Von welchen Faktoren hängt das menschliche Leistungsvermögen ab?

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Wenn in einer Prüfungssituation die Frage gestellt wird: „Von welchen Faktoren hängt das menschliche Leistungsvermögen ab?“, verleitet dies entweder zu einem munteren Daherplappern und Aufzählen und ausufernden Erläutern von vermeintlichen Aspekten, oder es führt zu einer Denkblockade. Beides ist dem Prüfungsergebnis allerdings nicht dienlich. Vermeiden lässt sich dies mit Hilfe der von Dr. Ebert vorgestellten Strukturzahltechnik.

Das Geheimnis für die Beantwortung der Prüfungsfrage nach den Faktoren des menschlichen Leistungsvermögens liegt demnach in der Strukturzahl 2, die es sich für die Prüfung entsprechend zu merken gilt. Denn diese „2“ gibt vor, dass es lediglich zwei Faktoren sind. Dies mag auf den ersten Blick verwirren – und das ist auch gut so, denn es rüttelt wach, lenkt von der Fülle ab und fokussiert zunächst auf das Wesentliche, nämlich die übergeordneten Kategorien.

Persönliche und sachliche Leistungsfaktoren

Doch welches sind nun die beiden Faktoren, die das menschliche Leistungsvermögen begründen?

• Einmal sind es die persönlichen Leistungsfaktoren, 

• und zum anderen sind es die sachlichen Leistungsfaktoren.

Dies sind die beiden zentralen Kategorien, denen alle einzelnen Aspekte untergeordnet werden können. Diese können nun zunächst genauer definiert werden: 

• Persönliche Leistungsfaktoren sind zum Beispiel die körperliche Verfassung, aber auch die Fachkenntnisse.

• Und sachliche, sachliche Leistungsfaktoren sind zum Beispiel Dinge wie die Arbeitsplatzgestaltung oder die Organisation der Arbeit.

Diese Strukturierung kann nun als Ausgangspunkt für die Nennung und gegebenenfalls Erläuterung weiterer Einzelaspekte dienen.

3. Warnung von Beate Bahner an die Ärzte wegen Impfung

‼️  3. Warnung an Ärztinnen und Ärzte ‼️

„Als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin muss ich erneut eine dringende Warnung an alle impfenden Ärztinnen und Ärzte aussprechen: 

? Ärzte müssen die Corona-Impfungen sofort und bedingungslos einstellen, sie sind allesamt kontraindiziert. Corona verläuft nach richtiger Aussage des RKI zu 99 Prozent mild, nur 1 Prozent der infizierten Menschen entwickeln eine Lungenentzündung. Auch Lungenentzündungen sind bei richtiger Behandlung heilbar und damit kein Todesurteil. Das Todesfallrisiko für Corona liegt nachweislich bei maximal 0,2 % und ist damit minimal.   

? Ärzte müssen das gravierende Risiko schwerer Impf-Nebenwirkungen und Todesfälle kennen. Ärzte müssen die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts und die Tagesreporte schwerwiegender Nebenwirkungen der Covid-Impfungen in Europa auf Basis der EMA-Daten kennen. Ärzte müssen darüber aufklären, dass es bereits 35 gemeldete schwere Krankheitsbilder gibt, 32 davon auch mit tödlicher Folge. 

? Ärzte müssen alle Patienten über die enormen Risiken der beschleunigten und bedingten Zulassung und die fehlenden Langzeitstudien aufklären. Ärzte müssen wissen, dass für gentechnisch veränderte Impfstoffe grundsätzlich enorm strenge Sicherheitsvorkehrungen gelten. 

? Ärzte müssen wissen, dass die EU mit der Verordnung 2020/1043 vom 15. Juli 2020 die Hersteller der Corona-Impfungen von allen Sicherheitsmaßnahmen befreit hat. Ärzte müssen ihre Patienten zwingend darüber aufklären, dass es folglich keinerlei Sicherheitsstudien für die Corona-Impfungen gibt und die Impfungen damit nicht ausreichend getestet sind.   

? Ärzte müssen sich daran erinnern, dass bereits die Schweinegrippe entgegen der Medienpanik keine Pandemie war. Sie müssen wissen, dass die Schweinegrippe-Impfung Pandemrix erst nach vielen Monaten bei vielen jungen Menschen zur unheilbaren Schlafkrankheit Narkolepsie führte.  Ärzte müssen sich auch an die Contergan-Katastrophe erinnern. 

? Ärzte müssen die Impfung angesichts des fatalen Nutzen-Risiko-Verhältnisses bei allen Menschen kategorisch und bedingungslos ablehnen. Sie riskieren andernfalls eine Vielzahl von Schadensersatzklagen, wenn sich bei ihren Patienten die Risiken der Impfung verwirklichen. 

?Dies gilt erst recht für hochbetagte und schwer erkrankte Menschen sowie für Schwangere und stillende Mütter: Diese waren niemals Teilnehmer einer Impfstudie, die Impfrisiken sind für diese besonders schutzbedürftigen Personengruppen niemals untersucht worden. 

Die Impfung ist absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärzte! 

Verantwortungsvolle und redliche Ärzte werden mindestens fünf Jahre abwarten, bis aussagekräftige Langzeitstudien vorliegen. „

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht 

Autorin des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“

Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Heidelberg, den 6. September 2021

Ergänzung: Zahlen vom Statistischen Bundesamt

Die Zahlen finden sich in dieser Übersicht auf Seite 65.

Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz: Der Inhalt ist Telegram entnommen. Wir gehen davon aus, dass Frau Beate Bahner an der Verbreitung interessiert ist und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.

Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.

Komplementäre Ziele der Wirtschaftspolitik, Beispiel

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Wenn die Frage nach komplementären Zielen der Wirtschaftspolitik gestellt wird, ist es hilfreich, zunächst die Verortung zu klären. Dies ist hier die Wirtschaftspolitik. Und in der Wirtschaftspolitik spricht man von Zielübereinstimmungen in bestimmten Situationen, und genau für diese Zielübereinstimmung sollen ein Beispiel gegeben werden. Ausformuliert könnte eine solche Frage lauten: „Geben Sie ein Beispiel für wirtschaftspolitische Ziele, die in Übereinstimmung sind“. Oder statt Übereinstimmung kann man auch sagen „Zielkomplementarität“. Die Frage könnte deshalb auch formuliert sein: „Geben Sie ein Beispiel für komplementäre Ziele in einer Volkswirtschaft“. 

Ausgangspunkt für komplementäre Ziele der Wirtschaftspolitik ist das Magische Viereck

Nachdem die Verortung geklärt ist, stellt sich die nächste Analysefrage: „Was sind denn Ziele in einer Volkswirtschaft beziehungsweise bei der Wirtschaftspolitik?“ Und zum Thema „wirtschaftspolitische Ziele“ sollte dem Prüfungskandidaten dann auch gleich das berühmte magische Viereck mit den berühmten vier Zielen der Wirtschaftspolitik einfallen. „Magisch“ ist dieses Viereck deswegen, weil hier immer Zielkonflikte bestehen. Erinnert man sich an diese vier Ziele, ist man auch in der Lage, vielleicht zwei komplementäre Ziele zu nennen.

• Eines dieser magischen Viereck-Ziele lautet „hoher Beschäftigungsstand.“ Früher hat man sogar hier von Vollbeschäftigung gesprochen, ist dann im Lauf der Jahre allerdings ein bisschen bescheidener geworden. Statt „hoher Beschäftigungsstand“ könnte man auch „eine geringe Arbeitslosenquote“ formulieren. 

• Und auf der anderen Seite steht das Ziel „angemessenes und stetiges wirtschaftliches Wachstum“. 

Und hier könnte man sagen: Diese beiden Ziele, nämlich „angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum“, ist komplementär, ergänzend und unterstützend, sich gegenseitig unterstützend, mit dem Ziel „hoher Beschäftigungsstand“. Dies wäre höchstwahrscheinlich eine komplementäre Zielbeziehung, da diese beiden Ziele sich ergänzen.

Die Logik der Impfung

Die Logik der Impfung, Teil 1

Leider ist das nicht witzig…

Die Logik der Impfung, Teil 2

Es ist absurd…

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Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.

Was ist Coaching nicht?

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Was ist Coaching? Prüfungsfrage

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„Es gibt keine Viren!“, Dr. Robert Young (2. Teil zum Thema)

Liste der unveröffentlichten Bestandteile der Impfstoffe

Wir sehen: Alle 4 Impfstoffe enthalten Graphenoxid.

Quelle:

Und hier die Hauptseite von Dr. Robert Young

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Es gibt keine Viren, Teil 11

Es gibt keine Viren, Teil 12

Es gibt keine Viren, Teil 13

Covid-Impfung: Hilfe bei Impfschäden

Nennen Sie einige freiwillige Versicherungsarten!

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Die Prüfungsfrage „Nennen Sie einige freiwillige Versicherungsarten!“ impliziert bereits, dass es auch andere, nämlich nicht freiwillige Versicherungsarten gibt. Bei letzteren besteht also ein gesetzlicher Zwang. Sie werden allgemein auch als Pflichtversicherungen bezeichnet. Demgegenüber handelt es sich bei den sogenannten freiwilligen Versicherungen um solche Versicherungen, die man eben nicht aufgrund eines gesetzlichen Zwangs oder einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern aus eigenen Überlegungen und Erwägungen heraus und somit freiwillig abschließt. 

Hier gibt es einige klassische Versicherungsarten, die als Antwort auf die Prüfungsaufforderung genannt werden können:

• Es könnte sein die LV, also eine Lebensversicherung.

• Dann kann man noch eine private Unfallversicherung abschließen.

• Und man kann zum Beispiel seinen Hausrat versichern lassen, also eine Hausratversicherung.

• Dann gibt es noch Feuerversicherungen und so weiter.

Freiwillige gegenüber Pflichtversicherungen

Möglicherweise wird im Anschluss an die Beantwortung der ersten Prüfungsfrage noch eine Anschlussfrage gestellt, etwa „Gibt es denn abweichend oder als Gegensatz zu diesen freiwilligen Versicherungen auch private Pflichtversicherungen?“ Das Thema “private Pflichtversicherung“ ist, wie bereits eingangs erwähnt, das genaue Gegenteil von dem, was ursprünglich gefragt wird. Aber auch hier sollte der Prüfungskandidat eine gängiges Alltagsbeispiel parat haben: Eine private Pflichtversicherung ist zum Beispiel die KFZ-Versicherung. Wer Auto fährt, braucht eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Schaden, den er vielleicht anderen zufügt. Ob man den eigenen Schaden, d.h. den Schaden am eigenen Auto im Sinn von Teilkasko oder Vollkasko mit versichert, ist wiederum freiwillig. Die KFZ-Versicherung im Sinne der Haftpflichtversicherung ist eine private Pflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko wäre dagegen freiwillig.