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Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung über Kleinbeträge!

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Wenn über die Bestandteile einer Rechnung über Kleinbeträge gesprochen wird, sollte man sich vorher einige Dinge bewusst machen: Rechnungen müssen bestimmte Inhalte aufweisen, offensichtlich gibt es Unterschiede bei unterschiedlichen Rechnungshöhen, und es gilt den Begriff „Kleinbeträge“ zu klären, der hier als Schlüsselbegriff fungiert.

Bei dem Begriff „Kleinbeträge“ handelt es sich hier nicht etwa um einen umgangssprachlich schwammigen Begriff i.S.v. „nicht gerade ein größerer Betrag von ein paar Hundert Euro oder noch mehr“ oder „Peanuts“ oder „aus der Portokasse“. Der Begriff ist vielmehr rechtlich klar definiert. 

Kleinbetragsrechnungen aktuell bis maximal 250 Euro, 19% USt

Aktuell ist dieser Betrag festgelegt auf 250 Euro. Diese Festlegung gilt in Deutschland seit 1. Januar 2017. Zuvor, also bis 31.12.2016, waren es in Deutschland noch 150 Euro. Hier fand also zwischenzeitlich eine Anhebung statt. Genau darin liegt auch einer der Fallstricke der Prüfungsfrage: Bevor eine Rechnung als „Kleinbetragsrechnung“ definiert und ausgestellt wird, sollte die aktuell festgelegte Höchstgrenze überprüft werden.

Wird diese Höchstgrenze nicht überschritten, kann über die geforderte Summe eine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden. 

Die Bestandteile dieser Rechnung über Kleinbeträge sind:

  • Einmal Name und Anschrift des leistenden Unternehmens. Gemeint ist damit das Unternehmen, das liefert bzw. leistet, und nicht das Unternehmen oder der Privatkunde, der die Lieferung oder Leistung empfängt.
  • Dann muss dann natürlich das Ausstellungsdatum auf die Rechnung, damit man es einem Steuerjahr zuordnen kann und damit man auch die Rechnung einem Steuerjahr zuordnen kann.
  • Ebenfalls Bestandteile der Kleinbetragsrechnung sind Art, Menge und Umfang der Lieferung oder der Leistungen. 
  • Auch die Rechnungssumme muss angegeben werden. Hier kann die Umsatzsteuer bereits mit eingerechnet werden. Man muss also nicht „xx Euro netto plus yy Euro Umsatzsteuer“ angeben, sondern kann hier eine Gesamtsumme angeben.
  • Allerdings muss der angewendete Umsatzsteuersatz selbst konkret, d.h. als Zahl ausgewiesen werden. Denn nur dann ist es möglich, aus der Gesamtsumme die Umsatzsteuer herauszurechnen. Aktuell liegt die Umsatzsteuer beispielsweise bei 19 Prozent (voller Regelsatz) bzw. 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz). Aber auch solche Sätze ändern sich. Sie steigen in aller Regel, sie können aber auch sinken, wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat. 
  • Sofern das leistende Unternehmen steuerbefreit ist, erfolgt anstelle des Ausweises des Umsatzsteuersatzes ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung!

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Rechnungen bestimmen das tägliche Leben, und dies betrifft Verbraucher ebenso wie Unternehmen. Allerdings gibt es dabei einen Unterschied: Während beide Zielgruppen Rechnungen erhalten können und erhaltene Rechnungen auch bezahlen können (und auch sollten), bleibt es den Unternehmen vorbehalten, Rechnungen auszustellen.

Allerdings ist es dabei so, dass es nicht genügt, ein Schreiben als „Rechnung“ zu meinen und daraus entsprechende Forderungen abzuleiten. Vielmehr greifen auch hier, wie in vielen anderen Situationen, rechtliche Vorgaben. Dies bedeutet im Klartext, dass im Umsatzsteuergesetz geregelt ist, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss. Doch welche Bestandteile sind dies nun?

Dazu sei vorab noch geklärt, dass es hier nicht um Rechnungen für Kleinbeträge geht, das wären Rechnung bis maximal 250 Euro, sondern um Rechnungen größer 250 Euro. Diese Kleinbeträge werden übrigens sporadisch neu festgesetzt. Bis 31.12.2016 waren es in Deutschland noch 150 Euro, ab 1. Januar 2017 wurde die Grenze auf 250 Euro angehoben.

Bestandteile einer Rechnung größer 250 Euro Gesamtbetrag

Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Bestandteile enthalten: 

• Name und Anschrift des leistenden Unternehmens,

• die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmens,

• das Rechnungs- oder Ausstellungsdatum,

• die fortlaufende Rechnungsnummer,

• die Menge, Art und Umfang der Leistung oder Lieferung,

• den Zeitpunkt der Lieferung und Leistung, 

• den Nettobetrag, eventuell auch Skonti und/oder Rabatte,

• sowie den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag bzw. einen Hinweis im Falle einer Steuerbefreiung.

Der Umsatzsteuersatz liegt zur Zeit regulär bei 19 Prozent, der Prozentsatz für Lebensmittel nach wie vor bei 7 Prozent. Ein entsprechender Rechnungsbestandteil aus Umsatzsteuersatz, Prozentsatz und Umsatzsteuerbetrag könnte dann beispielsweis wie folgt aussehen: 1.000 Euro netto plus 190 Euro, gleich 19 Prozent Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer, gleich 1.190 Euro gesamt. Bei Änderungen der Umsatzsteuersätze, wie etwa 2020 im Rahmen der Corona-Krise, sind dann gegebenenfalls entsprechend anzupassen.

Beim näheren Betrachten von Rechnungen fällt auf, dass diese meist noch weitere Bestandteile enthalten, z.B. die Bankverbindung. Diese Bestandteile der Rechnung schreibt das leistende Unternehmen allerdings im eigenen Interesse auf die Rechnung. Diese Angaben sind zumindest aus steuerrechtlicher Sicht nicht erforderlich.

Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung über Kleinbeträge!




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Kleinrechungen aktuell bis maximal 150 Euro, 19% USt (Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung über Kleinbeträge!)

Zunächst einmal: Was ist eine Rechnung über Kleinbeträge? Im Moment, zu dem Zeitpunkt, nee, Ausrufezeichen, zu dem Zeitpunkt, wo ich dieses Video hier produziere, ist das eine Rechnung im Gesamtbetrag nicht größer als 150 Euro. Im Gesamtbetrag, ja. Gesamtbetrag kleiner gleich 150 Euro, also maximal 150 Euro, nicht mehr als 150 Euro.

Und die Bestandteile, die Bestandteile dieser Rechnung sind

• Einmal Name und Anschrift des leistenden Unternehmens. Ja, also das Unternehmen, das leistet, nicht das Unternehmen oder der Privatkunde, der die Leistung empfängt, sondern Namen und Anschrift des leistenden Unternehmens.
• Dann muss dann natürlich das Ausstellungsdatum auf die Rechnung, damit man es einem Steuerjahr zuordnen kann und damit man die Rechnung einem Steuerjahr zuordnen kann.
• Und Art, Menge und Umfang der Lieferung, der Lieferung oder der Leistungen,
• Und der, das, die Summe, ja, die Rechnungssumme kann in einer Summe angegeben werden, • aber man muss angeben den Umsatzsteuersatz, ja, also man muss nicht netto plus Umsatzsteuer so und so viel, sondern man kann hier eine Gesamt-, machen wir es so, eine Gesamtsumme angeben.

Bestandteile der Rechnung

Alexas_Fotos / Pixabay

Aber der Umsatzsteuersatz, der muss angegeben werden. Warum? — Weil man dann leicht aus der Gesamtsumme die Umsatzsteuer herausrechnen kann. Dann weiß man, wie hoch der Anteil der Umsatzsteuer ist, wenn man den Prozentsatz weiß. Also aktuell, zu dem Zeitpunkt, wo ich dieses Video produziere, sind das 19 Prozent. Aber auch solche Sätze ändern sich. Sie steigen in aller Regel, sie sinken, also das habe ich zumindest noch nicht erlebt, dass sie sinken, also sie steigen.

Deswegen: Wer dieses Video später sieht, der muss natürlich schauen, ob diese Sätze, 150 Euro maximal und für Rechnungen üpber Kleinbeträge und 19 Prozent, ob das noch gilt. Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung über Kleinbeträge!) Wollen Sie lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert, https://www.spassslerndenk-shop.de/kontakt/