Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?)

Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?

Eintragung ins Handelsregister (Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?)

Nun, die Antwort auf diese Frage lautet zunächst einmal schlicht und einfach: „Ja“ – ja, ja, ja, man braucht einen Notar.

Sie können sich das allein schon deswegen zusammenreimen: Wie geschieht die Gründung einer GmbH? – Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, wie die AG auch eine ist. Kapitalgesellschaft. Also das, was ich jetzt sage, gilt für die AG im gleichen Maße. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft wird gegründet durch Eintragung ins Handelsregister. Das ist die Gründung. Die Eintragungen ins Handelsregister ist konstitutiv, rechtsbegründend. Durch die Tatsache, dass die GmbH eingetragen wurde oder die GmbH eingetragen wurde, ist sie gegründet. Solange sie nicht eingetragen ist, ist sie nicht gegründet.

Wie kommt man ins Handelsregister? — Ins Handelsregister kommt man nur über einen Notar. Sie können nicht zum Handelsregister gehen und sagen: „Ja, ich habe hier eine GmbH, die möchte ich gerne eintragen lassen…“ Es geht nur über einen Notar. Sie müssen also zum Notar. Und der Notar reicht das Ganze zum Handelsregister ein, und dann wird das Ganze eingetragen. Hier ist also der Weg: Hier ist das Handelsregister, da passiert der Geburtsakt der GmbH, hier ist der Notar, und hier sind die Gründer. Die Gründer gehen zum Notar, der Notar reicht das ein beim Handelsregister. So, das ist also der Weg, um das zunächst einmal grundsätzlich zu erklären.

Jetzt gibt es noch, und  das sollte man wissen und den Notar danach fragen, es gibt ein vereinfachtes Gründungsverfahren. Sie können sich vielleicht noch erinnern, ist gar nicht so lange her, ein vereinfachtes Gründungsverfahren, Er ist es gar nicht so lange her, da wurden in Deutschland an jeder Ecke Limited gegründet. Limited, Limited, Limited, Limited… Es gab sogar Seminare, die wurden in der FAZ, glaube ich, angezeigt, wie man schnell eine Limited gründet, und das hatte eine große Nachfrage, bis der Gesetzgeber reagiert hat. Er hat gesagt: „Warum fahren die Leute so darauf ab?“ – Weil eine Limited sehr schnell und mit sehr geringem Kapital gründbar ist. Und daraufhin hat man auch das GmbH-Gesetz reformiert und die Gründung für die GmbH vereinfacht. Es gibt ein vereinfachtes Gründungsverfahren. Dieses vereinfachte Gründungsverfahren funktioniert mit einem die gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsprotokoll. Man hat ja also gewisse Dinge standardisiert. Und immer. wo etwas standardisiert wird, ist der Ablauf einfacher, und damit dieses auch günstiger, auch in der Herstellung sozusagen ist so was günstiger, wenn ist anhand dieses standardisierten Protokolls ablaufen darf, als wenn der Notar alle möglichen Sonderfälle und auch noch Sachgründungen und was weiß ich da bedenken muss. Und dieses vereinfachte Gründungsverfahren können Sie anwenden bei maximal 3 Gesellschaftern, und übrigens auch wenn Sie die UG, also die GmbH, die erst noch eine GmbH werden will, die UG, das ist die sogenannte UG, dann gilt auch dieses vereinfachte Gründungsverfahren. Maximal bei maximal drei Gesellschaftern, einem Geschäftsführer, ja, ein Geschäftsführer, und das ist billiger, weil standardisiert, wie ich das gerade erklärt habe. Fragen Sie also nach, halten Sie die Sache einfach, verzichten Sie auf die Sacheinlage, ja, bringen Sie das Geld in die GmbH möglichst bar ein und nicht, dass Sie Ihr Auto da transferieren wollen oder so etwas, das macht alles die Sache sehr viel einfacher und kostengünstiger für Sie. Fragen Sie also den Notar nach einem vereinfachten Gründungsverfahren, weil Sie diese Kriterien hier zum Beispiel erfüllen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Und auch wenn man ein Präsenzseminar bucht, kommt man in der Regel dem Höllenzustand ziemlich nah. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

2 Gedanken zu „Braucht man zur Gründung einer GmbH einen Notar?

  1. finn

    Dankbar für die Tipps zur Gründung von GmbH! Kann der Notar aus einem fremden Land auch passen? Habe von unterschiedlichen Gesellschaftsformen gehört. Welche ist am besten zu wählen , wäre wohl für uns vom Interesse.

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  2. Ulrike

    Okay, ganz klar. Man braucht für die Gründung einer GmbH einen Notar! Ich werde mich auf die Suche begeben. Mein Unternehmensplan ist bereit, die Gründung ist aber nicht einfach.

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