Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Änderung zu § 14 (2) Satz 2 TzBfG (BAG Urteil)

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Änderung zu § 14 (2) Satz 2 TzBfG (BAG Urteil))

In diesem Video geht es um eine Änderung, die befristete Arbeitsverträge betrifft. Und wir wissen, dass diese Befristung von Arbeitsverträgen geregelt ist im Teilzeitbefristungsgesetz, das wir abkürzen können mit TzBfG ­ Teilzeitbefristungsgesetz. Und hier geht es insbesondere um den Paragrafen 14 im Teilzeitbefristungsgesetz.

Nun Dreijahresfrist statt Zweijahresfrist (Änderung zu § 14 (2) Satz 2 TzBfG (BAG Urteil))

Und dieser Paragraf 14 sagt zunächst mal in § 1 nennt er die Befristung mit sachlichen Grund, und im Paragraf 14, ja, hier Absatz 2, Absatz 2 geht es um die Befristung ohne sachlichen Grund. Und da steht ja bekanntlich: „Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grund ist zur Dauer von zwei Jahren zulässig.“ Ja, also das ist nichts Neues, Ohne sachlichen Grund, ich hake es nur nochmal fest, damit wir genau wissen, von was ich jetzt rede, denn es gibt gleich eine relevante Änderung, ohne sachlichen Grund ist möglich zwei Jahre. Und dann kommt im 14, Absatz 2 dieser, manche sagen „unselige“ zweite Satz. Und da steht: „Eine Befristung nach Satz, den habe ich gerade vorgelesen, ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeher Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.“ So, und das bedeutet: Befristung, das sagt der Paragraf 14, Absatz 2, Befristung ohne sachlichen Grund unzulässig bei zuvor Beschäftigung. Ich wähle jetzt mal dieses Wort, das ausdrücken soll, dass der Arbeitnehmer vorher schon mal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt war. Wenn also das der Fall war, wenn der vorher schon mal dort gearbeitet hat, ist eine Befristung ohne sachlichen Grund unzulässig. Man kann ihn dann nur mit sachlichen Grund einstellen oder unbefristet. Und das galt bisher.

Und jetzt kommt eine entscheidende Änderung, denn das Bundesarbeitsgericht, das höchste Gericht in arbeitsrechtlichen Dingen, hat nun gesagt: Diese Zuvorbeschäftigung ist befristet auf drei Jahre. Das heißt: Nur, was im Zeitraum von drei Jahren vor dem momentanen Einstellungswunsch liegt, zählt. Wenn der vorher, also vor vier Jahren, fünf Jahren, sechs Jahren, zehn Jahren, zwanzig Jahren schon mal dort gearbeitet hat, dann gilt das nicht.

Ich will das nochmal visualisieren: Wenn wir also hier an einem Datum sind, das wir „Heute“ nennen, dann gilt eine Zuvorbeschäftigung nur für die drei Jahre vor dem heutigen Zeitpunkt. Das sind hier drei Jahre. Wenn also laut Bundesarbeitsgericht der Arbeitnehmer, der jetzt heute befristet ohne sachlichen Grund eingestellt werden soll, hier schon mal beschäftigt war und von hier bis hier zum Beispiel, innerhalb von drei Jahren vor dem heutigen Zeitpunkt, dann kann er nicht ohne sachlichen Grund angestellt werden. Wenn der aber außerhalb dieser drei Jahre, zum Beispiel von hier bis hier schon mal beschäftigt war, dann geht es. Das Aktenzeichen, das Aktenzeichen dieses Urteils ist 7AZR 716/09. Und das ist, wie gesagt, eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts und damit eine höchstrichterliche Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. Und, wenn ich mir die Bemerkung  erlauben darf, diese Entscheidung ist eine kluge Entscheidung, denn dieser 14, Absatz 2, Satz 2, der hat sowieso schon sehr oft in der Praxis zu absurden Ergebnissen geführt, ja, deswegen ist es gut, dass das Bundesarbeitsgericht jetzt hier eine Befristung für die Zuvorbeschäftigung eingeführt hat. Also das ist die Essenz: Bundesarbeitsgericht sagt: Es gibt eine Dreijahresfrist, eine Dreijahrefrist für die Zuvorbeschäftigung. Das ist die Essenz dieses Urteils.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Änderung zu § 14 (2) Satz 2 TzBfG (BAG Urteil))

OK.

 

 

© Dr. Marius Ebert

Aktienarten unterschieden nach Rechten

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Aktienarten unterschieden nach Rechten)

Hier geht es um Aktienarten, unterschieden nach Rechten.

Zwei Arten von verbrieften Aktienrechten (Aktienarten unterschieden nach Rechten)

  • Man kann Aktien einmal unterscheiden nach der Art der Übertragbarkeit, das haben wir im letzten Video gemacht,
  • und man kann Aktienarten abgrenzen nach verbrieften Rechten. Und hier, wenn wir nach den verbrieften Rechten unterscheiden, unterscheiden wir in
  • die Stammaktie und
  • die Vorzugsaktie.

Wenn wir – Achtung! – unterscheiden in Inhaberaktie und Namensaktie, dann ist das eine Unterscheidung nach Übertragbarkeit. Wenn wir unterscheiden in Stammaktien und Vorzugsaktien, ist das eine Unterscheidung nach Rechten. Bitte sorgfältig trennen. Hier kommen die meisten schon durcheinander, weil sie die Struktur mal wieder nicht erkennen.

  • Die Stammaktie verbrieft also andere Rechte, zumindest teilweise, als die Vorzugsaktie. Die Vorzugsaktie hat gegenüber der Stammaktie gewisse Vorzüge. Aber was oft verschwiegen wird, eigentlich immer verschwiegen wird: Sie hat auch gewisse Nachteile. Ein Beispiel für eine Vorzugsaktie ist eine Stimmrechtslose Vorzugsaktie. Da kriegt man unter Umständen eine höhere Dividende, aber man hat  kein Stimmrecht, ja. Das ist der Unterschied zur Stammaktie. Eine Aktie verbrieft normalerweise ein Teilnahmerecht an der Hauptversammlung, natürlich einen quotalen Eigentumsanteil, das Recht, auf der Hauptversammlung Auskunft zu bekommen, das Recht, auf der Hauptversammlung abzustimmen, einen Anteil am Liquidationserlös, weil man ja einen quotalen Eigentumsanteil hat, ja, wenn die Aktiengesellschaft liquidiert werden sollte, ein Stimmrecht, ich glaube, ich habe schon gesagt, auf der Hauptversammlung. Das sind so die die wesentlichen Rechte der Stammaktie. Man kann Hauptversammlungsbeschlüsse anfechten. Das sind die Rechte der Stammaktie.
  • Und die Vorzugsaktie hat gewisse Vorzüge, aber eben auch gewisse Nachteile. Und sehr typisch ist, das aber nur ein Beispiel, ja, die sogenannte Stimmrechtslose Vorzugsaktie. Da kriegt man höhere Dividende in der Regel, aber man hat eben kein Stimmrecht, ja.

Das ist die Unterscheidung nach den Rechten, nach den verbrieften Rechten.

Ich mache es nochmal deutlich:

  • Wenn wir Aktie unterscheiden nach Übertragbarkeit, dann müssen wir unterscheiden in Inhaberaktie und Vor Inhaberaktie und Namensaktie. Inhaberaktie und Namensaktie. Und es gibt manche Leute, die unterscheiden hier noch in die vinkulierte, das ist eine Sonderform der Namensaktie.
  • Und wenn wir Aktien unterscheiden nach den Rechten, die das Papier verbrieft, dann treffen wir Unterscheidung in Stammaktie und Vorzugsaktien, ja. Hier verläuft also gedanklich ein Trennungsstrich. Es kann sein, dass eine Stammaktie als Inhaberaktie ausgestattet ist, aber das ist ein anderes Kriterium der Unterscheidung.

Wir unterscheiden hier nach Übertragbarkeit in Inhaberaktie und Namensaktie, gegebenenfalls vinkulierte Namensaktie, und wenn wir auf die Rechte schauen, die die Aktie verbrieft, unterscheiden wir in Stammaktie und Vorzugsaktie, ja. Natürlich kann es sein, dass eine Stammaktie, und ist auch in der Regel so, als Inhaberaktie ausgestattet ist, was die Übertragbarkeit angeht, es gibt aber auch Stammaktien, die sind als Namensaktie ausgestattet, ja.

So, ich hoffe das wie ist klarer geworden.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Aktienarten unterschieden nach Rechten)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle gehen will, nur einen Fernlehrgang buchen muss. Wenn Sie leichter und schneller lernen wollen, dann klicken Sie mal auf den Link unter dem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

Aktienarten nach Übertragbarkeit

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Aktienarten nach Übertragbarkeit)

Welche Aktienarten unterscheidet man nach Art der Übertragbarkeit?

Drei Arten der Übertragbarkeit bei Aktien (Aktienarten nach Übertragbarkeit)

Frage erst mal einwirken lassen. Was ist hier gefragt? – Offensichtlich gibt es eine Aktienart, die sich anders übertragen lässt als eine andere Aktienart.

In der Tat die gibt es hier eine Unterteilung in zwei Arten. Manche machen auch die Unterteilung in drei Arten. Ich erkläre gleich, warum.

Da ist einmal die Inhaberaktie

und dann ist da zweitens die Namensaktie.

Und die Namensaktie, und das ist der Grund, warum hier manche eine Dreierunterteilung wählen schon auf der Ebene hier oben, Namensaktie, da gibt es die normale und die vinkulierte. Man könnte also auch sagen es gibt drei Arten von Aktien, unterschieden nach der Übertragbarkeit, nämlich

  • Inhaberaktie,
  • Namensaktie und
  • vinkulierte Namensaktie.

Das ist die Unterscheidung. Und damit ist die Frage beantwortet. Aber sie ist irgendwie noch nicht so ganz klar.

Wenn wir noch einmal die Unterscheidung nach der Übertragbarkeit so aufziehen, wie ich es gerade angedeutet habe, nämlich die Unterscheidung treffen hier in Inhaberaktie, Namensaktie und vinkulierte Namensaktie, dann können wir sagen, dass die Übertragung von links nach rechts schwieriger wird. Die Übertragung der Inhaberaktie ist leicht. Die Übertragung der Namensaktie ist schwieriger. Und die Übertragung einer vinkulierten Namensaktie ist noch schwieriger. Es geht also darum, wenn wir von links nach rechts schauen, die Aktionäre ganz stark an das Unternehmen zu binden. Die vinkulierte Namensaktie ist die stärkste Bindung. „Vinkulieren“ kommt von „vinculum“ und heißt fesseln. Ja, da sehen wir es: Der Aktionär ist ganz stark an die Aktiengesellschaft gebunden, kann die Aktie nur ganz schwer übertragen.

  • Am leichtesten ist es bei der Inhaberaktie: Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe.
  • Namensaktie: Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Indossament und Übergabe. Indossament ist ein Übertragungsvermerk. Einigung, Indossament und Übergabe, und das Namensaktienbuch der Aktiengesellschaft, das Aktienbuch muss umgeschrieben werden.
  • Und hier, bei der vinkulierten Namensaktie,  brauchen wir Einigung, Indossament, Übergabe, Umschreibung des Aktienbuches und die Zustimmung der Gesellschaft.  Da ist also ganz, ganz schwierig, sich aus diesem Aktionärsverhältnis wieder zu lösen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Aktienarten nach Übertragbarkeit)

Ja, im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang buchen muss. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie mal auf den Link unter diesen Video.

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© Dr. Marius Ebert

 

Abwicklung des Verkaufs, Hilfsmittel

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Abwicklung des Verkaufs, Hilfsmittel)

Mit welchen Hilfsmitteln kann man die Abwicklung eines  Verkaufs besser organisieren?

Hilfsmittel für den Verkäufer (Abwicklung des Verkaufs, Hilfsmittel)

So. Erst mal einen Schritt zurücktreten gedanklich und überlegen: „Was wollen die von uns?“ –

  • Es geht um die Abwicklung eines Verkaufs,
  • und es geht um Hilfsmittel,
  • und diese Hilfsmittel sollen den Verkauf besser organisieren.
  • Welche Hilfsmittel könnten das sein?

Die Frage könnte auch lauten: „Mit welchen Hilfsmitteln kann der Verkäufer besser arbeiten?“ Ja, so könnte man das auch nennen.

So, was könnten solche Hilfsmittel sein?

  • Das ist zunächst mal eine Kundenkartei. Der Kunde ist verzeichnet in einer Kartei. Man macht sich tunlichst Notizen, wann man den Kunden das letzte Mal aufgesucht hat, wie die Atmosphäre des Gesprächs war, welche Fragen der Kunden hatte Kunde hatte und so weiter und so weiter. Ja, das ist absolut essenziell, das ist mehr als ein Hilfsmittel, das ist Basis, ja, die Kundenkartei.
  • Dann das Auftragsbuch. Ja, hier werden die konkreten Aufträge notiert.
  • Dann kann man zusätzlich oder kombiniert, meistens ist es kombiniert mit der Kundenkartei, einen Kalender nutzen. Ja, das ist jetzt nicht das Sensationelle, sondern ein Kalender mit Erinnerungsfunktion. Meistens in der Kundenkartei integriert, ja, so dass man daran erinnert wird: „Aha, der Kunde, da war ich jetzt vier Wochen nicht, vielleicht hat er seine Sachen, die er bei mir gekauft hat, verbraucht und braucht neue und so weiter und so weiter.
  • Und dann, mal überlegen wo ich das hier hin …, ein Warenwirtschaftssystem, ein Warenwirtschaftssystem, das uns auch etwas sagt vor allem über Lieferfähigkeit. Ja, ist ja nichts ärgerlicher, als wenn ich da wochenlang beim Kunden akquiriere, dann den großen Auftrag an Land ziehe und wir können nicht liefern. Ja, ein Warenwirtschaftssystem.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Abwicklung des Verkaufs, Hilfsmittel)

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© Dr. Marius Ebert

Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse)

Was versteht man unter Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse?

Unzureichendes Restvermögen des Schuldners (Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse)

So, da ist also jemand zahlungsunfähig oder überschuldet. Das Ganze  ist nun bei Gericht, und das Gericht weist das Insolvenzverfahren ab. Und die Begründung heißt: „mangels Masse“. Welche Situation ist hier gegeben? Oder noch genauer formuliert:

  • Als erstes liegt vor ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Vom Betrug abgesehen, ja, es gibt doch so was wie „betrügerischen Konkurs“ nannte man das früher, macht das niemand gerne, sonderbar weil er muss, weil er sich strafbar macht, wenn er diesen Antrag nicht stellt. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt vor.
  • Und als zweites kommt die Ablehnung des Gerichts mangels Masse.

Und jetzt ist die Frage: Was versteht man darunter? Oder man kann auch anders formulieren: „Was hat Warum hat das Gericht das getan?“–Weil folgende Situation vorlag:

  • Das hier ist das Restvermögen des Schuldners. Die übliche Situation ist, dass dieses Restvermögen der Regel ganz, ganz, ganz wenig bis gar nicht in liquider Form vorliegt, sondern wahrscheinlich sind das irgendwelche gebundenen Vermögenswerte. Restvermögen des Schuldners.
  • Und auf der anderen Seite in einem größeren Balken, größeren Rechteck hier, das hier sind die Kosten des Verfahrens, und wir haben sozusagen in dieser Höhe hier eine Unterdeckung.  Und wenn das Vermögen des Schuldners noch nicht einmal die Kosten des Verfahrens deckt, geschweige denn dass irgendwelche Gläubiger noch befriedigt werden könnten, das wäre dann erst mal der nächste Schritt, dann wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt.

Der Volksmund sagt hier: „Nix mehr zu holen, nix mehr da“. Ja, und selbst der Insolvenzverwalter sieht für sich keine Möglichkeit, dass zumindest seine Kosten, also die Kosten des Insolvenzverwalters, bezahlt werden. Und dann wird das Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse)

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Vielen Dank.

 

 

 

© Dr. Marius Ebert

 

§ 267 HGB, neue Schwellenwerte, Teil 2

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 267 HGB, neue Schwellenwerte, Teil 2)

Willkommen zurück. Hier nun der zweite Teil zum 267 HGB.

Noch einmal zur Erinnerung: Hier geht es um die Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte wiederum dienen dazu, Kapitalgesellschaften in Kategorien einzuteilen„klein“, „mittel“, „groß“, und groß, und je größer die Kapitalgesellschaft nach dieser Kategorisierung ist, desto mehr muss sie bekanntgeben. Umgekehrt spricht man auch, wenn man jetzt hier von rechts nach links geht, von größenabhängigen Erleichterungen, das heißt: Die mittelgroße Kapitalgesellschaften muss etwas mehr preisgeben als die große, und die kleine muss deutlich weniger preisgeben als die mittelgroße.

Es gibt noch eine weitere Kategorie, die heißt „kleinst“, gibt es noch nicht so lange. Das ist der Paragraf 267a HGB. Hier darf man noch weiter Posten zusammenfassen und im Endeffekt noch weniger über sich bekanntgegeben.

Wir haben im ersten Teil die Abgrenzung „klein“ und „mittelgroß“ behandelt. Das ist also der erste Teil dieser kleinen zweiteiligen Videoserie gewesen. In diesem Video geht es um die Unterteilung „mittelgroß“ und „groß“. Das ist also der zweite Teil. Thema dieses Videos.

Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroße und große Kapitalgesellschaft (§ 267 HGB, neue Schwellenwerte, Teil 2)

Die Abgrenzungskriterien, diese Schwellenwerte, Schwellenwerte beziehen sich auf 3 ökonomische Größen, nämlich

  • die Bilanzsumme
  • die Umsatzerlöse und
  • die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Jahr.

Und dafür, für diese drei ökonomischen Größen, sind nun bestimmte Zahlen festgelegt nach dem Prinzip, wir haben hier mittel – groß, mittelgroße Kapitalgesellschaften, hier groß.

  • Und wenn man nun an zwei aufeinander Bilanz aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen diese Schwellenwerte unterschreitet, dann ist man mittelgroß, also zum Beispiel dieses Bild kann sich ergeben bei der Bilanzsumme, dass man unterhalb des Schwellenwertes, bei den Umsatzerlösen auch, bei der Arbeitnehmerzahl ist man hier, sehr unrealistischer Fall, aber stellen wir uns das mal theoretisch vor, dann wird man eingestuft als mittelgroß, ja.
  • Erst wenn man an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen diese Werte überschreitet, wenn sich also für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl, ich kürze das jetzt mal ab, weil ich das oft wiederholt habe, in der Unterteilung zwischen mittelgroß und groß dieses Bild ergibt: Bilanzsumme ist oberhalb des Schwellenwertes, Umsatzerlöse sind auch oberhalb des Schwellenwertes, Arbeitnehmerzahl ist unterhalb des Schwellenwertes, und das passiert an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen, dann ist diese Kapitalgesellschaft als groß einzustufen.

Bleibt zu klären, wie diese Schwellenwerte lauten:

  • Bilanzsumme: Da ist der Schwellenwert 20 Millionen Euro, und der alte Wert war 19,25. Ja, also auch hier wieder die Unterteilung mittelgroß und groß, ja, hier die Schwelle.
  • Für die Umsatzerlöse ist der neue Schwellenwert 40 Millionen. Der alte Wert war 38,5.
  • Und für die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl ist der neue Schwellenwert 250, und der ist gleich alt, gleich dem alten Schwellenwert. Da hat sich also nichts geändert.

Das sind also die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroße und große Kapitalgesellschaft. Das ganze verbindlich ab dem 1.1.2016, ja also ab 1.1.2016, oder andere formulieren auch „für Jahresabschlüsse, die nach dem 31.12.2015 liegen“, was aufs Gleiche raus kommt. Ab dem 1.1.2016 verbindlich. Ja, und dann muss man noch entsprechend die zwei Jahre warten. Wer also an zwei aufeinanderfolgenden Jahren diese Werte überschreitet, der kommt in die nächstgrößere Kategorie. Das heißt: Das Ganze ist jetzt noch nicht so brandaktuell, bis das wirklich Auswirkungen hat. Das dauert eine gewisse Zeit.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (§ 267 HGB, neue Schwellenwerte, Teil 2)

Okay.

Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute.

Vielen Dank.

 

 

© Dr. Marius Ebert

Zentralisierung, Vorteile

Lernen ohne Leiden

Gesetzgebung im öffentlichen Recht, Betriebswirt/in IHK

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gesetzgebung im öffentlichen Recht, Betriebswirt/in IHK)

Um etwas zu verstehen, ist es manchmal gut, zu wissen, wie es entsteht. Und was wir auf der nächsten Seite sehen, ist das Prinzip der Gesetzgebung.

Grundgesetz, Landesgesetze und kommunale Satzungen (Gesetzgebung im öffentlichen Recht, Betriebswirt/in IHK)

Wir haben gesehen: Es sind überwiegend Gesetze. Es ist überwiegend öffentliches Recht. Wir sind als Unternehmen in einem untergeordneten Verhältnis im Umweltrecht.

Wie werden also Gesetze gebastelt? – Schauen Sie einmal: Da sind drei Spalten:

  • Da haben wir einmal das Grundgesetz als Basis und die erste Spalte,
  • dann die Landesverfassung in der zweiten Spalte,
  • und dann daneben noch eine dritte Spalte: die Gemeinden oder Kommunen, wie man auch sagen kann, mit ihren Satzungen.

Und wir sehen einen einzigen Pfeil, der von links nach rechts geht. Das ist das Grundgesetz. Denn das Grundgesetz bildet die Basis. Hier stehen elementare Grundrechte, die nicht zuletzt entstanden sind vor dem Eindruck einer schrecklichen Diktatur, die vorher stattgefunden hat. Da hat man gesagt: „Wir müssen Menschen Grundrechte formulieren.“ Das wirkt sich natürlich auch aus auf die Ländergesetze.

Das Grundprinzip ist aber die konkurrierende Gesetzgebung. Grundprinzip ist die konkurrierende Gesetzgebung. Und was heißt das, „konkurrierende Gesetzgebung“? – Grundsätzlich zunächst Gesetzgebung durch die Länder. Und wenn das nicht ausreicht, dann Gesetzgebung durch den Bund.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Gesetzgebung im öffentlichen Recht, Betriebswirt/in IHK)

Welches Prinzip, welches Grundprinzip im Umweltrecht erkennen wir hier wieder an dieser konkurrierenden Gesetzgebung? – Das Subsidiaritätsprinzip, genau. Das gilt es hier zu erkennen. Dass, sofort, dass im Prinzip unsere Gesetzgebung dieses Subsidiari, Subsidiaritätsprinzip gelegt wird.

© Dr. Marius Ebert

Betriebswirt/in IHK: Buchung der Umsatzsteuer

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Betriebswirt/in IHK: Buchung der Umsatzsteuer)

(…) Das waren die Bestandsveränderungen. Kommen wir zu einem neuen Gebiet: Buchung der Umsatzsteuer.

Achtung, Achtung, Achtung: Umsatzsteuer ist Bestandskontenkreis! Wir sind nicht mehr im Erfolgskontenkreis,  sondern wir sind bei I. in unserem Bestandskontenkreis.

Umsatzsteuer ist Forderung an das Finanzamt und liquiditätswirksam (Betriebswirt/in IHK: Buchung der Umsatzsteuer)

Die Umsatzsteuer ist niemals erfolgswirksam, sondern stellt eine Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar, wie wir gerade gesehen haben.

