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Es gibt keine Viren, Teil 2
Es gibt keine Viren, Teil 3
Es gibt keine Viren, Teil 4
Die Prüfungsfrage „Nennen Sie einige freiwillige Versicherungsarten!“ impliziert bereits, dass es auch andere, nämlich nicht freiwillige Versicherungsarten gibt. Bei letzteren besteht also ein gesetzlicher Zwang. Sie werden allgemein auch als Pflichtversicherungen bezeichnet. Demgegenüber handelt es sich bei den sogenannten freiwilligen Versicherungen um solche Versicherungen, die man eben nicht aufgrund eines gesetzlichen Zwangs oder einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern aus eigenen Überlegungen und Erwägungen heraus und somit freiwillig abschließt.
Hier gibt es einige klassische Versicherungsarten, die als Antwort auf die Prüfungsaufforderung genannt werden können:
• Es könnte sein die LV, also eine Lebensversicherung.
• Dann kann man noch eine private Unfallversicherung abschließen.
• Und man kann zum Beispiel seinen Hausrat versichern lassen, also eine Hausratversicherung.
• Dann gibt es noch Feuerversicherungen und so weiter.
Möglicherweise wird im Anschluss an die Beantwortung der ersten Prüfungsfrage noch eine Anschlussfrage gestellt, etwa „Gibt es denn abweichend oder als Gegensatz zu diesen freiwilligen Versicherungen auch private Pflichtversicherungen?“ Das Thema “private Pflichtversicherung“ ist, wie bereits eingangs erwähnt, das genaue Gegenteil von dem, was ursprünglich gefragt wird. Aber auch hier sollte der Prüfungskandidat eine gängiges Alltagsbeispiel parat haben: Eine private Pflichtversicherung ist zum Beispiel die KFZ-Versicherung. Wer Auto fährt, braucht eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Schaden, den er vielleicht anderen zufügt. Ob man den eigenen Schaden, d.h. den Schaden am eigenen Auto im Sinn von Teilkasko oder Vollkasko mit versichert, ist wiederum freiwillig. Die KFZ-Versicherung im Sinne der Haftpflichtversicherung ist eine private Pflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko wäre dagegen freiwillig.
Hast Du bemerkt, dass Gesunde plötzlich „Ungeimpfte“ heißen? Merkst Du, wie sie Dich über die Sprache manipulieren?
Hier ein Link, der Dich zu einem Portal führt, auf dem Du unter Deinem Postleitzahl- Bezirk Läden und Dienstleister findest, die Niemanden diskriminieren.
Mit anderen Worten, Dich nicht nach irgend einem „G“ fragen werden. Ich gehe davon aus, dass hier noch viele weitere Unternehmer dazu kommen werden.
Hier der Link: https://animap.info/

Rechnungen bestimmen das tägliche Leben, und dies betrifft Verbraucher ebenso wie Unternehmen. Allerdings gibt es dabei einen Unterschied: Während beide Zielgruppen Rechnungen erhalten können und erhaltene Rechnungen auch bezahlen können (und auch sollten), bleibt es den Unternehmen vorbehalten, Rechnungen auszustellen.
Allerdings ist es dabei so, dass es nicht genügt, ein Schreiben als „Rechnung“ zu meinen und daraus entsprechende Forderungen abzuleiten. Vielmehr greifen auch hier, wie in vielen anderen Situationen, rechtliche Vorgaben. Dies bedeutet im Klartext, dass im Umsatzsteuergesetz geregelt ist, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Doch welche Bestandteile sind dies nun?
Dazu sei vorab noch geklärt, dass es hier nicht um Rechnungen für Kleinbeträge geht, das wären Rechnung bis maximal 250 Euro, sondern um Rechnungen größer 250 Euro. Diese Kleinbeträge werden übrigens sporadisch neu festgesetzt. Bis 31.12.2016 waren es in Deutschland noch 150 Euro, ab 1. Januar 2017 wurde die Grenze auf 250 Euro angehoben.
