Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Produkthaftungsgesetz. Und hier geht es jetzt um die Haftungsbegrenzung.

Begrenzungen der Gefährdungshaftung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Produkthaftungsgesetz – wir haben gesehen: Die Grundidee ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung ist eine Haftung ohne Schuld. Also ohne Vorsatz oder ohne Fahrlässigkeit kann man haften.

Aber es gibt auch eine Begrenzung beziehungsweise, wie wir gleich sehen werden, sogar mehrere.

  • Und zwar einmal gibt es eine zeitliche Begrenzung. Und zwar geregelt in Paragraf 13. Und zwar zehn Jahre nach Inverkehrbringung erlischt die Haftung für das produkt, das den Schaden verursacht hat, schauen wir uns gleich genauer an.
  • Und dann gibt es eine betragsmäßige Haftung. Und zwar bei Personenschäden. Da ist relevant der Paragraf 10. Wir werden sehen, dass wir dort eine Haftungshöchstgrenze finden. Und bei Sachschäden ist die Begrenzung nicht nach oben, sondern nach unten. Das ist der Paragraf 11. Dort gibt es eine Selbstbeteiligung.

Schauen wir in Gesetz, schauen wir ins Produkthaftungsgesetz rein:

  • Schauen wir zunächst in § 13 – „Erlöschen von Ansprüchen“. Was Erlöschen ist, werden wir genau noch in einem anderen Video betrachten, im Vergleich zu verjähren. Der, im Absatz 1, der Anspruch nach § 1, also der Anspruch gegen den Hersteller erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.
  • Dann die Sache mit den Personenschäden im § 10: Der Höchstbetrag von 85 Millionen Euro bei Personenschäden. § 10, Absatz 1: 85 Millionen, 1. § 10, Absatz 1.
  • Und im § 11 die Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Ja, das war‘s schon wieder, beziehungsweise ergänzen wir noch eben unsere Übersicht: zehn Jahre nach Inverkehrbringung, Personenschäden 85 Millionen Euro Höchstgrenze, und hier § 11, 500 Euro Selbstbeteiligung.

Ja, das war‘s aber jetzt endgültig.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

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Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

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