Es gibt eine neue Masche, um bei Google negative Bewertungen löschen zu lassen. Der Bewertete behauptet einfach, die Bewertung sei „Verleumdung“.
Dies scheint Google zu reichen. Aus diesem Grund veröffentlich ich hier noch einmal meine Bewertung über den Steuerberater Hans – Josef Miesen bei der Steuerberater Kanzlei Miesen und Wunder in Bonn Wachtberg.
Dabei habe ich die Bewertung um ein paar Details ergänzt:
Google-Bewertung der Kanzlei Miesen und Wunder
Eine von dieser Kanzlei erstellte Steuererklärung führte bei einer Steuerprüfung zu einer fünfstelligen Nachzahlung. Offensichtlich war höchst schlampig gearbeitet worden. So wurden zum Beispiel Abschreibungen doppelt erfasst und Rechnungen falsch verbucht.
Unter anderem monierte der Prüfer mit den Worten „typischer Anfängerfehler“ den Wertansatz eines PKW des Steuerpflichtigen für die private Kfz-Nutzung. Der Prüfbericht moniert, dass § 6 (1) Nr. 4 EStG nicht beachtet wurde (2.5.1 des Prüfberichtes).
Auf eine Nachfrage des Betriebsprüfers wegen eines unklaren Sachverhaltes entgegnete StGB Hans Josef Miesen schriftlich, dass man sich die Frage „mit ein ganz klein wenig Intelligenz“ selbst hätte beantworten können. Die zuständige Steuerberaterkammer wurde wegen berufsunwürdigen Verhalten befasst.
NIE WIEDER!“
Ergänzung: Jedes Wort dieser Bewertung lässt sich durch den Prüfbericht des Finanzamtes St. Augustin und durch Zeugnis der Prüfers – Herrn Happ – beweisen.
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Zum Herunterladen: Der Reueberater-Song MP3 und Text
Dieses Lied ist Steuerberater Hans-Josef Miesen gewidmet. Er arbeitet in Wachtberg-Villip bei Bonn als Steuerberater in der Steuerberaterkanzlei Miesen und Wunder.