Warum das Wort „jung“ teuer werden kann (Personalfachkaufmann/frau IHK)

Ein Arbeitgeber suchte per Stellenanzeige einen „jungen engagierten Volljuristen“. Einige bewarben sich, unter anderen auch ein 49-jähriger, der aber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Eingestellt wurde eine 33-jährige Bewerberin. Der 49-jährige fühlte sich auf Grund seines Alters diskriminiert und klagte. Mit Erfolg. Der Arbeitgeber musste Schadensersatz in Höhe eines Monatsgehaltes zahlen. (BAG, Urteil vom 19.08.2010 Az. 8 AZR 530/09).

Hätte der Kläger beweisen können, dass er auf Grund seines Alters nicht eingestellt worden war, so hätte er Schadensersatz in Höhe eines Jahresgehalts bekommen.

Was also macht man?

„Mitarbeiter mit Erfahrung“ darf man weiterhin suchen.

Wenn man Mitarbeiter ohne familiäre Bindung sucht, also eher jüngere Mitarbeiter, dann schreibt man „Flexibilität erforderlich“.

Wenn man Mitarbeiter braucht, die belastbar (also tendenziell jünger sind), dann schreibt man, dass die Stelle schwere körperliche Arbeiten verlangt.

Man kann auch schreiben, dann die Stelle „Chancen bietet für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger“, wenn man das Wort „jung“ vermeiden will.

Text in Anlehnung an „simplify your business“ von Oktober 2010

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