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Willkommen zu meinem kleinen Schulungsvideo. Mein Name ist Marius Ebert. Und heute nehmen wir uns mal das Thema Haftung vor und bringen da mal eine kleine Struktur rein. Wenn Sie mich schon kennen, dann wissen Sie: Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und halte sehr viel von Strukturierung.
3 Möglichkeiten der Haftung (Haftung, Struktur)
Also: Haftung in Deutschland. Man kann in Deutschland aus drei und nur aus drei Gründen haften. Also Strukturzahl ist 3.
Und die erste Haftung ist die Haftung aus Vertrag. Man muss natürlich für die Verpflichtung, die man eingegangen ist, einen Vertrag, gerade stehen und haftet also aus Vertrag.
Die zweite Möglichkeit der Haftung ist die Haftung aus Delikt. Das nennt man auch unerlaubte Handlung. Hier ist relevant zunächst mal der § 280 im BGB und, also §§ 280 ff, sagen wir lieber, und hier §§ 823 ff, auch im BGB. Da steht drüber „unerlaubte Handlung“. Das nennen wir kürzer „Delikt“.
Und dann gibt es eine dritte Möglichkeit der Haftung. Das ist die Haftung aus Gefährdung.
Diese beiden Haftungsarten (Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt) bilden eine Gruppe, und die Haftung aus Gefährdung steht separat. Das ist eher ein Fremdkörper im deutschen Recht. Diese beiden Haftungsarten sind gekoppelt an Schuld. Schuld ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit, und Gefährdung ist gleich Haftung ohne Schuld. Und das begegnet uns zum Beispiel beim Produkthaftungsgesetz. Aber auch zum Beispiel im Umweltrecht. Und es begegnet uns im Verkehrsrecht. Das sind Beispiele hier, ja, also das ist jetzt nicht vollständig. Dass man für etwas gerade stehen muss ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also ohne Schuld, ist ein amerikanischer Gedanke, den wir ansatzweise in unserem Recht haben. In Amerika ist Haftung und Schadensersatz nicht an eine Schuld gekoppelt, und bei uns ist ganz klar der zentrale Gedanke normalerweise: Haftung nur bei Schuld. Hier ist die Ausnahme.
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Hallo und herzlich willkommen. Aus aktuellem Anlass möchte ich mich mal hier in diesem kleinen Schulungsvideo einer Frage widmen. Und zwar die Frage nach der Haftung des Arbeitnehmers. Das haben wir grundsätzlich bereits behandelt in einem anderen Video. Da gibt’s ein dreistufiges Prinzip. Hier geht es um Haftung des Arbeitnehmers bei schlechter Leistung. Also der Arbeitnehmer produziert nur Ausschuss. Kann der Arbeitgeber ihm das in Rechnung stellen? – Fragezeichen.
Arbeitgeber trägt Betriebsrisiko (Haftung d. Arbeitnehmers b. Schlechtleistung)
Und die Antwort lautet: Nein. Nein, er kann es nicht. Und die Frage ist: „Warum?“ –
Und die Antwort kommt aus der Betriebsrisikolehre. Die Betriebsrisikolehre ist eines der Fundamente unseres Arbeitsrechtes zurzeit. Das mag sich ändern.
Betriebsrisikolehre bedeutet, dass das Risiko der Arbeitgeber trägt. Davon gibt es nur ganz, ganz wenige Ausnahmen, zum Beispiel unter bestimmten Konstellationen beim Streik. Grundsätzlich trägt das Betriebsrisiko der Arbeitgeber, und deswegen macht der Arbeitgeber ja in Bezug auf den Arbeitnehmer auch ein Auswahlverfahren. Ja, er macht verschiedene Tests zum Beispiel, er macht Assessment-Center und solche Dinge, um sicherzustellen, dass er einen zuverlässigen Arbeitnehmer hat. Denn das Betriebsrisiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Also die Antwort: „Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer haftbar machen für Schlechtleistung, für Ausschuss?“ – Antwort: Nein.
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Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und ich greife wieder eine Prüfungsfrage auf. Und zwar wird hier gefragt: „Wie unterscheidet sich die Haftung bei der OHG von der Haftung bei der KG und der Haftung bei der GmbH?“
Unterschiede in der Haftung (Haftung bei OHK, KG, GmbH)
Nun, bei der OHG haften die Gesellschafter. Und zwar haften sie unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das heißt: Es haftet auch das Privatvermögen der Gesellschafter. Das steckt in dem Wort „unbeschränkt“. Man kann sich unmittelbar an den Gesellschafter, an jeden der OHG-Gesellschafter werden. Das bedeutet „unmittelbar“. Und „gesamtschuldnerisch“ bedeutet: Einer für alle, alle für einen.
Bei der KG muss man unterscheiden zwischen Komplementär und Kommanditist. Der Komplementär, Komplementär, haftet wie der OHG-Gesellschafter. Er haftet unmittelbar, man kann unmittelbar zu ihm gehen, er haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen auch, und er haftet gesamtschuldnerisch. Der Kommanditist kann die Haftung ausschließen durch die Zahlung der Einlage. Der Kommanditist haftet betragsmäßig begrenzt. Und wenn er die Einlage komplett geleistet hat, dann haftet er gar nicht mehr. Der Kommanditist haftet also nur bis zur Einlage und kann die Haftung durch Leistung der Einlage, durch Bezahlung der Einlage an die Gesellschaft komplett ausschließen.
Die GmbH haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Es haftet nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Gesellschaft mit begrenzter Haftung ist also ein bisschen missverständlich. Gemeint ist: Gesellschaft mit auf das Gesellschaftsvermögen begrenzter Haftung. Das haftet allerdings voll. Das heißt: Die GmbH haftet mit allem, was sie hat. Was nicht haftet, ist das Privatvermögen der Gesellschafter.
Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir müssen uns noch einmal die GWG Abschreibung vornehmen, also die Abschreibungen der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Hier ist viel rumgefummelt worden.
Änderungen zum 1.1.2010 (GwG Abschreibung, neueste Fassung)
Hier ist wieder etwas geändert worden zum 1.1.2010:
Die neueste Regelung sieht folgendermaßen aus: Bis 150 Euro ist möglich, 150 Euro Nettopreis eine Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung.
So weit, so gut. Das galt auch 2008, 2009. Jetzt bis 410 Euro – also die alte Regelung ist wieder da, bis 410 Euro Netto ist ebenfalls möglich eine Sofortabschreibung, so wie das ganz früher mal war, und bis tausend Euro gilt der Pool. Das heißt die Wirtschaftsgüter werden eingestellt in einen Pool und über 5 Jahre abgeschrieben.
Faktisch bedeutet das, dass man für die Wirtschaftsgüter bis 410 Euro ein Wahlrecht hat: entweder die Sofortabschreibung oder der Pool. Hier ist ein Wahlrecht.
So, das ist nun wirklich der neueste Stand der Dinge, und so sieht es aus für die geringwertigen Wirtschaftsgüter.
Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Lasten, Beschränkungen, Grundpfandrechte – alles, was in Abteilung II und Abteilung III im Grundbuch steht. Und hier eine letzte, abschließende Frage, nämlich: Ein Grundstückserwerb außer durch Kauf.
Grundstückserwerb mit und ohne Geld (Grundstückserwerb ohne Kauf)
Wie kann man an ein Grundstück kommen, ohne es zu kaufen? Welche Möglichkeiten gibt es da?
Da ist einmal die Zwangsversteigerung: Da hat man das Grundstück nämlich nicht gekauft, sondern ersteigert. Zwangsversteigerung.
Dann: die Erbschaft. Da hat man das Grundstück nicht gekauft, sondern geerbt. Der Unterschied zwischen erstens und zweitens ist, dass bei der Zwangsversteigerung noch Geld fließt. Hier bei der Erbschaft bekommen Sie das Grundstück, ohne dass Geld von ihnen wegfließt.
Genauso wie bei der Schenkung.
Und: Als Gewinn, zum Beispiel in einer Lotterie, ja, zum Beispiel Lotterie. Es gibt auch Fernsehquiz-Sendungen, wo es schon Grundstücke zu gewinnen gab, ja, also das ist hier so ein Oberbegriff. Gewinn in einer Fernsehsendung, in einer Lotterie und so weiter.
Das sind die vier, Möglichkeiten wie Sie an ein Grundstück kommen können, ohne es zu kaufen. Drei von den vier Möglichkeiten sind ohne Geld, und nur die erste, Zwangsversteigerung, ist mit Geld.
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Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie rund um Grundschuld und Hypothek. Und hier geht es nun um Grundschuld, Vorteile für den Kreditnehmer.
Vorteile gegenüber einer Hypothek (Grundschuld, Vorteile für Kreditnehmer)
In einem anderen Video haben wir die Vorteile für die Bank betrachtet. Die Grundschuld hat aber auch Vorteile für den Kreditnehmer. Die Alternative wäre die Hypothek. Also was sind die Vorteile der Grundschuld?
Einmal: Der Schuldgrad ist nicht ersichtlich. Im Grundbuch, ist hier gemeint. Ist nicht ersichtlich im Grundbuch. Das heißt: Wenn für eine Immobilie, für ein Grundstück eine Grundschuld eingetragen ist, dann kann man daraus nicht entnehmen, ob dieser Kredit noch besteht oder nicht. Es kann sein, dass er komplett zurückgezahlt ist, denn die Grundschuld ist ja bekanntlich losgelöst vom Kreditverhältnis.
Dann: Neue Kredite – keine neuen Eintragungen. Wenn die Grundschuld einmal eingetragen ist, sollte man sie eingetragen lassen. Denn das Löschen kostet Gebühren, und wenn man dann doch wieder Kapitalbedarf hat, muss man die Grundschuld wieder neu eintragen lassen, und das kostet wieder neue Gebühren. Warum also die Grundschuld nicht stehen lassen? Und das ist auch der Grund, warum die meisten es machen, ja. Ganz, ganz selten lässt jemand eine Grundschuld austragen. Also: Keine neue Eintragungen nötig, wenn man wieder Kapitalbedarf hat.
Und: Diese Grundschuld, es geht ja hier um die Vorteile des Kreditnehmers, kann nun sein eine Schuld, die man als Briefschuld ausstellen lassen kann oder als Buchschuld. Und was man in der Tat machen kann, ich glaube, nach meinem Kenntnisstand wird es nicht oft gemacht, aber man kann hier sich einen, also der Kreditnehmer, kann sich einen Brief ausstellen lassen. Ja, die Grundschuld als Brief ausstellen lassen, die Grundschuld abtreten und den Brief übergeben. Ja, das kann man machen. Man kann die Grundschuld also als Buchschuld eintragen lassen, das ist, denke ich, die Regel, aber man kann das auch als Brief ausstellen lassen und den Brief dann der Bank übergeben. Das ist eine Möglichkeit, diese Grundschuld sozusagen ein bisschen transportabler zu machen. Ist mehr eine eher theoretische Sache. Wenn man in der Prüfung dann noch einen dritten Punkt braucht, dann schreibt man das bitte brav hin. Die praktische Bedeutung ist hier nicht so besonders gut, nicht so besonders hoch. Aber diese ersten beiden Punkte, die haben eine hohe praktische Bedeutung. Und ich sagte in einem anderen Video: Die Hypothek ist absolut auf dem absteigenden Ast, und die Grundschuld hat zunehmende praktische Bedeutung.
Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Hypothek und Grundschuld. Und hier wird gefragt nach den Unterschieden.
Akzessorisch vs. Fiduziarisch (Grundschuld u Hypothek, Unterschiede)
Unterschiede Hypothek und Grundschuld. – Nun, in der Tat gibt es hier mehrere Unterschiede: erstens, zweitens, drittens, mal sehen, ob wir noch viertens brauchen. Also einmal die Hypothek, und hier die Grundschuld.
Der Hauptunterschied, und das sollte man sich merken und einprägen: Die Hypothek ist akzessorisch, das heißt: Sie ist gekoppelt an die Hauptschuld, und sie ist in der Regel gestorben, wenn die Hauptschuld getilgt ist. Die Grundschuld ist fiduziarisch, das ist ein Wort, das kaum jemand kennt. Manche sagen dann hier auch lieber „abstrakt“. Das heißt: Sie ist losgelöst. „Abstrakt“ gleich „losgelöst“ von der Hauptschuld. Das heißt: Sie besteht noch, wenn die Hauptschuld schon längst getilgt ist, Das ist der wesentliche Unterschied. Aus diesem wesentlichen Unterschied ergeben sich, ergibt sich dann mehr oder weniger das Andere.
Kein Wiederaufleben: Eine Hypothek kann grundsätzlich nicht wieder aufleben, wenn die Hauptschuld getilgt ist. Einzige Ausnahme ist die Höchstbetragshypothek. Das habe ich in einem anderen Video erklärt. Und die Grundschuld ist losgelöst, ich wiederhole mich hier, vom Rechtsgrund. Das heißt: Egal, was mit dem eigentlichen Rechtsgrund, also sagen wir mal dem Kredit, wird oder sein wird oder war, die Grundschuld ist völlig losgelöst davon. Sie kann also auch für zukünftige Verbindlichkeiten durchaus dann eingesetzt werden.
Hier bei der Hypothek: Kreditnehmer plus Grundstück haften, und bei der Grundschuld, bei der Grundschuld gilt: Nur das Grundstück haftet. Der Kreditnehmer haftet nicht bei einer Grundschuld.
Und demnach, das ist jetzt sozusagen ein Schluss, den wir ziehen: Die Bedeutung der Hypothek ist abnehmend, macht heute fast kein Mensch mehr, und die Bedeutung der Grundschuld ist zunehmend. Sie ist in vielen, vielen Aspekten besser handhabbar als die Hypothek. Wir werden in einem weiteren Video uns die Vorteile anschauen der Grundschuld aus Sicht einer Bank. Ja, eine Bank macht keine Hypothek mehr, sondern eine Grundschuld, weil das sehr viel besser handhabbar ist und auch einige andere Vorteile mit sich bringt, denn die Grundschuld ist, ich wiederhole mich, losgelöst vom Rechtsgrund, besteht unabhängig vom Kredit.
Das ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen. Dieser Begriff ist wie viele Begriffe im Gesetz ein sogenannter unbestimmter, ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er ist nicht sehr scharf definiert. Also ich kann ich sagen: Er ist überhaupt nicht definiert, weil es teilweise auch ins Gesetz eingeflossen ist und man es definiert hat. Aber er ist auch unbestimmt, und das macht man im Gesetz sehr oft. Man sagt: „Die Buchführung muss den GOB entsprechen“, und diese GOB ändern sich. Das heißt: Man schafft hierdurch Flexibilität. Man muss das Gesetz, Flexibilität wollte ich schreiben, Flexibilität schafft man. Man muss also nicht, wenn sich ein Kaufmannsbrauch ändert, das Gesetz sofort ändern. Sondern man schreibt einfach „nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“ und hat damit immer den aktuellen Stand.
Dokumentation und Bewertung (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
Aber: Die GEOB sind auch teilweise im Gesetz definiert. Man unterscheidet die GOB der Dokumentation, und man unterscheidet die GOB der Bewertung.
Und bei den Grundsätzen der Dokumentation gibt es im Wesentlichen vier, Strukturzahl also 4:
Einmal Klarheit und Übersichtlichkeit: Die Buchführung muss ja generell so beschaffen sein, dass ein sachverständiger Dritter sich in angemessener Zeit hier eine Orientierung verschaffen kann.
Dann Vollständigkeit: Es muss alles erfasst sein.
Das Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg.
Und die Fristen: Das sind im Wesentlichen zehn Jahre. So lange müssen die Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden.
Die GOB der Bewertung ist die Frage also: „Wie bewerte ich einen Vermögensgegenstand“ sind teilweise erfasst in § 252 HGB. Dort stehen einige dieser GOB der Bewertungen drin.
Aber hier zu den Grundsätzen der Dokumentation plus Grundsätzen der Bewertung kommt immer der Praxisbrauch. Das heißt: Wenn in der Praxis sich jetzt an irgendeiner Stelle ein guter Brauch entwickelt, das was ein guter Kaufmann oder ein guter Buchhalter hier macht, dann sind das natürlich GOB, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Und der Richter wird sowieso im Praxisfall fragen: „Wie macht ihr das denn?“ Und dann wird er Experten hören, und dann wird im Einzelfall spezifiziert, was GOB sind.
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Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie zeige ich, wie man Lösungen generiert für Prüfungsaufgaben. Und zwar geht es hier darum, dass ein Unternehmen Werbung machen möchte. Und da wird plötzlich gefragt nach Grundsätzen für die Werbung.
Strategien zur Lösungsfindung (Grundsätze der Werbung)
Ja, und jetzt steht man erst mal da — Grundsätze für die Werbung. Du lieber Himmel, was soll denn das jetzt sein. Also erst mal schreibt man das hin, ja, ohne zunächst einmal genau zu wissen, was die jetzt von einem wollen. Hinschreiben.
So, und jetzt gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man geht tiefer rein, oder man geht einen Schritt zurück.
Ich überlege mir jetzt mal, dass ich mal einen Schritt zurückgehe, und zwar sage: „Werbung, wozu gehört denn die Werbung?“ – Die Werbung gehört zur Kommunikationspolitik. Kommunikationspolitik des Unternehmens. Und in der Kommunikationspolitik geht es um Kommunikation. Das heißt: Ich nehme jetzt mal das Wort „Kommunikation“ und überlege mir jetzt einfach mal Regeln, Grundsätze für die Kommunikation. Und das könnte mein Ansatz sein.
Wenn ich mit anderen kommuniziere oder andere kommunizieren mit mir, hier warn übrigens vier Grundsätze für die Werbung gefragt, also machen uns hier eine strukturelle Lösung. Das kann natürlich auch A-B-C-D sein oder erstens, zweitens, drittens, viertens, wie auch immer. Ich arbeite gerne mit diesen Gabeln. Also: Regeln, Grundsätze.
Ach so, ja, noch so ein Trick: Spielen Sie ein bisschen mit diesen Worten, nehmen Synonyme – statt Grundsätze könnte man auch „Regeln“ sagen, das ist sicher nicht verkehrt
Entwicklung der Lösung (Grundsätze der Werbung)
Also: Regeln für die Kommunikation. Welche Regeln sollte ich beachten, wenn ich mit anderen kommuniziere?
Ich würde mal sagen: Klarheit, Verständlichkeit. Was erwarte ich von anderen, wenn ich, wenn sie mit mir kommunizieren? Klarheit, Verständlichkeit.
Was erwarte ich von mir? Was macht gute Kommunikation aus? Jetzt spiele ich mal so ein bisschen mit diesen Begriffen herum. Und das nächste, was mir einfällt, ist Wahrheit. Na gut, es ist Kommunikationsprinzip – kommuniziere die Wahrheit. Ist das auch ein Grundsatz für die Werbung? Sollte man da auch die Wahrheit sagen? Im Prinzip ja, und zwar immer mehr, ja, also die Leute wissen mittlerweile, dass Ihnen da etwas vorgemacht wird, und die Leute, die wirklich mal authentische Fotos zeigen und nicht Photoshop-bearbeitete Fotos, die haben zur Zeit einen Vorsprung, weil sie näher an der Wahrheit sind. Also ist das auch ein Grundsatz für die Werbung, nicht nur in Grundsatz für die Kommunikation.
Ja, jetzt gehe ich mal weiter auf die Werbung: Was ist der Grundsatz für die Werbung? – Nun, die Werbung sollte wirtschaftlich sein. Ja, alles sollte immer wirtschaftlich sein, also kann das hier auch nicht verkehrt sein. Wirtschaftlichkeit, ja, das heißt also Kosten und Nutzen sollen in einem Verhältnis stehen, also ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, ja, das ist hier Wirtschaftlichkeit.
Was noch? Was könnte noch ein Grundsatz sein für die Werbung oder ein Grundsatz für die Kommunikation? – Nun, wenn ich Werbung betreibe, dann sollte diese Werbung wirksam sein. Wirksamkeit. Ja, statt Wirksamkeit könnte man auch sagen „gute Ansprache“, ja, wenn Ihnen das zu abstrakt ist, eine gute Ansprache der Zielgruppe. Ja, ist ein Grundsatz für die Werbung. Wenn ich die Zielgruppe nicht gut und richtig anspreche, wenn ich nicht die Sprache der Zielgruppe spreche, wenn ich Worte verwende, die die Zielgruppe nicht versteht, dann erreiche ich nicht das, was ich erreichen will. Ja, es wäre übrigens schön, wenn viele Lehrer und Lehrbücher sich Grundsätze, vor allem diesen Grundsatz hier, Klarheit, Verständlichkeit, Wirksamkeit, der für die Werbung gilt, auch mal zu eigen machen würden. Denn für die Werbung gilt am Ende ganz klar: Was haben wir bezahlt, was ist dabei rausgekommen? Ja, da wird ganz klar nach Kosten-Nutzen gemessen. Für den Lehrer, der kann unverständlich daherreden, der kann unklar reden, der kann diesen Grundsatz der Wirksamkeit missachten, das scheint keine Rolle zu spielen. Ja, aber ich schweife ab.
Sie sehen: Die Frage ist beantwortet: Grundsätze, Regeln für die Werbung – Klarheit/Verständlichkeit, Wahrheit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit ist mit Sicherheit eine richtige Lösung, ja, und damit ist die Frage beantwortet.
Wenn die Frage lautete: „Nennen…“, ja, achten Sie immer darauf: Steht dort „Nennen“ oder steht dort „Erläutern“. Wenn dort steht „Erläutern“, dann reicht das hier nicht. „Erläutern“ heißt ganze Sätze schreiben, Beispiele geben.
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Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in diesem Video geht es um Grundprinzipien in der Bilanz.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Grundprinzipien der Bilanz)
Die Bilanz besteht aus einer Aktiv- und einer Passivseite:
Auf der Passivseite steht die Mittelherkunft,
und auf der Aktivseite steht die Mittelverwendung.
Aber darum geht es in diesem Video weniger, sondern es geht um die Grund-, Grund-, Grundprinzipien, das heißt wir sind jetzt hier unten. Und ich stelle immer wieder fest, dass die Leute sehr, sehr viele Details lernen, aber die Grundprinzipien überhaupt nicht wissen.
Vier grundlegende Prinzipien (Grundprinzipien der Bilanz)
Grundprinzipien des deutschen Bilanzrechts ist der Gläubigerschutz. Das ganze deutsche Bilanzrecht, vor allem das HGB, ja, das Handelsgesetzbuch, schreiben wir es mehr oder weniger dahinter, das Handelsgesetzbuch, basiert auf dem Prinzip des Gläubigerschutzes. Gläubigerschutz ist faktisch Bankenschutz. Den Banken, die Kredite vergeben, soll nichts vorgemacht werden. Das heißt, das Prinzip heißt: Sich eher ärmer rechnen als reicher.
Das heißt der Gläubigerschutz führt zum Vorsichtsprinzip. Manche sagen: „Vorsicht, Vorsicht über alles…“. Ja, man könnte das Vorsichtsprinzip auch hier oben drüber schreiben.
Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip sind eherne, zentrale Grundprinzipien des deutschen Bilanzrechts. Aus diesem Vorsichtsprinzip resultieren zwei weitere Prinzipien:
Das eine ist das Imparitätsprinzip,
und das andere ist das bei Realisationsprinzip.
Wenn Sie im Gesetz nachschauen, wir sind jetzt übrigens im § 252 HGB, dort finden Sie eine Auflistung im Absatz 1. Wir sind im Absatz 1, Nummer 4.
Was heißt das? – Es ist alles Ausdruck des Gläubigerschutzes, sich eher ärmer rechnen als reicher.
Imparität heißt Ungleichheit. Ungleichheitsprinzip. Und das bedeutet: Unrealisierte Verluste muss ich anders behandeln als unrealisierte Gewinne. Unrealisierte Verluste muss ich aktivieren, das heißt faktisch: Ich muss abschreiben. Und unrealisierte Gewinne darf ich nicht, ich darf sie nicht bilanzieren.
Und damit sind wir beim Realisationsprinzip. Das Imparitätsprinzip bezieht sich also eher auf die Verluste, das Realisationsprinzip bezieht sich auf die Gewinne. Und das Realisationsprinzip sagt, dass ich Gewinne erst ausweisen darf, wenn sie realisiert sind, und das bedeutet in Deutschland nach deutschem Verständnis: der Zeitpunkt der Lieferung und Leistung. Das heißt faktisch: Wenn ich die Rechnung schreibe. Wenn ich die Rechnung schreibe, buche ich per Forderungen an Umsatzerlöse. Damit habe ich meinen Umsatzerlös realisiert. Früher darf ich es nicht.
Unterschied deutsches und internationales Bilanzrecht (Grundprinzipien der Bilanz)
Und das sind zentrale Prinzipien, die man verstehen muss. Das heißt: Das deutsche Bilanzrecht ist vorsichtig und tendiert zu einer Niedrigbewertung.
Ganz anders, wirklich ganz anders, ein absoluter Gegensatz dazu sind die IFRS oder die US, United States GAAP, General Accepted Accounted Principles oder International Financial Reporting Standards. Die haben eine ganz, ganz andere Ausrichtung, nämlich hier soll das Unternehmen sich möglichst positiv präsentieren können – nichts Illegales, nichts Falsches, aber eher sich besser darstellen, um die Aktionäre zu begeistern. Im deutschen Bilanzrecht eine ganz andere Ausrichtung.
Und das ist ganz wichtig zu verstehen, sonst kann man viele, viele Detailfragen überhaupt nicht verstehen. Wenn man das weiß, kann man Detailfragen besser verstehen.
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