Keine BRD-Souveränität (der 2 + 4-Vertrag)

Der 2+4-Vertrag

„Der 2+4-Vertrag heißt so, weil der Vertrag zwischen der BRD und der DDR und den vier Hauptalliierten geschlossen wurde. Im Einzelnen waren das die UdSSR, die USA, Großbritannien und Frankreich.

Die Regelungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages

Die Regelungen des 2+4–Vertrages waren folgende:

Erstens

Deutschlands Souveränität wird vollständig wiederhergestellt. Damit wird Deutschland zum eigenständigen Subjekt auf der internationalen Bühne.

Zweitens

Die Vollmachten und Verantwortung der vier Hauptalliierten in Bezug auf ganz Deutschland werden damit vertraglich beendet, und die Reste des Besatzungsstatuts werden hiermit beseitigt. Aber es bleiben weiterhin die vier Einschränkungen der deutschen Souveränität in Kraft, die noch im Deutschlandvertrag von 1952 durch die Westalliierten festgelegt wurden.

Die ersten Einschränkung: Verbot der Volksentscheide

Erste Einschränkung: Verbot der Volksentscheide über militärpolitische Fragen des Landes. Deutsche haben kein Recht zu entscheiden, ob US-Militärbasen im Land stationiert sein sollen oder nicht. Deutsche haben kein Recht zu entscheiden, ob die strategische Luftwaffe aufrechterhalten werden soll oder die eigene Armee vergrößert werden darf. Dazu haben die Deutschen kein Recht.

Ein Einwurf

Moment mal, Sie wollen damit sagen, dass das deutsche Volk nicht darüber entscheiden darf, ob die US-Amerikaner in Deutschland militärisch präsent sein können oder nicht. Das bestimmen allein die US-Amerikaner.

Der zweite Einschränkung: Abzug ausländischer Truppen

Dieser Punkt unterliegt der zweiten Einschränkung der deutschen Souveränität. Nach dem 2+4-Vertrag hat Deutschland kein Recht, den Abzug ausländischer Truppen aus Deutschland zu verlangen oder zu fordern. Die Sowjetunion hat ihre Truppen aus der DDR freiwillig abgezogen. So haben wir entschieden. Diese Entscheidung lag allein in unserer Macht. Deutschland hat bis heute kein Recht, den Abzug der alliierten Truppen zu fordern. Laut dem Zwei-plus-Vier-Vertrag hatten die Westalliierten bis 1998 das Recht, die deutsche Regierung über die Bewegung der alliierten Truppen innerhalb Deutschlands nicht zu informieren.

Wenn die US-Amerikaner ihre Truppen und Panzer zum Beispiel von Garmisch nach Ramstein verlegen wollten, brauchten sie die deutsche Regierung darüber nicht einmal zu informieren. Erst im Jahre 1998 haben die US-Amerikaner die Zustimmung erteilt, über die Bewegungen ihrer Truppen in Deutschland die BRD-Regierung zu informieren, mittels NATO-Strukturen.

Die dritte Einschränkung: Außenpolitische Entscheidungen

Die dritte Einschränkung der deutschen Souveränität verbietet Deutschland, außenpolitische Entscheidungen zu treffen, ohne diese zuvor mit den Siegermächten abzusprechen. Übrigens, als Merkel im letzten Jahr 2015 anlässlich des 9. Mai Feiertages Russland kritisierte, hätte Putin erwidern können: “Frau Merkel, der 2+4-Vertrag verbietet Ihnen, die außenpolitischen Handlungen der Siegermächte zu bewerten oder gar zu kommentieren. Vergessen Sie das nicht.” Aber Putin hat das nicht getan, weil, wie ich glaube, Putin hofft immer noch, Deutschland irgendwann auf die russische Seite ziehen zu können, wenigstens teilweise.

Die vierte Einschränkung: Truppenstärke der Bundeswehr

Die letzte vierte Einschränkung der deutschen Souveränität durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag verlangt, die Truppenstärke der Bundeswehr auf höchstens 370.000 Soldaten zu beschränken. Vor 1990 waren es 500.000. Auch bestimmte Arten der Militärtechnik bleiben durch den 2+4-Vertrag weiterhin verboten. Diese vier Einschränkungen der deutschen Souveränität bleiben bis zur Unterzeichnung des Friedensvertrages in Kraft.“

(Ende des Transkripts)

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