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Bestandteile enthalten:
• Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,
• die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmens,
• das Rechnungs- oder Ausstellungsdatum,
• die fortlaufende Rechnungsnummer,
• die Menge, Art und Umfang der Leistung oder Lieferung,
• den Zeitpunkt der Lieferung und Leistung,
• den Nettobetrag, eventuell auch Skonti und/oder Rabatte,
• sowie den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag bzw. einen Hinweis im Falle einer Steuerbefreiung.
Der Umsatzsteuersatz liegt zur Zeit regulär bei 19 Prozent, der Prozentsatz für Lebensmittel nach wie vor bei 7 Prozent. Ein entsprechender Rechnungsbestandteil aus Umsatzsteuersatz, Prozentsatz und Umsatzsteuerbetrag könnte dann beispielsweis wie folgt aussehen: 1.000 Euro netto plus 190 Euro, gleich 19 Prozent Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer, gleich 1.190 Euro gesamt. Bei Änderungen der Umsatzsteuersätze, wie etwa 2020 im Rahmen der Corona-Krise, sind dann gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
Beim näheren Betrachten von Rechnungen fällt auf, dass diese meist noch weitere Bestandteile enthalten, z.B. die Bankverbindung. Diese Bestandteile der Rechnung schreibt das leistende Unternehmen allerdings im eigenen Interesse auf die Rechnung. Diese Angaben sind zumindest aus steuerrechtlicher Sicht nicht erforderlich.
Die beiden Begriffe Produktionsteilung und Arbeitsteilung dürften vielen zumindest vom Hörensagen bekannt sein. Da der letzte Wortteil /“-teilung“) identisch ist und die Begriffe „Produktion“ und „Arbeit“ im Alltag oft synonym gebraucht werden, lauert hier eine gewisse Gefahr. Denn entweder wird der Unterschied der beiden Begriffe nicht erkannt, was dann zu einer falschen Antwort führt, oder es kommt zu einer Denk- und damit Antwortblockade. Dieses Dilemma lässt sich jedoch recht einfach lösen.
Produktionsteilung meint die Spezialisierung auf einen Teil des gesamten Produktionsprozesses. Entscheidend ist dabei, dass hier eine Sichtweise der VWL zugrunde liegt, d.h.: Hier wird aus einer volkswirtschaftlichen Perspektive betrachtet. Der gesamte Produktionsprozess ist dabei nicht die Fließfertigung im Betrieb, z.B. von der Planung bis zu den ersten Karosserieteilen, die dann zusammengebaut werden, die dann mit dem Motor zusammengefügt werden und so weiter. Hier geht es vielmehr um die Urerzeugung bis zum Endprodukt. Das Endprodukt ist beispielsweise ein fertiger Designerschreibtisch. Dies fängt aber damit an, dass irgendwo jemand mal im Wald Holz geschlagen hat zur Erzeugung, und das Endprodukt ist dann ein Designerschreibtisch. Spezialisiert man sich nun auf irgendeine Station in diesem Prozess, dann spricht man volkswirtschaftlich von Produktionsteilung.
Arbeitszerlegung dagegen ist innerbetrieblich. Das heißt: Man betrachtet das ganze aus Sicht eines Betriebes. Das ist also eine innerbetriebliche Vorgehensweise: Die Hauptaufgabe wird zerlegt in verschiedene Teilschritte: Teilschritt 1, Teilschritt 2, Teilschritt 3 und Teilschritt 4 z.B. Dies ist dann eine Arbeitszerlegung.
Diese unterschiedlichen Betrachtungsweisen, volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich, lassen sich anschaulich wie folgt charakterisieren:
Damit lassen sich die eingangs gefragten Unterschiede zwischen Produktionsteilung und Arbeitsteilung auf den Punkt bringen: Produktionsteilung ist die VWL-Sicht (Helikopterperspektive) und Arbeitszerlegung die BWL-Perspektive (Froschperspektive).