Es ist also, Die Umsatzsteuer ist also liquiditäts…, liquiditätswirksam. Sie ist liquiditätswirksam. Die Umsatzsteuer ist liquiditätswirksam, ja. Sie beeinflusst unsere Einzahlungen und Auszahlungen. Sie ist liquiditätswirksam, nicht erfolgswirksam.

Umsatzsteuer, die der Unternehmer erzielt, in Vertretung für das Finanzamt, als Inkasso-Handlanger des Finanzamts ist für ihn eine Einzahlung, aber kein Ertrag. Ganz, ganz, ganz wichtig. Schauen Sie in das erste Video-Coaching „Grundbegriffe des Rechnungswesens“. Diese Unterschiede zwischen Einzahlung und Ertrag und Auszahlung und Aufwand müssen einfach klar sein, und wenn Ihnen das jetzt nicht klar ist, schauen Sie bitte in dieses allererste Video-Coaching.

Ja, es ist die Besteuerung des Mehrwertes hier, des Umsatzes. Wir haben in Deutschland gespaltene Umsätze Umsatzsteuersätze: Wir haben einen normalen und wir haben einen reduzierten. Wie viel das ist im jeweiligen Fall, schauen Sie bitte nach. Der reduzierte gilt für Bücher, für Lebensmittel und noch für viele andere Dinge. Da gibt’s einen ziemlich absurden Katalog, für was reduzierte Mehrwertsteuersätzen, das kann kein Mensch mehr kapieren. Schauen Sie im Einzelfall nach. Normaler und reduzierter Umsatzsteuersatz — wir haben also gespaltene Umsatzsteuersätze hier.

Die Umsatzsteuer wird relevant beim Verkauf, wenn wir also etwas verkaufen, und die Vorsteuer wird relevant, wenn wir etwas kaufen, also beim Kauf.

Buchung der Umsatzsteuer und Vorsteuer (Betriebswirt/in IHK: Buchung der Umsatzsteuer)

  • Die Buchung der Vorsteuer, das ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt: Wir kaufen etwas ein. Nehmen wir an, wir kaufen Rohstoffe ein, und zwar für 2.000 Euro. „Per Rohstoffe 2.000“  — und jetzt nehmen wir vereinfacht 10 % Umsatzsteuer an, dann buchen wir als zweites „per Vorsteuer 200“. Und jetzt nehmen wir an, wir kaufen über das Konto Verbindlichkeiten, das heißt wir kaufen auf Ziel, „an Verbindlichkeiten 2.200“. Wir schulden also dem Lieferanten dieser Rohstoffe die komplette Summe inklusive der Umsatzsteuer. Er muss die 200 Euro dann abführen und kann aber vorher gegenrechnen, wie wir gleich sehen werden. Wir buchen also immer „per Vorsteuer“, „per Vorsteuer“.
  • Und die Buchung der Umsatzsteuer fällt an, wenn wir etwas verkaufen. Schauen Sie: Umsatzsteuer — Verkauf, Vorsteuer — Kauf. Wir  haben hier gerade gekauft. Jetzt verkaufen wir. Wir haben die Rohstoffe zu Fertigerzeugnissen verarbeitet und verkaufen das Ganze für 6.000 Euro plus Umsatzsteuer. Das heißt: Wir buchen hier „per Forderung“, „per Forderung LL 6.600“ – wir nehmen wieder 10% an –,  „an Umsatzsteuer 600“ und „an Umsatzerlöse 6.000“. „An Umsatzsteuer 600“ und „an Umsatzerlöse 6.000“. Wir buchen also immer „per Vorsteuer“, wir buchen immer „an Umsatzsteuer“.

Halten wir das fest: Nehmen wir die beiden Konten „Vorsteuer“ und „Umsatzsteuer“. Achtung: Es sind beides Bestandskonten! „Vorsteuer“ ist ein Aktiv-Bestandskonto, „Umsatzsteuer“ ein Passiv-Bestandskonto. Vorsteuer ist eine Forderung steht auf der Aktiv-Seite, Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit und steht auf der Passiv-Seite. Wir haben gebucht „per Vorsteuer 200“, hier sind die 200. Wir haben gebucht „an Umsatzsteuer 600“, hier sind die 600. Und jetzt werden wir, ehe wir überweisen ans Finanzamt, das Konto „Vorsteuer“ gegen „Umsatzsteuer“ abschließen und nur den Überhang überweisen. Das heißt: Die 200 Euro buchen wir aus gegen das Konto „Umsatzsteuer“, dann wird das Konto „Vorsteuer“ abgeschlossen, und dann können wir das Konto „Umsatzsteuer“ abschließen. Wir schauen auf die wertmäßig stärkere Seite – 600, übertragen die Summe auf die wertmäßig schwächere Seite, ziehen den Saldo, ziehen den Saldo. Diese 400 Euro überweisen wir an das Finanzamt. Das heißt: Das Gegenkonto ist das Konto „Bank“ hier.

Wir buchen also in der Regel die niedrige Vorsteuer gegen die höhere Umsatzsteuer. Ausnahmefälle, dass Vorsteuer mal größer ist als Umsatzsteuer, gibt es bei Geschäftsgründung, wenn Sie zunächst mal viele, viele Dinge kaufen und dafür Vorsteuer natürlich aus Ihrer Sicht hinlegen und noch nicht so hohe Umsätze haben. Aber die Regel ist, dass die Umsatzsteuer höher ist als die Vorsteuer. Das heißt: Das Konto „Vorsteuer“ wird gegen das Konto „Umsatzsteuer“ abgeschlossen, ja, das Gegenkonto ist das Konto „Umsatzsteuer“. Und der Überhang hier der Umsatzsteuer gegenüber der Vorsteuer wird überwiesen an das Finanzamt.

Ein Vorsteuer-Überhang, also der Ausnahmefall, steht stellt eine Forderung an das Finanzamt dar. In dem Fall haben Sie eine Forderung an das Finanzamt. Sie bekommen diese Vorsteuer zurück. Eine Und ein Umsatzsteuer-Überhang, der Regelfall, stellt eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt dar. Ja, das ist die Regel.

Zusammenfassung (Betriebswirt/in IHK: Buchung der Umsatzsteuer)

Noch einmal zur Erinnerung:

  • Vorsteuer ist nur ein anderes Wort für Forderungen gegenüber dem Finanzamt, ist ein Aktiv-Bestandskonto.
  • Und Verbindlichkeit Umsatzsteuer ist nur ein anderer Begriff für Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt, ist ein Passiv-Bestandskonto.
  • Beide Konten gehören also in den Bestandskontenkreis und niemals in den Erfolgskontenkreis. Ganz, ganz wichtig: Es sind Bestandskonten. Es erhöht oder verschlechtert die Liquidität. Aber es ist nicht erfolgswirksam, weder ein Ertrag noch ein Aufwand.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Betriebswirt/in IHK: Buchung der Umsatzsteuer)

© Dr. Marius Ebert

Betriebswirt/in IHK, welche Fächer, wie schwer ist das, Teil 3

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Betriebswirt/in IHK, welche Fächer, wie schwer ist das, Teil 3)

Willkommenen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir sind dabei, uns den Betriebswirt beziehungsweise die Betriebswirtin IHK mal etwas genauer anzuschauen.

Überblick über den zweiten Prüfungsteil (Betriebswirt/in IHK, welche Fächer, wie schwer ist das, Teil 3)

Und wie machen wir das? – Wir haben gesehen:

  • Es gibt einen ersten Prüfungsteil mit eins, zwei, drei, vier, fünf Fächern. Das habe ich an anderer Stelle behandelt.
  • Dann gibt es einen zweiten Prüfungsteil mit eins, zwei und einem, was nur, einem Fach, das nur mündlich geprüft wird, also mit weiteren zwei schriftlichen Fächern.

Und genau da sind wir jetzt. Wir schauen uns diesen zweiten Prüfungsteil genauer an. Wie gesagt: Die anderen Dinge sind in anderen Videos erklärt. Also: zweiter, Betriebswirt/in IHK, zweiter Teil der Prüfung, und da, wie gerade schon kurz angedeutet, gibt es drei Fächer.

Auf das dritte Fach gehe ich nur ganz kurz ein in diesem Video. Das ist Personalmanagement. Das setzen wir in Klammern, denn da gibt es die sogenannte Situationsaufgabe. Was da abläuft, das beschreibe ich Ihnen auch noch ganz genau, aber nicht in diesem, sondern in einem anderen Video.

Also: zwei Fächer noch im zweiten Prüfungsteil für die schriftliche Prüfung. Wie heißen die beiden Fächer? –

  • Das eine Fach heißt Unternehmensführung,
  • und das andere heißt Unternehmensorganisation und Projektmanagement.

Und Thema dieses Videos ist ja die Frage: Wie schwer sind diese Fächer, beziehungsweise welche Fähigkeiten werden verlangt?

Und ich Sie haben gesehen, dass ich das in den anderen Videos so ein bisschen auf den Punkt gebracht habe und sage: Hier geht es um Rechnen, da geht es mehr um Labern.

Fach Unternehmensführung (Betriebswirt/in IHK, welche Fächer, wie schwer ist das, Teil 3)

Schauen wir mal Unternehmensführung. Nun, Unternehmensführung besteht im Wesentlichen aus

  • Controlling – Controlling heißt ja Steuern; wenn ich etwas führe, dann steuere ich es,
  • und Management.

Das sind so die Oberbegriffe.

Und Management wiederum, für die, die es noch genau wissen wollen, das ist

  • Öko, also Ökologiemanagement, Punkt, Punkt, Punkt,
  • und Qualitätsmanagement.

So, und was heißt das nun? – Controlling , das bedeutet Rechnen, ja, allerdings im Rahmen der vier Grundrechenarten. Es geht vor allen um das Verständnis des ökonomischen Hintergrunds. Ja, also rechentechnisch ist das nicht schwierig. Erzählen Sie mir bitte nicht, dass das rechentechnisch schwierig ist. Wenn Sie die vier  Grundrechenarten können, dann können Sie das Rechnen hier bewältigen. Und das können Sie, sonst würden Sie sich dieses Video gar nicht anschauen. Also: Was ist Rechnen hier beim Controlling, aber einfaches Rechnen, aber es ist nun mal so ein bisschen Zahlen und Zahlen verstehen und Zahlen lesen.

Und Management – was bedeutet das? – Nun, das bedeutet, was wird geschult? Geschult der Blick für Zusammenhänge. Denn Unternehmensführung bedeutet ja:  ein Unternehmen leiten, ein kleineres oder auch ein größeres Unternehmen. Und das geht heute nicht mehr ohne den Blick für Zusammenhänge. Schauen Sie noch mal: Ökologiemanagement und Qualitätsmanagement. Ja, vor 30 Jahren, da wurden Unternehmen geleitet nach dem Motto „Rendite gut, alles gut“. Das funktioniert heute nicht mehr, denn dann steht jemand in der Aktionärsversammlung auf, in  der Hauptversammlung auf und sagt: „Ja, ist denn dieses Produkt überhaupt ökologisch abbaubar?“ Und die Journalisten stürzen sich da drauf, und die Geschäftsführung ist bis auf die Knochen blamiert, weil sie zugeben müssen, dass da irgendwelche Schadstoffe drinnen sind. Also: Das Bewusstsein hat sich gewandelt. Blick für Zusammenhänge wird hier bei Unternehmensführung behandelt und geschult.

So, jetzt habe ich hier keinen Platz mehr, deswegen muss ich gerade die Struktur noch mal eben neu aufziehen: Es geht um den Betriebswirt/in IHK. Es geht im Wesentlichen um drei Fächer, das setzen wir in Klammern, das war Unternehmensführung, das haben wir gerade gesprochen.

Fach Unternehmensführung und Projektmanagement (Betriebswirt/in IHK, welche Fächer, wie schwer ist das, Teil 3)

Und jetzt kommt hier Unternehmensorganisation und Projektmanagement.

Und um was geht es bei diesem Fach? Welche Fähigkeiten werden hier ausgebildet, werden hier trainiert? – Es geht um Planen, es geht um Strukturieren, und es geht letztlich darum, diese beiden Dinge so zu machen, dass man ins Handeln kommt. Das heißt:  Es geht auch ums Tun. Es geht ums Machen, es geht ums Ausführen, Und hier wird eine, also wenn man es richtig macht, wenn man gut unterrichtet und so weiter, und wenn man die Dinge, die da in den Rahmenplänen stehen, auch ernst nimmt und umsetzt, dann ist Projektmanagement eine ganz entscheidende Sache. Nennen Sie mal ein Unternehmen, das nicht an irgendwelchen Projekten arbeitet, das gibt es doch heute gar nicht mehr. Und Projektmanagement bedeutet das: Planen, Strukturieren, aber bis hier hin ist nichts passiert. Das heißt: Wir müssen das Ding auf die Handlungsebene bringen. Wir müssen umsetzen. Die meisten sind Planungsriesen und Umsetzungszwerge. Und solche Dinge lernt man, also wie gesagt, wenn es gut gemacht wird, lernt man hier unter Projektenmanagement. Ja, Organisation hat auch wieder mit Strukturieren zu tun, ja, Organisieren bedeutet im Wesentlichen ja Strukturieren. Also um diese Dinge geht ist in diesem Gebiet.

Okay. Das war‘s für dieses Video.

Wir gehen noch ein hier, wie gesagt Personalmanagement, da geht es um die Situationsaufgabe. Das ist einem späteren Video vorbehalten, und wie das abläuft, was da passiert, was da verlangt wird.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Betriebswirt/in IHK, welche Fächer, wie schwer ist das, Teil 3)

Wenn Sie nun diese Anforderungen noch einmal schriftlich haben wollen, sozusagen ein PDF, was diese, diese, dieses Video zusammenfasst und noch ein bisschen mehr bietet als das, dann sollten Sie sich dieses PDF besorgen. Klicken Sie dazu auf den Link unter dem Video. Also hier ist das Video, da drunter ist ein Link. Bei YouTube ist das klar. Da brauche ich Ihnen  hier die Zeichnung nicht zu machen. Aber wenn Sie das auf einer anderen Plattform sehen, dann ist das längst nicht so klar. Klicken Sie auf den Link und tragen Sie Ihre Email ein, damit ich Ihnen das PDF schicken kann. Das Ganze ist völlig gratis, ja, und es ist unverbindlich. Gratis und unverbindlich.

Alles Gute für Sie.

Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert