Schlagwort-Archive: Einordnung

Produkthaftungsgesetz, Einordnung

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Und in dieser kleinen Videoserie geht es um das Produkthaftungsgesetz. Und dieses Produkthaftungsgesetz wollen wir jetzt zunächst einmal einordnen.

Drei Haftungs-Konstellationen (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Und zwar Produkthaftungsgesetz, da steckt der Begriff Haftung drin. Und Haftung kann man, oder haften kennt kann man in Deutschland aus drei Konstellation heraus:

  • einmal aus Vertrag, wenn man also bestimmte vertragliche Vereinbarung nicht einhält, zum Beispiel zu spät liefert, schlechte Dinge liefert oder so etwas.
  • Dann aus Delikt. Das nennt man auch unerlaubte Handlung,
  • und aus Gefährdung. Aus Gefährdung, die Haftung aus Gefährdung.

Und diese beiden, also Haftung aus Vertrag und Haftung aus Delikt sind gedanklich verbunden durch den Begriff der Schuld. Schuld bedeutet Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Man haftet aus Vertrag und aus Delikt grundsätzlich bei Schuld.

Gefährdung ist die Haftung ohne Schuld. Man haftet, ohne dass man vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Und hier müssen wir nun einordnen das Produkthaftungsgesetz. Das heißt: Der Hersteller, was der Hersteller genau ist, schauen wir uns nächsten Video an, der Hersteller kann in einer in ein Haftungsproblem reinkommen, ohne dass er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das ist ein zentraler Grundgedanke dieser sogenannten Gefährdungshaftung, und das Produkthaftungsgesetz ist eine wichtige Ausprägung dieser Gefährdungshaftung.

Ja, schauen Sie, wie es weitergeht in unserer kleinen Videoserie.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Produkthaftungsgesetz, Einordnung)

Schauen Sie auch unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort baue ich Lernhilfen auf in Form von kleinen Videos wie dieses hier, um Ihnen zu helfen bei der Betriebswirtschaftslehre und auch bei der Juristerei.

Mein Name ist Marius Ebert.

Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert