Chance.

 

Ist die Klammer negativ, der FK-Zins also größer als die GK-Rent, dann sinkt die EK-Rent. Dies ist das Leverage-Risiko.

 

 

 

Mezzanine-Finanzierung, Begriff

 

Mezzanine-Finanzierung ist eine Zwischenform von Eigen- und Fremdfinanzierung. Das Wort „Mezzanino“ stammt aus dem Italienischen und bezeichnete eine in der Renaissance typische Bauweise, bei der man ein Zwischengeschoss zwischen zwei Hauptgeschosse baute. Genauso wie zwischen den Geschossen liegt die Mezza-nine-Finanzierung zwischen der Eigen- und der Fremdfinanzierung.

 

 

 

Mezzanine-Finazierung, Arten

 

Zu den Arten der Mezzanine-Finanzierung gehören:

 

Nachrangiges Darlehen/Partiarisches Darlehen

 

Stille Beteiligung

 

Wandelschuldverschreibungen und Genussscheine.

 

 

Mezzanine: Nachrangiges Darlehen, Partiarisches Darlehen

 

Das nachrangige Darlehen ist „eigentlich“ eine reine Form der Fremdfinanzierung. Es wird zu „Mezzanine“ gerechnet, weil es nicht besichert ist. Im Falle einer Insolvenz würde also der Gläubiger eines nachrangigen Darlehens möglicherweise leer ausgehen. In der Regel wird für dieses größere Risiko auch ein höherer Zins bezahlt.

 

Das partiarische Darlehen unterscheidet sich vom nachrangigen Darlehen nur da-durch, dass kein fester Zinssatz vereinbart wird, sondern der Gläubiger statt dessen am Gewinn beteiligt wird. Auch eine Mischform ist möglich, bei der ein geringer fester Zins vereinbart wird und darüber hinaus eine Gewinnbeteiligung. Eine Ver-lustbeteiligung gibt es bei beiden Formen nicht. Bilanziell werden diese Formen von Darlehen als Fremdkapital ausgewiesen.

 

 

 

Mezzanine: Stille Beteiligung

 

Hier beteiligt sich jemand „still“ an einer Gesellschaft. Dies bedeutet, dass dieser stille Gesellschafter reiner Kapitalgeber ist und die Geschäfte nicht führt. Er ist am Gewinn beteiligt. Auch eine Beteiligung am Verlust kann vereinbart werden. Der typische stille Gesellschafter ist am Gewinn und am Verlust beteiligt. Wird der Stille darüber hinaus noch an den stillen Rücklagen der Gesellschaft beteiligt, so nennt man ihn atypischen stillen Gesellschafter. Der typische stille Gesellschafter erzielt steuerrechtlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, der atypische stille Gesellschafter erzielt steuerrechtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dem stillen Gesellschafter können Bezugsrechte an Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden. Diese kann er dann z. B. bei einem Börsengang ausüben. Diese Beteiligungsrechte des stillen Gesellschafters nennt man „Equity-Kicker“.

 

 

Mezzanine: Wandelschuldverschreibung und Genussschein

 

Wandelschuldverschreibungen gewähren zunächst alle Rechte eines Gläubiger-papieres, z. B. auf Verzinsung und Rückzahlung. Zusätzlich gewähren sie aber noch das Recht, die Schuldverschreibung in Aktien umzutauschen, also zu wandeln. Dieses Umtausrecht kann meist erst nach einer bestimmten Sperrfrist ausgeübt werden. Durch die Wandlung wird aus dem Gläubiger ein Eigenkapitalgeber.

 

Genussscheine sind eine Art "Zwitterpapiere" und zwar zwischen Aktien und fest-verzinslichen Wertpapieren. Sie verbriefen Gläubigerrechte und zwar in den meisten Fällen einen Anteil am Reingewinn, teilweise auch am Liquidationserlös. Oft ist auch eine Beteiligung am Verlust vorgesehen.

 

Wandelschuldverschreibungen und Genussscheine zeigen damit sehr deutlich, dass die Mezzanine-Finanzierung zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung liegt, weil sie sowohl Elemente aus der Eigenfinanzierung wie auch aus der Fremdfinanzierung enthalten.                                                                                    

 

 

Alternative Finanzierungsformen: Asset Backed Securities

 

Asset Backed Securities sind Wertpapiere, die durch zukünftige Zahlungsströme abgesichert sind. Die Bezeichnung bildet sich aus „asset“ (= durch Vermögenswerte)

„backed“ (unterlegte) „securities“ (Wertpapiere). Es handelt sich hier also um „durch Aktiva gedeckte Wertpapiere“. Etwas freier könnte man auch von „forderungs-gestützten Wertpapieren“ oder „forderungsgestützter Verbriefung“ sprechen.

 

Die Grundidee dieser Finanzierungsform ist, dass ein Pool von Vermögenswerten verselbstständigt wird. Bei den Vermögenswerten handelt es sich vor allem um sol-che, die einen zukünftigen Cash-Flow erzielen, also zum Beispiel vermietete Im-mobilien mit Aussicht auf zukünftigen Miet-Cashflow.

 

Das Finanzkonstrukt besteht nun darin, dass dieser Pool einer eigens zu diesem Zweck gegründeten Gesellschaft übertragen wird, die deswegen auch „Zweck-gesellschaft“ genannt wird. Diese Gesellschaft kauft die Vermögenswerte an und refinanziert sich durch die Ausgabe von „durch Aktiva gedeckten“ Wertpapieren. Mit anderen Worten, die Zweckgesellschaft leiht sich am Kapitalmarkt Geld, das zum Beispiel durch Mietforderungen gedeckt ist.

 

 

Asset Backed Securities, Sinn

 

Der Sinn dieser Konstruktion besteht vor allem darin, Aktiva, die nicht im Produk-tionsprozess gebunden sind, zu Geld zu machen und das Bonitätsrisiko für dieses Kreditgeschäft aus der Bilanz des Verkäufers dieser Vermögenswerte herauszuhal-ten. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Asset Backed Securities, Vorteile

 

Die Cash-Flow-Belastung ist aus dem Unternehmen des Verkäufers komplett aus-gegliedert. Die Gläubiger werden aus dem Cash-Flow bedient, den die Vermögens-werte erzeugen.

 

Das Risiko dieser Finanzierungsform ist sehr transparent. Einziger Sinn der Zweck-gesellschaft ist es, die übertragenen Vermögenswerte „zu Geld zu machen“. Andere Geschäfte betreibt die Zweckgesellschaft nicht.

 

Asset Backed Securities bieten eine Finanzierungsmöglichkeit „an den Banken vorbei“. Der Fußballverein Schalke 04 besorgte sich auf diese Art und Weise 100 Mio EURO. David Bowie lieh sich 55 Mio Dollar gegen die Übertragung des Cash-Flows aus seinen Songs an eine Zweckgesellschaft.

 

 

Alternative Finanzierungsformen: Förderprogramme

 

Die Anzahl der Förderprogramme ist unüberschaubar. Die Förderung neuer Projekte ist so undurchsichtig, dass sich mittlerweile schon so genannte Subventionsberater etabliert haben, die zeigen, wie man an staatliche Fördertöpfe herankommen kann.

 

Ein Haupt-Ansprechpartner für Förderprogramme ist die KfW. Dann kann man auch nach Förderprogrammen des jeweiligen Bundeslandes suchen. Darüber hinaus em-pfiehlt sich eine Internet-Recherche.

 

 

 

Kapitalbeschaffung durch Innenfinanzierung?

 

 Bei der Innenfinanzierung werden keine finanziellen Mittel von außen zugeführt, wie dies bei der Außenfinanzierung der Fall ist, sondern das Kapital wird im  Unter-nehmen gebunden und zu Finanzierungszwecken verwendet. Im Rahmen der In-nenfinanzierung werden also Auszahlungen verzögert oder sogar verringert. Eine Kapitalbeschaffung durch Innenfinanzierung ist also nicht möglich. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme: die Innenfinanzierung aus Vermögensumschichtung. Hier können liquide Mittel zufließen.

 

Die Formen der Innenfinanzierung sind hier noch mal abgedruckt:

 

 

 

 

 

 

Selbstfinanzierung

 

Wenn man sich aus Gewinnen finanziert, die im Unternehmen zurückbehalten werden, so spricht man von Selbstfinanzierung. Je nachdem, wie der zurückbehal-tene Gewinn in der Bilanz ausgewiesen wird, kann man unterscheiden in offene Selbstfinanzierung und stille Selbstfinanzierung.

 

 

Offene Selbstfinanzierung

 

Die offene Selbstfinanzierung erfolgt, indem man von dem in Bilanz und GuV ausgewiesenen Jahresüberschuss  einen Teil zurückbehält. Bei der GmbH und der AG wird der zurückbehaltene Gewinn den offenen Rücklagen zugeführt. Nach HGB unterteilen sich die offenen Rücklagen in Kapitalrücklage und Gewinnrücklage. Bei den Gewinnrücklagen gibt es eine weitere Aufgliederung. Die Gewinnrücklagen bestehen aus gesetzlicher Rücklage, Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßiger Rücklage und anderen Gewinnrücklagen. Bei der offenen Selbstfinanzierung wird ausgewiesener Gewinn einbehalten.

 

 

Stille Selbstfinanzierung: Stille Rücklagen

 

Bei der stillen Selbstfinanzierung wird Gewinn einbehalten, der nicht ausgewiesen wurde. Der Finanzierungseffekt der stillen Selbstfinanzierung liegt vor allem in einer Steuerersparnis. Durch bewusste bilanzpolitische Maßnahmen wird der Gewinn-ausweis verringert, wodurch stille Rücklagen entstehen. Solche bilanz-politischen Maßnahmen, die zu stillen Rücklagen führen, arbeiten nach folgendem Prinzip:  die Aktiva werden unterbewertet und die Passiva werden überbewertet.

 

 

Grundsätzlich hat man für Unterbewertung der Aktiva folgende Möglichkeiten: ent-weder man unterlässt Aktivierungen oder man setzt Vermögensgegenstände zu niedrig an oder man unterlässt Zuschreibungen, wenn Vermögensteile im Wert steigen. Um Passiva über zu bewerten, bietet sich speziell an, die Rückstellungen zu hoch zu bewerten.

 

 

Finanzierung aus Abschreibungen

 

Als zweite Finanzierungsform der Innenfinanzierung betrachten wir jetzt die Finan-zierung aus Abschreibungen. Durch Abschreibungen werden die Anschaffungs-kosten eines Vermögensgegenstandes auf die Jahre der Nutzung verteilt. Durch Abschreibungen mindert sich der Bilanzwert des Vermögensgegenstandes schritt-weise in jeder Periode. Über die Umsatzerlöse erzielt man gleichzeitig Erträge durch diesen Vermögensgegenstand. Diese Erlöse stehen auf der Ertragsseite der GuV. Gleichzeitig sorgt der Posten "Abschreibungen" auf der Aufwandsseite dafür, dass die Abschreibungswerte im Betrieb verbleiben und nicht als Gewinn ausgewiesen werden. Die Abschreibungsbeträge fließen also dem Betrieb in jeder Periode über die Umsatzerlöse als liquide Mittel zu und verbleiben zunächst im Betrieb.

 

 

Lohmann-Ruchti Effekt

 

Irgendwann kommt der Zeitpunkt, wo ein neuer Vermögensgegenstand angeschafft werden muss. Genau hierfür sind ja die Abschreibungen einbehalten worden. Manchmal tritt der Fall ein, dass für die Neuanschaffung weniger ausgegeben werden muss, als sich angesammelt hat. Dann kann ein Teil der angesammelten Abschreibungsbeträge zur Erweiterung des Betriebes genutzt werden, d.h. nicht nur die alte Anlage wird ersetzt, es kann sogar noch eine zusätzliche gekauft werden. Dies ist der Finanzierungseffekt der Abschreibungen, den man auch Kapazitäts-erweiterungseffekt oder Lohmann-Ruchti Effekt nennt.

 

 

Lohmann-Ruchti Effekt, Kritik

 

Um diesen Effekt nun kritisch zu beleuchten, müssen wir uns zunächst die Prämissen anschauen: wir unterstellen, dass die Abschreibungen dem Unternehmen in liquider Form zugeflossen sind. Die Prämisse lautet also, dass die Abschrei-bungen "verdient" werden müssen, damit der Lohmann-Ruchti Effekt funktioniert. Außerdem müssen die Maschinen im Preis konstant bleiben, Preissteigerungen dürfen nicht stattfinden. Wir unterstellen also konstante Wiederbeschaffungskosten.

 

Außerdem unterstellen wir, dass wir immer in gleichartige Anlagen investieren. Wir schließen also die Möglichkeit aus, dass durch den technischen Fortschritt eine andere Anlage gekauft werden muss. Außerdem unterstellen wir, dass die lineare Abschreibungsform den tatsächlichen Werteverzehr auch wirklich richtig abbildet.

 

Wir erkennen bereits, dass diese Prämissen den Lohmann-Ruchti Effekt in der Praxis einschränken.  Hinzu kommt, dass es in der Praxis oft  mehrstufige Produk-tionsprozesse gibt. Es bringt dann überhaupt nichts, nur eine Stufe durch den Lohmann-Ruchti Effekt auszuweiten, weil mehrere Produktionsstufen nötig sind, um tatsächlich mehr zu produzieren. Es ist also erforderlich, eventuelle Kapazi-tätsausweitungen auch kapazitiv  abzustimmen.

 

Wenn wir die Maschinenkapazität ausweiten, also unser Anlagevermögen er-höhen, so müssen wir auch unser Umlaufvermögen erhöhen. Wenn wir mehr Maschinen anschaffen, brauchen wir auch höhere Lagerbestände. Mehr Maschinen erfordern in der Regel auch mehr Personal. Diese Folgen müssen für den Betrieb finanzierbar sein. Finanzielle Beschränkungen können also die Bedeutung des Lohmann-Ruchti Effektes reduzieren.

 

Außerdem müssen wir bedenken, dass es nichts nützt, mehr Maschinen aufzu-stellen, wenn das, was auf diesen Maschinen jetzt zusätzlich produziert wird, am Markt nicht verkauft werden kann.  Auch die Absatzmöglichkeiten schränken also die Bedeutung des Lohmann-Ruchti Effektes ein. 

 

 

Finanzierung aus Rückstellungen

 

Nach der Selbstfinanzierung und der Finanzierung aus Abschreibungen betrachten wir jetzt die Finanzierung aus Rückstellungen als weitere Form der Innen-finanzierung. Dadurch, dass Rückstellungen gebildet werden, werden grundsätzlich Gelder an das Unternehmen gebunden. Unter bestimmten Bedingungen können diese Gelder auch für Finanzierungszwecke genutzt werden. Ob das geht, hängt davon ab, wann die Rückstellungen fällig sind. Den größten Finanzierungseffekt haben Pensionsrückstellungen, weil es sich bei den Pensionsrückstellungen um langfristige Rückstellungen handelt. Der Finanzierungseffekt ist besonders hoch, wenn die Pensionsrückstellungen neu gebildet werden. Das liegt daran, dass die Rückstellung sofort gebildet werden muss, wenn eine Zusage gemacht wird, das zurückgestellte Geld aber erst dann gezahlt werden muss, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht, was erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Zusage der Fall ist.

 

Auch bei kurzfristigen Rückstellungen kann ein Finanzierungseffekt auftreten. Zwar werden diese Rückstellungen nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Es werden aber auch ständig wieder neue Rückstellungen gebildet, so dass ein Bodensatz an Rückstellungen bleibt. Ein bestimmter Betrag ist also permanent vorhanden, von dem ein Finanzierungseffekt ausgeht.

 

 

Finanzierung aus Vermögensumschichtung

 

Als letzte Form der Innenfinanzierung betrachten wie die Finanzierung durch Ver-mögensumschichtung. Bei der Finanzierung durch Vermögensumschichtung be-schafft sich das Unternehmen finanzielle Mittel, indem es nicht betriebs-notwendige Vermögensteile veräußert. Dies ist die einzige Form der Innenfinanzierung, die dafür sorgt, dass liquide Mittel zufließen.

 

 Das Unternehmen kann auch versuchen, durch Rationalisierungsmaßnahmen z. B. den Lagerbestand zu verringern oder die Produktion zu rationalisieren. Hierdurch durch wird bisher gebundenes Kapital freigesetzt und kann für andere Zwecke ver-wendet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Betriebswirt/in IHK, Zölle u. Umsatzsteuer, Teil 3

 

Freier Markt bedeutet: Ursprungslandprinzip

 

Da nun im Zuge eines gemeinsamen Marktes genau diese Grenzkontrollen abgeschafft werden sollen, wäre die Alternative das Ursprungslandprinzip. Nach diesem Prinzip werden die Steuervorschriften des  Landes angewendet, in dem die Güter produziert werden. Damit wird der Export besteuert, der Import bleibt steuerfrei. Anders ausgedrückt: Die importierte Ware wird im Importland mit der Steuer des Exportlandes belastet. Es wird also eine Ausfuhrumsatzsteuer erhoben. Das exportierende Land erhält die Umsatzsteuer.

 

 

Aber: Folgen des Ursprungslandprinzips

 

Durch diese Regelung kann auf Grenzkontrollen verzichtet werden. Auf der anderen Seite führt das Ursprungslandprinzip zu Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze. Die Umsatzsteuersätze innerhalb der EU weisen nämlich eine Bandbreite von 10% und damit große nationale Unterschiede auf. Eine weitere Folge wäre eine starke Verschiebung des Steueraufkommens. Innerhalb der EU gibt es nämlich Staaten, die mehr in andere Staaten exportieren als sie importieren und folglich auch Staaten, die mehr importieren als exportieren. Das Ursprungslandprinzip hätte dazu geführt, dass das Umsatzsteueraufkommen der exportstarken Länder stark gestiegen wäre und das Umsatzsteueraufkommen der exportschwachen Länder stark gesunken wäre.

 

 

Kompromiss: Unternehmen: Bestimmunglandprinzip

 

Aus diesen Gründen hat man sich innerhalb der EU nicht auf das Ursprungsland-prinzip einigen können, sondern einen Kompromiss ausgehandelt:

 

Es bleibt beim Bestimmungslandprinzip für Unternehmen.

 

Die Grenzkontrollen, die nach diesem Prinzip eigentlich nötig wären, entfallen. Sie werden durch nationale Kontrollen ersetzt. Die Unternehmen müssen also ihren nationalen Finanzämtern im Rahmen der Umsatzsteuererklärung ihre Exporte und Importe melden. Zusätzlich wurde ein innergemeinschaftliches Kontrollverfahren eingeführt.

 

 

Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren

 

Die Meldung der Unternehmen bei den nationalen Finanzämtern allein erschien den Finanzbehörden nicht ausreichend, da keine Möglichkeit zur Gegenkontrolle besteht. Deswegen verständigten sich die Mitgliedstaaten auf ein  innergemeinschaftliches Kontrollverfahren. Danach musste jeder Mitgliedstaat eine Behörde einrichten, die dem Informationsaustausch dient. Dieser Behörde muss jedes Unternehmen viertel- jährlich seine Lieferungen an die anderen Mitgliedsstaaten melden. Diese Behörde speichert diese Meldungen in eine Datenbank ein. Die Informationen dieser Daten-bank können von den Behörden der anderen Mitgliedsstaaten jederzeit abgerufen werden.

 

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

 

Im Rahmen dieses Verfahrens bekommt jedes beteiligte Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die in Deutschland für das innergemein-schaftliche Kontrollverfahren zuständige Behörde – die auch die Umsatzsteuer-Iden-tifikationsnummer vergibt – ist das

 

                                               Bundesamt  für Finanzen

                                               Außenstelle Saarlouis

                                               Industriestraße 6

                                               66740 Saarlouis

 

 

Durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer signalisiert der ausländische Importeur, dass er Anspruch auf eine umsatzsteuerbefreite Lieferung hat. Diese Lieferung wird dann erst im Importland mit dem dort geltenden Umsatzsteuersatz belegt (Einfuhrumsatzsteuer).

 

 

Kompromiss: Privatleute: Ursprungslandprinzip

 

Für Privatpersonen gilt allerdings das Ursprungslandprizip (mit wenigen Ausnahmen: Mineralöle, Autos, Tabakwaren und Alkohol).Grenzkontrollen entfallen.

 

Damit der Wettbewerb durch diesen "privaten Außenhandel" allerdings nicht zu sehr verzerrt wird, werden Mindeststeuersätze eingeführt. Diese Mindeststeuersätze be-tragen 15 Prozent für den Normalfall. Daneben sind zwei ermäßigte Steuersätze von mindestens 5 Prozent erlaubt.

 

 

 

Umsatzsteuerregelung: bisheriges Ergebnis

 

Im wesentlichen wurde bisher das auch vorher schon bestehende Bestimmungs-landprinzip beibehalten. Gleichzeitig sind aber die Grenzkontrollen weggefallen. Geändert wurde also lediglich das Erfassungsverfahren. Den Unternehmen wurde die Erfassung und Meldung  der Vorgänge aufgebürdet, die vorher durch die Zollkon-trollen erfasst wurden. Diese Meldepflichten sind bürokratisch ungeheuer aufwendig. Gemeldet werden muss an das lokale Finanzamt, an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis und an das Statistische Bundesamt im Rahmen des unten beschriebenen INTRASTAT-Verfahrens – jede Meldung auf einem separaten Formular.

 

 

Statistische Meldepflicht: INTRASTAT (www.destatis.de)

 

Die Unternehmen müssen nicht nur den Finanzämtern Meldung über ihren inner-gemeinschaftlichen Handel machen. Zusätzlich gibt es eine Meldepflicht für statistische Zwecke. Diese Meldung geschieht durch das INTRASTAT-Verfahren. Dies ist ein permanentes statistisches Erhebungsverfahren. „Permanent“ bedeutet, dass die Unternehmen ihre Daten aus dem Binnenhandel monatlich der statistischen Behörde des jeweiligen Landes melden müssen.  Von der Meldepflicht befreit sind solche Unternehmen, deren innerstaatliche Einfuhr oder Ausfuhr im letzten Kalen-derjahr EURO 200.000,00 nicht überschritten hat. Wird diese Grenze im lau-fenden Jahr überschritten, so ist ab dem Folgemonat eine INTRASTAT-Meldung abzu-geben. In Deutschland werden die Daten vom Statistischen Bundesamt erfasst. Die Erfassung erfolgt über Formulare oder – nach Abstimmung – auch über Datenträger. Die Internet-Adresse des Statistischen Bundesamtes lautet:

 

www.destatis.de.

 

 

Weitere Wege zur Einigung

 

Im Sinne eines freien Binnenmarktes wäre es sicherlich erstrebenswert, wenn eine Warensendung von Hamburg nach Paris umsatzsteuerlich genauso behandelt würde, wie eine Warensendung innerhalb Deutschlands, also nach dem Ursprungs-landprinzip. Eine Einigung innerhalb der EU erscheint aber schwierig, vor allem deswegen, weil der zuständige Ministerrat (hier: der Finanzminister) für Steuer-sachen einstimmige Beschlüsse verlangt.

 

 

 

 

 

 

Der  Ansatz, um das Ursprungslandprinzip doch noch umzusetzen, geht über eine sogenannte Clearingstelle. Da sich die Umsatzsteuereinnahmen durch das Ur-sprungslandprinzip bekanntlich zu Gunsten der exportstarken Nationen verschieben (siehe oben), soll diese Clearingstelle  die Umsatzsteueraufkommen ausgleichen.

 

 

Umsatzssteuer: praktische Hilfe, Detailinformationen

 

Das gegenwärtige Prinzip gleicht dem Versuch der "Quadratur des Kreises". So jedenfalls drückt es der Deutsche Industrie und Handelstag (DIHT) in seiner Broschüre "Die Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt" aus. Der DIHT weist außerdem auf die vielen Fehlerquellen hin, die in den komplizierten Detailregelungen stecken. Die erwähnte Broschüre hilft bei Detailfragen. Sie kann bezogen werden beim:

 

                                   Deutschen Industrie und Handelstag

                                   Abteilung Information

                                   Postfach 14 46

                                   53004 Bonn

 

 

Die entsprechenden Vordrucke N können bezogen werden beim:

 

                                               Statistischen Bundesamt

                                               Gruppe V B Außenhandel

                                               Postfach 5528

                                               65045 Wiesbaden

 

 

Internes gemeinschaftliches Versandverfahren T2

 

Das so genannte interne gemeinschaftliche Versandverfahren T 2 war das Verfahren zur zollamtlichen Überwachung des innergemeinschaftlichen Handels. Es galt, bevor die Grenzkontrollen wegfielen. Dieses Verfahren ist heute grundsätzlich abge-schafft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere praktische Hilfe: Seminare

 

Zu dieser – im Detail sehr komplizierten Materie – gibt es spezialisierte Anbieter, wie die

 

                       ZAK

                       Zoll- und Außenwirtschaftsseminare GmbH

                       Moritz-von Schwind-Straße 10

                       50999 Köln

                       Tel. 0221/ 35 27 63 u. 35 27 29

                       Fax 0221/ 35 27 63