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Produkthaftungsgesetz, Grundgedanke

Lernen ohne Leiden

Produkthaftungsgesetz, Grundidee

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Grundidee)

Produkthaftungsgesetz, Grundidee oder Grundgedanke,

Grundidee oder Grundgedanke ist immer kurz, das heißt: Jetzt kommt eine kurze Antwort: Das Produkthaftungsgesetz begründet die Haftung des Herstellers. Oder, noch kürzer: Produkthaftungsgesetz begründet die Herstellerhaftung.

Haftung des Herstellers ohne Schuld (Produkthaftungsgesetz, Grundidee)

Aber jetzt fehlt noch ein entscheidender Gedanke: begründet die Haftung des Herstellers ohne Schuld, das bedeutet, dass der Hersteller auch in Haftungsprobleme kommen kann und gerade dann in Haftungsprobleme kommen kann, wenn er keine Schuld hat. Schuld ist Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Also der Hersteller kann in Haftung genommen werden unter den Bedingungen des Produkthaftungsgesetzes, auch dann wenn ihn keine Schuld trifft, so dass man die Grundidee noch knackiger fassen könnte, indem man sagt: Das Produkthaftungsgesetz begründet die unverschuldete Herstellerhaftung.

FirmBee / Pixabay

So, das ist die Grundidee. Jetzt geht es da natürlich weiter: Wer ist denn überhaupt der Hersteller, und dann werden wir feststellen, dass im Produkthaftungsgesetz unter der Überschrift Hersteller verschiedene Dinge über verschiedene Gruppen zusammengefasst sind: Das ist nicht nur der, der das Teil zusammengekloppt hat, sondern auch zum Beispiel der, der nur seinen Markennamen darauf geprägt hat, der sogenannte Pseudohersteller. Auch das ist der Hersteller. Oder wer es in den Wirtschaftsraum der EU eingeführt hat, auch der ist Hersteller, ja. Also der Begriff Hersteller ist hier relativ weit gefasst, ja. Also eine unverschuldete Herstellerhaftung wo man mit dem Begriff Hersteller relativ weit fasst im Produkthaftungsgesetz.

Letzte Bemerkung: Das sind ganz klar amerikanische Einflüsse hier. In Amerika haben Sie als Grundidee die Haftung ohne Schuld, ja, da ist das, ist die Rechtsordnung dazu da, sie soll Schaden verhindern, und diesen Gedanken haben wir teilweise übernommen, teilweise übernommen im Produkthaftungsgesetz.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Grundidee)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Produkthaftungsgesetz, Grundidee




Lernen ohne Leiden

Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über das Produkthaftungsgesetz. Und hier geht es jetzt um die Haftungsbegrenzung.

Begrenzungen der Gefährdungshaftung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Produkthaftungsgesetz – wir haben gesehen: Die Grundidee ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung ist eine Haftung ohne Schuld. Also ohne Vorsatz oder ohne Fahrlässigkeit kann man haften.

Aber es gibt auch eine Begrenzung beziehungsweise, wie wir gleich sehen werden, sogar mehrere.

  • Und zwar einmal gibt es eine zeitliche Begrenzung. Und zwar geregelt in Paragraf 13. Und zwar zehn Jahre nach Inverkehrbringung erlischt die Haftung für das produkt, das den Schaden verursacht hat, schauen wir uns gleich genauer an.
  • Und dann gibt es eine betragsmäßige Haftung. Und zwar bei Personenschäden. Da ist relevant der Paragraf 10. Wir werden sehen, dass wir dort eine Haftungshöchstgrenze finden. Und bei Sachschäden ist die Begrenzung nicht nach oben, sondern nach unten. Das ist der Paragraf 11. Dort gibt es eine Selbstbeteiligung.

Schauen wir in Gesetz, schauen wir ins Produkthaftungsgesetz rein:

  • Schauen wir zunächst in § 13 – „Erlöschen von Ansprüchen“. Was Erlöschen ist, werden wir genau noch in einem anderen Video betrachten, im Vergleich zu verjähren. Der, im Absatz 1, der Anspruch nach § 1, also der Anspruch gegen den Hersteller erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat.
  • Dann die Sache mit den Personenschäden im § 10: Der Höchstbetrag von 85 Millionen Euro bei Personenschäden. § 10, Absatz 1: 85 Millionen, 1. § 10, Absatz 1.
  • Und im § 11 die Selbstbeteiligung von 500 Euro.

Ja, das war‘s schon wieder, beziehungsweise ergänzen wir noch eben unsere Übersicht: zehn Jahre nach Inverkehrbringung, Personenschäden 85 Millionen Euro Höchstgrenze, und hier § 11, 500 Euro Selbstbeteiligung.

Ja, das war‘s aber jetzt endgültig.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Haftungsbegrenzung)

Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de, wenn Sie wissen wollen, wie es weitergeht mit diesen Videocoachings hier.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert

Produkthaftungsgesetz, Einordnung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in dieser kleinen Videoserie geht es um das Produkthaftungsgesetz. Und dieses Produkthaftungsgesetz wollen wir jetzt zunächst einmal einordnen.

Drei Haftungs-Konstellationen (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Und zwar Produkthaftungsgesetz, da steckt der Begriff Haftung drin. Und Haftung kann man, oder haften kennt kann man in Deutschland aus drei Konstellation heraus:

  • einmal aus Vertrag, wenn man also bestimmte vertragliche Vereinbarung nicht einhält, zum Beispiel zu spät liefert, schlechte Dinge liefert oder so etwas.
  • Dann aus Delikt. Das nennt man auch unerlaubte Handlung,
  • und aus Gefährdung. Aus Gefährdung, die Haftung aus Gefährdung.

Und diese beiden, also Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt sind gedanklich verbunden durch den Begriff der Schuld. Schuld bedeutet Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Man haftet aus Vertrag und aus Delikt grundsätzlich bei Schuld.

Gefährdung ist die Haftung ohne Schuld. Man haftet, ohne dass man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Und hier müssen wir nun einordnen das Produkthaftungsgesetz. Das heißt: Der Hersteller, was der Hersteller genau ist, schauen wir uns nächsten Video an, der Hersteller kann in einer in ein Haftungsproblem reinkommen, ohne dass er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das ist ein zentraler Grundgedanke dieser sogenannten Gefährdungshaftung, und das Produkthaftungsgesetz ist eine wichtige Ausprägung dieser Gefährdungshaftung.

Ja, schauen Sie, wie es weitergeht in unserer kleinen Videoserie.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Schauen Sie auch unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort baue ich Lernhilfen auf in Form von kleinen Videos wie dieses hier, um Ihnen zu helfen bei der Betriebswirtschaftslehre und auch bei der Juristerei.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert